Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Ländererlassen). Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass die Kosten für eine Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein können.mehr
In Zeiten der Corona-Pandemie muss nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin die gerichtliche Räumungsfrist im Wohnraummietsachen zumindest auf den 30.06.2020 verlängert werden. Derzeit sei es für einen zur Räumung verpflichteten Mieter aufgrund des Erliegens des öffentlichen Lebens auf dem ohnehin angespannten Berliner Wohnungsmarkt fast unmöglich, einen Ersatzwohnraum zu beschaffen.mehr
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Auch bei fristloser Kündigung muss dem Mieter eine angemessene Räumungsfrist gesetzt werden. Grund: Selbst wenn ein Vertragsverhältnis fundamental scheitert, gilt noch eine Pflicht zur Rücksichtnahme zwischen den Parteien. Ganz besonders, wenn es um so Existenzielles wie das sprichwörtliche „Dach über dem Kopf“ geht. Was ist bei der Räumungsfristsetzung zu beachten?mehr
Will ein zur Räumung verurteilter Mieter mangels neuer Wohnung eine Verlängerung der Räumungsfrist erreichen, muss er detailliert darlegen, um welche Wohnungen er sich wann und wie vergeblich bemüht hat. Die Vorlage von vier Online-Anzeigen reicht hierfür bei Weitem nicht aus.mehr
Auch Vollstreckungstitel sind nicht für die Ewigkeit gedacht: Wird die Zwangsräumung 13 Jahre lang nicht vom Vermieter veranlasst und schickt er dann noch ein falsch formuliertes Mahnschreiben, ist sein Recht auf Räumung der Wohnung verwirkt, selbst wenn er zunächst gute Gründe hatte, die Räumung aufzuschieben.mehr
Lässt sich ein Mieter den unfreiwilligen Auszug aus der Wohnung vom Vermieter "vergolden", kann dies dem Anwalt neuerdings als Erpressung ausgelegt werden. Schwierig, denn wenn ein Vergleichsangebot zu einer Straftat umgewidmet wird, kann das Anwälten die beherzte Nutzung der tatsächlichen und rechtlichen Position seines Mandanten verleiden und ihm im übertragenen Sinne die "Zähne ziehen".mehr
Kosten für eine Räumung nach dem Berliner Modell vor dem Inkrafttreten der Vorschrift des § 885 a Abs. 7 ZPO können nicht als Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt werden.mehr
Kosten einer vor dem 1.5.2013 begonnenen „Berliner Räumung“ können nicht als Kosten der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner festgesetzt werden. Die mit der Mietrechtsänderung 2013 eingeführte Kostenregelung ist nicht rückwirkend anwendbar.mehr
Wehrt sich der Mieter gegen eine Verletzung seines Hausrechts durch die Vermieterin dadurch, dass er die Vermieterin vor die Tür trägt, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Kündigung des Mietverhältnisses.mehr
Der neue § 940a Abs. 2 ZPO, der eine einstweiligen Verfügung auf Räumung gegen den Besitzer einer Wohnung ermöglicht, ist nach Auffassung des LG Hamburg auf Gewerbemietverhältnisse anwendbar. Anders sehen dies das KG Berlin und das LG Köln.mehr
Der neue § 940a Abs. 2 ZPO, der unter bestimmten Umständen den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung gegen den Besitzer einer Wohnung ermöglicht, ist auf Gewerbemietverhältnisse nicht anwendbar.mehr
Die Mietrechtsänderung 2013 ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten. Kernpunkte sind die vereinfachte Durchsetzung energetischer Modernisierungsmaßnahmen sowie besserer Schutz von Vermietern vor unredlichen Mietern.mehr
Der Vermieter von Gewerberäumen kann die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern, wenn sich der Mieter für den Fall der Vertragsbeendigung hinsichtlich der Räumung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat und die Herausgabe durch die Untervermietung vereitelt würde.mehr
Am vergangenen Samstag hatten 30 bis 40 Demonstranten auch das Frankfurter Sigmund-Freud-Institut besetzt. Die Demonstranten verließen nun am Montag das Institut freiwillig. Das Franconofurt-Urteil war hierfür offenbar maßgeblich.mehr
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands kündigen, wenn der Mieter die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet.mehr
Keine Miete, ein vollgestopfter Briefkasten und eine dunkle Wohnung: Das sind meist die unheilvollen Vorboten für einen verschwundenen Mieter.mehr