Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung nach qualifizierter Titulierung Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil, durch das die Schuldnerin zur Zahlung von 49,95 EUR zuzüglich Zinsen und außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten an die Gläubigerin verurteilt worden ist. Ferner ist festgestellt worden, dass die Schuldnerin die Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter ...mehr

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FoVo 6/2016, Verteilung des Pfändungserlöses bei der gleichzeitigen Pfändung durch mehrere Gläubiger

Mehrere Gläubiger agieren gleichzeitig Die Praxis zeigt, dass sich der Schuldner regelmäßig nicht nur einem, sondern mehreren Gläubigern gegenüber sieht. Dies kann dazu führen, dass auch die Zwangsvollstreckung gleichzeitig von mehreren Gläubigern betrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass nach der Reform der Sachaufklärung bei fehlenden Informationen zum Arbeitgeber und dem f...mehr

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FoVo 6/2016, Ruhendstellung... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keine Rechtsgrundlage für Ruhendstellung Eine Ruhendstellung der Zwangsvollstreckung aus einem PfÜB durch gerichtliche Feststellung mit der von der Gläubigerin begehrten Rechtsfolge, dass die Schuldnerin über die gepfändete und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesene Forderung vorläufig bis zu einem von ihr erklärten Widerruf oder der Zustellung einer anderweitig...mehr

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FoVo 6/2016, Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief von einem Dritten nicht herausgegeben wird?

Kfz wird herausgegeben, nicht aber der Brief Bei Klagen auf Herausgabe von Fahrzeugen stellt sich das immer gleiche Problem: Der Schuldner ist verurteilt, ein näher bezeichnetes Fahrzeug nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren, insbesondere auch dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) an den Gläubiger herauszugeben. Die Vollstreckung des Herausgabeurteils gelingt hinsich...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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FoVo 6/2016, Die richtige B... / II. Die Lösung

Was ist ein "Lohnvorschuss"? Wenn von einem Lohnvorschuss gesprochen wird, ist dies rechtlich gesehen unpräzise. Es können sich ganz unterschiedliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Schuldner und dem Arbeitgeber dahinter verbergen, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben:mehr

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FoVo 6/2016, Die richtige B... / I. Das Problem

"Lohnvorschuss" vor dem PfÜB Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und hat mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Aus den nachfolgend vorgelegten Lohnabrechnungen ergibt sich, dass der Schuldner vor der Pfändung einen "Lohnvorschuss" erhalten hat, so dass die jetzigen Auszahlungsbeträge unterhalb de...mehr

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FoVo 6/2016, Kein Ansparen ... / 2 II. Die Entscheidung

Das Konto des Schuldners wird vorliegend als Pfändungsschutzkonto geführt. Demnach kann der Schuldner über den ihm zustehenden monatlichen Freibetrag frei verfügen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Sein monatliches Einkommen in Höhe von 404 EUR (ALG II) genießt somit vollen Guthabenschutz. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages...mehr

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FoVo 6/2016, Ruhendstellung... / Leitsatz

Schließen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung ohne Einverständnis des Drittschuldners eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verpflichtet, die Kontopfändung einstweilen auszusetzen, kommt eine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner mit dem Inhalt, dass der Schuldner über die vom Gläubiger durch Pfä...mehr

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FoVo 6/2016, Kein Ansparen ... / 3 Der Praxistipp

Nur das Ergebnis ist richtig Die Entscheidung des AG Schöneberg ist im Ergebnis richtig, ohne in der Begründung zu überzeugen. Das AG wäre verpflichtet gewesen, den Antrag des Schuldners nach § 850k Abs. 4 ZPO sowie nach § 765a ZPO zu würdigen. Allerdings hätte eine solche Prüfung unter Berücksichtigung des Vortrages des Schuldners zu keinem anderen Ergebnis geführt. Dem Antr...mehr

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FoVo 6/2016, Ruhendstellung... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung hilft der Praxis nicht Die Entscheidung ist für die Vollstreckungsparteien misslich. Der Schuldner ist nicht hinreichend leistungsfähig, um die Forderung vollständig auszugleichen, sehr wohl aber zu Ratenzahlungen in der Lage. Der Gläubiger wiederum sieht die beschränkte Leistungsfähigkeit des Schuldners, will dem auch im Wege der Ratenzahlungsvereinbarung Rechnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2 Erhebung der Gebühr bei Abwendung der Pfändung

Rz. 8 Dem Vollstreckungsschuldner steht nach § 292 AO die Möglichkeit zu, die Pfändung abzuwenden. § 339 Abs. 4 Satz 1 AO stellt klar, dass die Gebühr auch in diesen Fällen und in den nachfolgenden Fällen, in denen es aus anderen Gründen zu keiner Pfändung kommt, erhoben wird, wenn:: die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird; auf andere Weise Zahlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs

Rz. 3 § 339 Abs. 2 AO regelt als lex specialis zu § 38 AO die Entstehung des Gebührenanspruchs. Der Gebührenanspruch entsteht hiernach mit der Vornahme der Pfändung.[1] Wann eine Pfändung als vorgenommen gilt, bestimmt sich in Abhängigkeit davon, wer die Pfändungshandlung vorzunehmen hat (Innen- oder Außendienst). Dies wiederum ist abhängig von der Art des Vollstreckungsgege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.1 Grundsatz

Rz. 6 Bei der Pfändung durch den Vollziehungsbeamten [1] wird die Pfändungsgebühr nur einmal für alle Maßnahmen aufgrund des jeweiligen Vollstreckungsauftrags erhoben. Unerheblich ist die Höhe des zu vollstreckenden Betrags, wo und wie viele Pfändungen aufgrund dieses Auftrags erfolgen.[2] Die Pfändungsgebühr entsteht dagegen mehrfach, wenn mehrere Vollstreckungsaufträge gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Gegenstand der Wegnahmegebühr

Rz. 2 Gegenstand der Gebühr ist die sog. Wegnahme. Hierbei handelt es sich um eine Vollstreckungshandlung, bei der der Vollziehungsbeamte die Herausgabe bestimmter Gegenstände bewirken soll.[1] Grundlage der Wegnahmegebühr ist jedoch ausschließlich die Wegnahme von beweglichen Sachen und Urkunden durch den Vollziehungsbeamten in den abschließend genannten Fällen:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3 Keine Gebührenerhebung bei Abwendung in anderer Weise

Rz. 9 Die Gebühr wird nach § 339 Abs. 4 Satz 2 AO nicht erhoben, wenn die Pfändung aus sonstigen Gründen unterbleibt. In Betracht kommt hierbei gem. § 292 Abs. 1 AO der Nachweis der Bewilligung einer Zahlungsfrist, das Erlöschen der Steuerschuld auf andere Weise als nach § 339 Abs. 4 Satz 1 AO oder gem. § 292 Abs. 2 AO die Vorlage einer Entscheidung, aus der sich die Unzuläs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2 Gegenstand der Pfändungsgebühr

Rz. 2 § 339 Abs. 1 AO umschreibt, für welche Tätigkeiten der Vollstreckungsbehörde eine Pfändungsgebühr zu erheben ist (kein Ermessen). Erfasst werden hierbei sowohl bestimmte Handlungen des Vollziehungsbeamten im Außendienst als auch Tätigkeiten der Vollstreckungsstelle im Innendienst.[1] Ein gebührenpflichtiger Pfändungstatbestand ist hierbei bei folgenden Pfändungen erfül...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Vollstreckung gegen Gesamtschuldner

Rz. 3 Eine abweichende Regelung trifft § 342 Abs. 2 AO für die Vollstreckung gegen Gesamtschuldner i.S.v. § 44 AO . Wird gegen mehrere Gesamtschuldner bei derselben Gelegenheit wegen der alle betreffenden Gesamtschuld vollstreckt, werden die Gebühren für die Pfändung, Wegnahme und Verwertung nur einmal erhoben. Die gesamtschuldnerische Stellung besteht insoweit auch hinsichtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.7 Entschädigungen an Auskunftspersonen, Sachverständige und Treuhänder (§ 344 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 9 Im Vollstreckungsverfahren hinzugezogene Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige sind nach § 107 AO in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in dem dort vorgesehenen Umfang[1] zu entschädigen. Ebenso vom Auslagenersatz erfasst ist die Entschädigung eines Treuhänders nach § 318 Abs. 5 Satz 1 AO im Rahmen der Pfändung eines Anspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 2 Grundlage der Berechnung der Vollstreckungsgebühren ist die einzelne Vollstreckungshandlung gegenüber demjeweiligen Vollstreckungsschuldner [1] . Die Tatsache, dass mehrere Vollstreckungsmaßnahmen bei derselben Gelegenheit Erledigung finden, ändert hieran grundsätzlich nichts, da die Gebührenentstehung auf verschiedenen Vollstreckungsaufträgen beruht und nicht vom tatsä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.10 Generalklausel (§ 344 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Rz. 12 Die in den § 344 Abs. 1 Nr. 1 bis 7b AO ausdrücklich genannten Auslagentatbestände werden durch eine Generalklausel in Nr. 8 ergänzt. Hiernach sind alle Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte, ausgenommen die in § 345 AO genannten Zahlungen der Finanzbehörde an den Vollziehungsbeamten, zu zahlen sind, zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere die Ko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens (bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte) hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 1. Var. AO eine Pfändungsgebühr in dem in § 339 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 339 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 § 342 AO hat die Gebührenerhebung im Falle der Vollstreckung gegen mehrere Schuldner zum Gegenstand. Systematisch knüpft die Vorschrift an § 337 Abs. 1 Satz 2 AO an und stellt klar, dass die Gebühren für Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen unterschiedliche (mehrere) Vollstreckungsschuldner richten, in entsprechender Anzahl mehrfach entstehen und gesondert in vollem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs

Rz. 3 Nach § 341 Abs. 2 AO entsteht die Gebühr – wie auch die Pfändungs- und Wegnahmegebühr –, sobald der Vollziehungsbeamte oder der andere Beauftragte Schritte zur Ausführung des Verwertungsauftrags unternommen haben. Auch hier müssen die Maßnahmen nach Außen wirken.[1] Vorbereitungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Bekanntgabe des Versteigerungstermins, sind ausreichend[2...mehr

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FoVo 5/2016, Muss ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unterschrieben werden?

I. Das Problem Monierung: PfÜB nicht unterschrieben Wir vollstrecken für den Gläubiger aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Gesamtforderung von zuletzt knapp 4.300 EUR. Nachdem wir ermitteln konnten, dass der Schuldner nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit wieder berufstätig war, und auch der Arbeitgeber zu ermitteln war, haben wir einen entsprechenden Pfändungs- und Ü...mehr

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FoVo 5/2016, Muss ein Pfänd... / II. Die Lösung

Formularzwang Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Verwendung des Formulars nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zwingend vorgeschrieben. Das Formular sieht auch eine Unterschriftenzeile vor. ZPO verlangt keine Unterschrift Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Formular auch tatsächlich unterschrieben werden muss. ...mehr

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FoVo 5/2016, Muss ein Pfänd... / I. Das Problem

Monierung: PfÜB nicht unterschrieben Wir vollstrecken für den Gläubiger aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Gesamtforderung von zuletzt knapp 4.300 EUR. Nachdem wir ermitteln konnten, dass der Schuldner nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit wieder berufstätig war, und auch der Arbeitgeber zu ermitteln war, haben wir einen entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbes...mehr

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FoVo 5/2016, Die Sachpfändung nach der GVFV optimiert gestalten

Seit dem 1.4.2016 gilt es auch in der Gerichtsvollziehervollstreckung ein amtliches Formular zu verwenden. Der Auftrag an den GV hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 5/2016, Von der Behand... / 3 Der Praxistipp

Sachgerechte Prüfung der Anspruchsgrundlagen fehlt Zu kritisieren ist, dass es das AG in seiner mehr als knappen Entscheidung an der Prüfung der einschlägigen Anspruchsgrundlagen fehlen lässt und es wohl auch deshalb zu einem falschen Ergebnis gelangt. § 765a ZPO war als Auffangnorm zunächst einmal gar nicht einschlägig. Vorrangig war § 850k Abs. 4 ZPO zu prüfen. Leistungen de...mehr

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FoVo 5/2016, Von der Behand... / 2 II. Die Entscheidung

Kurz, knapp, knackig Auf Belange Dritter kann sich der Schuldner nicht berufen (Zöller, 30. Aufl., § 765a ZPO Rn 8). Er kann nicht die Aufhebung der Pfändung für Gelder eines Dritten, die auf sein Konto überwiesen worden sind, verlangen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.1 Verwaltungsakt mit Drittwirkung

Rz. 5 Die Regelung gilt nur für VA mit Drittwirkung. Das Gesetz spricht von einem begünstigenden VA, der von einem Dritten angefochten worden ist, so dass hierfür der Begriff der Drittwirkung verwandt wird. Damit wird zugleich auch die Auswirkung des konkreten VA – über beteiligte Behörde und Adressaten des VA hinaus – auf einen (oder mehrere) Dritten gekennzeichnet. (Doppel...mehr

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FoVo 5/2016, Freier Zugriff... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Rentenvorschuss ist zu verteilen Das Amtsgericht hat den Antrag der Schuldnerin nach §§ 765a, 850k Abs. 4 ZPO für zulässig und teilweise begründet erachtet. Hinsichtlich der Rentenleistungen gelte Folgendes: Mit der Zahlung werde der monatliche Sockelfreibetrag von 1.073,88 EUR auf dem Pfändungsschutzkonto im Monat Januar 2016 überschritten. Nachzahlungen von Arbeitseinkommen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

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FoVo 4/2016, Was kostet der... / II. Die Lösung

PfÜB löst Kosten nach dem GKG aus Während der Gläubiger für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG erhält, bestimmen sich die gerichtlichen Kosten des PfÜB nach dem Gerichtskostengesetz. Einschlägig ist Nr. 2111 KV GKG, nach dem für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvo...mehr

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FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 1 I. Der Fall

Vollständig offene Forderung Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer noch vollständig offenen Telekommunikationsforderung von 222,85 EUR nebst Zinsen sowie vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten von 70,20 EUR. Die Gläubigerin begehrt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. PfÜB beantragt mit eigener Forderungsaufste...mehr

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FoVo 4/2016, Drittschuldner... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt LG nicht Die Auffassungen des LG, der Pfändungsantrag enthalte keine hinreichende Bezeichnung der Drittschuldnerin und eine Zustellung des Pfändungsbeschlusses könne an die Drittschuldnerin nicht erfolgen, sind von Rechtsirrtümern beeinflusst. Die Anforderungen an die Drittschuldnerbezeichnung Für die Wirksamkeit des Pfändungsbeschlusses ist die eindeutige Bezeichnung...mehr

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FoVo 4/2016, Nachzahlungen:... / 3 Der Praxistipp

Freistellung nur in bestimmten Fällen möglich Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von § 850k Abs. 1 bis 3 ZPO abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d ZPO sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 und 5 SGB I, § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII und § 76 ES...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 2 II. Aus der Entscheidung

GV hat kein Ermessen bei der Auskunftserhebung Das AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers nicht und hat im Sinne des Leitsatzes entschieden. Dem Gerichtsvollzieher stehe bei der Einholung der Drittauskünfte kein Ermessen zu. Die Drittauskünfte seien alternativ einzuholen, wenn entweder der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgegeben habe oder eine vollständige...mehr

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FoVo 4/2016, Drittschuldner... / 1 I. Der Fall

PfÜB: Kreditinstitut als Drittschuldner ohne Vertretungsorgan angegeben Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Sie hat beim Vollstreckungsgericht beantragt, gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wegen einer Forderung in Höhe von 5.403,90 EUR zu erlassen. Wegen dieses Anspruches soll die angebliche Forderung des Sc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses

Leitsatz 1. Das FA ist nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird. 2. Aufgrund der im Einspruchsverfahren geltenden umfassenden Überprüfungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist das FA nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften §§ 130f...mehr

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FoVo 3/2016, Pfändung der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse

Rechtsanwälte sind nicht nur Rechtsdienstleister, sondern können (auch) als Schuldner in Betracht kommen. Neben den Vergütungsansprüchen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Rechtsanwalts mit seinen konkret als Drittschuldner zu benennenden Mandanten können auch die Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gepfändet werden. Hier ist...mehr

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FoVo 3/2016, Berücksichtigu... / 2 II. Die Entscheidung

Hohe Fahrtkosten grundsätzlich besonderes Bedürfnis Der Antrag ist zulässig. Grundsätzlich kann nach § 850f Abs. 1b) i.V.m. § 850 Abs. 4 S. 1 ZPO eine Berücksichtigung von Fahrtkosten erfolgen, wenn besondere Bedürfnisse bestehen. Als zumutbare einfache Fahrtstrecke zur Arbeit werden in der Regel ca. 40 km angenommen. Diese Kosten sind aus dem Grundfreibetrag zu bestreiten. Tr...mehr

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FoVo 3/2016, Gläubigerbenac... / 1 Der Praxistipp

Zahlung aus dem Dispo ist nicht insolvenzfest Die Überweisung des Schuldners aus einem ihm eingeräumten Kontokorrentkredit führte nach dem BGH zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil die von einem Gläubiger erwirkte Kontopfändung kein insolvenzfestes Absonderungsrecht begründet, wenn der Schuldner aus dem abgerufenen Dispositionskredit leistet. Mit Abruf sind Kreditmittel pfän...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines eventuellen Schadensersatzanspruchs

Leitsatz 1. Der eventuelle Schadensersatzanspruch eines Prozessbeteiligten gegen seinen Prozessbevollmächtigten (wegen von vornherein offensichtlich keinen Erfolg versprechender Rechtsverfolgung/-verteidigung) kann durch den Prozessgegner – aus dem zu dessen Gunsten ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss – entsprechend §§ 851, 852 ZPO, 399 BGB nur gepfändet werden, wenn der P...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 3 Der Praxistipp

Unbilliges Ergebnis Im ersten Teil überzeugt die Entscheidung des OLG nicht, weil sie zu unbilligen Ergebnissen führt. Die Konsequenz wäre, dass der Bevollmächtigte eines Minderjährigen diesen ohne jegliches Risiko gegenüber Dritten vertreten könnte, weil der Minderjährige sich stets auf § 1629a BGB berufen könnte, so dass ihm kein Schaden entsteht. Der Anwalt ist insoweit ni...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 2 II. Die Entscheidung

§ 1629a BGB verhindert Vermögensschaden Der Senat teilt die landgerichtliche Auffassung, dass den Kindern des Schuldners als vormaligen Mandanten der Beklagten bislang kein Schaden erwachsen sei und auch nicht drohe, da sie einer künftigen Inanspruchnahme die Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB entgegenhalten könnten, worauf sich hier auch die Bek...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Anspruch aus anwaltlicher Falschberatung des Gegners Mit seiner Klage nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter die Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung in Anspruch. Der Insolvenzschuldner war Eigentümer diverser Grundstücke. Im Jahr 2009 übertrug er das Eigentum an diesen auf seine drei minderjährigen, in den Jahren 2001, 2002 und 2008 geborene...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / Leitsatz

1. Der eventuelle Schadensersatzanspruch eines Prozessbeteiligten gegen seinen Prozessbevollmächtigten (wegen von vornherein offensichtlich keinen Erfolg versprechender Rechtsverfolgung/-verteidigung) kann durch den Prozessgegner – aus dem zu dessen Gunsten ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss – entsprechend §§ 851, 852 ZPO, 399 BGB nur gepfändet werden, wenn der Prozessbe...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr