Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Berechnung

a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzliche...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / aa) Gesetzeswortlaut

Bereits der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG spricht eigentlich gegen diese Auffassung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen "dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung" im 1. Halbsatz einerseits und der Pfändung eines "bestimmten Gegenstandes" im 2. Halbsatz andererseits. Die Regelung, nach der der geringere Wert maßgebend ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf die ...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / a) Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache, § 802b ZPO

Nach den bisherigen Regelungen fiel eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nur an, wenn der Gerichtsvollzieher nicht gleichzeitig mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO oder nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO beauftragt war. Diese Regelung ließ unberücksichtigt, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache zum Teil mit einem erheb...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten

Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzlichen Mindestwert von 500 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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ZAP 23/2015, Pfändungsverfügung: Pfändbarkeit einer Internet-Domain

(FG Münster, Urt. v. 16.9.2015 – 7 K 781/14 AO) • Gegenstand einer zulässigen Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. Die Pfändung betrifft deshalb die Vollstreckung in Ford...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 4/2016, Kontopfändung: Ratenzahlungsvereinbarung ohne Einverständnis des Drittschuldners

(BGH, Beschl. v. 2.12.2015 – VII ZB 42/14) • Schließen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung ohne Einverständnis des Drittschuldners eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verpflichtet, die Kontopfändung einstweilen auszusetzen, kommt eine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner mit dem Inhalt, dass d...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / b) Bewertung

Die letztgenannte Auffassung ist zumindest unpraktikabel, weil die subjektiven Vorstellungen des Gläubigers einerseits und seines Verfahrensbevollmächtigten andererseits unterschiedlich sein können. Die subjektiven Vorstellungen des Gläubigers können zudem von dem Gedanken beeinflusst sein, seinem Rechtsanwalt eine möglichst geringe Vergütung zahlen zu müssen, während die Vo...mehr

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ZAP 9/2016, Kostenerstattungsanspruch: Rangfolge des Beitreibungsrechts des beigeordneten Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 11.11.2015 – XII ZB 241/15) • Das gesetzliche Beitreibungsrecht des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts geht einer Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs der von ihm vertretenen Partei vor. ZAP EN-Nr. 355/2016 ZAP 9/2016, S. 462 – 462mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 5. Schiffsregisterbehörde

Die Schiffsregisterbehörde ist zuständig als Vollstreckungsorgan für die Eintragung von Zwangshypotheken auf Schiffe, die Pfändung von Schiffshypothekenforderungen und von Schiffsparten in das Schiffsregister.mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps für Rechtsanwälte

– Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, Gegenstandswert bei Pfändung einer wertlosen Forderung, Terminsgebühr bei Wahrnehmung eines Sachverständigentermins I. Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Grundsatz: Ausschluss im Urteilsverfahren Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO, der gem. § 46 Abs. 2 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entsprechend gi...mehr

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ZAP 1/2015, Insolvenzanfechtung: Vereinbarung eines gemeinsamen Kontos

(OLG Koblenz, Beschl. v. 25.2.2015 – 2 U 510/14) • Eine Anfechtbarkeit nach § 133 InsO kann vorliegen, wenn der für ein Bauvorhaben Leistungen erbringende (spätere) Schuldner mit seinem Subunternehmer bei Auftragserteilung die Führung eines gemeinsamen Bankkontos (Und-Konto) vereinbart, auf welches sämtliche Zahlungen des Bauherrn an den Schuldner erbracht werden sollen, und...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 3. Reformen

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand tiefgreifender Änderungen gewesen. So ist am 1.7.2010 das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 (BGBl. I, S. 1707) in Kraft getreten. Nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage führte die Pfändung des Kontos des Schuldners zu einer Kontosperrung durch die kontoführende Bank. Zahl...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / III. Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung

Nach der EuKoPFVO – die seit dem 18.1.2017 gem. Art. 54 EuKoPFVO als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Danemärks, gilt – ist nunmehr die vorläufige Kontenpfändung (vergleichbar mit dem deutschen Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO) bei titulierten und untitulierten Forderungen möglich. Im Folgenden erfolgt ein ers...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch nach dem Wert des gepfändeten Gegenstandes. Soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, so ist der geringere Wert maßgebend. Nach einer weit verbreiteten Auffassung (s. neulic...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis besteht ab der Pfändung der Sache, bzgl. derer sich der Kläger eines Pfand- oder Vorzugsrechts berühmt, bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung, d.h. bis zur Auskehr des Verwertungserlöses der Sache oder bis zu einer Eigentumszuweisung an der Sache an den Vollstreckungsgläubiger (§ 825 ZPO). Formulierungsbeispiel für einen Klageantrag: ... dass de...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 6. Name und Adresse des Vermieters in eidesstattlicher Versicherung

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüc...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Verharmlosung der Haftungsrisiken in den AGB oder Sonderbedingungen führt zur Angreifbarkeit gem. § 307 Abs. 1 BGB. Das gilt insbesondere für die unzureichende Darstellung des Unterschieds zwischen Ausfall- und selbstschuldnerischer Bürgschaft. Bei AGB- und Vertragsklauseln in Bezug auf selbstschuldnerische und Ausfallbürgschaften ist daran zu denken, dass die Inanspruchn...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht (Gottwald/Mock, a.a.O., § 764 ZPO Rn. 1), in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Dieses Gericht ist ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO); die Beteiligten können nicht über die Zuständigkeit "verfügen". Das Vollstreckungsgericht wird zumeist durch den Rechtspflege...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) "Freiraum" bei der Verwendung des Formulars, § 2 Abs. 2 GVFV

Soweit für den beabsichtigten Vollstreckungsauftrag in dem Formular keine zweckmäßige Möglichkeit zur Eintragung vorgesehen ist, kann ein geeignetes Freitextfeld oder eine zusätzliche Anlage verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Freitextfelder und zusätzlicher Anlagen ist zulässig. Mit der Einführung dieser "Ausnahme" hat der Verordnungsgeber die Konsequenzen aus den Erf...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist das funktionell zuständige Organ der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht den Gerichten zugewiesen ist (§ 753 Abs. 1 ZPO). In seine Zuständigkeit fallen vor allem solche Vollstreckungsmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang erforderlich sein kann (Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, Vorbemerkung – Grundlagen, Rn. 20 ff.). Das sin...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle Zwangsvollstrecku...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / a) Texte

Wer einen fremden Text verwenden will, sei es, dass er auf Facebook oder auf einer anderen Internetseite eingestellt ist, muss immer berücksichtigen, dass es sich um ein urheberrechtsgeschütztes Werk handeln kann (vgl. hierzu näher S. 439). Es bedarf dann zwingend der Zustimmung desjenigen, der den Text verfasst hat. Wird dies nicht sofort hinreichend deutlich, besteht die V...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung soll die vorrangige Befriedigung eines nichtbesitzenden Pfand- oder Vorzugsgläubigers sichern, sofern ihm ein gegenüber dem Pfändungspfandrecht rangbesseres Recht dieser Art zusteht. Dem durch das Pfand- oder Vorzugsrecht gesicherten Interesse wird dadurch – hinreichend – Rechnung getragen, dass eine Vorabberücksichtigung bei der Verte...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / I. Allgemeines

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen (BGH NJW 2001, 434), die in einem zivilprozessualen Vollstreckungstitel "verbrieft" sind. Regelmäßig, aber nicht notwendig, geht der Zwangsvollstreckung das "Erkenntnisverfahren" voraus, denn nicht jedem Prozess folgt die Zwangsvollstreckung...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Lob und Kritik an der geplanten Reform der Insolvenzanfechtung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwie...mehr

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ZAP 24/2015, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: Formularzwang

(BGH, Beschl. v. 4.11.2015 – VII ZB 22/15) • Nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) ist für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verbindlich das in Anlage 2 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vorgegebene Antragsformular zu nutzen. Bietet das Antragsformular gem. Anlage 2 zu § 2 S. 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsau...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Übertragung von Forderungen des Kunden auf die Bank ist – bis auf die Pfandrechte in Nr. 14 AGB-Banken/Nr. 21 AGB-Sparkassen – in den AGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Abtretung erfolgt üblicherweise in einem gesonderten, aber standardisierten Sicherungsvertrag und i.d.R. in Form der "stillen Zession": Kunden, öffentlichen Leistungsträgern, Arbeitgebern und Auftraggeb...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / III. Beispielsfall eines unzulänglichen Sanierungsvorschlags

Beispielhaft für einen Fall, in dem der anwaltliche Berater sich hüten muss, dem Mandanten zur Annahme eines Sanierungsvorschlags zu raten und in dem er auch dem Schuldner – unterstellt er berät diesen – auf keinen Fall behilflich sein sollte, ein entsprechendes Verfahren zu versuchen, ist der Sachverhalt, welcher der Entscheidung des BGH vom 12.5.2016 (IX ZR 65/14 – ZInsO 2...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändung gegen Herausgabe sammelverwahrter Inhaberschuldverschreibungen

Leitsatz Der Gläubiger eines Titels, nach dem der Schuldner gemäß § 797 BGB nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet ist, muss für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) dem Vollstreckungsgericht die Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original vorlegen, auch wenn sich diese in einer Sammelverwahrung befind...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändung g... / Leitsatz

Der Gläubiger eines Titels, nach dem der Schuldner gemäß § 797 BGB nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet ist, muss für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) dem Vollstreckungsgericht die Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original vorlegen, auch wenn sich diese in einer Sammelverwahrung befinden. BGH, ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändung g... / 1 I. Der Fall

AG macht PfÜB von Vorlage der Originale abhängig Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung in Höhe von rd. 120.000 EUR gegen die Republik A. aufgrund einer Forderung, die aus sammelverwahrten Inhaberschuldverschreibungen und Zinsscheinen resultiert, die herauszugeben sind. Sie hat einen PfÜB wegen des Guthabens bei drei inländischen Kreditinstituten unter Vorlage einer...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändung g... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH verlangt die Vorlage der Originale Der Gläubiger eines Titels, nach dem der Schuldner gemäß § 797 BGB nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet ist, muss für den Erlass eines PfÜB dem Vollstreckungsgericht die Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original vorlegen, auch wenn sich diese in einer Sammelverwahrung befinden. Gemäß §...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändung g... / 3 Der Praxistipp

Fälle nehmen zu Auf den ersten Blick handelt es sich um einen eher nicht alltäglichen Fall. Trotzdem ist festzustellen, dass in den letzten 10 bis 15 Jahren immer mehr Inhaberschuldverschreibungen nicht nur bei institutionellen Anlegern platziert werden, sondern auch bei mehr oder minder vermögenden Privatpersonen oder solchen Anlegern, die – angesichts niedriger Zinsen – kre...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus VB wegen Unterhaltsforderung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Diesen hatte er wegen Unterhaltsansprüchen erwirkt, nachdem er als zuständige Gebietskörperschaft an das leibliche Kind des Schuldners zu Händen der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss gezahlt hatte. Im Vollstreckungsbescheid war die...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen wurde, nic...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine teleologische Erweiterung von § 76 EStG Die Voraussetzungen des § 76 Satz 1 EStG, unter denen der Anspruch auf Kindergeld ausnahmsweise der Pfändung unterliegt, liegen nicht vor. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des Kindes. Die von der Gläubigerin gewünschte teleologische Erweiterung der Vorschrift auf Fälle, in denen die Pfän...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachzahlun... / 3 Der Praxistipp

Keine Rechtsgrundlage für weiteren Freibetrag Das LG Koblenz ist in der zitierten Entscheidung ebenso wie das LG Berlin (ZVI 2013, 479) davon ausgegangen, dass eine Verteilung von Nachzahlungen für mehrere Monate auf diejenigen Monate, für die die Nachzahlungen gedacht sind, in § 850k Abs. 4 ZPO, bei dem es sich um eine Kann-Vorschrift handele, nicht vorgesehen sei. Dem schli...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Freigabe d... / 2 II. Die Entscheidung

Bezugnahme auf (alte) BGH-Rechtsprechung Der Antrag des Schuldners ist zulässig und begründet gemäß § 765a ZPO. Unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches Gemeinschaftskonto oder um das alleinige Konto des Schuldners handelt, auf welches die Einkünfte eingehen, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.3.2008 – VII ZB 32/07 anzuwenden. Dieser hat insoweit ausgefüh...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH sieht kein Rechtsschutzbedürfnis Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und keinen Nachbesserungsanspruch gesehen. Der Schuldner habe die Frage unter Nr. 17 des Vermögensverzeichnisses nach dem Namen und der Anschrift des Vermieters nicht beantworten müssen. Dabei greift der BGH auf die früheren Grundsätze zur Berechtigung eines Nachbesserungsverlangens zurück. In...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / Leitsatz

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprü...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / Leitsatz

Der Nachweis, dass es sich bei der zu vollstreckenden Forderung um bevorrechtigte Unterhaltsforderungen handelt, die eine erweiternde Pfändung gemäß § 850d ZPO für den Gläubiger rechtfertigen würden, kann durch Vorlage lediglich eines Vollstreckungsbescheides nicht geführt werden. LG Leipzig, 22.10.2015 – 3 T 894/15mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Erhö... / 3 Der Praxistipp

Kontopfändung besser als Pfändung an der Quelle Der geschilderte Sachverhalt zeigt sehr deutlich, dass an der Quelle unpfändbare Beträge durch die Summierung auf einem Konto zu einem Pfändungserfolg des Gläubigers führen können, wenn er Ansprüche aus der Kontokorrentverbindung gepfändet hat. Jeder der drei Einzelbeträge, die auf dem Konto als Gutschriften eingehen, ist für si...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Versicheru... / 3 Der Praxistipp

Anträge in § 850k Abs. 4 ZPO Richtig sieht das AG, dass es nicht im Ermessen des Vollstreckungsorgans liegt, welche Beträge auf dem Pfändungsschutzkonto zu dem Grundfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO pfandfrei gestellt werden. Vielmehr bedarf es für die weitergehende Freistellung in Höhe der Freibeträge nach § 850k Abs. 2 ZPO der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nach...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändungsf... / 2 II. Die Entscheidung

Freibetrag auf dem P-Konto nur 1.073,88 EUR Das vorgenannte Konto wird als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO geführt. Die Schuldnerin kann daher über das Guthaben auf diesem Konto bis zur Höhe des pfändungsfreien Betrages verfügen. Soweit Guthaben über diesen Betrag vorhanden ist, unterliegt es der Pfändung. Dabei ist es ohne Bedeutung, aufgrund welcher Gutschriften es en...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändungsf... / 3 Der Praxistipp

Weder § 850k noch § 765a ZPO sind einschlägig Das AG hat richtig gesehen, dass es für die Anhebung des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto an einer Rechtsgrundlage fehlt. Über die Freibeträge nach § 850k Abs. 1 und 2 hinaus ist ein weiterer Freibetrag nur in den Fällen des § 850k Abs. 4 ZPO zu gewähren, der den erweiterten Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen auf das Pfändu...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändungsf... / 1 I. Der Fall

Freigabe einer vermeintlich irrtümlichen Überweisung Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und hat im Wege der Forderungspfändung auf deren Kontoverbindung zugegriffen. Nach der Drittschuldnererklärung handelt es sich bei dem gepfändeten Konto um ein Pfändungsschutzkonto. Auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von 1.300 EUR, überwiesen vom Bruder ...mehr

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zfs 7/2016, Haftung eines R... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Das BG hat zu Unrecht angenommen, dass bereits das in der Haftpflichtversicherung grds. geltende Trennungsprinzip einem Erfolg der Klagen gegen den VR von vornherein entgegengestanden habe." [14] a) Dieses Trennungsprinzip besagt, dass grds. im Haftpflichtprozess zu entscheiden ist, ob und in welcher Höhe der VN dem Dritten gegenüber haftet, und im Deckungsprozess ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Schadenser... / 3 Der Praxistipp

AG ohne Rechtsgrundlage? Das Amtsgericht lässt nicht erkennen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Entscheidung ergeht. Grundsätzlich kann der gesetzliche Pfändungsfreibetrag nach 850k Abs. 1 bis 3 ZPO nach § 850k Abs. 4 ZPO in abweichender Höhe bestimmt werden, wobei die für das Arbeitseinkommen maßgeblichen Vorschriften entsprechende Anwendung finden. In Betracht kommt i...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / III. Ausnahme: Schuldner muss mitwirken

Richtig agieren, wenn es des Schuldners bedarf Ist für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung eine Handlung des Schuldners erforderlich, so ist nach der Frage zu differenzieren, ob die Erbschaft bereits angenommen wurde oder nicht. In keinem Fall kann die Zwangsvollstreckung jedoch in den Nachlass fortgesetzt werden. Beispiel Nach zuvor ausgebrachter Vorpfändung nach § 845 ZP...mehr