Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entstehung der Gebühr

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr für Pfändungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten (§ 285 AO) entsteht, sobald er Schritte zur Ausführung des Vollstreckungsauftrags unternommen hat (§ 339 Abs. 2 Nr. 1 AO), d. h. nach außen in Erscheinung tretende Handlungen, die unmittelbar dessen Ausführung dienen. Sie wird für die Durchführung eines Vollstreckungsauftrags nur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Reihenfolge der Tilgung im Vollstreckungsverfahren (§ 225 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Zahlung des Stpfl. im Vollstreckungsverfahren erzwungen (§ 249 AO), überlässt § 225 Abs. 3 AO der Finanzbehörde die Bestimmung der Reihenfolge der Tilgung. Unter § 225 Abs. 3 AO fallen auch Zahlungen bei Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto (BFH v. 25.02.2003, VII B 385/02, BFH/NV 2003,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (sog. Vollstreckungsaufschub) ist – wie der Erlass (§ 227 AO), die Stundung (§ 222 AO) und die abweichende Festsetzung der Steuer gem. § 163 AO – eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt ist (§ 5 AO). Die Anw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckungsbeschränkung des § 277 AO knüpft an den "Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung" an. Dieser Antrag ist identisch mit dem nach § 268 AO gestellten Aufteilungsantrag (BFH v. 11.03.2004, VII R 15/03, BStBl II 2004, 566). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während des Aufteilungsverfahrens darf ein Vollstreckungsverfah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 301 Einstellung der Versteigerung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 818, 819 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 301 Abs. 1 AO geht davon aus, dass im Zuge der Versteigerung mehrerer gepfändeter Sachen des Vollstreckungsschuldners der erzielte Erlös schon vor restloser Versteigerung aller Sachen zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kos...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwertungsgebühr wird für die Versteigerung oder andere Verwertung von Gegenständen erhoben. Damit betrifft sie die Verwertung von Sachen, nicht die Verwertung (Einziehung) von gepfändeten Forderungen. Die Gebühr entsteht – entsprechend §§ 339 Abs. 2 Nr. 1, 340 Abs. 2 AO – sobald der Vollziehungsbeamte die ersten Schritte nach außen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Androhung und Pfändung sind selbständig mit dem Einspruch und ggf. der Anfechtungsklage anfechtbare Verwaltungsakte (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Androhung keinen vollziehbaren Inhalt hat, kann gegen sie vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in des bewegliche Vermögen. Dazu gehören neben den Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) auch Forderungen und andere Vermögensrechte. Demgegenüber gehören zum unbeweglic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 303 Namenspapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 822, 823 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift schließt an § 302 AO an, betrifft aber ausschließlich Wertpapiere, die auf den "Namen" des Gläubigers lauten. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 303 AO berechtigt die Vollstreckungsbehörde, das Namenspapier auf den Ersteher "umzu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 309 AO und entspricht inhaltlich § 830 ZPO. S. Abschn. 43 VollstrA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter § 310 AO fallen außer Verkehrshypotheken i. S. der §§ 1113 ff. BGB, Sicherungshypotheken i. S. der §§ 1184 ff. BGB und Höchstbetragshypotheken i. S. des § 1190 BGB. Für die Pfändung von Reallasten (§§ 11...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener Kreditlinie...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 1 I. Der Fall

Verurteilung von Zahlung Zug um Zug gegen Aktienübergabe Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil vom 6.2.2012, mit dem der Schuldner zur Zahlung von 21.250.000 EUR nebst Zinsen an die Gläubigerin Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an 2.500.000 Stück Aktien der C. AG verurteilt worden ist. Am 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Sicherheitsleistung

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 361 Abs. 2 Satz 5 AO). Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen der Behörde ("kann"); aber auch sie setzt voraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer AdV vorliegen, also entweder ernstliche Zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt der Auskunft (Abs. 2)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 802c Abs. 2 ZPO. Die Angaben müssen so beschaffen sein, dass sich der Gläubiger anhand des Vermögensverzeichnisses einen vollständigen Überblick über das vorhandene Vermögen und über bestehende Einkunftsquellen verschaffen kann (BFH v. 26.07.2005, VII R 57/04, BStBl II 2005, 814). Der Schuldner hat in dem Ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis auch durch Personen befriedigt werden können, die an ihm nicht beteiligt sind. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis sind Handlungen, die auf Erfüllung (Tilgung) von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt der Pfändungsverfügung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsverfügung muss die gepfändete Forderung nach Gläubiger, Schuldner, Rechtsgrund und Betrag genau bezeichnen, sodass der Drittschuldner zweifelsfrei erkennen kann, welche Forderung gepfändet werden soll (§ 119 Abs. 1 AO; BFH v. 18.07.2000, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141; BFH v. 18.07.2000, VII R 101/98, BStBl II 2001, 5). Überm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 151 FGO für Vollstreckungsmaßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften wegen Geldforderungen. Ein Anfechtungsurteil (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder ein AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 FGO) bilden hierfür keine taugliche Grundlage (BFH v. 19.01.2004, VII B 187/03, BFH/NV 2004, 466; BFH v. 23.01.2004, VII B 131/0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag des Sc... / 1 I. Der Fall

Die Gläubiger haben mit Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vom 8. bzw. 17.5.2017 unter anderem das Guthaben des Schuldners auf dem Konto der Drittschuldnerin gepfändet. Nunmehr beantrag der Schuldner Kontofreigabe. Das Konto des Schuldners wird derzeit als Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO geführt. Zur Begründung trägt er vor, dass dem Konto am 23.3.2017 ein Betra...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Pfändungsgebühr. Sie regelt den Gegenstand, den Entstehungszeitpunkt und die Höhe der Gebühr. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 339 AO wurde durch das EURLUmsG (s. § 337 AO Rz. 2) vollkommen neu gefasst. Als wesentliche Änderung tritt die Festgebühr an die Stelle der bisherigen Wertgebühren (§ 339 Abs. 3 ...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 346 Abs. 1 AO ordnet an, dass Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht zu erheben sind. Eine unrichtige Sachbehandlung liegt aber nicht schon bei jeder rechtswidrigen Behandlung der Sache vor, sondern nur dann, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des je...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensrechtliche Anbringung der Einwendungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den unter Rz. 3 bis 13 genannten Fällen steht dem Dritten zur Wahrung seiner Rechte die Drittwiderspruchsklage offen (§§ 262 Abs. 1 Satz 1, 771 ZPO). Mit der Klage verfolgt der Dritte das Ziel, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung feststellen zu lassen oder die Einstellung der Verwertung oder Vollstreckung. Die Klage ist beim o...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arrestgrund

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Arrestgrund liegt vor, wenn nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die arrestweise Sicherung die künftige Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (BFH v. 26.02.2001, VII B 265/00, BStBl II 2001, 464; die Rspr. zusammenfassend zuletzt BFH v. 06.02.2013, XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615). Das kann der Fall sein, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / II. Die Lösung

Frage nach den eigenen Einkünften Kann aus der Lohnsteuerklasse IV geschlossen werden, dass die Ehefrau das gleiche Einkommen hat wie der Schuldner, kommt grundsätzlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht. Danach kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Ve...mehr

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FoVo 9/2018, Vorsicht bei d... / II. Die Lösung

Der elektronische Antrag nach § 829a ZPO Ein PfÜB kann auf elektronischem Wege und damit günstiger und schneller (beachte § 804 Abs. 3 ZPO) aus einem Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der ohne Rechtsnachfolgeklausel vorliegt, wenn die sich aus dem Vollstreckungsbescheid ergebende fällige Geldforderung einschließlich titulierter Nebenforderungen und Kosten nicht mehr als...mehr

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FoVo 9/2018, Weiterbeschäftigung nach dem Saisonende

Das wiederholte Arbeitsverhältnis Der Sommer neigt sich so langsam dem Ende zu und die Wintersaison beginnt. Für so manchen Beschäftigten der Wintersportorte bietet sich damit die Gelegenheit, wieder in seinen Job zurückzukehren, der im März oder April beendet wurde. Welche Auswirkungen hat das aber auf die Pfändung, die Sie im letzten Sommer ausgebracht haben? Die Antwort li...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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FoVo 9/2018, Vorsicht bei d... / I. Das Problem

Als registriertes Inkassounternehmen habe ich für den Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829a ZPO auf elektronischem Weg beantragt. Das Gericht hat diesen auch erlassen. Auf S. 1 des PfÜB habe ich beantragt, die Zustellung des PfÜB zu vermitteln: Das Gericht hat den PfÜB nebst Versicherung gem. § 829a Abs. 1 Nr. 4 ZPO, Vollstreckungsbescheid, A...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Falle des teilweisen Ruhens nach § 56 Abs. 1 und Abs. 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. Nach BGH ist das Ruhen allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der...mehr

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FoVo 9/2018, Die Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Einkünften einer unterhaltsberechtigten Person

Pfändungsschutz beim Arbeitseinkommen Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, steht diesem nach § 850c ZPO ein Pfändungsfreibetrag von 1.133,80 EUR zu. Gibt es weitere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (u.P.), erhöht sich dieser Betrag nach der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 (BGBl I 2017, S. 750 ff.) für die erste u.P. um 426,71 EUR und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen

Kommentar Mit Verfügung vom 30.7.2018 hat sich das BayLfSt ausführlich mit der Pfändung von Steuererstattungs- und Steuervergütungsansprüchen befasst. Ansprüche des Steuerzahlers auf Steuererstattungen und -vergütungen können nach § 46 Abs. 1 AO gepfändet werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat sich mit Verfügung vom 30.7.2018 mit diversen Einzelfragen zur ...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstattung bei der Drittschuldnerklage nach der Pfändung von Arbeitseinkommen

I. Das Problem Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat in diesem Zusammenhang das Arbeitseinkommen gepfändet. Arbeitgeber ist eine dem Schuldner nahestehende Person, die sich tot stellt, d.h. weder eine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, noch sonst auf Anfragen reagiert. Nun soll eine Einziehungsklage gegen den Drittschuldner vor dem Arb...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 2 II. Die Entscheidung

Feststellungsklage ist unzulässig Die Klage ist bereits unzulässig. Zwar ist die sachliche Zuständigkeit des AG gegeben, weil das Gericht den Streitwert der Klage nicht höher als mit 5.000,– EUR bewertet. Die Feststellungsklage ist jedoch als solche unzulässig. Gemäß § 256 ZPO kann eine Feststellungsklage erhoben werden, um das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rech...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Amtsgerichts T. in Griechenland. Er hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen die Schuldnerin bezüglich der Pfändung mehrerer Forderungen der Schuldnerin gegenüber Drittschuldnern beantragt, hierunter das Arbeitseinkommen der Schul...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / II. Die Lösung

Klage ist Klage … Bei der Drittschuldnerklage ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber dem sonstigen Erkenntnisverfahren. Durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) tritt der Gläubiger in die Rechtsstellung des Schuldners ein, so dass der gepfändete Anspruch so geltend zu machen ist, wie der Schuldner ihn verfolgen müsste. Der PfÜB vermittelt die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aufsatzliteratur

Rn 15 Fischer, Vollstreckungstitel von Insolvenzgläubigern nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, ZInsO 2005, 69; ders., Zu den Wirkungen der Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung, RPfleger 2007, 173; Harig, Restschuldbefreiung mittels Insolvenzplans, ZInsO 2017, 752; Lüke, Zum unwirksamen Verzicht auf Wirkungen der Restschuldbefreiung in AGB, KTS 2016, 5...mehr

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AGS 7/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

1. Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes für das Beschwerdeverfahren ist nach § 33 Abs. 1 RVG zulässig. Das Rechtsmittelverfahren ist mit der Folge abgeschlossen, dass der Rechtsanwalt seine insoweit entstandenen Gebühren geltend machen kann (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Nachdem für das Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühr entstanden ist, liegen die Voraussetzungen für...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag beim unterhaltssäumigen Schuldner

Der pfändungsfreie Betrag bei der Lohnpfändung bestimmt sich nach § 850c Abs. 1 ZPO auch in Abhängigkeit von der Zahl der gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Dem liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass der Schuldner die gesamte Familie unterhält. Der Realität entspricht das in vielen Fällen nicht mehr. Zum einen können die Familienmitgl...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 1 I. Der Fall

Vorpfändungen und Pfändungen Der Beklagte betrieb und betreibt als Rechtsanwalt gegen den Schuldner Vollstreckungen wegen zu seinen Gunsten bzw. zugunsten von Mandanten titulierten Forderungen, die von dem Kläger nicht freiwillig und zeitnah erfüllt wurden. Im Rahmen der Vollstreckungen wurden Vorpfändungen an Banken und Drittschuldner des Schuldners ausgebracht und Pfändungs...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht entgegen dem LG Klarstellungsinteresse Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen und Zurückverweisung der Sache an das AG. Das LG ist der Auffassung, eine gesetzliche Grundlage für die vom Gläubiger begehrte Anordnung bestehe nicht, da § 850c Abs. 4 ZPO eine sol...mehr

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AGS 7/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Das AG hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft "zur Sicherung der dem Verletzten aus den Straftaten erwachsenen steuerrechtlichen Ansprüche oder des staatlichen Anspruchs auf Verfall des Wertersatzes" den dinglichen Arrest i.H.v. 22.427.626,60 EUR in das Gesellschaftsvermögen der O.T.R. GmbH angeordnet. In Vollziehung des Arrestes wurden durch die Staatsanwaltschaft nachfolgend...mehr