Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 831 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter die Vorschrift fallen nur solche indossablen Papiere, die Forderungsrechte verbriefen (also nicht Namensaktien; für diese gilt § 302 AO), insbes. somit Wechsel und Schecks jeder Art. Ein Papier ist indossabel, wenn die zugrunde liegende Forderung d...mehr

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FoVo 10/2018, Kosten der Beglaubigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Leitsatz Reicht der Gläubiger von seinem Rechtsanwalt beglaubigte Abschriften eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein, so kann der Gerichtsvollzieher keine Beglaubigungsgebühr nach Nr. 102 KV GvKostG ansetzen. AG Berlin-Mitte, Beschl. v. 19.6.2018 – 32 M 8043/18 1 I. Aus der Entscheidung RA hatte schon die Vorarbeit geleistet und beglaubigt Gemäß der Sonderakte des GV er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändungsbeschränkungen bei Erbscha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung des Arrestes

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung des Arrestes ist schon vor der Zustellung der Arrestanordnung an den Arrestschuldner zulässig, jedoch verliert sie ihre Wirkung, wenn die Zustellung nicht innerhalb einer Woche nach der Vollziehung und innerhalb eines Monats seit der Unterzeichnung erfolgt ist (§ 324 Abs. 3 Satz 2 AO). Nach § 324 Abs. 3 Satz 1 AO ist dem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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FoVo 10/2018, Kosten der Be... / Leitsatz

Reicht der Gläubiger von seinem Rechtsanwalt beglaubigte Abschriften eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein, so kann der Gerichtsvollzieher keine Beglaubigungsgebühr nach Nr. 102 KV GvKostG ansetzen. AG Berlin-Mitte, Beschl. v. 19.6.2018 – 32 M 8043/18mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Beschlagnahme

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Pfändung ist unzulässig, wenn die Früchte durch Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in Beschlag genommen worden sind. Eine Beschlagnahme kann durch Anordnung der Zwangsversteigerung (§ 20 Abs. 1 ZVG) oder der Zwangsverwaltung (§ 146 Abs. 1 ZVG) erfolgen. Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erfolgt eine Pfändung trotz Beschla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 281 Abs. 1 AO ist die Pfändung die für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ausschließlich in Betracht kommende Vollstreckungsmaßnahme. Die Pfändungsverfügung ist ein Verwaltungsakt (BFH v. 04.02.1992, VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789; BFH v. 18.07.2001, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141; BFH v. 18.07.2001, VII R 101/98, BStBl ...mehr

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FoVo 10/2018, Kosten der Be... / 1 I. Aus der Entscheidung

RA hatte schon die Vorarbeit geleistet und beglaubigt Gemäß der Sonderakte des GV erhob er die beanstandete Beglaubigungsgebühr für die Beglaubigung des zuzustellenden Schriftstückes Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts. Unbestritten hatte die Klägerin mit Erteilung des Zustellungsauftrages an den GV bereits durch ihren Rechtsanwalt beglaubigte Abschriften de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 811 ZPO Abs. 1 Nr. 1 bis 13 ZPO enthält eine Liste unpfändbarer beweglicher Sachen und Tiere (§ 90a BGB). Unpfändbar sind insbesondere die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Gegenstände, soweit sie zu einer angemessenen und bescheidenen Lebensführung benötigt werden (Nr. 1). Hierbei kommt es stets auf die Umstände de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 309 bis 321 AO regeln die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. § 309 AO hat allein die Pfändung einer Geldforderung zum Gegenstand. Durch entsprechende Bezugnahme findet § 309 AO allerdings auch Anwendung bei Pfändungen von Herausgabeansprüchen und Leistungen von Sachen (§ 318 Abs. 1 AO) sowie ferner für die Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Mängel der Pfändungsverfügung können sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage erheben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO; BFH v. 03.09.1997, VII B 67/97, BFH/NV 1998, 421). So kann der Drittschuldner z. B. geltend machen, die Pfändung sei unwirksam, die gepfändete Ford...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Drittschuldnererklärung muss gem. § 316 Abs. 1 Satz 1 AO binnen zwei Wochen, von der Zustellung der Pfändungsverfügung an gerechnet, abgegeben werden. Dies kann jedoch nur dann wortgetreu gelten, wenn die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 AO in die Pfändungsverfügung (§ 309 Abs. 1 AO) aufgenommen wird. Wi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 826 ZPO. S. Abschn. 47 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Anschlusspfändung wird die Pfändung von Sachen bezeichnet, die gegen denselben Schuldner gerichtet ist, wie eine bereits vorhergehende Pfändung derselben Sachen. Sie ist von der Doppelpfändung zu unterscheiden, bei der die vorhe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 307 Abs. 1 Satz 1 AO lässt eine vereinfachte Form der Pfändung zu, schließt jedoch eine normale Pfändung (wie Erstpfändung) nicht aus. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in die Niederschrift aufzunehmende Erklärung des Vollziehungsbeamten, dass er die Sache für die nach Art und Höhe bezeichnete Forderung pfände, hat keinen Erklär...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 310 AO gilt nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Pfändung der Forderung bereits eine Hypothek besteht. Die Forderung wird nach § 309 AO gepfändet, die Sicherung nach § 310 AO. Solange noch keine Hypothek entstanden (z. B.: Eintragung steht noch aus; Briefhypothek noch nicht übergeben) ist, wird allein die Forderung nach § 309 AO gepfändet....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Finanzbehörde als Drittschuldner

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46 Abs. 7 AO gilt bei der Pfändung die zuständige Finanzbehörde als Drittschuldner i. S. der §§ 829 und 845 ZPO. Nach § 829 ZPO ist die Pfändung mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (Inhalt: s. § 829 Abs. 1 ZPO) als bewirkt anzusehen. § 845 ZPO betrifft die sog. Vorpfändung, die bereits vor der eigentlichen Pfändung zugest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie in Besitz nimmt (§ 286 Abs. 1 AO). Er hat hierüber unaufgefordert eine Quittung zu erteilen (Abschn. 21 VollzA). Gewahrsam ist rein tatsächliche Herrschaft über die Sache und nicht gleichbede...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verhältnismäßigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme muss die Vollstreckungsbehörde auch beim Erlass von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nach §§ 309, 314 AO den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BFH v. 24.09.1991, VII R 34/90, BStBl II 1992, 57; BFH v. 11.12.1990, VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; FG Hessen v. 23.10.2013, 1 V 1941/13, juris...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zulässigkeit und Wirksamkeit der Abtretung usw.

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgangspunkt der Regelung ist, dass Ansprüche auf Erstattung oder Vergütung von Steuerbeträgen wie auch andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die sich gegen den Staat richten abgetreten, verpfändet und gepfändet werden können (§ 46 Abs. 1 AO). Die Vorschrift sagt dagegen nichts über die Abtretung von Steueransprüchen durch di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere gesetzliche Bestimmungen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 "Andere gesetzliche Bestimmungen" sind vor allem §§ 53f. Sozialgesetzbuch I (SGB I) , die die Anspruchspfändung von Sozialleistungen regeln. In den Anwendungsbereich von § 54 SGB I fallen insbes. Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfall- und Rentenversicherung, der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Arbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht weitgehend § 763 ZPO. S. Abschn. 24 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift sieht vor, dass alle Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, mündlich erlassen werden. Zum Ausgleich dafür müssen sie vollständig in der Niederschrift (§ 291...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vollstreckungsmaßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungsmaßnahmen, d. h. Handlungen des FA, die der zwangsweisen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren dienen (§§ 249ff. AO), führen ebenfalls zur Unterbrechung der Verjährung. Zu nennen sind hier insbes. die Pfändung von beweglichen Gegenständen (§ 281 AO), Forderungspfändungen (§ 309 AO) und die Stellung v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Überblick über die Pfändung von Sachleistungsansprüchen, DStZ 1993, 400.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Pfändungsverfügung kann – und muss – Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), wenn die Pfändung als solche rechtswidrig ist, z. B. wegen einer Überpfändung. Im einstweiligen Rechtsschutz kann Aussetzung der Vollziehung der Pfändungsverfügung beantragt werden (§§ 361 AO, 69 FGO). Einwendungen gegen den Steuerbescheid ...mehr

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FoVo 10/2018, Kosten der Be... / 2 Der Praxistipp

Kopieren oder beglaubigen? Wird ein PfÜB erlassen, so muss dieser entweder vom GV kopiert oder beglaubigt werden. Liegt der PfÜB nur im Original vor, kopiert der GV ihn für Drittschuldner und Schuldner. Da der GV diese Tätigkeit selbst ausführt, muss die Übereinstimmung mit dem Original nicht noch beglaubigt werden. Es fällt nur die Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 EUR je...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann Einspruch eingelegt, ggf. Klage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässige Einwendungen sind etwa, wenn geltend gemacht wird, die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen hätten (noch) nicht vorgelegen (§§ 249 Abs. 1 AO i. V. mit § 254 AO; z. B. kei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Mehrfache Abtretung usw.

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher Abtretung oder Verpfändung gilt das Prioritätsprinzip. Es kommt darauf an, welche Abtretung durch Anzeige zuerst wirksam geworden ist, bzw. wessen Pfandrecht zuerstangezeigt worden ist. Durch die Abtretung scheidet der Zedent aus der Gläubigerstellung aus. Spätere Abtretungen, Pfändungen oder Verpfändungen gehen ins Leere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 287 Abs. 1 AO gibt dem Vollziehungsbeamten die Befugnis, die Wohn- und Geschäftsräume sowie die Behältnisse zu durchsuchen. Durchsuchen bedeutet mehr als nur Betreten. Kennzeichnend für den Begriff der Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen des Vollziehungsbeamten nach Sachen, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Gebühr

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsgebühr wird sowohl erhoben für die Pfändung des Vollziehungsbeamten (Sachpfändung) als auch für Forderungspfändungen durch die Vollstreckungsstellen. Die Unterscheidung zwischen Sach- und Forderungspfändung hat nur noch Bedeutung für den Zeitpunkt der Entstehung der Pfändungsgebühr.mehr

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FoVo 10/2018, Antrag auf Fr... / Leitsatz

Guthaben auf einem Konto ist nur dann pfändungsgeschützt, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Nutzt der Schuldner auch nach der Pfändung die Möglichkeit der Umwandlung nicht, ist er nicht schutzwürdig. Für § 765a ZPO ist dann kein Raum. AG Emmendingen, Beschl. v. 8.8.2018 – 17 M 773/17mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 314 Einziehungsverfügung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung ist das Mittel der Befriedigung aus der nach § 309 AO beschlagnahmten Forderung. Wegen der Möglichkeit anderweitiger Verwertung der gepfändeten Forderung s. § 317 AO. Zur Wirkung der Einziehungsverfügung s. § 315 AO. S. auch Abschn. 41 Abs. 5 bis 8 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung erfolgt durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Keine Unpfändbarkeit

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unzulässigkeit der Pfändung kann sich daraus ergeben, dass der Schuldner die Früchte zur Sicherung seines Unterhalts, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse benötigt (§ 295 AO i. V. m. § 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 340 Wegnahmegebühr

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift benennt abschließend die Fälle, in denen eine Wegnahmegebühr anfällt (§ 340 Abs. 1, 2 AO) und trifft Regelungen über die Höhe der Gebühr (§ 340 Abs. 3 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Wegnahmegebühr wird insbes. erhoben für die Wegnahme des Hypothekenbriefs, von Urkunden über die gepfändete Forderung, von Urk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen § 295 AO bewirken keine Nichtigkeit der Vollstreckungshandlung, jedoch ihre Anfechtbarkeit mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; Wiese in Beermann/Gosch, § 295 AO Rz. 48). Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändung ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bzw. auf den Zeitpunkt der let...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 805 Abs. 1 bis 3 ZPO. Sie tritt neben § 262 AO . Nach § 262 AO kann der Dritte Pfandfreigabe erreichen, nach § 293 AO lediglich vorzugsweise Befriedigung. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 293 Abs. 1 Satz 1 AO kann der Dritte, dem an der gepfändeten Sache ein Pfand- oder Vorzugsrecht zusteh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerrechtliche Haftungstatbestände

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerrechtliche Haftungstatbestände finden sich nicht nur in der AO (s. §§ 69 bis 76 AO), sondern auch in den Einzelsteuergesetzen. Letztere gehen in ihrer praktischen Bedeutung zum Teil über die §§ 69ff. AO hinaus. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer (s. § 42d EStG), die Haftung für d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 291 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 762 ZPO überein. S. Abschn. 20, 48 f. VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Niederschrift sichert die Beweisbarkeit und erleichtert die Nachprüfbarkeit aller mit der Vollstreckungshandlung zusammenhängenden Vorgänge. Sie ist z. B. bei der Anschlusspfändung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 AO von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherheiten i. S. von § 336 AO sind solche, die auf Grund Gesetzes oder auf Grund gesetzmäßiger Anordnung der Finanzbehörden geschuldet werden (z. B. gemäß § 221 AO), nicht jedoch solche, deren Leistung Bedingung für das Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes ist, wie z. B. bei der Stundung oder Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zahlungen des Stpfl. (§ 224 Abs. 1, 4 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 AO ist Zahlung durch Übergabe von Zahlungsmitteln (Bargeld, Schecks) grundsätzlich nur innerhalb des Kassenraums der zuständigen Finanzkasse möglich; außerhalb des Kassenraums sind solche Zahlungen unwirksam (BFH v. 17.02.1954, II 171/52, BStBl III 1954, 131), es sei denn, die Zahlungsmittel werden einem Amtsträ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf es nicht; regelmäßig dürfte aber erst die Anregung der einstweiligen Aussetzung eine solche Maßnahme initiieren (s. § 258 AO Rz. 11). Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Aussetzung der Verwertung gepfändeter Sachen ist, dass die alsbaldige Verwertung unbillig wäre. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht inhaltlich § 824 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, zu pfänden, ergibt sich aus § 294 Abs. 1 AO. Während nach § 294 Abs. 1 Satz 2 AO die Pfändung schon einen Monat vor der Reife zulässig ist, darf die Versteigerung (Verwertung) erst nach der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 810 ZPO. S. Abschn. 39, 45 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 294 Abs. 1 Satz 1 AO festgestellte Pfändbarkeit von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, bewirkt eine Ausnahme von § 94 BGB , weil diese Früchte bis zu ihrer Trennung als wesentliche Bestandteile des Grund u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Pfand- oder Vorzugsrechte Dritter

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht das Recht des Dritten in einem Pfand- oder Vorzugsrecht an einer Sache, die nicht in seinem Besitz ist (sog. besitzloses Pfandrecht), kann der Dritte der Pfändung nicht widersprechen, sondern lediglich vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös verlangen und zwar unabhängig davon, ob seine Forderung fällig ist oder nicht (§ 293 AO;...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag auf Fr... / 3 Der Praxistipp

Herausgabeanspruch ist kein Kindergeldanspruch Die Entscheidung klingt zunächst hart. Im ersten Moment wird jeder den Reflex haben, dass Kindergeld doch geschützt sein muss. Das vernachlässigt allerdings materiell-rechtlich, dass die Gutschrift auf einem Konto die Herkunftsquelle erledigt und nun ausschließlich ein Herausgabeanspruch gegen das Kreditinstitut besteht, §§ 675, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen Pfändungsbeschränkungen und -verbote berühren die Wirksamkeit der ausgebrachten Pfändung nicht (Seiler in Thomas/Putzo, Vorbem. zu § 704 ZPO Rz. 57 ff., § 850 ZPO Rz. 5; Hartmann in B/L/A/H, Einf. §§ 850–852 ZPO Rz. 8; Beermann in HHSp, § 319 AO Rz. 13; Loose in Tipke/Kruse, § 319 AO Rz. 4). Der Vollstreckungsschuldner od...mehr