Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.2 Finanzierung durch einbehaltenen Gewinn

Die Höhe der Selbstfinanzierung ist die positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung. Somit wird die Selbstfinanzierung einerseits durch die Ertragskraft des Unternehmens und andererseits durch die Gewinnausschüttungsanforderungen des Inhabers/der Anteilseigner bestimmt. Die offene Selbstfinanzierung ist durch die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.1 Gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern

Rz. 16 Das Wirtschaftsgut muss gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern erworben werden. Hieraus folgt, dass es sich um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligungsform handeln muss. Schuldrechtliche Instrumente kommen also nicht in Betracht. In Betracht kommen aber nur personengesellschaftliche und keine körperschaftliche Rechtsformen, da das Gesetz auf den Steuerpflichtigen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.1 Persönlich

Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellschaftsformen, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick über den Regelungsgehalt

Rz. 1 Der Abschnitt befasst sich mit den steuerlichen Anzeigepflichten. Der 1. Unterabschnitt zur Personenstands- und Betriebsaufnahme[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2017 aufgehoben.[2] Der 2. Unterabschnitt trifft Regelungen zu Anzeigepflichten in Bezug auf Stpfl. und in Bezug auf Sachverhalte mit möglicher steuerlicher Relevanz: § 137 AO legt zur steuerlichen Erfassung von Kö...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Seit der ersten Veröffentlichung im Juni 2003 ist IFRS 1 erheblich geändert worden, weil entweder eine retrospektive Anwendung neuer oder geänderter IFRS als nicht zielführend oder für bestimmte Sachverhalte oder Transaktionen weitere Erleichterungsvorschriften als notwendig erachtet wurden. Im November 2008 ist IFRS 1 in einer neuen Struktur...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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Besteuerung des Einbringungsgewinns II

Leitsatz 1. Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Rückwirkungsfiktion). Die Korrektur eines bereits bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids zur Erfassung eines durch die Veräußerung ausgelö...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Betriebsinhaber i.S.d. § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb im Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft

Leitsatz 1. Wer Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i.S. von § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG ist, bestimmt sich nicht nach bewertungsrechtlichen, sondern nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen. 2. Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, betreiben auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag einen l...mehr

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Fragen und Antworten zur we... / Profitieren auch Unternehmerinnen und Unternehmer?

Die weitgehende Abschaffung des Soli kommt auch kleinen und mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern zugute. Handwerkerinnen und Handwerker "um die Ecke“ profitieren. Üblicherweise betreiben sie ihre Unternehmen als Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder, wenn sie sich mit anderen zusammentun, in Form einer Personengesellschaft ( OHG oder KG ). Ihre Gew...mehr

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Fragen und Antworten zur we... / Gilt die weitgehende Abschaffung des Soli auch für die Körperschaftsteuer?

Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) wird der Solidaritätszuschlag weiterhin wie bisher erhoben. Dabei ist zu beachten, dass der Körperschaftsteuersatz nur 15 Prozent beträgt; auf die Gewerbesteuer wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. Im Vergleich zur Einkommensteuer, bei der mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz au...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.4 Erleichterungen bei Aufstellung des Anhangs

Rz. 116 Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie die entsprechenden Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestehen nach § 288 HGB Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB, § 265 Abs. 4 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB nicht zu machen. Zudem brauchen sie die sich au...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da sich di...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 9 Folgen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 121 Werden die Pflichten zur Rechnungslegung verletzt, sieht das Gesetz in § 331 HGB ein abgestuftes System von Sanktionen vor: Werden wesentliche Wahrheitspflichten verletzt, sieht das Gesetz in §§ 331 ff. HGB für Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrats strafrechtliche Konsequenzen vor; Entsprechendes gilt nach § 332 HGB für den Abschlussprüfe...mehr

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Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine "Verlustgesellschaft"

Leitsatz 1. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinder...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Prüfung durch die IHK

Rz. 78 Nach § 26a Abs. 1 WEG kann die Zertifizierung durch eine Prüfung vor der IHK erlangt werden. Diese soll die "notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse" nachweisen. Die näheren Modalitäten der Prüfung und des Zertifikates werden erst durch das Justizministerium durch Rechtsverordnung festgelegt, wofür § 26a Abs. 2 WEG eine Ermächtigung enthält....mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

Leitsatz 1. Die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft unter gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines Vorabgewinns erfolgt gegen Entgelt, wenn der Gesellschafter mit der Zahlung rechnen kann. 2. Die Umsätze aus der Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, sondern dem Re...mehr

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Wegfall gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Abspaltung

Leitsatz 1. Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. 2. § 19 UmwStG und § 10a Satz 10 Halbsatz 1 GewStG gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft. 3. § 8...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften, mithin die OHG, die EWIV und die KG, sowie Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die GbR scheidet als möglicher Rechtsträger aus, auch wenn sie nach § 15 Abs. 3 EStG gewerblich geprägt oder infiziert sein sollte. Darüber hinaus kommen auch bloße Innengesellschaften, wie die atypisc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG erklärt den Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ausdrücklich auch für den Formwechsel einer Personengesellschaft nach § 190 UmwG (oder für entsprechende ausländische Vorgänge) für allgemein anwendbar. Diese allgemeine Anwendungsvoraussetzung ist vom Wortlaut her nahezu identisch mit der besonderen Anwendungsvoraussetzung des § 25 S. 1 UmwStG, w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Formwechsel zeichnet sich handelsrechtlich dadurch aus, dass es nicht zu einer Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger kommt (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers) und dass die Personengesellschaft weder eine Schlussbilanz noch die Kapitalgesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufstellen muss und dass zwangsweise die Buchwerte fort...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 39 § 20 UmwStG wie auch § 21 UmwStG setzen voraus, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für den Einbringungsvorgang neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft gewährt werden. Ist Ausgangsrechtsträger – wie hier im Fall des Formwechsels – eine Personengesellschaft, die durch den Formwechsel quasi "untergeht", sind unstreitig die Gesellschafter der Personeng...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Der Achte Teil des UmwStG besteht lediglich aus § 25 UmwStG. § 25 S. 1 UmwStG erklärt in den Fällen des Formwechsels (oder vergleichbarer ausländischer Vorgänge) von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) den Sechsten Teil des UmwStG, namentlich die §§ 20 bis 23 UmwStG, für entsprechend anwendbar. Dies bedeutet konkret, dass in den...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 52 Für Zwecke des Übertragungsstichtags wird die entsprechende Anwendung der §§ 20 und 21 UmwStG durch die vorrangige Verweisung in § 25 S. 2 UmwStG auf § 9 S. 3 UmwStG durchbrochen. Nach § 9 S. 3 UmwStG kann der steuerliche Übertragungsstichtag, auf den die Übertragungsbilanz der Personengesellschaft und die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft aufzustellen sind, au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Gesamthandsvermögen

Rz. 26 Bei einem Formwechsel kann Einbringungsgegenstand nur entweder der gesamte Betrieb bzw. die Gesamtheit der Mitunternehmeranteile[1] oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) sein. Im ersten Fall kommt eine entsprechende Anwendung des § 20 UmwStG [2], im letzteren Fall eine entsprechende Anwendung des § 21 UmwStG [3] in Betracht. Rz. 27 einst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Anwendung der Fusionsrichtlinie

Rz. 50 Ungeachtet der Frage, ob § 20 oder § 21 UmwStG entsprechend anzuwenden ist, wird der Formwechsel auch einer ausländischen hybriden Personengesellschaft nicht von der Fusionsrichtlinie erfasst, da weder eine "Fusion" noch eine "Einbringung von Unternehmensteilen" noch ein "Austausch von Anteilen" i. S. d. Fusionsrichtlinie vorliegt. Daher kann sich ein Steuerpflichtige...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Verlust- und Zinsvortrag

Rz. 59 Ein ggf. vorhandener Zins- oder EBITDA-Vortrag[1] nach § 4h Abs. 1 Satz 2 bzw. 3 EStG und ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag[2] gehen mit dem Formwechsel unter. Auch etwaige nach § 15a EStG nur verrechenbare Verluste der Mitunternehmer gehen verloren, da sie nicht mehr mit Gewinnen aus der untergehenden Beteiligung an der Personengesellschaft verrechnet werden kön...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.1 Art des Einbringungsvorgangs

Rz. 22 Die Einbringung i. S. d. §§ 20 bzw. 21 UmwStG setzt grundsätzlich die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums von einem Rechtsträger auf eine übernehmende Kapitalgesellschaft voraus. Mit der handelsrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels gilt das gesamte Vermögen der formwechselnden Personengesellschaft als auf die formgewechselte Kapitalgesellschaft übertragen un...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 31 Zum steuerlichen Betriebsvermögen der übertragenden Personengesellschaft kann neben dem Gesamthandsvermögen auch Sonderbetriebsvermögen I oder II gehören, welches, sofern es sich dabei um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt[1], mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden muss. Rz. 32 – 38 einstweilen freimehr

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ZErb 11/2020, Schenkungsteu... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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ZErb 11/2020, Schenkungsteu... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass in der freiwilligen Zahlung des E aufgrund der Vereinbarung v. 25.9.2012 in das Gesellschaftsvermögen der KG anteilig eine freigebige Zuwendung an die Klägerin liegt, durch die sie auf Kosten des E bereichert ist. Dementsprechend war auch die Bareinlage des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Lebenspartnerschaften, auch nach dem neuen ErbStG

Rz. 19 [Autor/Stand] Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in Steuerklasse III.[2] Ihre Nichteinstufung in Steuerklasse I verstößt nicht gegen das Grundgesetz [3], selbst wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist.[4] Hinweis Durch eine aufschiebend bedingte Zuwendung auf den Zeitpunkt der Eheschließung kann die Steuerklasse III vermieden werden, weil der Erwerb ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerber (z.B. Zweckzuwendungen nach § 8 ErbStG) erwerben in Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, die "angeheirateten" Onkel und Tanten aus dem Kreis der Verschwägerten, die Cousinen und Cousins (Base – Vetter), das Pflegekind, sowie nichteheliche eingetragene...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Gesamtgut

Rz. 52 Nach Art. 177 Abs. 1 lit. a c.c. fällt jeder Erwerb durch einen oder beide Ehegatten während des Bestehens des gesetzlichen Güterstandes automatisch in das Gesamtgut, soweit sich nicht aus den Art. 177, 178, 179 c.c. anderes ergibt. Nach Art. 179 c.c. sind aus dem Gesamtgut ausgeschlossen:mehr

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Deutschland / c) Gütergemeinschaft

Rz. 17 Durch die Gütergemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten gem. § 1416 Abs. 1 S. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt (§ 1416 Abs. 1 S. 2 BGB). Das Gesamtgut wird auch gemeinschaftlich verwaltet, falls die Ehegatten durch Eheve...mehr

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Frankreich / aa) Verwaltung des Gesamtgutes

Rz. 70 Bezüglich des Gesamtgutes besteht grundsätzlich Einzelverwaltungs- und Einzelverfügungsbefugnis jedes Ehegatten gem. Art. 1421 Abs. 1 CC. Übt jedoch ein Ehegatte allein und selbstständig einen Beruf aus, so ist gem. Art. 1421 Abs. 2 CC nur dieser berechtigt, die damit zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Umgekehrt ist für bestimmte Geschäfte gesetzlich die Zustim...mehr

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Polen / b) Sondervermögen

Rz. 25 Sondervermögen gehört jedem Ehegatten und verbleibt ihm nach der Scheidung; es ist in Art. 33 FVGB abschließend aufgezählt:mehr

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Bekanntgabe der Prüfungsanordnung – vermögensverwaltende Personengesellschaft – Hemmung der Feststellungsfrist

Leitsatz Führt das FA bei einer KG eine Außenprüfung durch, um u.a. zu prüfen, ob es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um solche aus Gewerbebetrieb handelt, und ist das nicht der Fall, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den Kommanditisten keine den ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und -pflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann solange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist. Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rechtliches Interesse[3] an der Eröffnung hat und seine Forderung und den Eröffn...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.). Der Geschäftsbesor...mehr