Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.2 Anschaffungs- und Einlagefiktionen bei Anteilen

Nach der in § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG enthaltenen Grundkonzeption geht der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses davon aus, dass die Anteile an der übertragenden GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag bereits zum Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens gehören. Vielfach ist dies nicht der Fall, so dass nach § 5 U...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag beim Formwechsel

Für den Formwechsel ergibt sich eine eigenständige steuerliche Rückbeziehungsmöglichkeit aus § 9 Satz 2 und 3 UmwStG. Danach hat die übertragende Kapitalgesellschaft für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese Bilanzen können auch auf einen Stichtag ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1 Gründe für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen

In der Praxis besteht oftmals das Bedürfnis, das in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (i. d. R. GmbH) betriebene unternehmerische Engagement zu beenden und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortzuführen. Ein solcher Rechtsformwechsel kann z. B. von Interesse sein, um eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen

Im sog. Dividendenteil werden den Anteilseignern – unabhängig davon, ob für den betreffenden Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 UmwStG ermittelt wird – nach § 7 UmwStG anteilig die offenen Rücklagen der übertragenden Kapitalgesellschaft als Bezüge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet, soweit diese nicht aus Einlagen der Gesellsc...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.3 Ausschluss von der Rückwirkungsfiktion

Die fiktive steuerliche Rückwirkung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, soweit Einkünfte auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs.1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden[1]. für im steuerlichen Rückwirkungszeitraum ausscheidende oder abgefundene Gesellschafter ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 2 Einzelrechtsnachfolge

Wie die vorstehende Übersicht zeigt, können Umwandlungsvorgänge außerhalb des Umwandlungsgesetzes auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollzogen werden. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen ein Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Sacheinlage (Sachkapitalerhöhung) in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden un...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.1 Grundlagen

Die Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen kann auf der Ebene der übertragenden Körperschaft grundsätzlich steuerneutral, d. h. ohne Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven erfolgen. Dagegen führen offene Reserven in Form thesaurierter Gewinne zu einer fiktiven Ausschüttung an die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (sog. Dividendenteil), ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6 Beispielsfall

Die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung sollen nachfolgend an einem zusammenfassenden Beispielsfall dargestellt werden: An der X-GmbH (Stammkapital 50.000 EUR) ist A seit mehr als 10 Jahren zu 60 % (Anschaffungskosten der Anteile: 60.000 EUR) und seit drei Jahren der Gesellschafter B zu 40 % beteiligt, der seine Anteile zum Kaufpreis von 400.000 EUR erworben hat. Die Gmb...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 3 Anwachsung

Die Anwachsung, die in § 738 BGB geregelt ist, liegt grundsätzlich vor, wenn aus einer Gesamthandsgemeinschaft (Personengesellschaft) ein Gesamthänder ausscheidet. In diesem Fall wächst die Beteiligung des Ausscheidenden den übrigen Gesamthändern kraft Gesetzes ohne besonderen Übertragungsakt an. Der ausscheidende Gesellschafter hat lediglich einen Anspruch auf Abfindung und...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3 Steuerliche Rückwirkung und Geschäftsführervergütungen

Werden bis zur Handelsregister-Eintragung der Umwandlung noch Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer der übertragenden Körperschaft geleistet, so stellen diese bei der übernehmenden Personengesellschaft ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag Tätigkeitsvergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Wurden diese bei der übertragenden Kapitalgesellschaft noch ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.4 Übernahmeverluste und Vernichtung von Anschaffungskosten

Wie zuvor dargestellt, ergibt sich bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen regelmäßig ein Übernahmeverlust, der oftmals gem. § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG (wegen nicht vorhandener offener Rücklagen i. S. v. § 7 UmwStG) oder nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG (z. B. entgeltlicher Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren vor Umwandlung) nicht berücksichtig...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7 Zusammenfassung

Nach dem Umwandlungsgesetz kann die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen als Verschmelzung zur Aufnahme bzw. die Umwandlung in eine Personengesellschaft entweder als Verschmelzung oder im Wege des schlichten Formwechsels vollzogen werden. In allen genannten Fällen kommen steuerlich die Vorschriften der §§ 3 bis 9 und 18 UmwStG zur Anwendung, so dass ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4 Aufspaltung des Übernahmeergebnisses

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft stellt eine Kombination aus Liquidation (Anteilsveräußerung) und fiktiver Vollausschüttung der thesaurierten Gewinne dar. Gem. § 4 Abs. 4 bis 6 UmwStG sowie § 7 UmwStG wird dies durch die entsprechende Aufspaltung des Übernahmeergebnisses umgesetzt. 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen Im sog. Di...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.5 Zustimmungsbeschlüsse

Damit der Spaltungs- und Übertragungsvertrag wirksam wird, müssen die Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften diesem zustimmen.[1] Der entsprechende Beschluss ist in einer Gesellschafterversammlung zu fassen. Hierfür ist grundsätzlich eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich. Soweit an einer Spaltung Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschafts...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 5 Umwandlungsarten

Das Umwandlungsgesetz enthält in § 1 Abs. 1 UmwG eine Aufzählung von vier möglichen Umwandlungsarten. Es sind dies: Sowohl die Verschmelzung als auch die Spaltung können gem. § 2 UmwG bzw. § 123 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung erfolgen: zur Aufnahme oder zur Neugründung. Das Umwandlungsgesetz ist systematisch für die wichtigsten Rechtsformen wie folgt aufgebaut:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.4 Verschmelzungsprüfung

Der Verschmelzungsvertrag unterliegt grundsätzlich einer Prüfung durch einen oder mehrere sachverständige Verschmelzungsprüfer.[1] Auf die Prüfung kann nach § 9 Abs. 3 UmwG in notariell beurkundeter Form verzichtet werden, wenn alle Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger auf seine Erstattung verzichten oder sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand d...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / Zusammenfassung

Überblick Das Umwandlungsgesetz versteht den Begriff "Umwandlung" als Oberbegriff, unter den die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung sowie der Formwechsel subsumiert werden können. Es eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die Rechtsform eines Unternehmens an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Zugleich sind auch umfassende Regelungen zur S...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.2 Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Als verschmelzungsfähige Rechtsträger (d. h. als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger) kommen nach § 3 UmwG u. a. in Betracht: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften ( GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine[1], genossenschaftliche Prüfungsverbände, Versicherungsvereine a...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.1 Eintritt in die steuerrechtliche Rechtsstellung

Bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. beim übernehmenden Alleingesellschafter der GmbH führt die Umwandlung zunächst zu einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies hat wiederum zur Folge, dass gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden GmbH enthaltenen Werten zu übernehmen sind. N...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / Zusammenfassung

Überblick Oftmals ist es notwendig, eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umzuwandeln. Hierfür stellen das Umwandlungsgesetz sowie flankierend dazu das Umwandlungssteuergesetz entsprechende Regelungen zur Verfügung. Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortführung der Buchwerte, so dass es...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.2 Einbezogene Rechtsträger

In § 191 Abs. 1 UmwG wird bestimmt, welche Rechtsträger ihre Form wechseln dürfen. Es sind dies: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Rechtst...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.2 Verschmelzungsvertrag

Zur Durchführung einer Verschmelzung muss zwischen den beteiligten Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden.[1] Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen schriftlichen Entwurf des Vertrags erstellen.[2] Der Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags ergibt s...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.4 Spaltungsprüfung

Der Spaltungs- und Übertragungsvertrag oder sein Entwurf ist durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Spaltungsprüfer) zu prüfen.[1] Die in der Regelung des § 9 Abs. 2 UmwG für die Verschmelzung vorgesehene Ausnahme von der Prüfung gilt ausdrücklich nicht für die Spaltung.[2] Dies resultiert aus der Tatsache, dass es bei der Auf- und Abspaltung stets zu einem Anteils...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.3 Beteiligungskorrekturgewinn

Für Anteile, die bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören, ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG eine Wertaufholung vorgesehen. Der Buchwert wird – maximal bis zum gemeinen Wert – erhöht um in der Vergangenheit vorgenommene steuerwirksame Abschreibungen sowie um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge. Der sich ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 4 Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz

Neben der Einzelrechtsnachfolge und der Anwachsung sind im Umwandlungsgesetz abschließend die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel geregelt. Seit der Umsetzung der sog. Verschmelzungsrichtlinie der EU[1] regeln die §§ 122 a – 122l UmwG auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, bei der mindestens eine der beteil...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.5 Umwandlungsbeschluss

Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Gesellschafter des formwechselnden Rechtsträgers erforderlich, der in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und notariell beurkundet werden muss.[1] Bei der Einberufung der erforderlichen Gesellschafterversammlungen muss nach § 216 bzw. § 230 UmwG auf den zu beschließenden Formwechsel hingewiesen werden. Der Inhalt des Umwan...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.3 Verschmelzungsmöglichkeiten

Verschmelzungen können auch rechtsformübergreifend zwischen Personenhandelsgesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen werden. Insgesamt stellen sich die Verschmelzungsmöglichkeiten bei Beteiligung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz wie folgt dar:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.5 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger diesem durch einen notariell beurkundeten Verschmelzungsbeschluss zustimmen.[1] Der Verschmelzungsbeschluss kann nur in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und bedarf grundsätzlich einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Bei Pe...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.2 Vorbereitungsphase

Vorbereitung notwendiger Beschlüsse In der Vorbereitungsphase werden die Beschlüsse der Anteilsinhaber der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger vorbereitet, d. h. es wird die rechtsgeschäftliche Grundlage der Umwandlung erstellt. Bei den mit Vermögensübertragungen verbundenen Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) ist von den Vertretungsorganen de...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / a) BFH: Ungleichbehandlung der Personengesellschaft gegenüber dem Einzelunternehmer

Der BFH sieht darin jedoch eine Ungleichbehandlung (Schlechterstellung) der Personengesellschaft gegenüber dem Einzelunternehmer, der gleichzeitig mehrere verschiedene Einkunftsarten verwirklichen kann mit der Folge, dass bei ihm nur die originär gewerbliche Tätigkeit der GewSt unterfällt. aa) § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung: Bez...mehr

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Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft (GmbHStB 2021, Heft 6, S. 192)

Was passiert beim „Zusammenfallen” nießbrauchsbelasteter und treuhänderisch gehaltener Anteile? Hendrik Grosse, StB[*] Bei Anteilsübertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch sind seit jeher diverse steuerliche Aspekte zu beachten, um unerwünschte Steuerfolgen im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung zu vermeiden. Weitere Unsicherheiten resultieren nunmehr aus einer jünger...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / 2. Gespaltene Stimmrechtsausübung bei Personengesellschaften

Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft steht im Beispielsfall der Aufspaltung des Stimmrechts nach der hier vertretenen Ansicht jedoch nicht entgegen. Dazu im Folgenden: Zulässigkeit einer gespaltenen Stimmrechtsausübung bei praktischem Bedürfnis: Ungeachtet der Frage der Einheitlichkeit des Anteils an der Personengesellschaft wird eine gespaltene Stimmrechtsaus...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / bb) § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG

Verfassungsrechtliche Argumentation nicht ohne weiteres zu übernehmen: Der BFH hat nun jedoch entschieden, dass diese verfassungsrechtliche Argumentation für die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG nicht ohne weiteres übernommen werden kann. Nach seiner Auffassung gibt es für die durch die Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG ausgelösten gewerb...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / 3. Greift die Bagatellgrenze bei § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG?

Bagatellgrenze des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG: Die Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG unterbleibt, wenn die Nettoumsatzerlöse aus der gewerblichen Tätigkeit 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 EUR im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen[7]. Fraglich war, ob diese Bagatellgrenze auch im Bereich des § 15 A...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / 1. Problemstellung und Beispielsfall

Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft: Grundsätzlich wird von der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft ausgegangen. Danach ist eine mehrfache Mitgliedschaft einer Person in einer Personengesellschaft mit der vertraglichen Grundlage der Personengesellschaft und ihrer Gesamthandsstruktur unvereinbar.[28] Beachten Sie: Anders al...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Die Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG betraf bis 2006 ausschließlich im Bereich der Vermögensverwaltung tätige Personenhandelsgesellschaften, die auch gewerblich tätig waren. Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH hat sie der Gesetzgeber dann jedoch mit § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG auf vermögensverwaltende Personen...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / b) Steuerliche Auswirkungen

Dass der BFH die Frage nach der Teilbarkeit der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft in einigen Urteilen zwar angesprochen, jedoch stets unbeantwortet gelassen hat, ist nach der hier vertretenen Ansicht nicht dahingehend zu werten, dass auch steuerlich zweifelsfrei an diesem Grundsatz festzuhalten ist. So führt der BFH in einem Urteil zum Quotennießbrauch aus dem Jahr...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / b) § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG

Diese Rechtsfolge (Infektionswirkung) tritt ferner ein, wenn eine Personengesellschaft gewerbliche Beteiligungseinkünfte (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) bezieht (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 2 EStG). Nach dieser Vorschrift führt einkommensteuerrechtlich jede Beteiligung, aus der die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte bezieht, zu einer Umqualifizierung aller weiteren Einkünfte ...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / b) Zurechnung der Mitunternehmerstellung nach § 15 EStG

Bei einem Treuhandverhältnis, dessen Gegenstand die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft ist, müssen die die Mitunternehmerstellung kennzeichnenden Merkmale somit in der Person des Treugebers vorliegen, damit dieser einkommensteuerrechtlich als Zurechnungssubjekt für die Anteile am Gewinn oder Verlust der Personengesellschaft angesehen werden kann.[22] Mitunternehmer ...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / 5. Entscheidung des FG Düsseldorf v. 26.11.2020 – 9 K 2236/18 F

Im aktuell entschiedenen Streitfall [13] des FG Düsseldorf ging es um eine steuerberatend tätige KG, an der beteiligt waren: eine Steuerberatungs-GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Gewinn und am Gesellschaftsvermögen, Steuerberater W als Komplementär, beteiligt mit 99,9 % am Gewinn und am Vermögen der KG, und Steuerberaterin C als Kommanditistin mit einer Beteiligung i....mehr

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Die Infektionswirkung des §... / aa) § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG

Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung: Bezogen auf die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG hält der BFH diese Ungleichbehandlung der Personengesellschaft gegenüber einem Einzelunternehmer für sachlich gerechtfertigt und verweist hierzu auf das BVerfG, das mit Beschluss v. 15.1.2008[9] diese Ungleichbehandlung als verfassungskonform angesehen hat. Verfassung...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / a) § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, Alt. 1 EStG) die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ausübt. D.h. die gewerbliche Betätigung einer im Übrigen freiberuflich, land- und fors...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / V. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass eine gespaltene Stimmabgabe bei einer Personengesellschaft zivilrechtlich immer dann zulässig ist, wenn ein praktisches Bedürfnis hierfür besteht; dies ist bei einer wirtschaftlichen Spaltung des Anteils regelmäßig gegeben. Nichts anderes kann daher gelten, wenn bei einem Anteil an einer Personengesellschaft zwei dingliche Belastung...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / I. Einführung

Die konkrete Ausgestaltung eines Nießbrauchsrechts an einem Personengesellschaftsanteil ist vor dem Hintergrund der "Mitunternehmer-Anforderungen" seit jeher komplex und damit auch häufig Diskussionspunkt mit der Finanzverwaltung. Mitunternehmerischer Nießbrauch: Insbesondere zur Erlangung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Betriebsvermögens(BV)-Begünstigungen (§§ 13a, ...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / 4. Besonderheiten bei der Gewerbesteuer

GewSt-Belastung wegen Einkünfteumqualifizierung: Besonderheiten ergeben sich hinsichtlich der GewSt. Beide Alternativen des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG führen – orientiert am reinen Wortlaut – dazu, dass infolge der Umqualifizierung sämtlicher Einkünfte der Gesellschaft in solche aus Gewerbebetrieb der von der Personengesellschaft insgesamt erzielte Gewinn nach Maßgabe der B...mehr