Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 304 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Die Auflösung der GbR bewirkt, dass diese sich von einer werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft verwandelt,[377] an der sowohl die überlebenden ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 225 So wichtig die sorgfältige Konstruktion und Formulierung des Unternehmertestamentes ist, so wenig kann sie ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn es an der Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag hapert. Insoweit gilt der eherne Grundsatz "Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor!" [312] D.h.: Bei Personengesellschaften bestimmt allein der Ges...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / Literaturtipps

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§ 1 Allgemeines / I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen

Rz. 6 Angesichts der teilweise unvorstellbar hohen Börsenkapitalisierungen von Publikumsgesellschaften wird die Bedeutung von Familienunternehmen für die Volkswirtschaft in der Öffentlichkeit mitunter nicht richtig wahrgenommen. Auch der Umstand, dass eine einheitliche Definition des Begriffs nicht vorhanden ist, mag ein Übriges hierzu beitragen. Rz. 7 Ungeachtet der Definiti...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / c) Unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 66 Die Frage, wie die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung steuerrechtlich zu bewerten ist, ist in der Literatur umstritten. Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben sich bisher dazu noch nicht geäußert. Ein Teil der Literatur vertritt die Ansicht, dass die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zu B...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. OHG

Rz. 25 Bei einer offenen Handelsgesellschaft gelten im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung im Wesentlichen die bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel geschilderten Grundsätze. Der Testamentsvollstrecker hat insbesondere das Recht, Abfindungsansprüche gegen die übrigen Gesellschafter geltend zu machen und zwar auch dann, wenn der...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher

Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2020 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Auflage 2020...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 61 Sofern die Übertragung des Gesellschaftsanteils der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt, führt das in den meisten Fällen zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft jedoch unter einer Auflage, so kann es dann zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer kommen, we...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Grundregeln des EStG bei Gesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen

Rz. 375 Das EStG differenziert nach der Art der Beteiligung: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft. 1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft a) Besteuerung der laufenden Einkünfte Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus K...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 2. Verlust der Gesellschafterstellung für den Rechtsnachfolger

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 304 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Die Auflösung der GbR bewirkt, dass diese sich von einer werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft verwandelt,[377] an der...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintretende – gleichgültig ob er bei seinem Eintritt eigenes...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / V. Besonderheiten: "GmbH & Co KG" – "GmbH & Still"

Rz. 28 Bei besonderen Gesellschaftsformen, wie der sog. "GmbH & Co KG" und die "GmbH & Still" kommt es im Hinblick auf die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung stets darauf an, ob die Gesellschaftsform eher personengesellschaftlich oder kapitalgesellschaftlich geprägt ist. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, entstehen infolge der freien Vererbli...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Abfindungsanspruch und Abfindungsbeschränkungen

(1) Gesetzliche Ausgangssituation Rz. 311 In den Nachlass fällt (bestenfalls) ein Abfindungsanspruch gem. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB (ggf. i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB), der sich in erster Linie gegen die Gesellschaft (als solche) richtet.[389] Für die Wertbemessung des Abfindungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Ertragswert des Anteils auszugehen.[390...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / B. Gegenstand der Nachfolge – das Unternehmen

Rz. 6 Da es eine zivilrechtlich orientierte Legaldefinition des Begriffs "Unternehmen" nicht gibt, ist zunächst festzustellen, welche Teile des Vermögens überhaupt zu dem Unternehmen, das Gegenstand der Unternehmensnachfolge sein soll, gehören. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, bei denen eine rechtliche Trennung von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen von vo...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / a) Verlust der Gesellschafterstellung für den Rechtsnachfolger

aa) Gesetzliche Regelungen Rz. 29 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.[35] Rz. 30 Hinsichtlich der Personenhandelsgesellschaften stellt sich die Situation aktuell[36] wie folgt dar: Gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 1 HGB f...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 3. Nachfolge in die Gesellschafterstellung

a) Vererblichkeit des Kommanditanteils Rz. 328 Kommanditanteile sind nach § 177 HGB – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag –von Gesetzes wegen grundsätzlich vererblich.[450] Der Tod eines Kommanditisten bildet also prinzipiell keinen Auflösungsgrund i.S.v. § 133 HGB.[451] Der Anteilsübergang vollzieht sich sozusagen automatisch, also von Gesetzes wegen...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 56 Beim Vermächtnismodell wird das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Soweit es sich beim Vermächtnisgegenstand um ein Einzelunternehmen handelt, muss genau bezeichnet werden, auf welche Vermögenswerte sich das Vermächtnis beziehen soll. Die bloße Bezugnahme auf eine Bilanz ist im Regelfall nicht ausr...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Zivilrechtlich wirksamer Abschluss

Rz. 49 Dass die im Gesellschaftsvertrag einer Familiengesellschaft enthaltenen Regelungen von den Beteiligten ernsthaft gewollt werden, wird man im Hinblick auf die mit der Implementierung der Gesellschaft verfolgten (insbesondere auch außersteuerlichen) Zwecke im Regelfall unterstellen können. Für die Prüfung der steuerlichen Anerkennung ist daher zunächst nach der zivilrec...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 5. Nießbrauchsarten

Rz. 17 Neben den unter Rdn 2–7 dargestellten grundlegenden Arten des Nießbrauchs sind bei Personengesellschaften u.a. folgende Nießbrauchsarten anzutreffen: a) Nießbrauch am Gewinnstammrecht Rz. 18 Der Nießbrauch am Gewinnstammrecht, d.h. dem Teil des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters, das sich auf seinen Gewinnanteil bezieht, wird mangels gesetzlicher Grundlage von de...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (2) Grundsätzliche Möglichkeit der Abfindungsbeschränkung

Rz. 313 Da die gesellschaftsrechtlichen Regelungen weitgehend dispositiv sind und dies nach h.M. insbesondere auch für § 738 Abs. 1 S. 2 BGB gilt,[394] können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich eigene Regelungen bezüglich der Höhe oder der Fälligkeit beim Ausscheiden von Gesellschaftern entstehender Abfindungsansprüche treffen. Derartige Vereinbarungen ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Weitergabe des Unternehmens von Todes wegen

Rz. 10 Eine Legaldefinition des Begriffs Unternehmen findet sich nicht. Somit ist zunächst festzustellen, welche Teile des Vermögens überhaupt zu dem Unternehmen, das Gegenstand der Unternehmensnachfolge sein soll, gehören. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, bei denen eine rechtliche Trennung von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen von vornherein nicht vorhan...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Beschlussfassung/Stimmabgabe

Rz. 61 Da § 181 BGB grds. auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar ist, können die Eltern als gesetzliche Vertreter nach §§ 1629 Abs. 2, 1795, 181 BGB von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen sein.[113] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Umstrukturierungen, Auflös...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / ee) Finanzmittel

Rz. 124 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[147] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[148] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich nun in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbS...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Grundbuch bei Gesellschaften mit Grundbesitz

Rz. 43 Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen einer Personenhandelsgesellschaft ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, da die Personenhandelsgesellschaft selbst als Eigentümer eingetragen wird. Ob der Nießbrauch an einem Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden kann, ist sehr strittig, dürfte jedoch abzulehnen sein.[78]mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Bewertung von Unternehmensvermögen

Rz. 291 Die Bewertung von Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteile an nichtnotierten Kapitalgesellschaften) erfolgen nach eigenständigen im Bewertungsgesetz geregelten Bewertungsverfahren, die im Folgenden vorgestellt werden. In seinem Beschluss bzgl. der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes vom 7.11.2006 hatte ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Einbringungsgewinn

Rz. 74 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln. Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. GbR

Rz. 22 Die Testamentsvollstreckung kann sich grundsätzlich auch auf den, der Sondererbfolge unterliegenden, Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehen.[31] Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung gelten bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts dabei grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie bei einem Einzelunternehmen. Was die Verwaltungsvollstreckung anbelan...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Zulässigkeit

Rz. 13 Nach heute ganz herrschender Meinung kann Gegenstand eines Nießbrauchs auch die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft sein, also der Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters, soweit dies nach dem Gesellschaftsvertrag zulässig ist[7] (§§ 717, 1069 Abs. 2 BGB).[8] Der Nießbrauch an einem Gesellschaftsanteil ist ein Rechtsnießbrauch i.S.d. §§ 1068 ff. BGB, so das...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / IV. KG

Rz. 26 Stirbt ein Kommanditist, wird die Gesellschaft grundsätzlich mit den Erben fortgesetzt, § 177 HGB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Klausel vorsieht. Allgemein anerkannt ist, dass die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist.[37] Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gesellschafter der Testamentsvollstrec...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (3) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 329 Der gemeine Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden im Sonderbetriebsvermögen ist neben der Bewertung des Gesellschaftsvermögens im Rahmen einer Einzelbewertung zu ermitteln.[537] Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BewG gesondert festzustellen ist, sind mit dem auf den Bewertungsstichtag...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Voraussetzungen des Wahlrechts

Rz. 58 Da die Betriebsfortführung zu einem Aufschub der Erfassung stiller Reserven führt (vgl. Rdn 5), werden die Voraussetzungen der Betriebsfortführung durch die Finanzverwaltung laufend überprüft. Die stillen Reserven wurden früher in dem Zeitpunkt nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aufgedeckt, in dem eine sachliche oder persönliche Voraussetzung der Betriebsfortführung wegfällt....mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (1) Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 311 In den Nachlass fällt (bestenfalls) ein Abfindungsanspruch gem. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB (ggf. i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB), der sich in erster Linie gegen die Gesellschaft (als solche) richtet.[389] Für die Wertbemessung des Abfindungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Ertragswert des Anteils auszugehen.[390] Da die Fortsetzungsklausel gera...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 8. Nachsteuer-Betrachtung

Rz. 105 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der Netto-Zuflüsse an die Unternehmenseigner bestimmt. Die finanziellen Überschüsse aus dem Unternehmen sind mit den aus einer gleichartigen Alternativinvestition in Unternehmen zu erzielenden finanziellen Überschüssen zu vergleichen.[188] Sofern die finanziellen Überschüsse um persönliche Ertragsteuern vermindert werde...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (7) Abfindungsausschluss für den Todesfall

Rz. 327 Für den Fall des lebzeitigen Ausscheidens sind zu weitgehende Abfindungsbeschränkungen, wie dargestellt, nicht oder nur eingeschränkt wirksam. Für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters durch seinen Tod hält die h.M. demgegenüber selbst einen vollständigen Abfindungsausschluss für zulässig.[447] Gesellschaftsrechtlich gilt dies nicht nur für alle Gesellschaf...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Vererblichkeit des Kommanditanteils

Rz. 328 Kommanditanteile sind nach § 177 HGB – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag –von Gesetzes wegen grundsätzlich vererblich.[450] Der Tod eines Kommanditisten bildet also prinzipiell keinen Auflösungsgrund i.S.v. § 133 HGB.[451] Der Anteilsübergang vollzieht sich sozusagen automatisch, also von Gesetzes wegen, ohne dass es hierzu irgendwelcher we...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 63 Für eine steuerneutrale Einbringung nach dem UmwStG müssen die folgenden in § 24 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, um eine buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens zu gewährleisten:mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 4. Bewertung

Rz. 82 Für Zwecke der Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Wertpapiere und Anteile), die im Privatvermögen gehalten wird, ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 157 Abs. 4 S. 2 BewG der gemeine Wert der Beteiligung festzustellen. Die Bewertung richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine in- oder...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / bb) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 37 Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird. Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesellschafte...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Besonderheiten beim Nießbrauch an Unternehmen und Gesellschaftsanteilen

Rz. 81 Gegenstand eines Nießbrauchs können auch Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteile[96] sein. Bei einzelkaufmännischen Unternehmen wird man im Regelfall von einem Nießbrauch an Sachen bzw. an einer Sachgesamtheit auszugehen haben,[97] bei Gesellschaftsanteilen liegt demgegenüber ein Nießbrauch an Rechten vor. Rz. 82 Grundsätzlich zu unterscheiden ist in diesem Bereich zwisc...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / I. Begriff und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 1 Durch eine Unterbeteiligung wird ein Dritter, der sog. Unterbeteiligte, an einem bestehenden Gesellschafts- oder Geschäftsanteil derart beteiligt, dass ihm aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eine obligatorische Mitberechtigung zumindest am Gewinn des Gesellschafts- oder Geschäftsanteils des Anteilsinhabers und Hauptbeteiligten zusteht. Es handelt sich bei...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / b) Nachfolge in die Gesellschafterstellung durch Erben/Vermächtnisnehmer (Nachfolgeklauseln)

Rz. 34 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/-n des verstorbenen Gesellschafters vorsehen.[45] Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[46] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtli...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / c) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 44 Ist der gesellschaftsvertraglich bestimmte Nachfolger weder als Erbe noch als Vermächtnisnehmer berufen, liegt eine sog. rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel vor, die jedoch nur dann zulässig ist, wenn der ins Auge gefasste Nachfolger selbst am Vertragsschluss beteiligt war.[62] Hier fällt der Gesellschaftsanteil nicht in den Nachlass, sodass – vorbehaltlich abweichen...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 334 Bei Vereinbarung einer einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters automatisch in dessen Gesellschafterstellung ein.[469] Sind mehrere Erben vorhanden, erhält zwar jeder von ihnen grundsätzlich die volle (seiner Erbquote entsprechende) Gesellschafterstellung (Singularsukzession), hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsre...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / aa) Allgemeines

Rz. 52 Eine Alternative zu Direkt- bzw. Treuhandbeteiligungen bilden Management-Optionsprogramme. Deren Grundlage bildet eine Vereinbarung zwischen dem Management und der Eigentümerfamilie, der zufolge dem Management unter bestimmen Voraussetzungen vergünstigte Kapitalbeteiligungen am Unternehmen eingeräumt werden.[73] Dabei werden sowohl die Bedingungen, von denen das Optio...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 356 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert.[549] Die seinen Erben zustehende Abfindung bildet die Gegenleistung der die Gesellschaft fortsetzenden Gesellschafter. Rz. 357 Übersteigt die Abfindung den Buchwert des sog. Mitunternehmeranteils des Versto...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (3) Vollständiger Abfindungsausschluss für den Fall des lebzeitigen Ausscheidens

Rz. 319 Im Regelfall stellen Abfindungsklauseln, die den Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters vollständig ausschließen, eine sittenwidrige Knebelung i.S.d. § 138 Abs. 1 BGB dar und sind daher unwirksam.[418] Denn bei solchen Vereinbarungen steht das Maß der Abfindungsbeschränkung – wenn nicht besondere Umstände eingreifen[419] – eindeutig außer Verhältnis zu...mehr