Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.8 Öffnungsregelung zu § 14 TzBfG (§ 30.1 TVöD-E)

Absatz 1 In § 30.1 TVöD-E haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine tarifliche Öffnungsklausel zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG verständigt. Nach der Grundregelung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist es zulässig, mit 3-maliger Verlängerung die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zu vereinbaren, ohne dass ein Befristungsgrund vorliegt; es darf keine schädliche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8 Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte

Wie bereits in Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT geregelt, gilt auch die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte – auch wenn sie nicht unter Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 51 BT-V fallen – beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.6 Erfolgsbeteiligung (§ 18.1 TVöD-E)

§ 18.1 TVöD-E ist im Kontext mit § 18 TVöD zu sehen. Dort ist die Leistungsvergütung geregelt, wobei es für Bund und VKA jeweils getrennte Regelungen gibt. Insoweit kann auf die Erläuterungen zu § 18 TVöD bzw. dem Beitrag "Leistungsentgelt" verwiesen werden. § 18 Abs. 4 TVöD (VKA) sieht folgende 3 Varianten des Leistungsentgelts vor: die Leistungsprämie, die Leistungszulage, die...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.5 Weitere Unterrichtungspflichten (Abs. 5 und 7)

Rz. 12 Durch Mitunterzeichnung bzw. durch Unterrichtung werden Betriebs- oder Personalrat, sowie durch Unterrichtung der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes (soweit vorhanden) wird gewährleistet, dass diese ihren Aufgaben nach § 89 BetrVG bzw. § 81 PersVG und nach dem SGB VII nachgehen können. Nach Abs. 7 sind die Arbeitsschutzbehörden zu beteiligen. Der allgemeinen ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4 Beschränkungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das seit dem 26.4.2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)[1] schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Es soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gewährleisten. Das GeschGehG verlangt dazu zunächst vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Geheimhaltungsma...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.4.1 Zusammenwirken mit den Betriebs- und Personalräten (Nr. 1)

Rz. 9 Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Sie erklärt sich vor dem Hintergrund der §§ 58, 80 BetrVG und des § 81 PersVertrG. Danach haben die Betriebs- und Personalräte im Bereich des Arbeitsschutzes besondere Mitbe...mehr

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Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.4 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 § 20 Abs. 3 Satz 1 enthält Ermächtigungen für den Erlass von 3 allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Im Einzelnen handelt es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für das Zusammenwirken der Träger der GUV mit den Betriebs- und Personalräten (Nr. 1), eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für das Zusammenwirken der Träg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.5 Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung

Rz. 90 Ein Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kann sich aus einer tariflichen Regelung oder aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung ergeben.[1] Eine gesonderte gesetzlich Regelung enthält § 78a BetrVG für Auszubildende, die Mitglied einer Ju...mehr

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Hybride Arbeitsortmodelle u... / 5.1 Die Analyse

Wenn ein Unternehmen nicht von vornherein in der Form Remote-Only oder Remote-First gegründet wurde, gestaltet sich die Einführung hybrider Arbeitsmodelle als ein komplexer und interdisziplinärer Prozess, bei dem zumindest die Abteilungen Personal, Gebäudemanagement, Finanzen, IT, Beschaffung sowie Geschäftsführung und Personalvertretung einbezogen werden müssen. Die Eignung ...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.1 Geschützter Personenkreis

Der nach § 15 KSchG geschützte Personenkreis entspricht dem des § 103 BetrVG. Hierzu gehören: Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitglieder der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, Mitglieder eines Europäischen Betriebsrats sowie des besonderen Verhandlungsgremiums, soweit im Inland beschäftigt[1], Mitglieder eines SE-Betrie...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unabhängi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neues System.

Rn 9 Angesichts der in Rn 8 angedeuteten Entwicklung ist nunmehr eine Dreiteilung der Rechtssubjekte erforderlich (wie hier Reuter AcP 207, 673; MüKoBGB/Reuter vor § 21 Rz 7 ff). Es gibt eine Rechtsfähigkeit mit Rechtspersönlichkeit (natürliche und juristische Personen), eine Rechtsfähigkeit ohne Rechtspersönlichkeit (oHG, KG, GbR, WEG, nicht eingetragener Verein) sowie nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilrechtsfähigkeit.

Rn 8 Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit ist missverständlich und sollte vermieden werden. Jedem Menschen (und jeder juristischen Person) steht die volle und gleiche Rechtsfähigkeit zu (Lehmann AcP 207, 233 ff). Soweit andere Gebilde wie die Gemeinschaften (insb die Gesamthandsgemeinschaften) in bestimmten Einzelbereichen Rechtsträger und damit Träger einzelner Rechte und Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Appell zur Mitwirkung, Abs 1.

Rn 2 I begründet keine Rechte oder Pflichten, sondern hat nur Appellcharakter. Tarifvertragsparteien sind ArbG, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ArbG sind in § 6 II (§ 6 Rn 5), Beschäftigte in § 6 I definiert (§ 6 Rn 2 f), Vertretungen sind Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, nicht jedoch Aufsichtsrat nach §§ 4 ff DrittelbG oder §§ 8 ff MitbestG. Gegenstand z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Qualitätsmanagement nach IS... / 3.1 Hauptabschnitt 4: "Kontext der Organisation"

Im Hauptabschnitt 4 der Norm wird gefordert, dass eine Organisation Maßnahmen zu ergreifen hat, um ein Verständnis über sich und ihr Umfeld zu schaffen. Ferner hat sie die Bedürfnisse ihrer interessierten Parteien (Stakeholder) zu analysieren und den Anwendungsbereich sowie die Prozesse ihres Qualitätsmanagementsystems festzulegen. Der Hauptabschnitt 4 der ISO 9001:2015 enth...mehr

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Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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Personalakte / 4.3 Anspruch auf Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person

Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 2 TV-L kann der Beschäftigte einen Dritten zur Einsichtnahme bevollmächtigen. Dabei ist der Beschäftigte frei in der Entscheidung, an wen er das Einsichtsrecht überträgt. Als Bevollmächtigte kommen sowohl betriebsangehörige als auch betriebsfremde Personen infrage. Der Beschäftigte kann jedoch nur eine bestimmte natürliche Per...mehr

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Personalakte / 5.1.3 Entfernung sonstiger Angaben und Vorgänge

Der Anspruch auf Entfernung nach §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB (analog) hat nicht nur für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte Bedeutung. Ein Entfernungsanspruch des Beschäftigten besteht auch bezüglich solcher Angaben aus der Personalakte, die nicht als rechtmäßige Bestandteile von Personalakten gelten und dennoch in die Personalakte des Beschäftigten gelangt sind (...mehr

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Personalakte / 5.2 Hinzuziehung Dritter

Nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L nimmt entweder der Beschäftigte oder eine bevollmächtigte Person Einsicht in die Personalakten. Die tariflichen Regelungen sehen keine Hinzuziehung eines Dritten, der gemeinsam mit dem Beschäftigten Einsicht in die Personalakten nimmt, vor. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann der Beschäftigte jedoch gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG...mehr

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Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

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TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

BAG, Urteil vom 16.3.2023, 6 AZR 130/22 Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 7 Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht beteiligt, ja nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], wohl aber bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung aber ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Anders ist dies ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 BetrVG regelt das Nachrücken von Ersatzmitgliedern für endgültig ausgeschiedene (§ 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG) bzw. zeitweilig verhinderte (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) Mitglieder des Betriebsrats. Die Vorschrift sichert die Kontinuität der Arbeit des Betriebsrats sowie seine Beschlussfähigkeit. Rz. 2 Die Regelung gilt über § 115 Abs. 3 BetrVG auch für die Bordvertretung, ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geltungsbereich

Rz. 30 § 21a BetrVG gilt nach § 21a Abs. 3 BetrVG in allen Fällen der Spaltung oder Zusammenfassung betriebsratsfähiger Einheiten. § 21a BetrVG findet daher auch und insbesondere dann Anwendung, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz steht. § 321 UmwG wird daher durch Art. 3 Nr. 1 des Ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 47 Der Betriebsrat ist zu hören, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.[1] Umstritten ist, ob diese Anhörung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung ist.[2] Dagegen spricht, dass durch Gesetz für den Fall der unterbliebenen Anhörung nicht die Nichtigkeit angeordnet wird. Rz. 48 Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung über die Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung[2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind. Anders als nach § 385 SGB III sind die Beauftragten nicht hauptamtlich zu bestellen. Damit ers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revision weitere Aufgaben zu übertragen, auch soweit di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte / 2 Rechtsstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalabteilung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihre Aufgaben führt die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei aus.[1] Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Gleichstellungsbeauftragte vor Kündigungen, Versetzungen und Abordnungen wie ein Mitglied der Personalvertretung geschützt.[2] Entsprechend ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte / 3 Aufgaben

Gemäß § 25 BGleiG gehört es zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen

Rz. 458 Vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einen bei ihm bestehenden Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Eine ohne Anhörung erfolgte Kündigung ist unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen kann durch Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern gem. § 102 Abs. 6 BetrVG auch erweitert werden. Besteht Sonderkündigungsschutz n...mehr