Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeit

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.4 Arbeiten der IFRS Foundation

Rz. 76 Ausweislich der CSRD soll die EU-Kommission bei der Annahme der delegierten Rechtsakte zu den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung u. a. die Arbeit globaler Initiativen einbeziehen.[1] Der Vorschlag der IFRS Foundation, ein neues International Sustainability Standards Board (ISSB; § 8 Rz 5 ff.) einzusetzen, ist in diesem Zusammenhang ebenso relevant wie die ...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.4 Anwendung und Verbreitung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 177 Der Statusbericht der TCFD zeigt, dass in 2023 mehr als 4.850 Organisationen die TCFD-Empfehlungen offiziell unterstützten.[1] Rz. 178 Die Empfehlungen der TCFD waren freiwillig und in einigen Ländern bereits Teil einer verpflichtenden Berichterstattung, so z. B. im Vereinigten Königreich, in Neuseeland und der Schweiz.[2] Auch die Corporate Sustainability Reporting D...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 5.2.2 Bewertung des operativen Nachhaltigkeitsmanagements

Rz. 49 Damit die gesetzten Zielsetzungen erreicht werden können, müssen Maßnahmen abgeleitet und deren Wirksamkeit auf die Erfüllung der Zielsetzungen durch KPIs gemessen werden. Oftmals werden diese Verknüpfungen in einem übersichtlichen Corporate-Responsibility-Programm dargestellt. Ein positiver Indikator für das operative Nachhaltigkeitsmanagement ist die organisatorisch...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 2.2 Rating-Agenturen

Rz. 11 ESG-Ratings und Credit-Ratings sind klar voneinander getrennt, wenngleich mittlerweile eigene Analysen zu den Nachhaltigkeitsrisiken eines Geschäftsmodells durchgeführt werden und in die Bonitätseinstufung von Credit-Ratings einfließen. Dies hatte sich bereits in den vergangenen Jahren durch den Einkauf von ESG Know-how bei Credit-Rating-Agenturen gezeigt (z. B.Vigeo ...mehr

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§ 6B Von der Auswahl bis zu... / 1 ESG-Software im Überblick

Rz. 1 Auf Basis der Ausweitung der Reportingpflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen Unternehmen vor einer Herausforderung: große Datenmengen zu Nachhaltigkeitsthemen aus verschiedenen Datenquellen müssen konsolidiert, analysiert und zu Nachhaltigkeitsberichten verarbeitet werden. Diese Aufgabe läss...mehr

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§ 6B Von der Auswahl bis zu... / 2.2 Spezifische Anforderungen an ESG-Software

Rz. 6 Im Zusammenhang mit unternehmerischem ESG-Management gibt es verschiedene Use Cases, die durch Software gestützt werden können. Dazu zählen u. a. die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die KI-gestützte Analyse von Unternehmensdaten in Bezug auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Identifikation von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten entsprechend ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 257 Seit Inkrafttreten des Trennbankengesetzes[1] haben die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Institutes gemäß § 25c Abs. 4a Satz 1 Nr. 1 KWG dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit das Gesamtziel, die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zie...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 4 Ausblick

Rz. 26 Im Anschluss an die Umsetzung der Regulatorik gem. CSRD wird ein Fokus darauf liegen, Themen der Nachhaltigkeit noch weitreichender im Unternehmen zu verankern. Schon heute ist Nachhaltigkeit einer der 8 Leitwerte der Bionorica. Anhand eines Reifegradmodells, welches die stufenweise Umsetzung der Nachhaltigkeitsvision von Bionorica beschreibt, wird dieser Leitwert wei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 ESG-Ratings

Rz. 8 Zur Berücksichtigung von ESG-Risiken muss zwischen den "klassischen Kreditratings", die gemäß der EU-Ratingverordnung nur die für eine Beurteilung des Kreditrisikos notwendigen Faktoren berücksichtigen, und den speziellen "ESG-Ratings" unterschieden werden. Mit Blick auf die Beurteilung des Adressenausfallrisikos enthalten die klassischen Kreditratings im Idealfall imp...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 1 Hintergrund und Entwicklung

Rz. 1 Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission den "Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums", in welchem, neben weiteren Bestrebungen hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft, das Ziel fixiert ist, "die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen"[1]. Um dies zu ermöglichen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Szenarioanalysen

Rz. 33 Eine "nachhaltige Geschäftsstrategie" zielt darauf ab, das eigene Geschäftsmodell zukünftig so auszurichten, dass es nicht nur kurzfristig tragfähig ist, sondern dem Institut die Überlebensfähigkeit aus eigener Kraft sichert. Die Zielsetzung dieser "ökonomischen Nachhaltigkeit" erfordert insofern auch eine rechtzeitige Orientierung des Geschäftsmodells an den absehbar...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmodells für die nichtfinanzielle E...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.1 Pflicht zur Aufstellung

Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtliche Mindestanforderungen auf ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.5 Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte und Berichterstattung

Rz. 92 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer werden. Sowohl der Abschlussprüfer als auch ein anderer Wirtschaftsprüfer kann Nachhaltigkeitsprüfer sein.[1] Der Nachhaltigkeitsprüfer ist analog zum Abschlussprüfer gesondert durch die zuständigen Organe zu wählen. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 ist eine Übergangsv...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.3 Enforcement und Prüfaufsicht

Rz. 85 Aufgrund der geplanten Erweiterung der Abschlussprüfung werden die neuen Nachhaltigkeitsberichte einen Gegenstand der nationalen Enforcement-Prüfung bilden. In Deutschland betrifft dies fortan allein die BaFin.[1] Rz. 86 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Abschlussprüfer ist zudem von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – als nationale P...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6 Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD

Rz. 87 Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs betreffen den Anwenderkreis und die Regelung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte. 3.6.1 Anwenderkreis Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehme...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.2 Zeitliche Staffelung bei der Einführung der Berichtspflichten

Rz. 89 Die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen – wie in der CSRD bereits vorgesehen – zeitlich gestaffelt:[1] (Mutter-)Gesellschaften, die bisher schon zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren – dies sind i. W. kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie Kredit...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.3 Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 65 Nach der CSRD sind Tochterunternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit, sofern sie in einen Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden. Auch Tochterunternehmen eines im Drittland ansässigen Mutterunternehmens sind von der Pflicht zur Aufstellung befreit, sofern diese in den Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden und der Konzer...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.3 Arbeitsauftrag der EFRAG

Rz. 75 Die konkrete Ausgestaltung der Berichtsanforderungen soll nach der CSRD in EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen. Die EU-Kommission erlässt diesbzgl. delegierte Rechtsakte auf Grundlage fachlicher Beratung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die Darstellung des am 31.7.2023 nach öffentlicher Konsultation verabschiedeten ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.4 Berichtsumfang und Kontext zu anderen gesetzlichen Regelungen

Rz. 91 Der Referentenentwurf setzt die Berichterstattungspflichten nach der CSRD, d. h. i. W. die Berichterstattung nach den ESRS, in nationales Recht um, während die Berichterstattungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung unmittelbar gelten. Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen, müssen ausschl. die nationalen Vorgabe...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / Literaturtipps

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / Zusammenfassung

Die regulatorischen Pflichten zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nehmen gegenwärtig insbes. in der EU im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stark zu. Die gesetzlich normierte oder auch freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung blickt jedoch auf eine umfangreichere Historie zurück: Bereits seit Jahrzehnten haben diverse Organisati...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.1 Anwenderkreis

Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehmen umfasst in Umsetzung der CSRD grds. folgende Unternehmen: kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB, große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB.[1] Kreditinsti...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 1 Arbeitsauftrag der EFRAG und Werdegang der ESRS im Überblick

Rz. 1 Bei der am 5.1.2024 EU-weit in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung der detaillierten Angabepflichten soll gem. CSRD über die ESRS erfolgen, die im Auftrag der EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Der EFRAG wird da...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.1 Begriffsdefinition

Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Von den Instit...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.2 Abschlussprüfer

Rz. 79 Nach der CSRD unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer materiellen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Diese hat zunächst mit einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil zu erfolgen. Die CSRD enthält bereits Aussagen zur Ausweitung der Prüfungstiefe auf eine hinreichende Sicherheit ab 2028.[1] Rz. 80 Bei Prüfungen ...mehr

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§ 10B Identifizierung und B... / 1 Stakeholder: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist einer der zentralen Bausteine der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bei einer fundierten Analyse wird nicht nur das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens beeinflusst, sondern vielmehr eine wesentliche Vorarbeit für die Identifizierung von wesentlichen Theme...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Berücksichtigung von politischen Vorgaben und Nachhaltigkeitsstandards

Rz. 47 Der Geschäftsleitung wird von der EZB nahegelegt, sich eingehend damit zu befassen, wie das Institut auf die internationalen Abkommen, wie z. B. das Übereinkommen von Paris, die Maßnahmenpakete der EU-Kommission und entsprechende nationale oder lokale Initiativen (→ Teil I, Kapitel 9), sowie auf die Ergebnisse gut fundierter Klima- und Umweltbewertungen reagieren möch...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2 Inhalt

Rz. 3 Für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten legt die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 Umweltziele (Rz 14 ff.) fest, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien (Rz 13) definiert, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 41 Die physischen Risiken, die sich z. B. bei extremen Wetterereignissen in einer vernichteten Ernte niederschlagen können, wirken beim Marktpreisrisiko direkt über den Preis. Eine allgemeine Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse kann sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosen-/Beschäftigtenquote, die Inflationsrate und andere makroökono...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1 CSRD: Wesentlichkeitsanalyse als Basis

Rz. 4 Die Wesentlichkeitsanalyse (auch Materialitätsanalyse) bildet die Basis für den Aufbau der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung und ist Bestandteil der ESRS-Vorgaben.[1] Dabei handelt es sich um einen Prozess, bei dem die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und bewertet werden. Dies hilft, den Fokus auf die Bereiche zu legen, die den g...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 4 Orientierung bieten: Nachhaltigkeitsziele setzen

Rz. 12 Eine Grundlage für die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements ist die Zieldefinition. Ziele legen die Richtung und das Ambitionslevel für die Unternehmensaktivitäten fest und ermöglichen die Überwachung und Steuerung. Sie machen das Nachhaltigkeitsmanagement verbindlich. Die Unternehmensleitung zeigt damit die strategische Ausrichtung und Messbarkeit spezifisc...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.1 Priorisierung der Leistungsinformationen

Rz. 3 Es stellt sich die Frage nach der Auswahl der für das Unternehmen "richtigen" qualitativen sowie quantitativen Leistungsinformationen. Bei der Auswahl der Zielsetzungen und Prioritäten ist die Durchführung einer sog. Materialitätsanalyse bzw. Wesentlichkeitsanalyse [1] essenzieller Startpunkt.[2] Es ist ratsam – und für Unternehmen, die unter die einschlägige Berichters...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Rz. 271 Die deutsche Aufsicht beschäftigt sich bereits seit 2017 mit dem Thema Nachhaltigkeit, zunächst über die Mitarbeit in internationalen Gremien, später auch im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Management einzelner Risikoarten erfolgte damals bereits,...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.1 Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 6 Um die Fülle der möglichen relevanten Themen im Vorfeld einzugrenzen, wurde im ersten Schritt eine Longlist erarbeitet. Hierzu wurden u. a. konkret die Anforderungen an die Berichterstattung der EFRAG (die ESRS enthalten 12 Berichtsstandards: 2 mit übergreifenden Anforderungen und 10 zu Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Environment = Umwelt, Social = Soziales sow...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Wegfall des Kriteriums der Dauerhaftigkeit

Rz. 154 Nach den Anforderungen des Rundschreibens 11/2001 war der Tatbestand der Auslagerung an das Kriterium der Dauerhaftigkeit geknüpft ("auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit").[1] Im Laufe der Zeit wurde dieses Kriterium durch die Praxis konkretisiert. "Dauerhaftigkeit" lag vor, wenn der Leistungsbezug sich über einen Zeitraum von über 12 Monaten erstreckte (sogenan...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 3 Ausblick

Rz. 14 Viele Herausforderungen und eine Vielzahl an Fragestellungen im Kontext der Bereitstellung von Leistungsinformationen werden noch mehr Unternehmen (verpflichtend) betreffen (§ 9 Rz 62) sowie an Komplexität gewinnen. Die Gesamtherausforderung, transparente und aussagekräftige Leistungsinformationen zu berichten, ist Gegenstand vieler regulatorischer (Weiter-)Entwicklun...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 2 Frühzeitige Umstellung auf integrierte Berichterstattung – Beweggründe

Rz. 3 Seit dem Jahr 2007 wendet BASF als Vorreiter das Konzept der integrierten Berichterstattung an. Was zunächst mit einer kombinierten Darstellung der bisher getrennten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht begann, entwickelte sich im Zeitverlauf zu einer vollintegrierten Berichterstattung der wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Th...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.1 Rahmenvorgaben zur Umweltpolitik

Rz. 333 Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass insbesondere der Klimawandel eine echte Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Als Einstieg in die globale Umweltpolitik wird häufig die erste "Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen" ("United Nations Conference on the Human Environment", UNCHE) bezeichnet, die im Juni ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Definition "inverser" Stresstests

Rz. 269 Im Unterschied zu den "klassischen" ereignisgetriebenen Stresstests (→ AT 4.3.3 Tz. 1), die zur Abgrenzung teilweise auch als "(Straight) Forward Stresstests" bezeichnet werden[1], geht man bei inversen Stresstests den umgekehrten Weg.[2] Sie werden deshalb als "inverse" Stresstests ("Reverse Stresstests") bezeichnet. Der Ausgangspunkt ist ein vordefiniertes Ergebnis...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Externe Beurteilung von ESG-Risiken

Rz. 135 Seitens der BaFin ist es ausdrücklich gestattet, zur Analyse von ESG-Risiken die in der Praxis bereits verfügbaren Tools zu verwenden, wobei damit auf spezielle "ESG-Scores" abgestellt wird und sich diese Tools neben der Risikoinventur vorrangig für die Portfolioanalyse eignen. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Bonität der Kreditnehmer, die auf absehbare Zeit ...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / Zusammenfassung

Die langfristige "license to operate" – die gesellschaftliche Akzeptanz des unternehmerischen Handelns – wird für Unternehmen immer wichtiger. Die hierfür gewünschten Informationen werden u. a. mit Hilfe der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Stakeholder kommuniziert. Das Praxis-Beispiel BASF zeigt, wie die integrierte Berichterstattung bereits seit 2007 wesentliche fina...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Einbeziehung der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 290 Die Risikocontrolling-Funktion hat u. a. die Aufgabe, die Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen zu unterstützen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken (→ AT 4.4.1 Tz. 2). Zudem ist die Leitung der Risikocontrolling-Funktion bei wichtigen risikopolitischen En...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 5 Prüfung der Informationen

Rz. 18 Ergänzend zur reasonable assurance für nachhaltigkeitsbezogene steuerungsrelevante Leistungsindikatoren lässt BASF sämtliche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht mit eingeschränkter Sicherheit (limited assurance) prüfen. Der Prüfprozess erstreckt sich auf einen ganzjährigen Austausch zwischen Prüfenden und Unternehmen, um neue Berichtsanforderungen...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.4 Menschenrechts- und Schweregradanalyse

Rz. 12 13Jedes der hier aufgeführten Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann drastische negative Effekte implizieren. Um der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Menschenrechte Rechnung zu tragen, ist der Schweregrad des Effekts auf diese bedeutender als deren Wahrscheinlichkeit (ESRS 1.AR11).[1] Deshalb wurden die Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit), d...mehr