Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / 3. Anmerkung zum Muster
Rz. 128 Zu (1) Der Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB, der an sich bei einer Forderung, die sich nicht gegen einen Verbraucher richtet, denkbar ist, gilt nur für "Entgeltforderungen", mithin nicht für Schadensersatzforderungen.mehr