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§ 7 Familienrechtliche Vereinbarungen / d) Übernahme sonstiger Kosten
Rz. 341 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 342 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr