Beitrag aus VerwalterPraxis
Informationspflichten der Wohnungsunternehmen bei der Da ... / 2.1 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
Mitzuteilen sind: der Name bzw. die Firma und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, das berechtigte Interesse, falls die Datenerhebung auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten ber...mehr