Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige ... / 2.2.7.5.4 Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Know-how
Rz. 414 Durch Nr. 9 werden die Überlassung zur Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten", also der Bereich des Know-how erfasst. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine tatsächliche, rechtlich nicht geschützte Position handelt, die somit kein Recht i. S. d. § ...mehr