Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulvereine
Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereine, die Schulen in Deutschland (aber auch andernorts in der EU oder im EWR-Raum oder Deutsche Schulen im Ausland) betreiben oder diese unterstützen (private als auch staatliche Schulen), können als gemeinnützig anerkannt werden, s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Laut EuGH-Urteil vom 11.09.2007, C-318/05, hatte Deutschland gegen Unionsrecht ...mehr