Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV RVG anwendba...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / B. Gutachten

Rz. 35 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Der Anwalt ist auch hier nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG gehalten, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Trifft der Anwalt keine Vereinbarung, so richtet sich auch hier die Vergütung nach bürgerlichem Recht, jetzt i.d.R. nach § 632 Abs. 2 BGB, da die Gutachtentätigke...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / I. Überblick

Rz. 1 Die anwaltliche Tätigkeit in Familiensachen beginnt häufig mit einer Beratung, da der Mandant oftmals noch keine Vorstellungen hat, welche Rechte ihm zustehen und welche Pflichten ihn treffen. Er hat daher i.d.R. noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Rechte er geltend machen bzw. wie er sich zu Forderungen der Gegenseite einlassen will. Rz. 2 Wie sich aus de...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 14...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 181 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 182 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 95: Unterhaltsverfahren mit gerichtlichem Termin Im Unterhaltsverfahren (Wert 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahre...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / III. Informationspflicht und Belehrungsanschreiben für den Mandanten

Rz. 14 In der Regel kennen sich die Mandanten mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Verfahren nicht aus. Da ein Beratungsgespräch zwar alles enthalten kann, jedoch die Aufnahmekapazität beschränkt ist, sollte dem Mandanten ein Aufklärungsbogen zur Verfügung gestellt werden, den er mit nach Hause nehmen kann. Dies erweist sich als positive Serviceleistung des Rechtsanwalts. ...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 2.5.2017 – 10 UF 2/17, FamRZ 2017, 1757 Ein Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden, wenn die Eltern eine fortdauernde Mediation nur zur Absprache von Umgangsterminen nutzen, sich über den bevorstehenden Wechsel eines Kindes auf eine weiterführende Schule aber nicht austauschen.mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Obligatorische Güteverhandlung und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Rz. 15 Nach § 278 ZPO ist in erster Instanz (Eingangsgerichte Amtsgericht und Landgericht) eine obligatorische Güteverhandlung durchzuführen.[28] Die Institutionalisierung des Schlichtungsgedankens war im Rahmen der ZPO-Reform ein zentrales Thema.[29] Einer Güteverhandlung bedarf es allerdings dann nicht, wenn bereits ein außergerichtlich erfolgloser Schlichtungsversuch (z.B....mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / b) Beratungsgebühr nach § 34 RVG

Rz. 10 Die Vergütung des Rechtsanwalts für eine Beratung regelt § 34 RVG: § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwa...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 88 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzungen...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / B. Beratung/Gutachten/Mediation

I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung 1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 54 (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, sow...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung

1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 54 (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsver...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. § 34 RVG – Inhalt

Rz. 54 (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Ge...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundsätzliches

Rz. 308 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses sch...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. § 3a RVG – Grundsätze

Rz. 41 In § 3a RVG sind die wichtigsten Formvorschriften für sämtliche Vergütungsvereinbarungen geregelt (erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige), soweit es um eine anwaltliche Vertretung geht. Für die reine Beratung oder Auskunftserteilung, Mediation und auch die Erstellung des Gutachtens gilt § 34 RVG. a) § 3a RVG – gesetzliche Vorschrift Rz. 42 (1) 1Eine Vereinbarung über...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: (1) 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. 3In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden. (2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder te...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Tätigkeitsumfang entscheidend

Rz. 66 Die Kappungsgrenze orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Tätigkeit und nicht am erteilten Auftrag. Damit wird der Rechtsanwalt geschützt, dessen Auftraggeber nach einer umfangreicheren Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. weitergehende Beratungen) behauptet, er habe nur den Auftrag für eine erste Beratung erteilt.mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / e) Umgangsverfahren ohne Einbeziehung des Jugendamtes

Rz. 108 Nach Ansicht des OLG Nürnberg ist die Einleitung eines Umgangsverfahrens mutwillig, wenn sich die Beteiligten in einem vorangegangenen Umgangsverfahren auf die Durchführung einer Mediation geeinigt haben, diese Mediation aber erst begonnen hat und keine Gründe vorgetragen werden, die eine kurzfristige gerichtliche Regelung nahelegen.[134] Rz. 109 Wird in einem Umgangs...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 73 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male weiter, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Beratung bereits gegenüber dem Mandan...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Folgen der fehlenden Vereinbarung

Rz. 57 Berät der Rechtsanwalt, ohne eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen zu haben, so hat dies nach § 34 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG Folgen:mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Gesetzesteil

Rz. 32 Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 64 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen (und NUR DANN!), kann er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, max. 190,00 EUR abrechnen; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. § 13 BGB regelt, wer Verbraucher ist: Zitat Verbraucher ist jede natürlich Person, die ein Rechtsgeschäf...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 67 Nach einer Entscheidung des BGH[59] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht: die Beantwortung einer Zusatzfra...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Teilnahme an Beratungsgesprächen

Rz. 569 Nach § 156 Abs. 1 FamFG soll das Gericht in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Rz. 570 Das Gericht weist auf Möglichkeiten de...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 8. Auslagen neben der Erstberatungsgebühr?

Rz. 71 Für die Übersendung der Vergütung allein können Auslagen nicht berechnet werden, Anmerkung zu Nr. 7001 VV RVG. Da Nr. 7002 VV RVG (für die Pauschale) auf Nr. 7001 VV RVG verweist ("anstelle"), gilt die Anmerkung auch für die Auslagenpauschale. Ausnahmsweise kann die Auslagenpauschale dann abgerechnet werden, wenn der Rechtsanwalt Auslagen im Sinne der Nr. 7001 bzw. 70...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 86 Für das Gutachten gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Der Rechtsanwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Hat er keine geschlossen, erhält er eine übliche Vergütung im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB. Ist jedoch der Auftraggeber Verbraucher, ist die Gebühr für die Erstellung eines Gutachtens auf 250,00 EUR beschränkt, § 34 Abs. 1 S. 3 RVG. Die Begrenzung...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 25 Häufig wird in der Praxis nicht zwischen Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 3a ff. RVG und Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG unterschieden. Die reine Beratungstätigkeit des Anwalts wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 26 § 34 Abs. 1 RVG fordert in erster Linie den Abschluss einer Gebührenvereinbarung: Zitat (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Aus...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / III. Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit

Rz. 83 Nicht selten kommt es bedauerlicherweise in einer Familiensache auch zur Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit, beispielsweise bei häuslicher Gewalt. Eine Beratung über strafrechtlich relevante Fragen stellt immer eine eigene Angelegenheit dar. Auch die Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 84 Muster 6: Musterre...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Bezeichnung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 69 In § 3a Abs. 1 S. 2 RVG stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vergütungsvereinbarung als solche, oder "in vergleichbarer Weise" bezeichnet werden muss. Der Gesetzgeber hält in seiner Begründung zu dieser Neuregelung fest, dass auch die Bezeichnung "Honorarvereinbarung" zulässig ist.[48] Der Begriff Beratervertrag sollte vermieden werden.[49] Rz. 70 Die Aufnahme der Verg...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / II. Anrechnung bei weitergehender Tätigkeit

Rz. 75 Die Gebühr für eine erste Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG. Die Anrechnungsvorschrift gilt auch für eine vereinbarte Vergütung. Rz. 76 Anzurechnen ist nach meiner Auffassung nur auf eine folgende Betriebsgebühr, wie z.B. eine Geschäfts- oder Verfahrensgebü...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 32 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" findet seine Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG. Es handelt sich hier um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine analoge Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wi...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 59 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[49] Sofern sich eine übliche Vergütu...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 68 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[67] Die herrschende...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Abs. 1 d bzw. Nr. 2.3.3.2 ARB 2012

Rz. 335 Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens werden gem. § 5 Abs. 1 d ARB vom Rechtsschutzversicherer übernommen, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen würden. Unter diese Verfahren fallen nicht nur schiedsgerichtliche Verfahren, sondern auch Einigungs- und Schlichtu...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / IV. Integrierte Mediation

Rz. 24 Hier steht nicht das Verfahren, sondern die gebotene Handlung im Vordergrund. Die vorzunehmende Intervention wird verfahrensunabhängig zur Verfügung gestellt. Die Mediation wird dabei als ein Verhandlungsmodell verstanden, welches den psychologischen Erkenntnisprozess in den Vordergrund stellt. Der formale Verfahrensaspekt tritt in den Hintergrund. Es stehen die Art u...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / J. Mediation im Personenschaden: "ja oder nein?", "Sinn oder Unsinn?"

Rz. 119 Bei korrekter dogmatischer Betrachtung und Bewertung verbietet sich unter dem Blickwinkel der Ergebnisoffenheit der Mediation an sich die Frage (und auch die Antwort darauf) nach dem "Ob" und der Sinnhaftigkeit einer Mediation im Rahmen des Personenschadens. Angesichts der grundsätzlichen Konstellation beim Personenschaden, dass sich zwei divergierende Ansichten, die...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / I. Evaluative Mediation

Rz. 21 Evaluativ bedeutet "wertend". Bei diesem Mediationsmodell wird eine lösungsorientierte und problembezogene Denkweise ins Verfahren eingebracht. Hier stehen nicht die Interessen und Bedürfnisse der Medianten im Mittelpunkt, sondern die rechtliche Lage. Der Mediator nimmt direkten Einfluss auf die Inhalte der Mediation, indem er z.B. Stärken und Schwächen der anwaltlich...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / III. Transformative Mediation

Rz. 23 Transformativ heißt "umformend". Mit der Arbeit am Konflikt sollen die Parteien in die Lage versetzt werden, ihre Erkenntniswelt so umzuformen, dass ihnen eine Neugestaltung der streitbefangenen Lebensverhältnisse möglich wird. Das Lösungspotenzial besteht darin, den Medianten eine andere Sicht auf das Problem zu ermöglichen, woraufhin sich ihre Bewertungen ändern (Tr...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / II. Facilitative Mediation

Rz. 22 Facilitativ bedeutet "vereinfachen". Hier hält der Mediator sich zurück, macht überhaupt keine Vorschläge und gibt keine Empfehlungen. Die Medianten finden alleine ihre Lösung. Der Mediator strukturiert einen Prozess, um die Parteien dabei zu unterstützen, ein wechselseitig akzeptiertes Ergebnis zu erzielen (Trossen (Hrsg.), Mediation geregelt, Rn 66).mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / F. Typische Stationen einer Mediation

Rz. 25 Die Mediation besteht im Personenschaden aus fünf Phasen. Diese Phasen haben sich in der Praxis bewährt und bauen aufeinander auf. Von daher ist es wichtig, dass sie eingehalten werden und auch ernst genommen werden, da nur so eine Lösung erarbeitet werden kann. Die Medianten sollten hierauf vertrauen und auch gleich vom Mediator darauf hingewiesen werden, dass diese ...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / I. Streitiges Verfahren – außergerichtliche Mediation: Wo liegen die wirklich wichtigen Unterschiede?

I. Verfahrenskosten Rz. 113 Bereits bei formaler Betrachtung fällt auf, dass das Mediationsverfahren innerhalb eines Tages zu einem abschließenden Konsens geführt hat. Das Ergebnis wurde in weniger als 2 Jahren nach dem Unfall rechtlich abschließend ratifiziert. Das Landgericht hat 2,83 Jahre seit Rechtshängigkeit gebraucht, um ein Urteil vorzulegen, d.h. es sind mehr als 4,5...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / Literaturtipps

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§ 9 Mediation in der Personenschadensregulierung

1 Rz. 1 An der Erstellung dieses Beitrags hat Rechtsanwalt und Mediator Dr. Jan Mittelstädt mitgewirkt. A. Einleitung Rz. 2 Mediation ist nach wie vor ein präsentes Thema. Ihre Anwendung und ihr Nutzen werden allseits diskutiert und ihre Ideen zunehmend in die anwaltliche Praxis implementiert. Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Zivilprozessordnung, sondern auch...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / 5. Phase 5: 21 Monate und 1 Woche nach dem Unfall

Rz. 108 In der folgenden Woche "ratifizieren" Herr R als Interessenvertreter von Frau G und der Versicherer das gefundene Ergebnis in einer Abfindungserklärung mit Zukunftsschadensregelung und materiellem Vorbehalt einschließlich Verjährungsverzicht. Rz. 109 Praxistipp Indem der Rechtsanwalt das in Phase 4 entwickelte Ergebnis in einen Vergleichstext einfließen lässt, verdien...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / A. Einleitung

Rz. 2 Mediation ist nach wie vor ein präsentes Thema. Ihre Anwendung und ihr Nutzen werden allseits diskutiert und ihre Ideen zunehmend in die anwaltliche Praxis implementiert. Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Zivilprozessordnung, sondern auch aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Mediatoren in der Anwaltschaft ist in der Rechtspraxis ein Zuwachs an außer...mehr