Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.10 § 41 Nr. 8 ZPO

Rz. 67 Hiernach ist ein Richter ausgeschlossen in Sachen, in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat. Der sachliche Grund weicht von § 41 Nr. 7 ZPO ab. Er beruht auf der Unvereinbarkeit der auf Vertraulichkeit und Freiwilligkeit beruhenden Mediation und Schlichtung mit dem Richteramt als verbi...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberaterkammer: Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Honorarstreitigkeiten

Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant birgt auch Konfliktpotenzial. Dabei geht es oft um die vermeintlich unzureichend erbrachten Leistungen des Steuerberaters, die Herausgabe von Unterlagen oder man streitet sich über die Höhe der Gebührenrechnung. Trotz bester Kenntnis der StBVV, der Abrechnungsmodalitäten und einer akkurat erstellten Rechnung, lässt sich ein Ko...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / Literaturtipps

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§ 22 Das Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 139 Mitunter besteht auch ein Interesse des Erblassers daran, seinen Nachfolger auf bestimmte Verhaltensweisen oder z.B. unternehmerische Werte zu verpflichten. Da es insoweit nicht um die Begünstigung Dritter geht, sondern um reine Handlungsanweisungen, bildet hier die Auflage das richtige erbrechtliche Gestaltungsmittel. Denn mit ihr hat der Erblasser die Möglichkeit –...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Sonstige Tätigkeitsverbote

Rz. 55 Auch außerhalb der BRAO können sich gesetzliche Tätigkeitsverbote finden: Wird etwa der Rechtsberater als Mediator tätig, sieht § 3 MediationsG Tätigkeitsbeschränkungen vor. So darf als Mediator nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.1 Erörterungstermin (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Der Vorsitzende und der Berichterstatter können die Beteiligten zu einem Erörterungstermin laden. Dies entlastet den Gesamtsenat von umfangreichen Erörterungen zur Herausarbeitung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und von langwierigen Verhandlungen. In der Praxis hat sich der Erörterungstermin bewährt. Für die Beteiligten bietet die Durchführung eines Erörteru...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Anspruch des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt

Rz. 485 § 52 Abs. 1 BRAO erfasst "Ansprüche des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis" auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens. Nach Sinn und Zweck der Bestimmung muss es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen "echten Anwaltsvertrag" handeln, der neben den von § 3 BRAO erfassten Leistungen auch andere anwaltstypisc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats

Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Dafür ist es grds. gleichgültig, ob ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (d) Außergerichtliches Güteverfahren oder Streitbeilegungsverfahren

Rz. 172 Vor Erhebung einer Klage oder wenn mit einer Verteidigung des Antragsgegners gegen einen Mahnbescheid zu rechnen ist, sollte in Erwägung gezogen werden, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Ein derartiger Antrag hemmt die Verjährung nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.[727] In den Fällen des § 15a EGZPO ist nach Maßgabe des Landesrechts eine Kla...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Rechtsnatur

Rz. 5 Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung[11] und Schrifttum[12] ist ein typischer Anwaltsvertrag regelmäßig als Dienstvertrag einzuordnen, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für den Vertrag eines anwaltlichen Mediators mit der einzelnen Konfliktpartei[13] (zur Mediation vgl. Rdn 182 ff.). Je nach Inhalt der übernommenen...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mediation

Rz. 88 Die Mediation ist in § 34 RVG geregelt. Auch bei Mediationen soll der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. Ist eine Vereinbarung nicht getroffen worden, bestimmt sich die Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Anwendbar ist § 612 Abs. 2 BGB. In Ermangelung einer Taxe wird der Rechtsanwalt hier die "übliche Gebühr" berechnen können. Rz...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Beratung/Gutachten/Mediation

1. Beratung Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffo...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Beratung

Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffordert, kann...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Hilfe in Steuersachen

Rz. 91 Wird der RA für seinen Auftraggeber z.B. bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung tätig oder hilft er ihm bei seinen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, so verweist § 35 RVG für die Abrechnung auf die Anwendung der einschlägigen Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gutachten

Rz. 86 Erstellt der RA ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft (nicht gemeint ist also ein anderes Gutachten z.B. über eine andere Rechtsfrage, das unter § 34 RVG fällt), so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3; bei Betragsrahmengebühren eine solche nach Nr. 2103 in Höhe von 50,00 bis 550,00 EUR. Wie sich aus de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erste und weitere Beratung eines Verbrauchers

Rz. 84 § 34 Abs. 1 S. 3 BGB schränkt den Vergütungsanspruch des Anwalts sogar noch weiter ein, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe dazu § 13 BGB) ist und es sich um ein erstes Beratungsgespräch oder eine mehrfache Beratung handelte. Für das erste Beratungsgespräch beträgt die Vergütung bei einem Verbraucher maximal 190,00 EUR und für sonstige Beratungen (schriftlich und...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Aufbau RVG

Rz. 41 Das RVG enthält einen Gesetzesteil (§§ 1–62 RVG) sowie ein umfangreiches Vergütungsverzeichnis mit zahlreichen Vergütungsverzeichnisnummern, in denen die Gebühren und ihre Tatbestände geregelt sind. Rz. 42 Der Gesetzestext des RVG ist in Abschnitte unterteilt. Diese sind:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 85 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0; die Mittelgebühr beträgt 0,75. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der RA anschließend als Prozessbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Diese Gebühr erhält der Rec...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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Ungarn / c) Ladung zur Nachlassverhandlung

Rz. 267 Die ordnungsgemäße Zustellung ist eine wichtige Gültigkeitsvoraussetzung bei den einzelnen Verfahrenshandlungen in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung sind die Verfahrenshandlungen nur dann gültig, wenn sie von der Partei gesondert anerkannt werden. Die Ladung ist eine amtliche Benachrichtigung über den genauen Zeitpun...mehr

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Autorenverzeichnis

> Avvocato (ital. Rechtsanwalt) Dr. Luca Ballerini, Ricercatore an der Universität Triest, Loc. San Vito al Tagliamento 15, 33078 Pordenone, Tel.: +39 3334618685, ballerinil@units.it, ITALIEN > Rechtsanwalt Serge Beck, LL.M. (Berkeley), Mag. iur. (Köln), Dipl.-Jur. (Moskau), Paul Hastings LLP, Taunus Turm – Taunustor 1, 60310 Frankfurt a.M., Tel.: 069/907485 0, Fax: 069/907485 ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / E. Tabelle: Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 285 Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016 S. 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Beratung und Unterstützung bei der Berechnung der Höhe des Kindesunterh...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 § 17 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG he...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.5.4 Mediation

Rz. 393 Ob eine Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten sinnvoll ist, ist vom Einzelfall abhängig. In einigen Fällen kann eine Konfliktlösung auf diesem Wege sicher hilfreich sein, in anderen Fällen führt eine Mediation lediglich zur Verzögerung des Rechtsstreits. Insbesondere ist davon abzuraten, eine zunächst versuchte Mediation zur Voraussetzung einer Klageerhebung zu ...mehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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FF 11/2019, Richterfortbildung und Qualität familiengerichtlicher Verfahren

Gabriele Ey Die Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Verfahren ist weiterhin Gegenstand politischer Diskussion. 2018 hatten die Kinderrechtekommission des DFGT (FF 2018, 178) und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kommissions-Drucks 19/04) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren gefordert (FF 2019, 62 ff.). Die Fraktion Bündnis 90/Die ...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Fazit

Eine richterliche Streitentscheidung in hochstrittigen, problem- und hochkonflikthaften Familiensachen ohne vorherige Nutzung intervenierender Hilfen stellt für die von Trennung oder Scheidung oder aus anderen – z.B. kindeswohlschädlichen – Anlässen betroffenen Familien, mit Ausnahme der besonders eilbedürftigen und dann meist auch akut kindeswohlgefährdenden Konstellationen...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / 2. Definitionen: Einvernehmen und Lösung

Unter "Einvernehmen" im Kontext einer familienrechtspsychologischen Begutachtung können Einigkeit, Übereinstimmung, Einmütigkeit, Einhelligkeit, Einigung, der Konsens, das Einverständnis oder die Zustimmung verstanden werden, einen Konflikt zu bewältigen, während mit einer "Lösung" ein Resultat, eine Bewältigung oder eine Klärung der ursprünglichen Ausgangslage gemeint ist. S...mehr

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AGS 05/2019, Neue Angelegen... / 1 Sachverhalt

In einem Sorgerechtsverfahren hatten sich die Eltern durch eine Zwischenvereinbarung am 27.11.2013 dahingehend geeinigt, eine Mediation bei der psychologischen Beratungsstelle durchzuführen und vorläufig die gemeinsame elterliche Sorge beizubehalten. Das FamG hat daraufhin das Sorgerechtsverfahren mit Beschl. v. selben Tage für ruhend erklärt. Daraufhin rechnete der Verfahre...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Festlegung auf ein Modell nicht empfehlenswert

Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind und damit einem Wechselmodell nichts im Weg steht. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 37 Berscheid, Beteiligung des Betriebsrats im Eröffnungsverfahren, nach Verfahrenseröffnung und im Insolvenzplanverfahren, ZInsO 1999, 27; Bork/Klaas, Reformbedarf für die InsO – Ergebnisse der Praxisbefragung Juni/Juli 1999, ZInsO 1999, 485; Denkhaus, Betriebsfortführung und Eigensanierungspläne bei insolventen Bauunternehmen, ZInsO 1999, 216; Engberding, Was leistet der...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 3. Deckungsumfang

Nun haben seit geraumer Zeit – von den meisten Scheidungsanwälten unbemerkt – viele, vor allem einige der marktstärksten Versicherer den Deckungsumfang erweitert. Am häufigsten wird dabei auch eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit bis zu einem bestimmten Gebührenvolumen vom Versicherer übernommen. Hier soll die nachfolgende kleine Tabelle eine Orientierung für die Pra...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 883 Streitigkeiten im Werkvertragsrecht und insbesondere im Baurecht gehören zu den kostspieligsten, schwerfälligsten und typischerweise besonders lang andauernden Prozessen.[671] Grund hierfür sind viele unklare, durch Ablauf- und Leistungsänderungen sowie durch Preisdifferenzen gestörte Vertragsgrundlagen, die oftmals komplexe technische Fragen im Zusammenhang mit der ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Außergerichtliche Konfliktbeilegung/Güterichterverfahren

Rz. 686 Gem. § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO soll in der Klageschrift unter anderem angegeben werden, ob vor der Klageerhebung eine Mediation versucht wurde oder ob ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist. Außerdem soll erklärt werden, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Über den Einfluss auf die gerichtliche Ermessensausübung hin...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / dd) Beginn der Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 BGB vor Kenntniserlangung vom Verfahrensende

Rz. 403 Zu nennen ist des Weiteren die Entscheidung des BGH vom 28.10.2015, mit der er abweichend von der bisherigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Beginn der 6-monatigen Nachlauffrist nach § 204 Abs. 2 BGB nicht den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger, sondern den der Veranlassung der Bekanntgabe des Güteverfahrens als ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Bestimmtheits- und Formanforderungen an Güteanträge

Rz. 391 Selbst wenn man sich als Anwalt trotz der vorstehend aufgezeigten Risiken zur Empfehlung, ein Güteverfahren durchzuführen, hinreißen – "hinreißen" deshalb, weil die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig in einem Konfliktmilieu erfolgt, dem in der Regel das Scheitern einer Einigung der Parteien ohne anwaltliche Hilfe vorausgegangen war und dann ein Güteverfahren als r...mehr

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§ 1 Einleitung / L. Mediation

Rz. 32 Auch des Themas Mediation haben sich die RSV weitestgehend angenommen und bewerben dieses Angebot selbstbewusst. Einige RSV haben in ihren Bedingungen die Mediation in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als obligatorische Streitschlichtung ausgewiesen. Ein RSV bewirbt die Leistung so: "Alles klar mit M-Aktiv. Wir sind für Sie aktiv und lösen Ihre Probleme. Schnell...mehr

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§ 1 Das obligatorische auße... / 3. Exkurs: Sonderfall gerichtsinterne Mediation

Rz. 93 Für eine Zeit lang gab es die Möglichkeit der sogenannten gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation: Speziell ausgebildete, staatliche Richter übernahmen die Streitsache zur Mediation; währenddessen ruhte der Prozess. Dieser Ansatz ist als Modell jedoch durch die Vorgaben des § 9 MediationsG [143] ausgelaufen.[144] Nunmehr kann das in § 278 Abs. 5 ZPO verankerte so...mehr

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§ 1 Das obligatorische auße... / III. Freiwillige Streitbeilegung ohne Entscheidungsbefugnis – Mediation

Rz. 120 "Mediation" bezeichnet alle Verfahren unabhängig von ihrer Bezeichnung, in denen zwei oder mehrere Streitparteien von einer dritten Partei unterstützt werden, damit sie eine Vereinbarung über die Streitschlichtung erzielen, und unabhängig davon, ob das Verfahren von den Parteien eingeleitet, von einem Gericht vorgeschlagen oder vom innerstaatlichen Recht eines Mitgli...mehr

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr