Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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§ 11 Mediation und außerger... / C. Adjudication

Rz. 3 Im Rahmen einer Adjudication verständigen sich die Parteien darauf, dass die Feststellungen eines kurzfristig beauftragten Gutachters zunächst verbindlich sein sollen (und bei einer Zuwiderhandlung eine Schadensersatzpflicht besteht), eine spätere gerichtliche (oder schiedsgerichtliche) Überprüfung aber bestehen bleibt. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich beispielweise...mehr

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§ 11 Mediation und außerger... / 2. Nachteile

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VIII. Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung

Rz. 134 Die Versicherung übernimmt im Rechtsschutzfall (im Inland) die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts. Die Beratungsgebühren sind freilich begrenzt auf eine einfache Rechtsanwaltsgebühr, zurzeit höchstens 250,00 EUR, für eine Erstberatung derzeitig höchstens 190,00 EUR. Überdies bezahlt die Versicherung Gerichtskosten einschließlich der Entschädigu...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision und Nichtzulassungsbeschwerde sind für den Instanzanwalt meist von untergeordneter Bedeutung.[1] Zurückzuführen sein dürfte dies u.a. auf die Fähigkeit der Gerichte und der Anwälte (gemeinsam mit den Mandanten), einen Rechtsstreit mittels eines Vergleichs oder einer Mediation zu beenden oder bei einer streitigen Beendigung ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 75 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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Portugal / 1. Zuständigkeiten

Rz. 68 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung mit dem Einvernehmen über die Detailregelungen fällt seit der Gesetzesverordnung Nr. 272/2001, mit Wirkung ab dem 1.1.2002, in die ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten (Conservatórias do Registo Civil).[69] Zuständig ist ein Standesamt nach Wahl der Ehegatten. Dabei sind die Ehegatten nach Eingang des Scheidungs...mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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Polen / 2. Versöhnungsversuch

Rz. 75 Die früher obligatorische Versöhnungssitzung wurde abgeschafft. Das Gericht kann fakultativ die Parteien auf die Mediation verweisen, wenn Aussichten auf Aufrechterhalten der Ehe bestehen (Art. 436 FVGB).mehr

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Portugal / Literaturtipps

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Slowenien / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das seit 1.1.1977 geltende Gesetz über die Ehe und Familienbeziehungen (EheFamG) [1] wurde durch das am 15.4.2017 in Kraft getretene und (größtenteils[2]) seit dem 15.4.2019 anwendbare Familiengesetzbuch (FamGB) [3] abgelöst. Das FamGB gliedert sich in zwölf Teile: Einleitende Vorschriften, Ehe, Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern, vorangehende Beratung und Mediatio...mehr

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Belgien / 1. Scheidungsgrund

Rz. 97 Das belgische Scheidungsrecht wurde durch das Gesetz vom 27.4.2007 zur Reform der Ehescheidung, welches am 1.9.2007 in Kraft getreten ist, grundlegend erneuert. Durch diese tiefgreifende Reform– sowohl die Scheidungsgründe als auch das Scheidungsverfahren wurden erneuert – hat die Schuldfrage ihre zentrale Stellung im Scheidungsverfahren verloren und ein regelrechtes ...mehr

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Rumänien / a) Einvernehmliche gerichtliche Scheidung

Rz. 60 Für die einvernehmliche gerichtliche Scheidung sieht das ZGB keine Voraussetzungen bezüglich der Ehedauer oder des Alters der Kinder vor. Einzige Voraussetzung ist die Prüfung der freien Einwilligung der Ehegatten zur Scheidung durch das Gericht, wobei die einvernehmliche Scheidung nicht zugelassen werden kann, wenn einer der Ehegatten eine geschäftsunfähige Person is...mehr

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Kroatien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 40 Das Scheidungsverfahren kann nach kroatischem Recht von beiden Eheleuten einvernehmlich oder auch von einem Ehegatten eingeleitet werden (Art. 50 Abs. 1 FamG). Auch ein Geschäftsunfähiger kann die Scheidung beantragen (Art. 50 Abs. 2 FamG). Die Scheidung kann jedoch während der Schwangerschaft und bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes vom M...mehr

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Litauen / III. Scheidungsverfahren

Rz. 50 Das Scheidungsverfahren in Litauen hat einige Besonderheiten gegenüber dem gewöhnlichen zivilrechtlichen Verfahren und ist im Abschnitt XIX der ZPO – Besonderheiten der Verhandlung der Familiensachen – geregelt. Zu den Besonderheiten zählen:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Anwaltsunterstützte Vereinbarung

Rz. 182 Das erste Verfahren bildet die von Rechtsanwälten assistierte einvernehmliche außergerichtliche Trennung/Scheidung (Art. 6 des Gesetzes vom 10.11.2014, Nr. 162). Jede Partei muss einen eigenen Rechtanwalt zuziehen. Die Anwälte haben das Verfahren zu betreuen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Sie sind dazu verpflichtet, die Ehegatten über eine mögliche Fa...mehr

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Serbien / I. Materielles Recht

Rz. 1 Die Verfassung der Republik Serbien[1] (im Folgenden: Vfg.) legt die Grundprinzipien des Familienrechts fest. Dies sind die folgenden Grundsätze:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 9. Bestimmung und Aufgaben der Zentralen Behörden

Rz. 257 Jeder Mitgliedstaat bestimmt nach Art. 49 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO eine Zentrale Behörde, welche die ihr durch die EU-UnterhaltsVO übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Er unterrichtet gem. Art. 49 Abs. 3 EU-UnterhaltsVO die Kommission im Einklang mit Art. 71 EU-UnterhaltsVO über die Bestimmung der Zentralen Behörde. Rz. 258 Art. 50 EU-UnterhaltsVO bestimmt die allgemeinen A...mehr

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Rumänien / VII. Vertragliche Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 123 Die (zukünftigen) Ehegatten haben nach dem ZGB die Möglichkeit, durch den Abschluss einer notariellen Ehevereinbarung einen anderen als den gesetzlichen Güterstand zu wählen und dadurch mittelbar Vereinbarungen für die Scheidung zu treffen. Dies kann – und wird wahrscheinlich zukünftig in der Regel – vor der Ehe erfolgen, aber der Güterstand kann durch Vereinbarung d...mehr

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Spanien / b) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 72 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung richtet sich nach der abschließenden Regelung in Art. 777 LEC 2000 i.d.F. des Scheidungsreformgesetzes von 2005. Unverzichtbare Verfahrensvoraussetzung ist hier, dass Einvernehmen zwischen den Parteien herrscht und der Inhalt des einvernehmlichen Vorschlags über das Regelungsabkommen zu den Scheidungsfolgen gesetzeskonform,...mehr

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Niederlande / Literaturtipps

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Rumänien / 2. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 73 Die Scheidungsklage muss zwingend die Namen der gemeinsamen Kinder oder ggf. einen Vermerk über das Fehlen von gemeinsamen Kindern enthalten. Haben die Ehegatten bereits im Zuge der Mediation eine Scheidungsvereinbarung getroffen, wird diese ebenfalls mit der Scheidungsklage eingereicht. Der andere Ehegatte kann eine Widerklage einreichen, grundsätzlich bis zum ersten...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 81 Inwieweit inhaltliche Vereinbarungen der Ehegatten Einfluss auf die Gerichtsentscheidung zu den finanziellen Scheidungsfolgen haben können, hängt i.Ü. vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Vereinbarungen, die erst im Zusammenhang mit einer Trennung oder einer Scheidung getroffen werden, sind seit der Leitentscheidung des Court of Appeal in Edgar v. Edgar [1980] 3 ...mehr

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Belgien / a) Einleitung des Scheidungsverfahrens

Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist, eingeleite...mehr

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Ungarn / III. Allgemeine Regeln des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 122 Für die Scheidung einer Ehe ist ausschließlich ein Gericht (das Kreisgericht) zuständig.[109] Für die Scheidungsprozesse gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der neuen Zivilprozessordnung (Pp.), mit den Abweichungen, die in den Kapiteln XXXI (gemeinsame Sondervorschriften für alle Streitigkeiten betreffend Personenstandsprozesse) und XXXIII (besondere Vorschriften...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / a) Einigungs-, Aussöhnungs- und Erledigungsgebühr

Nach Vorbem. 1 VV entstehen die in Teil 1 VV geregelten Gebühren neben den in anderen Teilen (des VV) bestimmten Gebühren. Der Entwurf schlägt vor, in Vorbem. 1 VV zu ergänzen, dass die in Teil 1 VV geregelten Gebühren neben den in anderen Teilen des VV bestimmten oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen. Hierdurch soll klargestellt werden, dass die allgemei...mehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / 1. Familienstreitsachen

Bei diesen Verfahren, in denen es hauptsächlich um unterhalts-, güter- oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche geht, handelt es sich im Grunde um Zivilprozesse, die nur wegen der zugrunde liegenden Personenbeziehungen den Familiengerichten zugewiesen sind. Folgerichtig sind nach § 113 Abs. 1 FamFG auf diese Verfahren nicht die allgemeinen Vorschriften des FamFG, sondern die ...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 2 Wenn der Erbfall eingetreten ist, können z.B. die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen möglichst Berücksichtigung finden. Würde die Erbengemeinschaft sonst streitig vor den Gerichten im Wege einer sog. Erbteilungsklage auseinandergesetzt, müssten zunächst alle nicht teilbaren Nachlassgegen...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / D. Funktionsweise der Mediation

Rz. 7 Oft erscheint die Lösung von Konflikten zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden. Die Beteiligten stellen daher oft jede vernünftige Kommunikation miteinander ein. Es entstehen Blockaden. Die Beteiligten denken, sie könnten überhaupt nicht mehr miteinander...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nachfolgegestaltung und bei Erbstreitigkeiten

A. Einleitung Rz. 1 Mediation ist ein vertrauliches, freiwilliges, strukturiertes und außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren einen Konflikt einvernehmlich regeln möchten.[1] Grundsätze der Mediation:mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / A. Einleitung

Rz. 1 Mediation ist ein vertrauliches, freiwilliges, strukturiertes und außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren einen Konflikt einvernehmlich regeln möchten.[1] Grundsätze der Mediation:mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / F. Die Anordnung der Mediation durch Mediationsklauseln

Rz. 19 Eine Mediationsklausel in Verträgen oder Testamenten beseitigt faktische Barrieren und ebnet den Weg zur einvernehmlichen Konfliktlösung, denn keiner der Beteiligten muss sich die "Blöße" geben, den ersten Schritt zu einer gütlichen Beilegung getan zu haben.[11] Rz. 20 Gerade letztwillige Verfügungen bergen Konfliktpotenzial, z.B. durch Wertveränderungen bei zugewiesen...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / C. Vor- und Nachteile der Mediation

Rz. 6 Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren dann geeignet, wenn der Erhalt von Familienbeziehungen angestrebt wird, der Wunsch nach Gestaltung für die Zukunft besteht, die Kosten kalkulierbar bleiben sollen, hohe Emotionalität an den Tag gelegt wird und eine unklare Rechtslage besteht. Vorteile des Mediationsverfahrens:mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / E. Die Auswahl des geeigneten Mediators

Rz. 15 § 2 Abs. 1 MediationsG besagt, dass die Beteiligten den Mediator auswählen. Um späteren Streit um die Person des Mediators zu vermeiden, können die Beteiligten z.B. bereits in dem Gesellschaftsvertrag eine konkrete Person als Mediator benennen. Da Konflikte häufig jedoch erst nach Ablauf erheblicher Zeiträume auftreten, muss durch ergänzende Regelungen gewährleistet s...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / I. Allgemeines

Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, warum man überhaupt das Schiedsgericht aufsuchen und nicht die staatliche Gerichtsbarkeit nutzen sollte. Das Stichwort lautet hier: Konfliktlösung. Es lässt sich grundsätzlich – auch bei den streitigen Verfahren der staatlichen Gerichtsbarkeit – eine Tendenz dahingehend erkennen, dass die Gerichte lösungsorientierter an die Sachverhalte ...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / II. Schiedsvereinbarung

Rz. 20 Die Parteien können sich auch ohne eine solche Klausel nach dem Erbfall auf ein Schiedsgerichtsverfahren durch eine sogenannte Schiedsvereinbarung einigen. Hierzu bestimmen sie, dass alle oder nur vereinzelte Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstanden sind, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden. Es muss dann eine Anordnung enthalten sein, wie...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm / Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2. Auflage 2018 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Aronoff/Ward, Family Business Governance, 2011 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, Kommentar, 39. Auflage 2020. Baumbach/Hueck, Gesetz betre...mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

In Deutschland werden laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in den nächsten Jahren bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt, so viel wie nie zuvor. Es sind große komplexe Familienvermögen entstanden, für die spezielle Nachfolgekonzepte erforderlich sind, um das Vermögen zu sichern und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Die...mehr

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Procurement Excellence: Eff... / 5 Literaturhinweise

Bae/Seo, BPM-based integration of supply chain process modeling, executing and monitoring, International Journal of Production Research, 2007, 45(11), S. 2545–2566. Bichler/Guler/Mayer, SplitAward Procurement Auctions—Can Bayesian Equilibrium Strategies Predict Human Bidding Behavior in Multi‐Object Auctions?, Production and Operations Management, 2015, 24(6), S. 1012–1027. BM...mehr

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Integrative Unternehmensste... / 3.3.1 Neue Möglichkeiten der Komplexitätsbewältigung finden

Für die integrative Unternehmenssteuerung ist es wichtig, Informationen zu teilen und viele Menschen einzubeziehen in die Entscheidungsfindungen. Teilhabe und Eigenständigkeit vor Ort sind bedeutsam, um auf die Kundenwünsche eingehen und die Variantenvielfalt bewältigen zu können. Die wechselseitigen Abhängigkeiten in der Kooperation sowie der damit verbundene Abstimmungsbed...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.3 Trennung von Behörden

Rz. 5 Eine Trennung der (Verwaltungs)Gerichte von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ist nach dem heutigen Verständnis des Grundsatzes der Gewaltenteilung selbstverständlich. Jedoch war auch unter Geltung des Grundgesetzes diese gerade für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht immer gegeben. Bis zum Inkrafttreten des SGG wurden Versicherungs- und Versorgungsbehörden ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.8 Mediation

Rz. 20 Schließlich besteht nach § 41 Nr. 8 ZPO [1] ein Ausschließungsgrund für Sachen, in denen ein Richter an einem Mediationsverfahren oder in einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat. Dem liegt der Gedanke der Trennung von gerichtsinterner, auf freiwilliger Basis beruhender Mediation und endgültiger Streitentscheidung zugrunde.[2] Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mediation

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Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Rechtshängigkeit eines Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens

Rz. 5 § 2077 BGB findet auch dann Anwendung, wenn die Ehe zwar noch besteht, ein Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren jedoch bereits rechtshängig ist. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für eine Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe vorgelegen haben und das entsprechende Verfahren vom Erblasser auch eingeleitet worden ist bzw. er ein...mehr