Nach § 43b BRAO ist es Rechtsanwälten nicht erlaubt, um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall zu werben. Solch ein Vorgehen macht den Anwaltsvertrag nichtig und kippt den Honoraranspruch.mehr
Häufigkeit, Form, Medium – das sind wichtige Kriterien, wenn es darum geht, Ihre Mandanten passgenau zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Soziale Netzwerke sind dabei selten ein Instrument – noch.mehr
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„Mein Anwalt hat vorsätzlich falsch abgerechnet!“ – so oder ähnlich lauten Beschwerden frustrierter Mandanten bei den regionalen Rechtsanwaltskammern. Doch auch bei großem Frust hat der Mandant keinen Anspruch auf Kammerärger für den Anwalt: Wenn die Kammer nichts unternimmt, kann der Mandant dem gerichtlich nicht nachhelfen. mehr
Nachfolgend sehen Sie einige Situationen, in denen sich ein Zeithonorar lohnen würde.mehr