Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Systematische Darst ... / 2. Ideeller (steuerfreier) Bereich
Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Einnahmen, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, müssen als nicht steuerbare Geschäftsvorfälle behandelt werden, weil sie keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können. Ausgaben, die diesem Tätigkeitsbereich unmittelbar zuzuordnen sind, sind demzufolge auch nicht abziehbar (s. § 10 Nr. 1 KStG, Anhang 3; § 3c EStG, Anhang 1...mehr