Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.2 Verlustabzug

Rz. 5 Verbleiben nach der Durchführung des Verlustausgleichs negative Einkünfte[1], die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie nach § 10d Abs. 1 EStG über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen VZ zu berücksichtigen. Dies geschieht zum einen durch den Verlustrücktrag, zum anderen durch den Verlustvortrag. Die Reihenfolge Ve...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 53 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht durch Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeschränkungen a...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 38 Zum Elternunterhalt vgl. zunächst Fall 54 (siehe oben Rdn 1). § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Ein vorrangig haftender Ehegatte des G ist nicht vorhanden. § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners (1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 24 Zum Elternunterhalt vgl. zunächst Fall 54 (siehe oben Rdn 1). § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Ein vorrangig haftender Ehegatte des G ist nicht vorhanden. § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners (1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 11 Beim Elternunterhalt[10] handelt es sich – wie beim besonders praxisrelevanten Kindesunterhalt und beim Enkelunterhalt – um Verwandtenunterhalt. Siehe zum Elternunterhalt Nr. 19 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Eine Unterhaltspflicht besteht also nur be...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Absenkung des Selbstbehalts

Rz. 28 Würde der von F getrenntlebende oder geschiedene M wieder in einer neuen Beziehung leben, käme die Herabsetzung seines Selbstbehalts gegenüber vjK in Betracht. Rz. 29 Die Kostenersparnis aus einer gemeinsamen Haushaltsführung ist beim Unterhaltspflichtigen hälftig zu berücksichtigen. BGH, Urt. v.17.3.2010 – XII 204/08 Rn 28 Der Senat hat bereits entschieden, dass eine H...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 63 Mit dem Resteinkommen von 1.254,50 EUR ist der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 96) bereits unterschritten. Jedoch ist der Selbstbehalt des M u.U. wegen des Zusammenlebens mit F2 zu reduzieren, so dass evtl. Mittel für den Ehegattenunterhalt "frei werden". Rz. 64 Bei dieser Frage sind zunächst zwei Themen zu trennen:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Partielle Anwendung besonderer Bewertungsvorschriften des 2. Teils des 7. Abschnitts und Schlussbestimmungen (Abs. 3)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften des Siebenten Teils (§§ 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 243, 244, 245, 246, 248, § 249 Abs. 5, 6 BewG) sowie die Schlussbestimmungen (§ 266 Abs. 3, 5 BewG) des Bewertungsgesetzes sind im genannten Umfang anzuwenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGrStG): § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (zur Abgrenzung der Vermögensa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Flächenbetrag Gebäudefläche "Wohnen" (Abs. 2)

a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1) Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsmäßigkeit und Entstehungsgeschichte

Rz. 4 [Autor/Stand] Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 7.11.2006 [2] entschieden, dass das damals geltende ErbStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, weil einheitliche Steuersätze auf in gleichheitswidriger Weise ausgeprägt unterschiedlich bewertete Vermögensgegenstände angewandt wurden. Für die Neuregelung hatte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt. Rz. 5 [Au...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Bekanntgabe des GrSt-Messbescheids

Rz. 459 [Autor/Stand] Die Pflichtangabe der persönlichen Steuerpflicht (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO) beinhaltet die Feststellung, wer die Steuer nach § 3 HGrStG schuldet (Steuerschuldner, Rz. 166 ff.), und ggf. ob eine persönliche Steuerbefreiung in Betracht kommt (§ 3 GrStG). Der Steuerschuldner ist zugleich der Inhaltsadressat des GrSt-Messbescheids. Der Steuerschuldner muss im...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / V. Schwiegerkinder: Ansprüche gegen Schwiegereltern nach Scheitern ihrer eigenen Ehe

Am 1.12.2020 erging eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz[53] mit folgendem Leitsatz: "Zum Rückerstattungsanspruch des Schwiegersohnes wegen Investitionen in und Mietzahlungen für das Haus der Schwiegereltern, dessen Übernahme durch die Eheleute gemeinsam bzw. den Schwiegersohn allein beabsichtigt war, zu welcher es nach dem Scheitern der Ehe nicht mehr kommt." Dah...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Inbezugnahme des § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 2 BewG hat zur Folge, dass dem Bundes- und dem Landesrecht ein identisches Bewertungsobjekt (§ 2 Abs. 1 BewG) – die wirtschaftliche Einheit – zugrunde gelegt wird (Rz. 86). Zugleich gilt der durch § 2 Abs. 2 BewG festgeschriebene Grundsatz, dass mehrere Wirtschaftsgüter als (eine) wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Anwendung der §§ 2 bis 16 BewG (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 99 [Autor/Stand] Absatz 2 Satz 1 des § 2 HGrStG erklärt die allgemeinen Bewertungsvorschriften für anwendbar, soweit sie für die Anwendung des HGrStG erforderlich sind. Zwar werden damit die §§ 2 bis 16 BewG insgesamt in Bezug genommen. Dies hat aber nicht zur Folge, dass diese Vorschriften für die Hessische Grundsteuer insgesamt von Bedeutung sind. Mit der Vollverweisun...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Ist mit Tod des Erblassers die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten, ist dies im zweiten Feld in Zeile 13 anzukreuzen. In Zeile 14 ist der Erblasser anzugeben, bei dessen Tod die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist. Erwerber sind in diesem Fall: Abkömmlinge des anteilsberechtigten Abkömmlings, die anteilsberechtigt wären, wenn Letzterer den verstorbenen Ehega...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Das gesetzliche Erbrecht des G...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.4 Familienstand (Zeile 6)

In der Zeile 6 ist der jeweilige Familienstand zu erfassen: ledig, verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, verwitwet/eingetragener Lebenspartner verstorben oder geschieden bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Aufzuführen ist auch der Sterbeort des verstorbenen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5 Güterstand bei Ehegatten (Zeilen 7 bis 8)

In den Zeilen 7 bis 8 sind Angaben zum Güterstand der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zu machen. Wichtig Güterstand Besteht ein vertraglicher Güterstand, ist der Erbschaftsteuererklärung eine Kopie des Ehevertrags bzw. Lebenspartnerschaftsvertrags beizufügen. Das gilt auch, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert oder erst nachträglich v...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.3 Erklärungspflicht

Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Beteiligte selbst steuerpflichtig ist. Die vom Finanzamt zu setzende Frist muss mindestens 1 Monat betragen. Wird eine längere Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.3.2 Außenverhältnis

Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gilt neben der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gemeinschaftsverhältnis bei Meinungsverschiedenheiten das Prinzip der Zumutbarkeit. Soweit es den Wohnungseigentümern also zumutbar ist, haben sie die Anwesenheit einer gemeinschaftsfremden Person zu dulden, der ein anderer Wohnungseigentümer dies gestatte...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / a) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Rz. 122 Aus Sicht des zeitlichen Ablaufs beginnen Kindesunterhaltsverfahren regelmäßig im Zeitraum der Trennung ihrer Eltern. Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB), die die gemeinsame gesetzliche Vertretung überla...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / E. Familienversicherung nach § 10 SGB V

Rz. 18 Von praktischer Bedeutung ist noch die gesetzliche Regelung zur Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[12]mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes

Rz. 6 Eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts kommt in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart ("Zusammenleben ist billiger") und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – gerin...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / W. Erbrechtliche Auswirkungen der Trennung

Rz. 248 Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren automatischen Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 10. Befugnisse des umgangsberechtigten Elternteils

Rz. 56 Dem Umgangsberechtigten steht auch das Umgangsbestimmungsrecht zu. Das betrifft:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Unterhalt wegen Kindesbetreuung

Rz. 123 Dies bezieht sich zunächst auf den Betreuungsunterhalt. Maßgebliches Kriterium für die Einordnung in der zweiten Rangstufe ist also ausschließlich der Umstand, dass wegen der Betreuung eines Kindes Unterhaltsbedürftigkeit besteht. Dabei ist gleichrangig der aus diesem Grund zu leistende Familienunterhalt in bestehender Ehe und der Unterhaltsanspruch während der Zeit ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Personenbezogene Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen aus entspr. Beteiligungen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP-BET abzugeben. Beraterhinweis Haben Ehegatten/Lebenspar...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 9)

Die Angaben zur Zeile 9 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ein...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / I. Sicherungsverwaltung

Rz. 89 Der Ersteher wird Eigentümer des Grundstücks und der mitversteigerten Gegenstände durch den Zuschlag. Ob das bare Meistgebot im Verteilungstermin gezahlt wird oder nicht, ist unerheblich. Gegen Verfügungen des Erstehers rechtlicher Art – soweit sie das Grundstück betreffen – sind die Beteiligten, die aus dem baren Meistgebot Befriedigung erwarten können, durch § 130 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.3 Veräußertes Vermögen

Rz. 24 Nach § 284 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 u. 2 AO sind in das Vermögensverzeichnis auch entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensveräußerungen aufzunehmen.[1] Die hier aufgeführten Rechtsgeschäfte unterliegen der Anfechtung nach §§ 133, 134 InsO bzw. §§ 3, 4 AnfG bei einer Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Finanzbehörde wird durch die Angaben in die Lage versetzt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.1 Haushaltsgegenstände etc. (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)

Rz. 5 Unpfändbar sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, die der Schuldner zur angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt.[1] Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Vollstreckungsschuldner zusammenleben.[2] Dies gilt auch für Lebenspartner i. S. d. LPartG. Als Beispiele für Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht nach § 30 Abs. 1 WEG. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.5 Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartnerschaften

Seit dem 5. Änderungstarifvertrag zum ATV/ATV-K vom 30.5.2011 ist in der Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung auch für eingetragene Lebenspartner geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07), der am 22.10.2009 veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnern bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2.2 Personenbezogener Umfang

Rz. 22 Der abgeschlossene private Pflegeversicherungsvertrag setzt zudem voraus, dass der Pflegeversicherungsschutz auch die Personen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder) umfasst, die sonst nach § 25 familienversichert wären. Dies folgt weitgehend aus den sich aus § 110 ergebenden inhaltlichen Vorgaben für einen (stubstitutiven) privaten Pflegeversicherungsvertrag, wie er i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.5 Zusätzliche Leistungen (§ 11 Abs. 6)

Rz. 14 Nach § 11 Abs. 6 kann die Krankenkasse in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der Leistungen von Hebammen/Entbindungspfleger (§ 24d) vorsehen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse konkret bestimmt werden und von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Werdende Mütter entwickeln während der Geburtsvorbereitungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 des Gesetzes zur sozialen Absicherung der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Durch Art. 3 § 56 Nr. 4, Art. 5 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.2.2001 (B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.3 Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 32 Die Regelung über die Wirksamkeit der Befreiung in zeitlicher Hinsicht ist der Regelung des § 8 Abs. 2 SGB V nachgebildet. Die Befreiung wirkt nach Abs. 2 Satz 2 (auch für die berechtigten Angehörigen oder Lebenspartner) vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, andernfalls vom Beginn des Kale...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2 Inländischer Grundbesitz als Steuergegenstand

Rz. 10 § 2 GrStG bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert die Vorschrift die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einh...mehr