Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten. Als landwirtschaftlic...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe (nicht bei Beginn der Teilhabeleistung, vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kind familienversichert, selbs...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung

Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 10a) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Weiterführung seines eigenen Haushalts gehindert ist. Er muss somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.2 Voraussetzungen für ein Familienheim von Todes wegen

Für die Gewährung der Steuerbefreiung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Erblasser muss bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Der überlebende eingetragene Lebenspartner bzw. überlebende Ehegatte muss in der erworbenen Wohnung unverzüglich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Das Gleiche gilt, ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Miete ist einmal, dass es sich um Wohnraum handelt, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen worden ist, d. h., Dienst- und Mietvertrag sind nicht getrennt voneinander abgeschlossen worden, sondern der Wohnraum wird im Rahmen des Dienstverhältnisses ohne besonderen Mietvertrag daneben überlassen und di...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.2 Übersteigender Betrag (Satz 2)

Rz. 32 Übersteigt der anzurechnende Anspruch die Rente und sind in der Rente nach dem vorletzten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner Steigerungsbeträge der Höherversicherung enthalten, ist der übersteigende Betrag auch auf die Steigerungsbeträge der Höherversicherung anzurechnen; Satz 2 (GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 7.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1)

Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerrente geleisteten Steigerungsbeträge erfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift folgt dem Vorbild des § 445 in Zusammenhang mit dem 25. BAföG-ÄndG 2016. Betroffen sind die Vorschriften § 54a – Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung von bisher höchstens 247,00 EUR monatlich wurde für Arbeitgeber auf bis zu 262,00 EUR monatlich erhöht, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. Der Zuschuss betrifft die von ...mehr

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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einzelne Rechtsfolgen im Falle des Eintritts in das Mietverhältnis oder der Fortsetzung desselben mit dem verstorbenen Mieter durch dessen Ehegatten, sonstigen Familien- bzw. Haushaltsangehörige oder Lebenspartner, die schon vorher mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 1.9.2010 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Haftung des eintretenden Partners

Rz. 2 Aufgrund des Eintritts in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 und Abs. 2 haften der überlebende Ehegatte, die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner im Außenverhältnis zum Vermieter für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis ab dem Tod des verstorbenen Mieters allein. Gem. § 563b Abs. 1 Satz 1 haften sie für die bis zum Tod des Mieters entstand...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Anspruch des Vermieters auf Sicherheitsleistung

Rz. 5 Durch § 563b Abs. 3 ist erstmals ein Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Sicherheit (nur) gegen denjenigen begründet worden, der in das Mietverhältnis eingetreten oder mit dem es fortgesetzt worden ist, wenn der Vermieter mit dem oder den verstorbene(n) Mieter keine Vereinbarung über die Leistung einer Sicherheit getroffen hat. Da das Gesetz den Vermieter berecht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 564 hat den bis zum 1.9.2001 geltenden § 569a Abs. 6 mit redaktionellen Änderungen sowie im Wesentlichen den teilweise inhaltsgleichen § 569 a. F. übernommen und klargestellt, dass das Mietverhältnis nur dann mit dem Erben fortgesetzt wird, wenn weder der Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder andere Familien- oder Haushaltsangehörige, die mit dem Mieter einen geme...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Herausgabepflicht des Eingetretenen bzw. Fortsetzungsnachfolgers

Rz. 3 Der überlebende Ehegatte, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige, der kraft Gesetzes in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetreten ist, weil er mit diesem einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, oder der frühere Mitmieter, mit dem das Mietverhältnis fortgesetzt worden ist, sind im Innenverhältnis verpflichtet, dem Erben dasjenige herauszugeben, was...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für den Ausschluss der anderen Eintrittsberechtigten und des Erben von dem erbrechtlichen Eintritt in das Mietverhältnis ist, dass es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei den Mitmietern, mit denen allein das Mietverhältnis fortgesetzt wird, um den Personenkreis des § 563 handelt, also um den Ehegatt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Die Gleichstellung von Ehen/Ehegatten und Lebenspartnern/Lebenspartnerschaften (§ 2 Abs 8 EStG)

Schrifttum: Merkt, Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im ESt-Recht, DStR 2013, 2312. A. Die Entscheidung des BVerfG Rn. 367 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Beschluss des BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07, BGBl I 2013, 1647 enthält folgende Aussagen: §§ 26, 26b EStG idF v 16.04.1997, § 32a Abs 5 EStG idF v 23.10.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Sondervermögen

Rn 24 Gemäß Abs. 2 Nr. 2 kann ein eigenständiges Insolvenzverfahren auch über bestimmte Sondervermögen durchgeführt werden. Der Zweck des Insolvenzverfahrens liegt insoweit maßgeblich in der Beschränkung der Haftung der Inhaber auf den Bestand des Sondervermögens. Rn 25 Dies betrifft den Nachlass, das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sowie das Gesamtgut einer G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gesonderte Feststellung der Spendenbeträge, die innerhalb des Zehnjahreszeitraums in den Vermögensstock einer Stiftung erfolgen, sowie des Spendenabzugs gemäß § 10b Abs 1a S 1 EStG (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 205 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemäß § 10b Abs 1a S 3 EStG gilt § 10d Abs 4 EStG entsprechend. Damit ist ein noch nicht verbrauchter Spendenvortrag zum Ende des VZ gesondert festzustellen. Innerhalb des gesamten Zehnjahreszeitraums iSv § 10b Abs 1 S 2 EStG erfolgt diese Feststellung erstmals zum Schluss des VZ des Zuwendungsjahres (BFH v 06.12.2018, X R 11/17, BFH/NV 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 u 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 u 4 EStG, § 10c u § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeitlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 368 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 (v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397) hat die Vorgaben des BVerfG mE zutreffend umgesetzt. In § 2 EStG wurde durch Art 1 Nr 1 des Gesetzes ein neuer Abs 8 eingefügt, der diese gebotene (umfassende) Gleichstellung jetzt enthält. Danach sind die Regelungen "die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Entscheidung des BVerfG

Rn. 367 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Beschluss des BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07, BGBl I 2013, 1647 enthält folgende Aussagen: §§ 26, 26b EStG idF v 16.04.1997, § 32a Abs 5 EStG idF v 23.10.2000 und die nachfolgenden Fassungen der §§ 26, 26a, 32a Abs 5 EStG sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung des Diskriminierung gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung des Abzugs von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung auf den gesamten Zehnjahreszeitraum (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der zusätzliche Abzugsbetrag von 1 Mio EUR bzw ab dem VZ 2013 2 Mio EUR bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung erfährt durch § 10b Abs 1a S 3 EStG eine Begrenzung. Der besondere Abzugsbetrag kann von dem StPfl innerhalb des gesamten Zehn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Begrenzung des Abzugs der Zuwendungen als Sonderausgaben der Höhe nach (§ 10b Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die genannten Zuwendungen können nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist einheitlich für alle Zuwendungen auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt, vgl dazu R 10b.3 Abs 1 EStR 2012. Bei dem Gesamtbetrag der Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1, 2 EStG)

Rn. 338 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Betreuungsfreibetrag (genauer: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wurde ab VZ 2000 (Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552) zusätzlich zum Kinderfreibetrag eingeführt, um den Anforderungen des BVerfG BStBl II 1999, 182 Rechnung zu tragen. Danach muss die geminderte Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zur Überschrift, Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 8 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Überschrift des § 2 EStG lautet: "Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen" und ist nur unvollständig. § 2 EStG regelt nämlich insbesondere den Gegenstand und nicht den Umfang der Besteuerung. Rn. 8a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG enthält folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Kinderfreibetrag beträgt 1falls es sich um zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner handelt und das Kind zu beiden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aus Aktualitätsgründen werden nachfolgend lediglich die seit 2000 ergangenen Änderungen des § 2 EStG kurz dargestellt: StEuglG (BGBl I 2000, 3): Ersetzung der DM-Beträge 100 000/200.000 durch die EUR-Beträge 51 500/103.000 in § 2 Abs 3 EStG ab VZ 2002. StSenkG (BGBl I 2000, 1433): Einfügung des § 2 Abs 5a EStG – betrifft nur außersteuerliche V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinsame Regelungen für Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 3ff EStG)

Rn. 343 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 An gemeinsamen Regelungen für Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag sind hervorzuheben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Merkt, Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im ESt-Recht, DStR 2013, 2312.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der nicht rechtsfähige Verein steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Anwendungszeitraum des neuen Rechts

Rn. 369 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 1 Nr 2 des Gesetzes zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 (v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397) sieht vor, dass die Neuregelung (= Gleichstellung) in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die ESt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Das Gesetz trat nach dessen Art 2 am Tag nach seiner Verkündung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der erste Unter-Abschnitt des zweiten Teils

Rn. 6 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG bildet zusammen mit § 2a EStG den 1. Unter-Abschnitt des 2. Teils. Der Titel dieses Unter-Abschnitt lautet: "Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung". Dies ist: nicht besonders aussagekräftig, da diese Bezeichnung eigentlich für den ganzen zweiten Abschnitt gelten kann. nicht umfassend beschrieben, da sich die sachlichen Vorausse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerliche Berücksichtigung der in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleisteten Spenden (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Spenden, die in den Vermögensstock einer Stiftung geleistet werden, können auf Antrag des StPfl im VZ der Zuwendung oder in den folgenden 9 VZ bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio EUR, bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Mio EUR (ab dem VZ 2013, ausführlich s R...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr