Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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zfs 09/2022, Anfangsverdach... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 349 Abs. 2 u. 3 StPO). Der Erörterung bedarf lediglich, ob die dreimonatige Verfolgungsverjährung (Tatzeit: 18.1.2019) durch die am 17.4.2019 getroffene Anordnung der Sachb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung mehrerer an einem Grundstück (Abs. 2 Satz 3 a.F.)

Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG a.F. galt ein Grundstück, an dem neben dem Betriebsinhaber auch andere Personen beteiligt waren, auch hinsichtlich des Anteils des Betriebsinhabers selbst dann nicht als Betriebsgrundstück, wenn das Grundstück ausschließlich betrieblichen Zwecken des Betriebsinhabers diente. Zur besonderen Rechtslage bei Ehegatten-Grundstück...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Familienangehörige

Rz. 15 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das WÜD und das WÜK gewähren nicht nur Diplomaten und Konsuln selbst, sondern auch deren Familienangehörigen Immunität und Steuerbefreiungen. Familienmitglieder iSd WÜD sind in erster Linie die Ehefrau sowie die minderjährigen Kinder eines Diplomaten, wenn sie in dessen Haushalt leben, wobei eine vorübergehende Abwesenheit, zB zum Studium, u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Höchstbetrag

Rz. 57 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die begünstigten Aufwendungen (> Rz 54 ff) sind bis zum Höchstbetrag von 6 000 EUR [bis 2011: 4 000 EUR] abziehbar, ohne dass unterschieden wird, ob erhöhte Aufwendungen durch eine auswärtige Unterbringung (> Rz 4) entstehen oder nicht. Die Begrenzung auf einen Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (> Rz 8, vgl BVerfG in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 63 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen, die weder WK (> Rz 10 ff) noch SA (> Rz 43 ff) sind, werden nur in Sonderfällen als AgB berücksichtigt. § 33 EStG setzt hierfür voraus, dass die Aufwendungen außergewöhnlich sind, dh der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Stpfl nicht entstehen (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 30 ff) und außerdem für den Stpfl zwang...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die eigene Aus- und Fortbildung (> Rz 2) können je nach Sachverhalt als WK oder SA, nur in Ausnahmefällen auch als AgB die steuerliche BMG mindern. Kommt ein Abzug als WK/SA/AgB nicht in Betracht, handelt es sich um steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen; sie werden durch den > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.2 Darstellung des Kapitals bei der KGaA

In § 286 Abs. 2 AktG werden verschiedene Vorgaben zur Darstellung des Kapitals der persönlich haftenden Gesellschafter in der Bilanz der KGaA gemacht. Diese decken sich im Wesentlichen mit der Darstellung, die bei Kapitalgesellschaften & Co. zu erfolgen hat. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Posten "Gezeichnetes Kapital" gesondert auszuw...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten. Als landwirtschaftlic...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe (nicht bei Beginn der Teilhabeleistung, vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kind familienversichert, selbs...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung

Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 10a) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Weiterführung seines eigenen Haushalts gehindert ist. Er muss somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.2 Voraussetzungen für ein Familienheim von Todes wegen

Für die Gewährung der Steuerbefreiung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Erblasser muss bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Der überlebende eingetragene Lebenspartner bzw. überlebende Ehegatte muss in der erworbenen Wohnung unverzüglich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Das Gleiche gilt, ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Miete ist einmal, dass es sich um Wohnraum handelt, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen worden ist, d. h., Dienst- und Mietvertrag sind nicht getrennt voneinander abgeschlossen worden, sondern der Wohnraum wird im Rahmen des Dienstverhältnisses ohne besonderen Mietvertrag daneben überlassen und di...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.2 Übersteigender Betrag (Satz 2)

Rz. 32 Übersteigt der anzurechnende Anspruch die Rente und sind in der Rente nach dem vorletzten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner Steigerungsbeträge der Höherversicherung enthalten, ist der übersteigende Betrag auch auf die Steigerungsbeträge der Höherversicherung anzurechnen; Satz 2 (GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 7.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1)

Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerrente geleisteten Steigerungsbeträge erfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift folgt dem Vorbild des § 445 in Zusammenhang mit dem 25. BAföG-ÄndG 2016. Betroffen sind die Vorschriften § 54a – Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung von bisher höchstens 247,00 EUR monatlich wurde für Arbeitgeber auf bis zu 262,00 EUR monatlich erhöht, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. Der Zuschuss betrifft die von ...mehr

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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einzelne Rechtsfolgen im Falle des Eintritts in das Mietverhältnis oder der Fortsetzung desselben mit dem verstorbenen Mieter durch dessen Ehegatten, sonstigen Familien- bzw. Haushaltsangehörige oder Lebenspartner, die schon vorher mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 1.9.2010 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Haftung des eintretenden Partners

Rz. 2 Aufgrund des Eintritts in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 und Abs. 2 haften der überlebende Ehegatte, die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner im Außenverhältnis zum Vermieter für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis ab dem Tod des verstorbenen Mieters allein. Gem. § 563b Abs. 1 Satz 1 haften sie für die bis zum Tod des Mieters entstand...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Anspruch des Vermieters auf Sicherheitsleistung

Rz. 5 Durch § 563b Abs. 3 ist erstmals ein Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Sicherheit (nur) gegen denjenigen begründet worden, der in das Mietverhältnis eingetreten oder mit dem es fortgesetzt worden ist, wenn der Vermieter mit dem oder den verstorbene(n) Mieter keine Vereinbarung über die Leistung einer Sicherheit getroffen hat. Da das Gesetz den Vermieter berecht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 564 hat den bis zum 1.9.2001 geltenden § 569a Abs. 6 mit redaktionellen Änderungen sowie im Wesentlichen den teilweise inhaltsgleichen § 569 a. F. übernommen und klargestellt, dass das Mietverhältnis nur dann mit dem Erben fortgesetzt wird, wenn weder der Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder andere Familien- oder Haushaltsangehörige, die mit dem Mieter einen geme...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Herausgabepflicht des Eingetretenen bzw. Fortsetzungsnachfolgers

Rz. 3 Der überlebende Ehegatte, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige, der kraft Gesetzes in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetreten ist, weil er mit diesem einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, oder der frühere Mitmieter, mit dem das Mietverhältnis fortgesetzt worden ist, sind im Innenverhältnis verpflichtet, dem Erben dasjenige herauszugeben, was...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge der Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für den Ausschluss der anderen Eintrittsberechtigten und des Erben von dem erbrechtlichen Eintritt in das Mietverhältnis ist, dass es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei den Mitmietern, mit denen allein das Mietverhältnis fortgesetzt wird, um den Personenkreis des § 563 handelt, also um den Ehegatt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ablehnungsrecht

Rz. 15 Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige kann – jeder für sich – die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verstorbenen Mieter verhindern, indem er dem Vermieter – bei mehreren Vermietern allen – erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erklärung ist formfrei. Der Eintrittsberechtigte kann die Ablehnung au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BGH...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unabdingbarkeit

Rz. 28 Das Eintrittsrecht des Ehegatten – vorrangig vor den übrigen Eintrittsberechtigten – sowie des Lebenspartners, der Kinder, der anderen Familien- und/oder Haushaltsangehörigen kann nicht zum Nachteil des Mieters und der eintrittsberechtigten Personen abbedungen werden. Deshalb kann weder vereinbart werden, dass das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters endet noch, das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Die Gleichstellung von Ehen/Ehegatten und Lebenspartnern/Lebenspartnerschaften (§ 2 Abs 8 EStG)

Schrifttum: Merkt, Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im ESt-Recht, DStR 2013, 2312. A. Die Entscheidung des BVerfG Rn. 367 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Beschluss des BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07, BGBl I 2013, 1647 enthält folgende Aussagen: §§ 26, 26b EStG idF v 16.04.1997, § 32a Abs 5 EStG idF v 23.10.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Sondervermögen

Rn 24 Gemäß Abs. 2 Nr. 2 kann ein eigenständiges Insolvenzverfahren auch über bestimmte Sondervermögen durchgeführt werden. Der Zweck des Insolvenzverfahrens liegt insoweit maßgeblich in der Beschränkung der Haftung der Inhaber auf den Bestand des Sondervermögens. Rn 25 Dies betrifft den Nachlass, das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sowie das Gesamtgut einer G...mehr