Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.8 Tarifbegrenzung und eingetragene Lebenspartnerschaft

Bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010[1] waren eingetragene Lebenspartner in die Steuerklasse III einzuordnen. Aus diesem Grunde kam auch die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG zur Anwendung. Praxis-Beispiel Tarifbegrenzung bei eingetragenen Lebenspartnern – alte Rechtslage - Der Eingetragene Lebenspartner S schenkt in 2015 seinem eingetragenen Lebenspartner T eine...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.2 EU-Staatsangehörige (EU-Länder bis 30.4.2004)

Rz. 16b Ohne besondere Erlaubnis dürfen Bürger und deren Familienangehörige der Europäischen Union (Art. 39 EGV und VO EWG 1612/68, nicht jedoch der neuen Beitrittsstaaten, solange eine Übergangsregelung gilt, die von der Bundesregierung in Anspruch genommen wird) und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung auf...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.2 Regelverschonung

Die Regelverschonung sieht für nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigtes Vermögen einen 85 %igen Verschonungsabschlag vor (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). 15 % des Vermögens unterliegen demnach immer der Besteuerung. Hier kommen aber noch ein Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG und R E 13a.2 ErbStR 2011) und gegebenenfalls die Tarifbegrenzung nach § 19a E...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.5 Zuständigkeit für Ausländer, Asylberechtigte und Flüchtlinge

Rz. 21 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Träger zuständig, in dessen Gebiet die leistungsberechtigte Person nach § 12a Abs. 1 bis 3 AufenthG ihren Wohnsitz zu nehmen hat. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die als Asylbewerber, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden sind. Nach § 12a Abs. 1 AufenthG ist ein A...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 182 Den Stpfl. darf kein grobes Verschulden daran treffen, dass Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt geworden sind. Keine Änderung ist möglich, wenn die schuldhafte Handlung ursächlich für das Nichtbekanntsein gewesen ist. Diese Einschränkung ist gerechtfertigt, da die Besteuerungsgrundlagen und Beweismittel im Verantwortungsbereich des Stpfl. entstehen ...mehr

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ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammenveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums

Rn. 81 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wählen die Ehegatten/Lebenspartner im letzten VZ des Betrachtungszeitraums die Zusammenveranlagung, sind die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sowie die ESt unabhängig von der Veranlagungsart in den anderen VZ des Betrachtungszeitraums zusammenzurechnen. Unabhängig davon, ob nur ein Ehegatte/Lebenspartner oder beide Einkünfte ...mehr

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ZErb 02/2023, Testamentsanf... / Leitsatz

Erkrankt der Erblasser an Demenz, kann es im Einzelfall seinem hypothetischen Willen entsprechen, seinem bisherigen Lebenspartner weiterhin mit einem hälftigen Erbe zu bedenken, auch wenn dieser sich nach der Demenzerkrankung einem neuen Lebenspartner zuwendet. OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.9.2022 – 3 W 55/22mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums

Rn. 82 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wird im letzten VZ des Betrachtungszeitraums eine Einzelveranlagung durchgeführt, erfolgt für Zwecke der Berechnung der Tarifermäßigung für vorangegangene Zusammenveranlagungen eine Aufteilung der Steuerschuld gemäß §§ 268ff AO. Die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sind unabhängig von der Veranlagungsart im jeweiligen VZ des ...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / V. Das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB)

Seit 1.1.2023 besteht ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG) in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kein entsprechendes Recht besteht für andere nahestehende Angehörige, insbesondere für Kinder hinsichtlich ihrer alten Eltern und Eltern für ihre volljährigen behinderten Kinder. Das neue Rechtsinstitut hat Vorrang vor einer Betreu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antrag auf Tarifermäßigung

Rn. 13 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Anders als noch in der nie in Kraft getretenen Vorgängerregelung ist die Tarifermäßigung nur noch auf Antrag des StPfl zu gewähren; dem StPfl wird somit ein Wahlrecht eingeräumt, das er für jeden der drei Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben kann. Der Antrag ist schriftlich zu stellen; in diesem hat der StPfl dann auch jeweils durch ...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Das neue (schlanke) Vormundschaftsrecht

Die Vormundschaft für Minderjährige findet sich (weiterhin vor dem Betreuungsrecht) in den §§ 1773 ff. BGB. Die Bestellung zum Vormund setzt künftig eine Bereiterklärung der betreffenden Person voraus (§ 1785 Abs. 2 BGB). Der Gegenvormund wurde abgeschafft;[4] dies sollte in formularmäßigen letztwilligen Verfügungen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Bestellung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung der fiktiven ESt

Rn. 20 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 32c Abs 2 EStG regelt die Ermittlung der fiktiven ESt als Vergleichsmaßstab zur tariflichen ESt im Betrachtungszeitraum. Danach ist zunächst für jeden der drei VZ innerhalb des Betrachtungszeitraums die tarifliche ESt gesondert zu ermitteln (§ 32c Abs 2 S 1 EStG), die sich unter Berücksichtigung eines gleichbleibenden Durchschnittsgewinns ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht im ganzen Betrachtungszeitraum erfüllt

Rn. 83 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die vorstehend unter s Rn 81 und 82 gemachten Ausführungen gelten auch, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht im gesamten Betrachtungszeitraum die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen. Rn. 84 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 vorläufig freimehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / I. Einzigartiger Umbruch oder (große) Paragrafenrochade?

Die demographische Entwicklung hat dazu geführt, dass Betreuungen zahlreicher sind als Vormundschaftssachen. Dieser Trend wird sich in Zukunft eher verstärken. Aus diesem Grund wurde die bisherige Verweisung im Betreuungsrecht auf das Vormundschaftsrecht (vgl. § 1908i BGB a.F.) umgekehrt. Das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB) bildet nunmehr den zentralen Regelungskomplex, au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Berechnung der Tarifermäßigung

Rn. 30 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Hat der StPfl neben den begünstigten Einkünften aus LuF noch andere Einkünfte bezogen, ist gemäß § 32c Abs 3 S 1 EStG eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen. Den positiven Einkünften aus LuF ist die Summe der übrigen positiven Einkünfte gegenüberzustellen. Rn. 31 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Sowohl bei der Ermittlung der an...mehr

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Das Testament / 2.5.2 Gegenseitige Erbeinsetzung ohne Ersatzerbeneinsetzung

Das gemeinsame Testament kann sich auf eine gegenseitige Einsetzung zu Universalerben beschränken, wenn die Eheleute bzw. Lebenspartner einander vertrauen und der Letztversterbende die Erbfolge auf seinen Tod frei bestimmen können soll. So können in einer noch kinderlosen Ehe die Eltern oder Geschwister der Eheleute (bzw. eingetragenen Lebenspartner) als gesetzliche Miterben...mehr

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Das Testament / 2.5.3 Gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserbeinsetzung

Wenn die Eheleute (oder Lebenspartner) möchten, dass der Nachlass nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von ihnen an einen Dritten fällt, so kommen im Wesentlichen zwei Regelungsmodelle in Betracht. Entweder der Dritte beerbt bei jedem Todesfall den Verstorbenen gesondert (sog. Trennungslösung) oder er erbt nur einmal, und zwar von dem zuletzt Versterbenden, bei dem sich da...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.5 Mietverträge des Verstorbenen erlöschen nicht

Im Zusammenhang mit der Erbschaft ist es ratsam darüber nachzudenken, ob das Mietverhältnis des Verstorbenen, sofern er in einer Mietwohnung gelebt hat, gekündigt wird oder fortgesetzt werden soll. Wichtig Es ist häufig nicht bekannt, dass das Mietverhältnis des Verstorbenen nicht durch dessen Tod automatisch erlischt. Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner, der mit dem verstorb...mehr

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Das Testament / 2.5.1 Gefahren bei Fällen mit Auslandsberührung

In etlichen ausländischen Rechtsordnungen ist ein gemeinschaftliches Testament unzulässig.[1] Diese Wirkung sollte bei Fällen mit Auslandsberührung dadurch vermieden werden, dass die Eheleute[2] stattdessen Einzeltestamente errichten. Weiterhin sollte klarstellend eine Rechtswahl [3] erfolgen. Seit dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)[4] Anwendung...mehr

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Erbvertrag / 4.3 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Wenn Ehegatten oder Lebenspartnern miteinander einen Erbvertrag geschlossen haben, so können sie diesen durch ein gemeinschaftliches Testament aufheben. (§ 2292 BGB). Dazu braucht die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft[1] bei der Errichtung des Erbvertrages noch nicht bestanden zu haben. Ein privatschriftliches Testament genügt insofern. Der Inhalt des Aufhebungstesta...mehr

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Erbvertrag / 4.7 Vorzeitige Auflösung von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verlöbnis

Ist der Erbvertrag zwischen Ehe- oder Lebenspartnern oder Verlobten geschlossen worden und wird die Ehe, die Lebenspartnerschaft oder das Verlöbnis vor dem Tod des Erblassers aufgelöst, so wird der betreffende Ehevertrag unwirksam. Damit erlischt auch die Bindung (§ 2279 Abs. 2, § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Vorschrift des § 2077 BGB gilt für einen Erbvertrag zwischen Ehegat...mehr

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Das Testament / 1.2.1 Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schränkt gem. §§ 2303 ff. BGB als Ausdruck familiärer Solidarität die Testierfreiheit ein, indem Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner von Gesetzes wegen auch dann im Umfang des halben gesetzlichen Erbteils am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. ...mehr

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Das Testament / 1 Rechtlicher Rahmen der Testamentserrichtung

Gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Recht des Einzelnen über sein Eigentum auch nach dem Tode weitestgehend nach den eigenen Wünschen willkürlich zu verfügen, in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistet (sog. "Testierfreiheit"). Einschränkungen der Testierfreiheit können sich ergeben durch verfassungsgemäße inländische Gesetze[1], bei Vermögen im Ausland bzw. auslän...mehr

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Erbvertrag / 4 Auflösung der Bindungswirkung des Erbvertrags

Die erbvertragliche Bindung kann auf verschiedene Weise gelöst werden. In Betracht kommen die einvernehmliche Aufhebung des Erbvertrags, das mit Zustimmung des Vertragspartners errichtete Aufhebungstestament, die Aufhebung des Ehegattenerbvertrags durch gemeinschaftliches Testament, die letztwillige Verfügung zur Umgehung des pflichtteilsberechtigten Vertragspartners gem. § 2289...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.2 Rücktrittsvorbehalt bei Ehegattenerbverträgen

Des Weiteren ist ein Rücktrittsvorbehalt regelmäßig auch bei Erbverträgen unter Ehegatten und noch nach altem Recht eingetragenen Lebenspartnern[1] sinnvoll, insbesondere wenn diese bei Vertragsschluss noch jünger sind und mit einer deutlichen Veränderung ihrer Vermögensverhältnisse in der Zukunft zu rechnen ist.[2] Scheitert die Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft, so sind...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.3 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2023 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 485 EUR (2022: 470 EUR...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.7 Exkurs: Auskunftspflicht/Nachschau

Nach der Bestimmung des § 29 Abs. 1 GewO haben Verwalter den Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen. Nach der weiteren Bestimmung des § 29 Abs. 2 GewO sind die Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle befugt, zum Zweck d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG)

Rz. 41 Auf die in der Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherten wird die Begünstigung erstreckt, weil die Rentenreformmaßnahmen – wenn auch in modifizierter Form (Schlechterstellung durch Beitragserhöhung) – durch Änderung des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG) v. 29.7.1994[1] auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen wurden[2], obwohl dieses Alt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Verfahren im Fall der Ehegatten- oder Lebenspartnerbesteuerung (§ 10a Abs. 3 EStG)

Rz. 78 Gehören beide Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (Rz. 33f) zum begünstigten Personenkreis des § 10a EStG, so besitzt jeder Ehegatte auch im Fall der Zusammenveranlagung nach §§ 26 Abs. 1, 26b EStG einen eigenen Zulageanspruch nach Abschn. XI (§ 79 S. 1 u. 2 EStG). Eine "Zusammenveranlagung" im Bereich der Altersvorsorgezulage gibt es nicht. Daraus folgt, dass a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Regelungsinhalt

Rz. 13 § 10a EStG ist Teil des steuerlichen Förderungskonzepts der privaten Altersvorsorge für die in Abs. 1 genannten Förderberechtigten. Die Förderung besteht aus einer Kombination von progressionsneutraler Zulage nach den §§ 79ff. EStG und wahlweisem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.[1] Rz. 14 § 10a EStG lässt für den in Abs. 1 bestimmten Personenkreis – pflichtversiche...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 3.2.2 Ehegatten/Lebenspartner

Seit dem VZ 2013 können Ehegatten und Lebenspartner bei der Einkommensteuer-Veranlagung wählen zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung.[1] Die "getrennte Veranlagung "gibt es nicht mehr. Veranlagungsart Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen, wenn beide im Laufe des VZ unbeschränkt steuerpflichtig...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 8 Besonderheiten bei der Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern

8.1 Grundsatz Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung [1] und der Zusammenveranlagung [2] wählen.[3] Stirbt einer der beiden Ehegatten oder Lebenspartner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 8.2 Einzelveranlagung Beantragen die Ehegatten oder Lebenspartner die Einzelveranlagung, kann ein Ehegatte oder Lebenspartner den Ve...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 8.3 Zusammenveranlagung

Bei Zusammenveranlagung können Ehegatten oder Lebenspartner den Verlustabzug auch für Verluste derjenigen VZ geltend machen, in denen sie einzeln veranlagt worden sind.[1] Für VZ ab 2013 gilt, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner getrennt oder besonders[2] veranlagt worden sind. Dabei ist une...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 8.4 Wechsel der Veranlagungsart

Das Wahlrecht der Veranlagungsart kann von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausgeübt und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist frei widerrufen werden.[1] Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte) kommt insoweit nicht zur Anwendung. Ist die Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 8.2 Einzelveranlagung

Beantragen die Ehegatten oder Lebenspartner die Einzelveranlagung, kann ein Ehegatte oder Lebenspartner den Verlustabzug nach § 10d EStG auch für Verluste derjenigen VZ geltend machen, in denen sie zusammen veranlagt worden sind. Für VZ ab 2013 gilt, dass ein Ehegatte auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner getrennt oder besonders[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 8.1 Grundsatz

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung [1] und der Zusammenveranlagung [2] wählen.[3] Stirbt einer der beiden Ehegatten oder Lebenspartner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 3.3.3 Berechnung des Sanierungsertrags

§ 3a Abs. 1 EStG stellt den Sanierungsertrag steuerfrei. Resultiert der Sanierungsertrag aus einem Schuldenerlass, müssen steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem der Sanierungsertrag erzielt wird, und im Folgejahr für das zu sanierende Unternehmen gewinnmindernd ausgeübt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts (Teilwertabschrei...mehr