Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.1 Tod

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.8 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit[1] bzw. von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt mit dem Tag des Eintritts in ihre Beschäftigung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

1.1.1 Beschäftigte Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, versicherungspflichtiger Praktikanten und der ohne Entgelt beschäftigten Auszubildenden. Die Mitgliedschaft beginnt nur dann mit dem Tag des Begi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.[1] Somit wird klargestellt, dass bei Personen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, die Mitgliedschaft nicht bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung, sondern erst mit Ablauf des Tages erlischt, an dem das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Die Mitgliedschaft der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III endet mit Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung bezogen wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.7 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, endet mit dem Ende der Maßnahme.[1] Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Maßnahme endet.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.7 Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen beginnt mit dem Beginn der Tätigkeit in den anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.5 Freiwilliger Wehrdienst

Für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei der Krankenkasse ebenso erhalten, wie für Personen, die zuvor gesetzlichen Wehr- und Zivildienst abgeleistet haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.3 Bisher Nichtversicherte

Für den Beginn und das Ende der Mitgliedschaft der Versicherungspflichtigen (zuvor Nichtversicherte) gelten die Regelungen der Krankenversicherung entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.3 Kündigung

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung nach § 175 Abs. 4 SGB V.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.13 Fortführung der Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung

Für Personen, die aus den unterschiedlichen Tatbeständen aus einer Versicherungspflicht ausscheiden, schließt sich nach dem Ausscheiden aus einer originären Versicherungspflicht die obligatorische Anschlussversicherung an. Die Mitgliedschaft wird automatisch als freiwillige Versicherung fortgesetzt, sofern keine Ausschlusstatbestände oder eine anderweitige Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.9 Teilhabe am Arbeitsleben

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.4 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter beginnt regelmäßig mit dem Tag des Beitritts zur freiwilligen Versicherung. Wird die Mitgliedschaft wegen des Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder nach dem Ende einer Familienversicherung begründet, beginnt sie am Tag nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Ende der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.11 Bisher Nichtversicherte

Für den Personenkreis[1] beginnt die Mitgliedschaft mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Für Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.9 Rentner

Das Ende der Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Rentnern ist grundsätzlich an die Dauer des Rentenbezugs geknüpft. Sie fällt mit Ablauf des Monats weg, für den die Rente letztmalig gezahlt wird. Wird die Rente eingestellt oder entzogen, endet die Mitgliedschaft mit dem Ablauf des Monats, in dem der Wegfall oder der Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist. Wird di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.2 Streik/Aussperrung

Die Mitgliedschaft bleibt für die gesamte Dauer dieses Arbeitskampfes erhalten. Bei Unterbrechung der Beschäftigung gegen Entgelt wegen eines nicht rechtmäßigen Arbeitskampfs besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis für längstens einen Monat fort. Während dieses einen Monats ist der Betroffene weiter Mitglied seiner Krankenkasse. Nach Ablauf des Monats en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, versicherungspflichtiger Praktikanten und der ohne Entgelt beschäftigten Auszubildenden. Die Mitgliedschaft beginnt nur dann mit dem Tag des Beginns versicherungsp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 3.2.1 Heilbehandlungskosten

Die bei Personenschäden anfallenden Heilbehandlungskosten sind vom Geschädigten zu bezahlen. Dabei ist im Rahmen der Aktivlegitimation sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung auf den gesetzlichen Forderungsübergang zu achten. Die Geltendmachung dieser Kosten spielen daher für die anwaltliche Geltendmachung von Schadensersatz nur eine unterge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungsbezieher, die wegen Bezuges von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs-, Arbeitslosen- oder Pflegeunterstützungsgeld nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auf Antrag in der Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Entsprechendes gilt auch für Bezieher von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 1 Vergabe einer Versicherungsnummer

Jeder Beschäftigte erhält von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger seine Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer begleitet den Beschäftigten während des gesamten Versicherungslebens unverändert und beim Übergang vom aktiven Erwerbsleben in den passiven Ruhestand oder bei Heirat. Für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Versicherungsnumm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der in § 1 Abs. 1 normierte sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes legt den die Entgeltfortzahlung auslösenden Tatbestand und seine Adressaten fest. Danach regelt das EFZG gem. § 1 Abs. 1 einheitlich für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen (§§ 2, 12 EFZG) sowie im Krankheitsfall (§§ 3-9, 12 EFZG) und für die Heimarbeiter die wirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Lo... / 7.2 Datenaustausch private Kranken- und Pflegeversicherung

Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung und zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung von Mitarbeitern nur steuerfrei lassen, wenn der Mitarbeiter eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegt, aus der sich ergibt, dass die entsprechenden Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen. Soweit der Arbeitgeber die steuerfreie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Rz. 4 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind solche Maßnahmen, welche zur Abwendung einer Krankheit oder zur Förderung der Heilung im Anschluss an eine Krankheit durchgeführt werden.[1] I. S. d. Sprachgebrauchs sind dies Kuren (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung[2]). Der Anwendungsbereich von § 10 BUrlG ist jed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Rentner (Meldungen)

Zusammenfassung Begriff Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, hat mit dem Rentenantrag eine Meldung für die zuständige bzw. gewählte Krankenkasse einzureichen. Diese Meldung schließt die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung ein. Es heißt zwar weiter, dass der Rentenversicherungsträger die Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2.2 Versorgungsempfänger

Der Versorgungsempfänger hat der Zahlstelle die von ihm gewählte Krankenkasse anzugeben und einen Wechsel der Krankenkasse sowie die Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2 Meldungen bei Bezug von Versorgungsbezügen

2.1 Zahlstelle Um die Versorgungsbezüge beitragsmäßig vom Beginn der Zahlung an berücksichtigen zu können, haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die zuständige Krankenkasse von sich aus zu ermitteln.[2] Dieser müssen sie Beginn, Höhe, Veränderungen und Ende der Zahlung von Versorgungsbezügen unverzüglich mitteilen. Als Veränderung im vorgenannten Sinn gilt jede Änderung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2.3 Krankenkasse

Die Krankenkasse ist verpflichtet, der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 237 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB V die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, deren Umfang mitzuteilen (maximal beitragspflichtiger Versorgungsbezug).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 1 Meldungen bei Wahl einer neuen Krankenkasse

Wählen versicherungspflichtige Rentner oder Hinterbliebene eine andere als die bisherige Krankenkasse, hat die gewählte Krankenkasse dies der bisherigen Krankenkasse und dem zuständigen Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen.[2] Nehmen versicherungspflichtige Rentner oder Hinterbliebene eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung auf, für die eine andere als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2.1 Zahlstelle

Um die Versorgungsbezüge beitragsmäßig vom Beginn der Zahlung an berücksichtigen zu können, haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die zuständige Krankenkasse von sich aus zu ermitteln.[2] Dieser müssen sie Beginn, Höhe, Veränderungen und Ende der Zahlung von Versorgungsbezügen unverzüglich mitteilen. Als Veränderung im vorgenannten Sinn gilt jede Änderung des Zahlbetrags, a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, hat mit dem Rentenantrag eine Meldung für die zuständige bzw. gewählte Krankenkasse einzureichen. Diese Meldung schließt die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung ein. Es heißt zwar weiter, dass der Rentenversicherungsträger die Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weiterzugeben hat. I...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Leitsatz Ob eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden. Normenkette § 5 Abs. 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 1 Hintergrund der Meldeverpflichtung

Pflegepersonen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Besteht Versicherungspflicht, ergibt sich daraus die Verpflichtung zur Beitragsentrichtung durch den Leistungserbringer. Damit die entrichteten Beiträge z. B. dem Rentenkonto der Pflegeperson gutgeschrieben werden, sind entsprechende Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Notsituation (Hilfe zur Beh... / 3 Leistungsabgrenzung zur Haushaltshilfe der Krankenversicherung

Eltern, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Voraussetzung für diese Leistung der Krankenkasse ist, dass einem Elternteil die Führung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Zudem muss im Haushalt ein Kind l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / Zusammenfassung

Begriff Die ambulanten oder stationären Leistungen der Krankenversicherung zur medizinischen Rehabilitation werden durch weitere, eigenständige Leistungen ergänzt. Dies sind (neben der unterhaltssichernden Leistung Krankengeld) z. B. Reise- und Fahrkosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Patientenschulungsmaßnahmen, Sozialmed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / Sozialversicherung

Gesundheitszeugnisse, wie sie z. B. für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich sind, rechnen nicht zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Kosten für solche Bescheinigungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das gilt auch für sämtliche Gesundheitszeugnisse im Rahmen von Reihen-, Einstellungs-, Eignungs- und Tauglichkeitsun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / Lohnsteuer

Zahlungen des Arbeitnehmers aufgrund der Mankohaftung gehören zu den Werbungskosten. Vor allem Arbeitnehmer, die im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind, erhalten von ihren Arbeitgebern vielfach eine besondere Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können (Fehlgeldentschädigungen, Zählgelder, Mankogelder, K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 1.1.2 Formen

Zu den Rehabilitationssportarten zählen insbesondere Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen. Voraussetzung ist, dass es sich um Übungen handelt, die auf die Behinderung ausgerichtet sind. Wichtig Keine Leistung Eine Teilnahme an eigenständigen Sportangeboten zur Selbstverteidigung (z. B. Karate, Judo usw.) sowie die Teilnahme am Breiten-, Freizeit- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Landwirtschaftliche Krankenkasse/Pflegekasse

Begriff Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist u. a. für die Durchführung der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Dort angesiedelt sind als Träger der landwirtschaftlichen Kranken-/Pflegeversicherung die landwirtschaftliche Krankenkasse und die landwirtschaftliche Pflegekasse. Die SVLFG unterhält zahlreiche r...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfreiheit liegt vor bei Personen, für die zwar die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungspflicht dem Grunde nach gegeben sind, die jedoch aus Gründen, die in ihrer Person oder in der Eigenheit der Beschäftigung/Tätigkeit liegen, kraft gesetzlicher Regelungen von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hiervon zu unterscheiden ist die Befrei...mehr