Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7 Beitragsrückstände

7.1 Personenkreis Der Leistungsanspruch ruht, wenn Versicherte mit Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind. Betroffen sind die Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen haben. Dazu gehören freiwillige Mitglieder (einschl. der obligatorischen Anschlussversicherung), Studenten, Rentenantragsteller und Personen, die wegen einer fehlenden anderweitigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsanspruch entsteht kraft Gesetzes oder aufgrund eines Antrags, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem kann der Anspruch nicht realisiert werden, wenn er mit weiteren Tatbeständen zusammentrifft und damit eine Leistung als nicht mehr sozial gerechtfertigt erscheint. Der Leistungsanspruch ruht während der Zeit des Zusammentreffens. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1.1 Beginn der Ruhenswirkung

Die Ruhenswirkung tritt ein, wenn der Beitragsrückstand die Höhe von 2 Monatsbeiträgen erreicht hat und eine entsprechende Mahnung erteilt wurde. Hinweis Beginn des Ruhens Die Mahnung ist mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen zu versehen.[1] Erst nach dem diese abgelaufen ist, ohne dass gezahlt wurde, kann die Ruhenswirkung eintreten. Über die eingetretene Ruhenswirkung ist ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 2 Wehr-/Zivildienst

Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte Dienst aufgrund einer gesetzlichen Dienstpflicht leisten. Gesetzliche Dienstpflichten im Sinne dieser Vorschrift sind im Wesentlichen der Wehr- und Zivildienst.[1] Einer gesetzlichen Dienstpflicht gleichgestellt sind Dienstleistungen und Übungen nach dem 4. Abschnitt des SG,[2] zu denen frühere Berufssoldaten und Soldaten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 4 Heilfürsorge

Der Leistungsanspruch ruht für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte).[1] Vertragliche oder tarifvertragliche Regelungen, die einen Anspruch auf Heilfürsorge (Beihilfe) vorsehen, bewirken dagegen kein Ruhen der Leistungsansprüche.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.3 Krankenkassenwechsel

Bei einem Wechsel der Krankenkasse besteht für den Versicherten zunächst ein voller Anspruch auf Leistungen gegenüber der aufnehmenden Krankenkasse. Sofern die abgebende Krankenkasse die aufnehmende Krankenkasse darüber informiert, dass Beitragsrückstände bestehen, hat die aufnehmende Krankenkasse festzustellen, dass der Anspruch auf Leistungen ruht. Sie muss hierüber einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.2 Hinweis auf Beitragsübernahme

Sind Versicherte mit ihren Beiträgen für 2 Monate im Rückstand, hat die Krankenkasse sie schriftlich darauf hinzuweisen, dass sie im Fall der Hilfebedürftigkeit die Übernahme der Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger beantragen können.[1] Die Hinweispflicht besteht, sobald der für den Eintritt des Ruhens notwendige Beitragsrückstand vorliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 3 Entwicklungsdienst

Die Gesundheitsfürsorge für Entwicklungsdienstleistende ist nach Maßgabe des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) zu leisten. Entwicklungshelfer gelten auch während des Vorbereitungsdienstes als Entwicklungshelfer. Während dieser Zeit ruht der Leistungsanspruch.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.6 Stundung der Beiträge

Die Stundung von Beiträgen führt dazu, dass das Ruhen nicht einsetzt bzw. beendet wird.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.5 Frühere freiwillige Versicherung

Der Anspruch auf Leistungen ruht nicht für in der Vergangenheit aus der freiwilligen Mitgliedschaft wegen eines Beitragsrückstands ausgeschlossene Personen, die nun als Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall wieder versicherungspflichtig sind, mit ihrem früheren Beitrag aber nach wie vor im Rückstand sind. Leistungen werden jedoch weiterhin ausgeschlossen bei Beitragsrü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1 Personenkreis

Der Leistungsanspruch ruht, wenn Versicherte mit Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind. Betroffen sind die Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen haben. Dazu gehören freiwillige Mitglieder (einschl. der obligatorischen Anschlussversicherung), Studenten, Rentenantragsteller und Personen, die wegen einer fehlenden anderweitigen Absicherung im Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1.2 Ende der Ruhenswirkung

Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind, der Versicherte hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII wird oder eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird und die Raten vereinbarungsgemäß geleistet werden. Hinweis Ratenzahlungsvereinbarung Durch eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 1 Auslandsaufenthalt

Der Leistungsanspruch ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten und im SGB V nichts Abweichendes bestimmt ist.[1] Der Leistungsanspruch ruht nur für Versicherte, die sich im Ausland aufhalten. Deren im Inland befindliche Familienangehörige sind weiterhin leistungsberechtigt. Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreise...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.7 Erbringung notwendiger Leistungen

Nicht nur bei akuten, sondern auch bei chronischen Erkrankungen sind die notwendigen Leistungen zu erbringen, ohne die eine Verschlimmerung des Krankheitszustandes und damit ein akuter Krankheitszustand zu erwarten wäre (z. B. Insulinbehandlung bei Diabetikern, Dialyse bei Nierenversagen). Eine andere Gesetzesinterpretation würde den verfassungsmäßigen Anforderungen schon de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.4 Wechsel des Versicherungsverhältnisses

Der Anspruch auf Leistungen ruht nach § 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V auch weiterhin, selbst wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Versicherte in dem neuen Versicherungsverhältnis ebenfalls verpflichtet ist, die Beitrage selbst zu zahlen (z. B. freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Studenten, ggf. ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.1 Begriffsbestimmung: Krankenversicherungsbeiträge

Zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen. Dabei muss es sich jedoch um Beiträge zu einer Krankenversicherung handeln, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes ste...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3 Beiträge zur Basiskrankenversicherung

Zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Krankenversicherungsbeiträgen gehören nur diejenigen Beiträge, mit denen der Steuerpflichtige einen Versicherungsschutz auf Sozialhilfeniveau erwirbt (Basiskrankenversicherung). Diese Basiskrankenversicherung entspricht vom Leistungsspektrum den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, mit Ausnahme de...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.2 Beitragsrückerstattungen

Wird ein Teil des für die Krankenversicherung geleisteten Beitrags als Beitragsrückerstattung zurückgezahlt, mindert diese Beitragsrückerstattung grundsätzlich die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge zur Krankenversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe sich die ursprünglichen Beiträge[1] steuermindernd ausgewirkt haben.[2] S...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.6 Doppelte Absicherung in der Basiskrankenversicherung

Besteht neben einer Basiskrankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitgleich eine zusätzliche Basisabsicherung bei einer privaten Kranken­versicherung, werden bei pflichtversicherten Steuer­pflichtigen nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Beiträge zur Basiskrankenversicherung[1] berücksichtigt.[2] Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeb...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.3 Mindestansatz der Basisvorsorgebeiträge

Der sich unter Berücksichtigung des Höchstbetrags ergebende Abzugsbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist mit den vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträgen für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (Mindestansatz) zu vergleichen. Sind die geleisteten und an die Finanzverwaltung übermittelten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.5 Abzugsbetrag bei Ehegatten/Lebenspartnern im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten werden der jeweilige Höchstbetrag und der Mindestansatz der Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung für jeden Ehegatten getrennt ermittelt. Dabei sind für den Mindestansatz nur die vom jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner als Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversiche...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8.2 Nachweis von Beiträgen zur Basisabsicherung

Allgemeines Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung werden dem Finanzamt elektronisch übermittelt. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem VZ 2019 nicht mehr auf Basis der Einwilligung, sondern auf gesetzlicher Grundlage.[1] Die Mitteilungspflichtigen sind nach § 10 Abs. 2b EStG grundsätzlich verpflichtet, die Basiskranken- und Plegeversicherungsbeiträge der Finanzverwaltung...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, in der Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, nach der sie den Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. Hierdurch soll dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren Krankenversicherungsschutz e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Psychotherapie / Zusammenfassung

Begriff Die psychotherapeutische Behandlung ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Krankenbehandlung) durch zugelassene Psychotherapeuten oder Vertragsärzte erbracht und erfolgt grds. ohne Einsatz medikamentöser Mittel. Nach der Zulassung zur psychotherapeutischen Behandlung können die Therapeuten direkt von den Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 5 Aufklärung und Beratung der Versicherten durch die Krankenkassen

Um Missverständnisse über den Charakter des nach der Vermittlung durch die Krankenkasse zwischen dem Versicherten und dem privaten Versicherungsunternehmen zustande gekommenen Versicherungsvertrags zu vermeiden, haben die Krankenkassen eine sich aus den §§ 13 und 14 SGB I ergebende, umfassende Beratungspflicht. Dies betrifft insbesondere das Aufzeigen von Besonderheiten des p...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.6.4 Abzugsbeschränkung im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die im Veranlagungszeitraum zusammenveranlagt werden, sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beider Ehegatten/Lebenspartner insgesamt bis zur Höhe eines gemeinsamen Höchstbetrags als Sonderausgaben abziehbar. Dieser bestimmt sich aus der Summe der jedem Ehegatten/Lebenspartner zustehenden Höchstbeträge. Sind die von beiden Ehegatten/Lebensp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes mit Verweis auf Nebenwirkungen und den Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.1 Therapeutische Sehhilfen

Therapeutische Sehhilfen dienen der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Diese fallen generell in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nur, wenn konkrete Indikationen je nach Erkrankungsbild vorliegen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig 450 EUR nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.8.4 Besonderheiten

Bei einer fehlgeschlagenen Datenübermittlung durch die übermittelnden Stellen kann der Nachweis über die geleisteten und erstatteten Beiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch in anderer Weise erbracht werden. Regelmäßig reicht eine Beitragsbescheinigung in Papierform aus, wenn sich aus dieser die Höhe der Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unmittelbar ergibt.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht verschreibun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.5 Off-Label-Use Arzneimittel

Off-Label-Use bezeichnet die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten. Ein Fertigarzneimittel kann auch im Off-Label-Use grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten ist jedoch zulässig mit Zustimmung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 4.1 Bundesversorgungsgesetz

Zur Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gehört die Versorgung mit Brillengläsern und Kontaktlinsen. Die gesetzlichen Vorschriften der Krankenversicherung gelten entsprechend. Für Brillen, die wegen einer Gesundheitsstörung nach dem BVG erforderlich sind, wird zu den Kosten des Brillengestells einen Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss ist von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 2.1 Personenkreis

Die Satzung der Krankenkasse kann für bestimmte Versicherte anstelle der Leistungen nach dem SGB V einen Anspruch auf Teilkostenerstattung vorsehen. Der Personenkreis umfasst[1] Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Krankenkassen und ihrer Verbände, für die eine Dienstordnung gilt (DO-Angestellte), sowie Beamte und Ruhestandsbeamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 1 Abgrenzung zu Wahltarifen

Private Zusatzversicherungsverträge sind nicht zu verwechseln mit den Wahltarifen der Krankenkassen.[1] Diese werden den Mitgliedern von ihren Krankenkassen seit April 2007 angeboten. Wahltarife werden stets ohne Beteiligung privater Krankenversicherungsunternehmen unmittelbar durch die gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 2 Kooperation von Krankenkassen und Versicherungsunternehmen

Über die Kooperation zwischen Krankenkasse und privatem Krankenversicherungsunternehmen ist eine Vereinbarung zu schließen. Darin werden die konkreten Inhalte der Vermittlungstätigkeit der Krankenkasse und das Nähere zur Durchführung der Kooperation geregelt. Nach durchgeführter Vermittlung und der damit herbeigeführten Kooperation werden nicht die Krankenkassen Vertragspartner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.4 Diätetische Lebensmittel/Krankenkost

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und diätetische Lebensmittel, einschließlich Produkten für Säuglinge oder Kleinkinder, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben aber Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.3 Unaufschiebbare Leistung

Konnte eine unaufschiebbare Leistung von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen.[1] Dabei handelt es sich um Leistungen, die zum Leistungsumfang der Krankenversicherung gehören, aus medizinischen Gründen nicht aufschiebbar sind und von der Krankenkasse nicht oder nicht in der geboten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.3 Weitere Sehhilfen

Zur Versorgung von schweren Sehbeeinträchtigungen können in Anlehnung an die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme weitere Sehhilfen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen (Produktarten des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V). Dies gilt auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.2 Begünstigte Aufwendungen

Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (wobei zwischen den Beiträgen zugunsten einer Basiskranken- und einer darüber hinausgehenden Krankenversicherung zu unterscheiden ist), Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit (gesetzliche Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit und Beiträge zu entsprechenden privaten Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Verletztengeld ist eine unterhaltssichernde Geldleistung der Unfallversicherung zum Lebensunterhalt. Es hat eine Lohnersatzfunktion und ist mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Leistung wird an Versicherte aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung durch den Unfallversicherungsträger wegen eines Arbeitsunfalls od...mehr