27.09.2016 | Top-Thema

Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grund und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen weitere Angaben im Anhang machen.mehr