Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / II. Zweck und Motiv der erbrechtlichen Gestaltungen

Es ist ein großes Verdienst von Wendt, dass er im Unterschied zu zahlreichen Stellungnahmen aus der erbrechtlichen Beratungspraxis den Zweck der hier interessierenden Gestaltungen ohne Umschweife beim Namen nennt: Es geht dabei jeweils darum, Bedürftigen Begünstigungen zu verschaffen, "die ohne solche Umwege von Sozialhilfeträgern abgegriffen würden".[6] Weiter heißt es bei ...mehr

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FF 04/2013, Vorrang des fac... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für seinen Sohn auf die Kindesmutter. 1. Aus der Ehe der Kindeseltern ist ein im Jahr 2010 geborener gemeinsamer Sohn hervorgegangen. Im April 2011 trennten sich die Eltern. Seither lebt das Kind mit seiner Mutter in einem Haushalt. ...mehr

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FF 04/2013, Aussetzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wenden sich die Beschwerdeführer gegen einen Beweisbeschluss, mit dem die Erstellung eines Abstammungsgutachtens angeordnet wird. [2] 1. Der Beschwerdeführer zu 3) (im Folgenden: das Kind) ist der Sohn der Beschwerdeführer zu 1) und zu 2) (im Folgenden: die Eltern). Das Kind lebt se...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 2. Betreuungsunterhalt und Kindeswohl

Das Unterhaltsreformgesetz vom 21.12.2007 dient drei Zielen: der Förderung des Kindeswohls, der Stärkung der Eigenverantwortung und der Vereinfachung des Unterhaltsrechts.[55] Die neue Struktur von § 1570 BGB hat der Gesetzgeber nicht in den Zusammenhang mit der Förderung des Kindeswohls gestellt, vielmehr hatte sie neben der schärferen Fassung von § 1569 BGB im Sinn einer p...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / V. Das Betreuungsangebot des unterhaltspflichtigen Elternteils

Über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB wird nach der Billigkeit entschieden, so will es § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB. Das Gesetz gibt in § 1570 Abs. 1 S. 3 BGB zwei Gesichtspunkte vor: die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Beide Kriterien sind "zu berücksichtigen". Bei unbefangener Betrachtung des Gesetzes...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / IV. Einzelfallbetrachtung contra Altersphasenmodell?

Die Unterhaltsrechtsreform[30] hat diese vom BVerfG vorgenommene strikte Unterscheidung, hier Kindeswohl dort nacheheliche Solidarität, aufgenommen. Betreuungsunterhalt ist künftig Anspruch auf einen zeitlich beschränkten "Basisunterhalt", der über eine Dauer von mindestens drei Jahren nach der Geburt des Kindes gewährt wird und der verlängert werden kann, solange und soweit...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 1. Die Rechtsprechung zum Betreuungsangebot

Im Fall des OLG Hamm[93] hatte die Mutter als Flugbegleiterin in "Monatsteilzeit" gearbeitet, also einen Monat vollschichtig, einen Monat überhaupt nicht. Das Angebot des barunterhaltspflichtigen Vaters, die Kinderbetreuung während der beruflichen Ortsabwesenheit der Mutter zu übernehmen, hat das Gericht nicht als dem Kindeswohl entsprechende Betreuungsalternative gelten las...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 3. Die Einzelfallbetrachtung in der Praxis

Es sind kritische Stimmen zu vernehmen – mit unterschiedlicher Intensität. Maurer hat darauf hingewiesen, dass die reine Einzelfallbeurteilung keineswegs im Regierungsentwurf so stringent formuliert worden ist, wie dies jetzt vom BGH vertreten wird[61] und Reinken [62] schließt seine Ausführungen zum Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten mit der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / II. Der verfassungsrechtliche Ausgangspunkt – die Entscheidung des BVerfG vom 28.7.2010 (1 BvL 9/04)

Die vor der Neuregelung zum 1.1.2008 bestehende, unterschiedliche Ausgestaltung der Betreuungstatbestände nach § 1570 BGB und § 1615l BGB und die damit verbundene Differenzierung hielt der BGH in der Entscheidung vom 5.7.2006 noch für verfassungskonform.[8] Zum einen bezwecke der Betreuungsunterhalt, den betreuenden Elternteil von der Erwerbstätigkeit freizustellen, wenn das...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Einbenennung

Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils mit unbekanntem Aufenthalt in die Einbenennung des Kindes hat zu erfolgen, wenn bei mehrjährigem Kontaktabbruch zu diesem Elternteil und Integration des Kindes in die Stieffamilie die Einbenennung dem Kindeswohl und -willen entspricht und das Festhalten am Namensband purer Formalismus wäre (red. LS, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2...mehr

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FF 03/2013, Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

BVerfG, Urt. v. 19.2.2013 – 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem he...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / III. Erstes Zwischenergebnis

Schon zu Beginn der 80er Jahre hatte das BVerfG den Betreuungsunterhalt aus dem Blickwinkel des Kindes interpretiert: Betreuungsunterhalt als Kompensation für die der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes abträgliche Zäsur in der Betreuungskontinuität, verursacht durch Trennung und Scheidung, indem wenigstens mit einer finanziellen Absicherung ein Kontinuum an Betreuungsleis...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 1. Das Altersphasenmodell

Nach dem Altersphasenmodell ("08/15") erfolgt in der Regel keine individuelle Prüfung des Kindeswohls, für die Frage nach dem Umfang der geschuldeten Erwerbstätigkeit wird allein an das Alter des Kindes angeknüpft und daraus abstufend mit dem zunehmenden Alter des Kindes ein geringerer Betreuungsbedarf abgeleitet. Bis zum achten Lebensjahr soll sich der Betreuende dem Kind w...mehr

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FF 02/2013, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. [2] 1. Aus der ersten Ehe der Beschwerdeführer, die von September 1998 bis Januar 2000 Bestand hatte, ist ihr im Juli 1999 geborener Sohn hervorgegangen. Während der Schwangerschaft trennten sich die Beschwerdeführer. Nachdem die Beschwerdefüh...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erschöpft sich nicht in der Bestimmung des Lebensmittelpunktes, sondern hat vielfältige Binnen- und Außenwirkungen. Auch bei Einverständnis eines Elternteils mit der Verlagerung des Lebensmittelpunktes des Kindes zu dem anderen Elternteil kann daher über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu entscheiden sein. Bei der am Kindeswoh...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 2. Reaktionen nationaler Gesetzgeber

Verschiedene nationale Gesetzgeber – insbesondere in den Einzelstaaten der USA (wie in dem vorangegangenen Beispielsfall in Georgia) haben hierauf mit einer den Belangen der Wunscheltern entsprechenden Gesetzgebung reagiert: Sie ermöglichen – manchmal mit, manchmal ohne Gerichtsbeschluss – die Eintragung der Wunscheltern als rechtliche Eltern in das Geburtsregister.[7] Dabei...mehr

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FF 02/2013, Ausschluss des ... / Leitsatz

1. Wird mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung von Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 6 GG i.V.m. Art. 6 EMRK gerügt, so muss der Beschwerdeführer darlegen, in welchen Punkten das von den Fachgerichten gewählte Verfahren der Rechtsprechung des EGMR widersprechen soll. Außerdem ist zu begründen, weshalb der behauptete Konventionsverstoß zugleich einen Verstoß gegen das Grundges...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / 6. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Eingriff in das Sorgerecht

Zur Entziehung der elterlichen Sorge erging höchstrichterliche Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht[37] führt aus, dass der Staat kein Recht zum Eingriff in die familiären Verhältnisse habe, wenn die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung nicht überschritten sei. Die Erziehung des Kindes liege primär in der Verantwortung der Eltern; dieses "natürliche Recht" sei ihnen nic...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / 5. Wechselmodell

Die Oberlandesgerichte befassten sich auch mit dem Wechselmodell. Das OLG Hamm[32] betonte, dass gegen den Willen eines Elternteils ein Betreuungswechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden könne. Das OLG Brandenburg[33] stellte in zwei Entscheidungen klar, dass beim Wechselmodell der Aufenthalt des Kindes geregelt werde und nicht der Umgang. Es ergehe also ein...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / I. Alleinsorge oder gemeinsame Sorge § 1671 BGB

Das OLG München[1] stellte klar, dass es keine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge gäbe. Aufgrund dessen sei die Alleinsorge eines Elternteils auch keineswegs eine nur in Ausnahmefällen als Ultima Ratio in Betracht kommende Entscheidung. Eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrneh...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / 1. Wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge

Das OLG Karlsruhe[12] setzte sich in seiner Entscheidung mit den wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge auseinander, für die es seiner Ansicht nach ein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten zwischen den Eltern zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts geben müsse. Dies seien insbesondere die Wahl des Lebensmittelpunktes, Regelung des Umgangs, Auslandsaufent...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / IV. Abänderung einstweilige Anordnung über Aufenthalt

Das OLG Saarbrücken[61] und das OLG Brandenburg[62] führen aus, dass es regelmäßig nicht dem Kindeswohl entspreche, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern. Ansonsten sehe sich das Kind einem erneuten Ortswechsel ausgesetzt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache anders ausfalle. Das OLG Hamm[...mehr

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FF 01/2013, Gute Vorsätze

Inge Saathoff Jedes Jahr von Neuem fassen die Menschen gute Vorsätze für das kommende Jahr. Insoweit scheint sich die Zeit zwischen den Jahren besonders zu eignen, einmal innezuhalten und zu überdenken, wie das alte Jahr gelaufen ist und welche neuen Ziele ins Auge gefasst werden sollen. Befragt man Mitmenschen nach diesen Vorsätzen, so stellt man fest, dass diese gar nicht s...mehr

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FF 01/2013, "Kleine Kinder – große Sorge(n)?"

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 22.–24.11.2012 in Bremen Die besonders schwierige Situation der Kinder im Familienrecht stand im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Bremen gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedenst...mehr

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FF 01/2013, Keine Untätigke... / Aus den Gründen:

I. Aus der im Jahre 2007 geschiedenen Ehe des Antragstellers mit der Antragsgegnerin sind die Kinder … hervorgegangen. Mit Beschl. v. 1.9.2010 hat das AG Gießen das alleinige Sorgerecht für die beiden minderjährigen Kinder der Kindesmutter übertragen. Die hiergegen vom Antragsteller eingelegte Beschwerde ist mit Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 6.1.2011 als unbegründet z...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / II. Elterliche Sorge der nichtehelichen Väter

Im Mittelpunkt zahlreicher Entscheidungen standen die nichtehelichen Väter. Zum einen bei der Frage, wann sie aufgrund der Bundesverfassungsgerichtentscheidung auch gegen die Zustimmung der Mutter die gemeinsame elterliche Sorge erlangen können. Zum anderen war aber auch Gegenstand diverser Entscheidungen die Übertragung des Sorgerechts auf den nichtehelichen Vater, wenn die...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / III. Ergänzungspfleger – Verfahrenspfleger

Vom OLG Köln[57] wurde eine Entscheidung zur Auswahl eines Ergänzungspflegers getroffen. Das Oberlandesgericht gestand dem Familiengericht bei der Auswahl des Ergänzungspflegers ein gewisses Auswahlermessen zu. Bei fachlich gleich geeigneten Personen wurde eine objektiv außenstehende dritte Person gewählt und kein Familienangehöriger. Es ging im entschiedenen Fall um die Ver...mehr

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AGS Nr.12/2012, Gerichtsgeb... / Leitsatz

Das Verfahren, mit dem ein nichtehelicher Vater aufgrund der Übergangsregelung im Beschl. des BVerfG v. 21.7.2010 – 1 BvR 420/09 (BVerfGE 127, 132 = NJW 2010, 308) den Anspruch auf Überprüfung geltend macht, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm an Stelle der Mutter die Alleinsorge für das Ki...mehr

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ZErb 11/2012, Notwendigkeit... / Aus den Gründen

(...) Die Beschwerde ist jedoch in der Sache nicht begründet. Der Senat hat bereits in dem – dem BGH-Beschluss vom 23. November 2011 (aaO) zugrundeliegenden Beschluss vom 4. Mai 2011 (10 UF 78/11 – Rpfleger 2011, 436 f = ZErb 2011, 198 ff = ERbBstg 2011, 186 f = FamFR 2011, 287 = BeckRS 2011, 10185 = juris = FamRZ 2011, 1304 [Ls]) – ausgeführt: "Das Amtsgericht hat zu Recht e...mehr

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FF Nr.12/2012, Anordnung ei... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Mutter wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 2.5.2012. Mit diesem Beschluss wurde Umgangspflegschaft für die Dauer von sechs Monaten angeordnet. Wegen der Einzelheiten wird auf Tenor und Gründe des angegriffenen Beschlusses Bezug genommen. Von der Mutter wird gerügt, dass sie zur Frage einer partiellen Übertragung des Aufenthalt...mehr

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FF 11/2012, Anordnung des W... / Aus den Gründen:

I. Die beteiligten Eltern waren miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe sind insgesamt fünf Kinder, darunter auch die Söhne J. und H. hervorgegangen. Nach Trennung der Eltern im Februar 2007 kam es zwischen ihnen wiederholt zu Meinungsverschiedenheiten über den Umgang und das Sorgerecht, die Gegenstand mehrerer familiengerichtlicher Verfahren waren. Anlässlich eines solchen, ...mehr

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FF 11/2012, Vereinfachtes Verfahren: Ja, aber …

Christiane A. Lang Die Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern beschäftigt die Familienrechtlerinnen und Familienrechtler nun bekanntlich schon eine ganze Weile. Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts diskutieren wir viel und vor allem äußerst kontrovers über die Zukunft des Sorgerechts....mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / I. Die Ausgangslage

Das Abstammungsrecht betrifft die Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern. Diese vermittelt zugleich die Verwandtschaft. Grundsätzlich geht das BGB von der natürlichen Abstammung, d.h. der genetisch-biologischen Herkunft aus. Ein Kind soll grundsätzlich dem Mann und der Frau zugeordnet werden, aus deren Keimzellen sich das Leben gebildet hat.[1] Allerdings bedarf die Zuordnung...mehr

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FF 10/2012, Auf dem Weg zur... / 1. Beschluss vom 19.6.2012 – 2 BvR 1379/09

Im Beschluss vom 19.6.2012 – 2 BvR 1379/09 – erklärte der Zweite Senat des BVerfG es für verfassungswidrig, verpartnerten Beamten den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG vorzuenthalten, der verheirateten Beamten gezahlt wird, auch ohne dass sie Kinder haben. Der Zweite Senat, von dem diese Entscheidung stammt, hatte sich zur Rechtsprechung des Ersten Senats zum Verh...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / II. Vaterrecht auf Kenntnis der Abstammung – deutscher Sonderweg Nr. 1 und Europarecht

Jedes Kind hat ein höchstpersönliches Recht auf Kenntnis seiner eigenen genetischen Abstammung.[13] Das Kind kann hierzu von der Mutter Auskunft darüber verlangen, mit welchen Männern sie in der maßgeblichen Zeit geschlechtlich verkehrt oder mit wessen Sperma sie künstlich befruchtet wurde.[14] In der Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, dem Kind zu helfen, an Informati...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / IV. Elternverantwortung oder Elternrechte ohne Pflichten

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Diese an Art. 120 WRV anknüpfende Formulierung[32] in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die biologische Elternschaft als Anknüpfungsrecht für die Elternrechtsregelung.[33] Gleichgestellt sind die rechtliche und soziale Elternschaft.[34] Die Bestimmung des Grundgesetzes endet aber nicht mit dem Elter...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / III. Stärkung der Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen Vaters – Deutscher Sonderweg Nr. 2

Das Bundesjustizministerium hat auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters reagiert.[29] Der biologische Vater, der durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen will, erhält ein Recht auf Umgang mit dem Kind, w...mehr

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FF 9/2012, Übertragung der ... / Leitsatz

Die Beantragung oder Verlängerung eines deutschen Reisepasses ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für ein im Ausland lebendes Kind. Sie ermöglicht eine weitgehende Reisefreiheit und den Schutz des Kindes als deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Können sich die Eltern in dieser Frage nicht einigen, so ist die Entscheidungsbefugnis aus Gründen des Kindeswohls n...mehr

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FF 9/2012, Übertragung der ... / 1 Gründe:

Die zulässige Beschwerde des Kindesvaters hat in der Sache Erfolg. Der Antrag des Antragstellers, die Kindesmutter zu verpflichten, ihre Zustimmung zur Ausstellung/Verlängerung eines Reisepasses zu erklären, ist dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller eine Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis gemäß § 1628 BGB in dieser Angelegenheit begehrt. Eine Verpflicht...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des KG Berlin behandelt die praxisrelevante Frage, unter welchen Voraussetzungen der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Vater an der elterlichen Sorge für das Kind zu beteiligen ist. Die Rechtslage zur gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern zeichnete sich seit der Kindschaftsrechtsreform[1] dadurch aus, dass eine g...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 1 Gründe:

I. Der Vater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass sein Antrag, ihm gegen den Willen der Mutter – mit der er nicht verheiratet ist oder war – die Mitsorge für den gemeinsamen Sohn C-J einzuräumen, zurückgewiesen wurde. II. 1. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Familiengericht hat es mit zutreffenden Erwägungen, die sich der Senat nach Prüfung zu eigen...mehr

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FF 7/2012, Entzug der elter... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen den Entzug der elterlichen Sorge für ihren Sohn im Wege der einstweiligen Anordnung. 1. Aus der Ehe der Beschwerdeführer ist ein inzwischen dreijähriger Sohn hervorgegangen. Im Februar 2011 meldete sich der Kindesvater beim sozialen Dienst und ersuchte um Hilfe bei der Erziehung. Er berichtete von psychischen Auffälligkeiten seiner Fr...mehr

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FF 6/2012, Entzug des Sorge... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Entzug der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder im Wege der einstweiligen Anordnung. 1. Aus der Ehe der Kindeseltern sind die im Jahr 2002 geborene Tochter H.T. und die im Jahr 2004 geborene Tochter S. hervorgegangen. Die Eltern trennten sich im Juli 2006 voneinander. Die Kinder lebten seitdem bei der Mutter. Im Mai 2007 kam...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / Einführung

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern" setzt die Maßgaben positivrechtlich um, die dem Gesetzgeber durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben wurden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass für zukünftige Entscheidungen eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird...mehr

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FF 6/2012, Neues Umgangsrecht stärkt Rechte leiblicher Väter

Zu dem heute an Länder und Verbände versandten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erläutert die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das neue Umgangsrecht stärkt die Rechte leiblicher Väter. Erstmals erhält der biologische, leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch ...mehr

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FF 6/2012, Entzug des Sorge... / 2 Anmerkung

In kurzer Zeitfolge haben die beiden höchsten bundesdeutschen Gerichte sich mit der Problematik des Entzugs der elterlichen Sorge befasst,[1] jeweils vor dem Hintergrund einer durch den betreuenden Elternteil praktizierten Umgangsblockade. Diese für die Praxis damit offensichtlich außerordentlich bedeutsame Thematik ist allerdings keine neue Fragestellung, sondern sowohl Geg...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / 1. Zu § 1626a BGB

In § 1626a Abs. 1 BGB bedarf es der Unterteilung in die drei Teilgruppen nicht. Stattdessen ist es ausreichend zu formulieren, dass den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, sobald die Vaterschaft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiergegen vereinzelt erörterte Bedenken, dass dies die Mutter davon abhalten könnte, die Vaterschaft des Kindesvaters festste...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / 6. 1.

Gerichte allein deshalb zu belasten, weil eine dem Grundsatz des Kindeswohls entsprechende formelle Entscheidung getroffen werden soll, ist nicht angezeigt. Gerichte sollten vielmehr nur dann tätig werden, wenn es darum geht, einen Streit zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Sie als reine "Verwaltungsbehörde" in Anspruch zu nehmen, ist verfehlt.mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VIII. Reformbedarf

Die Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011 hat die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gewiss nicht erleichtert. Der Bedarf des geschiedenen Ehegatten muss zunächst im Wege der Halbteilung ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Dabei können sich durch die ...mehr

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Elterliche Sorge: Keine Abwendung der Gefährdung des Kindeswohls bei Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zu dessen Fremdunterbringung bei Gefahr eines Widerrufs der Zustimmung

Leitsatz Der alleinsorgeberechtigten drogenabhängigen Mutter eines im Jahre 2006 geborenen Kindes war das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht auf Gesundheitsfürsorge, das Recht zur Regelung der Kindergarten- und Schulangelegenheiten sowie das Recht auf Antragstellung für Hilfen zur Erziehung und der Vermögenssorge entzogen worden. Ferner hatte das AG das Jugendamt zum Erg...mehr