Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 12/2013, Zur Eröffnung des 20. Deutschen Familiengerichtstags

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie alle herzlich willkommen! Nach einer Fülle von Reformen, die zu einer erheblichen Unruhe in der Praxis geführt haben, war es zunächst einmal erforderlich, sich einer vernünftigen – Maß haltenden – praktischen Umsetzung zuzuwenden. Wie gehen wir mit den Reformen um, wie lösen wir die sich daraus ergebende...mehr

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AGS 11/2013, Keine Mindestb... / 3 Anmerkung

"Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat"[1] I. Zum Leitsatz 1. Ausgangssituation Die überwiegenden Auffassungen in Rspr. und Lit. wollten sich gegenüber lästigen isolierten Beschwerden gegen Kostenentscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verschließen. In Familienstreitsachen, Ehesache...mehr

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FF 12/2013, Der Abzug von K... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt werden nur unbeschränkt Steuerpflichtige. Hierbei ist eine unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes nicht gefordert. Im Rahmen der Haushaltszugehörigkeit werden jedoch Kinder, die im Ausland, in einem Heim oder Internat leben, wenn die Eltern unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, berücksichtigt. Hier können je...mehr

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FF 1/2014, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode

Auszüge mit Bezug zum Familienrecht 4. Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Familie stärken Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken … Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützende...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Vormundschaft und Pflegschaft

Die Beschwerdebefugnis einer Pflegeperson gegen die Auswahl eines neuen Vormunds ist in verfassungskonformer Auslegung der §§ 303 Abs. 2, 335 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn das betreute Kind nicht in einer Weise am Verfahren beteiligt wurde, die eine Wahrung des Kindeswohls und die Persönlichkeitsrechte des Kindes gewährleistet. Aus der Formulierung v...mehr

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FF 1/2014, FF / Sorge- und Umgangsrecht

a) Grundsätzlich erlaubt der am 28.12.2012 in Kraft getretene § 1631d Abs. 1 BGB es den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil, für ein noch nicht selbst urteils- und einwilligungsfähiges, mehr als sechs Monate altes Kind die Entscheidung zugunsten einer nicht medizinisch indizierten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführenden B...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / V. Frage nach dem Sorgerecht

Die Fragestellung des Gerichts sollte sich nicht auf den normativen Bereich, also auf die juristische Frage, erstrecken. Manche Sachverständige übernehmen gerne die Rolle des Entscheiders, was aber Aufgabe des Gerichts ist. Andere fühlen sich an die gerichtliche Fragestellung gebunden und beantworten die Frage nach der juristischen Regelung des Sorgerechts trotz ihrer fachli...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / VI. Kindeswohlschwellen

Eine weitere Fehlerquelle im gerichtlichen Beweisbeschluss kann in der Formulierung einer falschen Kindeswohlschwelle liegen. Auch hier wären insbesondere die Anwälte gefordert, die gerichtliche Fragestellung zu überprüfen und gegebenenfalls auf Korrektur zu drängen, da nicht jeder psychologische Sachverständige bezüglich der gesetzlich zutreffenden Kindeswohlschwellen ausre...mehr

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FF 11/2013, Vollstreckbarke... / 2 Anmerkung

Ein Beschlusstitel zur Regelung des Umgangs mit dem Kind muss als Vollstreckungstitel hinreichend bestimmt sein. Davon geht auch der hier veröffentlichte Beschluss aus und entspricht insoweit der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Lehre.[1] Strittig ist jedoch, in welcher Hinsicht und in welchem Ausmaß das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit greift. Der BGH hat in ...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Der Antrag des leiblichen Vaters auf Abänderung einer kurz zuvor zugunsten der Kindesmutter getroffenen Sorgerechtsregelung ist zurückzuverweisen, wenn die Gerichte bei der Zurückweisung des Antrags des Beschwerdeführers auf ihre ursprüngliche, zum Wohl des Kindes getroffene Sorgerechtsentscheidung Bezug genommen sowie darauf abgestellt haben, dass der Vater nicht triftig be...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 26.6.2013 befasst sich mit einer Reihe von wichtigen Streitpunkten, die für die Praxis relevant sind. Diese sind insbesondere – das Vorliegen einer Beschwer bei Angriff des Ausspruchs der Scheidung im Rahmen eines Verbundverfahrens in der Beschwerde- und der Revisionsinstanz, – die Frage der Anwendbarkeit des ausländischen oder des inlä...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 2 Anmerkung

Bei erster Lektüre – insbesondere der Leitsätze – der Entscheidung des OLG Nürnberg könnte sich der Eindruck einer Abkehr von den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu Fällen der "ertrotzten Kontinuität" ergeben. Dieser erste Eindruck täuscht. Das OLG Nürnberg folgt in seinem Beschluss uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] und setzt sich dabei in...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die – noch verheirateten – Eltern der Kinder A., geboren am … 2007, sowie B. und C., beide geboren am … 2010. Beide Elternteile stammen ursprünglich aus dem Raum Dresden. Dort leben auch noch die Eltern des Antragstellers in T. und die Eltern der Antragsgegnerin in E. Beide Ortschaften sind etwa 10 km voneinander entfernt. Die...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / Leitsatz

1. Verbringt ein Elternteil ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Bundesland, ist eine Entscheidung über den Antrag des zurückgelassenen Elternteils auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens des "entführenden" Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orie...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 3. Entscheidungskompetenzen des Gerichts

Die Entscheidungskompetenzen des Gerichts sind begrenzt. Sind keine kindeswohlrelevanten Gründe vom anderen Elternteil (substantiiert) vorgetragen und auch nicht anderweitig ersichtlich, so ist aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB dem Antrag in vollem Umfang zu entsprechen. Problematisch sind insoweit lediglich diejenigen Fälle, in denen sich die k...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 3. Die Entscheidung

Erwartungsgemäß erklärte das BVerfG den Ausschluss der Lebenspartner von der Sukzessivadoption im Urteil vom 19.2.2013 für verfassungswidrig.[10] Der Senat berücksichtigt die Rechte der betroffenen Kinder, Lebenspartner sowie das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft. Geprüft wird das Recht des Kindes gegen den Staat auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (...mehr

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FF 09/2013, Familienrechtli... / 1 Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Mutter des im Juli 2007 geborenen Beschwerdeführers zu 3). Rechtlicher Vater ist der mit der Beschwerdeführerin zu 1) seit 2002 verheiratete Beschwerdeführer zu 2). Das Kind lebt seit seiner Geburt m...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 1. Entscheidung durch das Gericht

Innerhalb des normalen Sorgerechtsverfahrens hat das Gericht auf der Grundlage der vorgetragenen bzw. ersichtlichen kindeswohlrelevanten Gründe zu prüfen, ob die beantragte Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge bzw. eines Teils der Sorge dem Kindeswohl widerspricht (negative Kindeswohlprüfung, § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB). Gelangt das Gericht zu der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / II. Gemeinsame elterliche Sorge als gesetzliches Leitbild

Das gesetzliche Leitbild einer gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hat der Gesetzgeber in der Weise verwirklicht, dass aufgrund der Vermutung in § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB die von einem Elternteil beantragte gemeinsame elterliche Sorge als der vom anderen Elternteil zu widerlegende Regelfall gilt.[8] Damit folgt der Gesetzgeber dem verfassungsre...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / III. Vereinfachtes Verfahren nach § 155a Abs. 3 FamFG als Regelfall

§ 155a FamFG regelt in Ergänzung zu § 1626a Abs. 2 BGB die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens. Danach sind drei Vorgehensweisen zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgesehen: erstens das vereinfachte Verfahren nach § 155a Abs. 3 FamFG, zweitens die Überleitung in ein normales Sorgerechtsverfahren nach § 155a Abs. ...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Ist ein Kind in einer Pflegefamilie aufgewachsen, gebietet es das Kindeswohl, die neu gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegeeltern zu berücksichtigen und das Kind aus seiner Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtig...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 2. Sorgeerklärungen zur Niederschrift des Gerichts

Gemäß § 155a Abs. 5 S. 1 FamFG können die Eltern im Erörterungstermin eines normalen Sorgerechtsverfahrens zur Niederschrift des Gerichts Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB abgeben (die Niederschrift ersetzt die nach § 1626d Abs. 1 BGB erforderliche öffentliche Beurkundung).[86] Die Sorgeerklärungen sind nur wirksam, wenn sämtliche in §§ 1626b f. BGB geregelten V...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 4. Rechtsmittel

Hat das Gericht im vereinfachten Verfahren durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) die elterliche Sorge bzw. einen Teilbereich der elterlichen Sorge auf beide Eltern übertragen, so ist diese Endentscheidung mit der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) anfechtbar. Hat der Antragsgegner in der ersten Instanz nicht (substantiiert) Stellung genommen, hat dies aufgrund der dem vereinfac...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 2. Schriftliches Verfahren unter Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Liegen die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens vor, so sieht § 155a Abs. 3 FamFG in Ergänzung zur gesetzlichen Vermutung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB eine starke Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes vor:[50] Das Gericht soll im schriftlichen Verfahren auf der Grundlage des Vortrags der Beteiligten ohne persönliche Anhörung der Eltern un...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 2. Recht des Kindes – kein Recht auf Kinder

Bei aller Akzeptanz für Lebenspartner stellt das Urteil jedoch zutreffend die Rechte und das Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt. Dies ist zu begrüßen. Kein Erwachsener hat ein Recht auf Kinder, sei er Ehegatte oder Lebenspartner. Daher muss bei jeder Adoption auch sorgfältig der individuelle Einzelfall geprüft werden. Eine Gefährdung des Kindeswohls war vorliegen...mehr

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Bei der Eingruppierung kommt es auf das Arbeitsergebnis an

Leitsatz Höherwertige Tätigkeiten, auch wenn sie nur einen geringen Zeitanteil umfassen, können sich bei der Bewertung der Gesamttätigkeit auswirken und über die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe entscheiden. Entscheidend ist vor allem, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt wird, so das BAG. Sachverhalt Der Arbeitnehmer ist Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung und ...mehr

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FF 07/2013, Stärkung der Väterrechte durch neues Umgangsrecht wird Realität

Zu dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, das am 13. Juli 2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Stärkung der Väterrechte wird ab dem 13. Juli 2013 Realität. Endlich haben leibliche Väter, die ein ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, die Möglichkeit, Kontakt zu ihrem Kind zu pfleg...mehr

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FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

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FF 07/2013, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?"

Christiane A. Lang Das Kindschaftsrecht scheint unerschöpfliches Potenzial für Reformen in sich zu tragen. Darüber, dass sich die aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auch und gerade im Kindschaftsrecht widerspiegeln sollten, kann sicherlich Einvernehmen hergestellt werden. Manch einer würde diesen Entwicklungen jedoch statt mit stetigen "kleinen" gesetzgeberischen Neue...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 1. Was ist ein "Wechselmodell"?

Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. Der Begriff wurde "obiter dictum" vom BGH in zwei grundlegenden Urteilen 2005 und 2007 verwendet. Beim Wechselmodell handele es sich – so der BGH – um eine "Betreuung mit im Wesentlichen gleichen Anteilen" mit einer "etwa hälftigen Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben", also "wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kind...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 2 Gründe:

[4] Die Revision hat keinen Erfolg. [5] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [6] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem Kläger nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB b...mehr

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FF 6/2013, Neues Sorgerecht tritt am 19.5.2013 in Kraft – wichtiger Schritt für Eltern und Kinder

Zu dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19.5.2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist ein wichtiger – und seit Langem überfälliger – Schritt zum Wohl von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Durch das Gesetz ...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Sorge- und Umgangsrecht

Ein Umgangsausschluss mit dem Vater bis zur Volljährigkeit der Kinder ist gerechtfertigt, wenn die zwölf- und vierzehnjährigen Kinder sich eindeutig gegen den Umgang mit dem Vater ausgesprochen haben, ihr Wille stabil und autonom ist und sich die Befolgung ihres Willens deshalb nicht als kindeswohlgefährdend darstellt, weil konkret zu befürchten ist, dass der Vater auch im R...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Adoption

Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren (EGMR, Urt. v. 19.2.2013 – Beschwerde Nr. 19010/07; X u.a. ./. Österreich, FamRZ 2013, 763 m. Anm. Maurer, 752) Die familiengerichtliche Feststellung der Anerkennung nach § 4 Abs. 2 S. 1 AdWirkG einer in Südafrika wirksa...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 4. Sorge-, Umgangs- und Auskunftsrechte des Spenders

Bei der "freundschaftlichen Samenspende", insbesondere bei befreundeten lesbischen und schwulen Paaren, besteht häufig der Wunsch des Samenspenders und seines Lebenspartners, Umgang mit dem Kind zu haben und Auskünfte über seine Entwicklung zu erhalten. Dies soll sich auch dann nicht ändern, wenn das Kind im Weg der Stiefkindadoption von der Lebenspartnerin der Mutter adopti...mehr

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FF 5/2013, Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes

Katrin LackSchriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 256, 2012, 612 S., 139 EUR, Verlag Gieseking, ISBN 978-3-7694-1102-7 Die unter Obhut von Prof. Salgo geschriebene Dissertation ist ein voluminöses Werk geworden, das die neuere Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zum Kinderschutz durchdringt. Ziel der Arbeit ist,...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Sorge- und Umgangsrecht

Entspricht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter dem Kindeswohl am besten, so muss der Vater bei einer Übersiedlung der Mutter mit dem Kind ins Ausland die Einschränkung des Umgangsrechtes hinnehmen, weil dieses im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht ist (OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.3.2012 – 10 F1899/11, red. LS).mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / VI. Wie können zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden?

Eigentlich kann Sachverständiger nur der sein, der sich intensiv und in ständiger Auseinandersetzung und Weiterbildung mit familienforensischen Themen befasst. Am ehesten können in Zusammenarbeit oder im fachlichen Austausch mit anderen Fachkollegen oder enger Kooperation mit solchen zusätzliche Kenntnisse erworben und es kann von den unterschiedlichen Erfahrungen gelernt we...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / I. Ausgangslage

Sachverständige werden nicht nur im familiengerichtlichen Bereich herangezogen, sondern in allen Rechtsgebieten beauftragt, bei denen es auf besondere Sachkunde ankommt. Nach älteren Schätzungen werden bei ca. 5–8 Prozent der Konflikte um Kinder, die vor Familiengerichten behandelt werden, psychologische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.[2] Zumeist werden Sachvers...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / III. Auswahl des Sachverständigen

Die Auswahl des Sachverständigen bestimmt das Gericht. Anders als im strafrechtlichen Bereich, wird die Auswahl des Sachverständigen im Familienrecht gelegentlich wenig stringent gehandhabt. Nicht selten werden fachlich wenig einschlägige Psychologen oder gar weitere psychosoziale Berufsgruppen von Richtern beauftragt, Gutachten für Gerichte zu erstellen, wenn fachkundige psy...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl versus Gemeinwohl – zur Sittenwidrigkeit erbrechtlicher Gestaltungen

1 Der Beitrag befasst sich mit der Wirksamkeit erbrechtlicher Gestaltungen, durch die der Nachlass gegen einen Zugriff des Sozialhilfeträgers abgeschirmt werden soll. Dabei werden insbesondere die von Wendt (ZErb 2012, 262 ff, 313 ff) gegebenen Diskussionsanstöße aufgegriffen. Im Ergebnis spricht der Autor sich für eine differenzierende Sittenwidrigkeitskontrolle sowie für ...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / 8

Auf einen Blick 1. Gestaltungen wie Behindertentestamente oder Pflichtteilsverzichte, durch die objektiv ein anderenfalls möglicher Zugriff des Sozialhilfeträgers vereitelt wird, nehmen diese Wirkung nicht nur gleichsam als Reflex hin; vielmehr zielen sie regelmäßig gerade darauf ab. Insofern verdienen die Ausführungen von Wendt nachdrückliche Zustimmung. 2. Die Sorge für das...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / 1

Der Beitrag befasst sich mit der Wirksamkeit erbrechtlicher Gestaltungen, durch die der Nachlass gegen einen Zugriff des Sozialhilfeträgers abgeschirmt werden soll. Dabei werden insbesondere die von Wendt (ZErb 2012, 262 ff, 313 ff) gegebenen Diskussionsanstöße aufgegriffen. Im Ergebnis spricht der Autor sich für eine differenzierende Sittenwidrigkeitskontrolle sowie für ein...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / III. Die Bedeutung von Zweck und Motiv für die Sittenwidrigkeitskontrolle

Wendt stellt den Satz auf, für die Sittenwidrigkeitskontrolle spiele es keine Rolle, ob Pflichtteilsbeeinflussungen in "guter" oder in "böser" Absicht erfolgen.[14] Indessen dürfte es als allgemein anerkannt gelten, dass Beweggrund und Zweck eines rechtsgeschäftlichen Verhaltens für dessen Beurteilung anhand von § 138 Abs. 1 BGB von wesentlicher Bedeutung sind. Auch der BGH ...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / I. Eine heftige Kontroverse

In der erbrechtlichen Gestaltungspraxis sind verschiedene Wege ersonnen worden, auf denen dem Sozialhilfeträger der Zugriff auf letztwillige Zuwendungen an behinderte oder bedürftige Kinder versperrt werden soll. Die Diskussion dreht sich insbesondere um Behinderten- und Bedürftigentestamente, Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie Erbausschlagungen. Im Mittelpunkt steht jewei...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / VI. Handlungsbedarf des Gesetzgebers

Zuzugeben ist Wendt, dass der Gesetzgeber zwar in mancher Hinsicht, nicht jedoch mit Blick auf die hier angesprochenen Gestaltungen Regelung zur Konkretisierung des sozialrechtlichen Nachranggrundsatzes geschaffen hat. Beispiele bieten § 91 S. 2 sowie § 102 SGB XII. Daher kann man für die Zurückhaltung des BGH geltend machen, dass er der Gewaltenteilung Rechnung trägt. Freil...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / IV. Erfordernis einer einzelfallbezogenen Gesamtwürdigung

Im Kern geht es bei der Kontroverse, wie Wendt zutreffend herausstellt, um die Frage, ob es anstößig iS einer Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB erscheint, wenn für den Lebensunterhalt des Kindes die Allgemeinheit in Anspruch genommen wird, während das im Nachlass vorhandene Vermögen ihm zusätzliche Annehmlichkeiten verschaffen soll. Hierfür bedarf es wie stets bei § 138...mehr

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ZErb 4/2013, Kindeswohl ver... / V. Bedeutung des sozialrechtlichen Nachrangprinzips

Wendt wirft sodann die auch dogmatisch interessante Frage auf, wieso das sozialrechtliche Nachrangprinzip über § 138 Abs. 1 BGB in die Zivilrechtsordnung hineinwirken und Behinderte bei den erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beschneiden sollte. Er meint, dies sei "alles andere als selbstverständlich und bedürfte einer Begründung, die bislang noch nicht gefunden werden k...mehr