Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweiswert nicht signierter Dokumente.

Rn 7 Ist das elektronische Dokument nicht signiert (trägt es also keinen Namenszug, BAG NJW 20, 3476 [BAG 14.09.2020 - 5 AZB 23/20], Rz 15), ist es – wie jedes andere Augenscheinsobjekt – im Hinblick auf seinen Beweiswert frei zu würdigen (BGH NJW 21, 2364 [BGH 27.04.2021 - VI ZR 84/19], Rz 24 und 30 zur elektronischen Patientenakte; KG KGR 08, 115; zur Beweislast betreffend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form der Genehmigung.

Rn 5 Die Genehmigung kann in jeder beliebigen Form, etwa zu Protokoll (§ 15 III FamFG), durch mündliche Bekanntgabe oder selbst stillschweigend (RG 130, 148, Grüneberg/Götz § 1854 Rz 4; ausnw Staud/Veit § 1828 Rz 30; KG FamRZ 18, 851) erteilt werden und bedarf insb nicht der für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschriebenen Form. Rn 6 Adressat der Genehmigung oder ihre Versagung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 39 S 1 vor, tritt die Zuständigkeitsfolge von Gesetzes wegen unabhängig vom Willen oder der Kenntnis der Parteien ein (vgl BayObLG NJW-RR 21, 1000 [BayObLG 09.06.2021 - 101 AR 46/21]; Zö/Schultzky Rz 11), auch wenn die Parteien eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben (BGHZ 134, 127, 136 f; Zö/Schultzky Rz 11; Musielak...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 13 Der Mieter hat – wenn er keinen unverschuldeten Rechtsirrtum (LG Berlin GE 09, 1126) beweist – Vorsatz und Fahrlässigkeit nach § 276 zu vertreten. Er haftet für Erfüllungsgehilfen nach § 278 (BGH ZMR 07, 103). Nach einer Entscheidung des KG (ZMR 00, 822) soll immer eigenes Verschulden des Mieters erforderlich sein, die Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Bei Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten schuldet ein Verwaltungsbeirat – nicht der Beirat als Organ – nach § 276 I 1, II BGB schon bei einfacher Fahrlässigkeit (Ddorf MDR 98, 35) der GdW und/oder einem WEigtümer oder einem Dritten, zB dem Verw, aus § 280 I 1 BGB, ggf aus §§ 823 ff BGB Schadenersatz (KG ZMR 04, 458; Zweibr NJW-RR 87, 1366, 1367). Ist ein Verw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rückgewähr von Zuwendungen.

Rn 14 Ehebedingte oder unbenannte Zuwendungen stellen ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art dar, das darauf ausgerichtet ist, die eheliche Lebens- und Versorgungsgemeinschaft auszugestalten und zu sichern, was nicht mehr der Fall ist, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf die bevorstehende Scheidung erfolgt. Die unbenannte Zuwendung wird als Beitrag zur Verwirklichung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 580a entspricht inhaltlich – und klarstellend BGH ZMR 02, 655 ff – dem § 565 I, Ia, IV und V aF. § 580a legt für die Kündigung beider Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen von Mietverhältnissen jeder Art fest, die auf unbestimmte oder (§ 580a IV) bestimmte Dauer eingegangen sind, soweit Vertragsgegenstand kein Wohnraum (vgl § 573c; Brandenbg MietRB 16, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehung.

Rn 23 Das Recht entsteht gem § 873. Die Eintragung muss neben dem Schlagwort Wohnungsrecht (BGH NJW 12, 530 [BGH 17.11.2011 - V ZB 58/11] Rz 13 ff) gem § 874 Bezug nehmen (KG OLGZ 68, 295). Einzutragen ist auch das Mitbenutzungsrecht (nach Rn 18; vgl Frankf Rpfleger 82, 465). Es kann auch durch eine Versteigerung betroffen sein (Schlamann ZInsO 20, 69).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anderweitige Regelung.

Rn 3 Gem I 1, 2. Var, S 2 tritt eine nicht befristete EA ebenso wie eine solche, deren Befristung noch nicht abgelaufen ist, m Wirksamwerden (fG-Familiensache; §§ 40f) einer anderweitigen Regelung bzw im Falle einer anderweitigen Regelung durch eine Endentscheidung in Familienstreitsachen (§ 112) m deren Rechtskraft, soweit die Wirksamkeit nicht dieser nachfolgt, außer Kraft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausländischer Erblasser.

Rn 4 Der Staat kann nur gesetzlicher Erbe eines dem deutschen Erbrecht unterliegenden Erblassers werden, unabhängig vom letzteren Wohnsitz des Erblassers. Für Ausländer kann die Vorschrift nur dann eingreifen, wenn aufgrund von Rückverweisungen (München FamRZ 11, 1756) oder Staatsverträgen gem Art 25 EGBGB deutsches Erbrecht für die Beerbung heranzuziehen ist (Stauddinger/We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1417 BGB – Sondergut.

Gesetzestext (1) Vom Gesamtgut ist das Sondergut ausgeschlossen. (2) Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. (3) 1Jeder Ehegatte verwaltet sein Sondergut selbstständig. 2Er verwaltet es für Rechnung des Gesamtguts. Rn 1 Zum Sondergut zählt dasjenige Vermögen, das nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann. Das sind zB gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung oder gerichtliche Feststellung.

Rn 5 Unabhängig von der genetischen Abstammung begründet die zustimmungs- und formbedürftige Vaterschaftsanerkennung (§§ 1594–1598) rückwirkend ab der Geburt die rechtliche Vaterschaft zu dem Kind, wenn dessen Mutter nicht verheiratet ist. Auch die wahrheitswidrige, dh mit der genetischen Beziehung nicht übereinstimmende Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam. Nach einer Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufhebung eines SonderE (§ 4 I, II).

Rn 6 Die Aufhebung eines SonderE erfolgt entspr §§ 3, 8 und 4 (Rn 2; s.a. § 311b BGB Rn 2). Die vollständige Aufhebung führt zum Ausscheiden des betreffenden WEigtümers aus der Gemeinschaft und der GdW. Sein Miteigentum ist auf die übrigen WEigtümer im Wege der Auflassung zu übertragen (BGHZ 109, 179 = ZMR 90, 112). Bei Aufhebung des SonderE an einzelnen Räumen werden diese ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es den Nachlassgläubigern, Druck auf den Erben auszuüben, um an Informationen über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu gelangen. Diesem Recht entspricht aber keine im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbare Pflicht. Der Erbe hat, wenn er diese Obliegenheit verletzt, Nachteile in Form einer nicht mehr beschränkbaren Haftun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel/Abänderung.

Rn 13 Ist in einem einheitlichen Beschluss sowohl über die Vaterschaftsfeststellung als auch den Unterhaltsanspruch des Kindes entschieden worden, können beide Verfahrensgegenstände (jeweils auch isoliert) mit der Beschwerde angefochten werden. Diese richtet sich jeweils nach den §§ 58 ff; hinsichtlich des Unterhaltsausspruchs als Familienstreitsache mit den Besonderheiten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mieterhöhung.

Rn 22 Für Verträge über Wohnraum begrenzt sich der GeS gem § 41 V GKG auf den Jahresbetrag der str Differenz; auch für negative Feststellungklage des Mieters (LG Berlin ZMR 22, 27); iÜ gilt § 9 (BGH WuM 07, 32; aA KG NJW-RR 10, 371: generell § 9). Bei kürzerer Restlaufzeit ist dieser Zeitraum maßgeblich (LG Berlin NJW-RR 97, 652). Auf frühere Mieterhöhungen kommt es nicht an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gegen Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 87, 412; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dingliche Rechte.

Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenvermerk (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8), Nutzungsbindungen nach dem WEG (BGH NJW 04, 364 [BGH 26....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 und im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 11 Die Urkunde muss grds das gesamte Rechtsgeschäft enthalten. Das Formerfordernis erstreckt sich auch auf alle Nebenabreden (München ZMR 21, 37; Naumbg WuM 00, 671; Sommer in: Schmid/Harz, Mietrecht, § 550 Rz 21). Die Einzelangaben müssen nicht exakt bestimmt sein; es genügt Bestimmbarkeit (BGH DWW 13, 334): Auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände kann zurückgegriffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorhandensein der Haushaltsgegenstände.

Rn 12 Die Verteilung kann sich nur auf solche Gegenstände beziehen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, falls mündlich verhandelt wurde im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (Frankf FamRZ 04, 1105) noch vorhanden sind (Hamm FamRZ 96, 1423), wobei Haushaltssachen so lange als vorhanden gelten, wie nicht das Gegenteil erwiesen ist. Vorhanden sind auch so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruchsteller.

Rn 40 Der Anspruchsteller muss WEigtümer sein (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1). WEigtümer idS ist auch der ausgeschiedene, sofern er noch betroffen ist (KG NZM 00, 828, 829). Das Einsichtsrecht unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (s.a. BGH NJW 11, 1137 Rz 8; LG Saarbrücken ZMR 19, 798). Der Einsichtnehmende muss kein besonderes rechtliches Interesse geltend machen (Köln OLGR 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Pflichtverstöße.

Rn 57 Verletzt der Vermieter schuldhaft Schutz- oder Nebenpflichten, kann der Mieter gem §§ 535, 280 I, 241 II Schadensersatz verlangen (BGH NJW 17, 547 Rz 60; 17, 1104 Rz 11; NJW-RR 14, 840 Rz 15), auch Freihaltung (KG ZMR 11, 711). Das ist zB der Fall bei einem Körper- oder Sachschaden, Vortäuschung von Eigenbedarf (BGH ZMR 21, 211 Rz 13; NJW 15, 2324 Rz 14), einer unberec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anforderungen an die bestimmbare Gegenleistung.

Rn 3 Die Gegenleistung des Gläubigers muss dem Schuldner genauso offeriert werden, wie der Titel das vorgibt. Umstände, Listen, Verzeichnisse oder vergleichbare Unterlagen außerhalb des Vollstreckungstitels dürfen dagegen nicht berücksichtigt werden (KG NJW-RR 98, 424). Ist die Beschreibung der Gegenleistung im Titel zu unbestimmt (zB wenn sich die Höhe der Zahlungsverpflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aus dem Nachlass erlangt.

Rn 16 Für den Erwerb genügt die Erlangung des mittelbaren Besitzes (RGZ 81, 293), etwa wenn der Mieter die Miete vorbehaltlos an den vermeintlichen Erben zahlt. Unerheblich ist, ob einzelne Nachlassgegenstände oder der gesamte Nachlass erlangt ist (Lange/Kuchinke § 40 II 5). Rn 17 Erlangt ist jeder Vermögensvorteil, der aus dem Nachlass stammt oder mit Mitteln der Erbschaft e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Den Rücktritt kann der Schiedsrichter formlos erklären. Ebenfalls formlos möglich ist eine Vereinbarung der Parteien über die Beendigung. Insb gilt in diesen Fällen nicht § 1031. Soweit eine solche privatautonome Beendigung nicht vorliegt (Abs 1 S 2), kann jede Partei einen Antrag an das staatliche Gericht stellen. Die Zuständigkeit des angerufenen OLG richtet sich nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sitzverlegung.

Rn 3 Sie bedarf der Satzungsänderung, die beim eV in das Vereinsregister einzutragen ist (§ 71) und beim konzessionierten Wirtschaftsverein der Genehmigung durch die Verleihungsbehörde bedarf (§ 33 II). Ein eV kann innerhalb Deutschlands seinen Sitz verlegen, mit Wechsel des Sitzes in ein anderes Bundesland verliert der rechtsfähige Wirtschaftsverein seine Rechtspersönlichke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergabesachen.

Rn 232 Der Streitwert bestimmt sich nach § 50 II GKG aF wie nF. Hilfsweise kann auf die Auftragssumme (Naumbg JurBüro 04, 86; Brandbg JurBüro 05, 37; Rostock JurBüro 06, 369) oder auf eine vom Bieter erwartete Baukonzession (Brandbg JurBüro 08, 536) abgestellt werden. Auftragssummen, die infolge Option ausgelöst werden könnten, sind einzubeziehen (BayObLG NZBau 04, 623; KG J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufforderung.

Rn 2 § 510 postuliert eine Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Gegners betreffend eine Erklärung über die Echtheit einer vom Beweisführer vorgelegten Urkunde. Nicht erforderlich ist ein expliziter Hinweis auf die in § 439 III geregelten Folgen des Unterbleibens einer entsprechenden Erklärung (MüKoZPO/Deubner Rz 2). Die Aufforderung kann schriftlich iRd schriftlichen Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fehlerhafte Verträge.

Rn 61 Weist der Vertragsschluss einen Fehler auf, so hängt es von der Art des Fehlers ab, ob der Vertrag nichtig (Bsp §§ 134, 138), (schwebend) unwirksam (§§ 108 I, 177 I, 1366 I, 1369 I, 1819 ff) oder anfechtbar (§§ 119, 120, 123) ist. Rn 62 Bei fehlerhaften Dienst- (BGH NJW 00, 2983 [BGH 03.07.2000 - II ZR 282/98], Anstellung eines GmbH-Geschäftsführers), Arbeits- (ErfK/Pre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Die GdW ist grds in sämtlichen Bereichen rechts- und parteifähig (s.a. § 1 BGB Rn 8). Bsp: Erb- und Grundbuchrecht (BGH ZMR 05, 547; KG IMR 15, 512), Scheck- und Wechselrecht, Verwaltungsprozess (zB OVG Lüneburg ZMR 18, 94; OVG Berlin-Brandenbg ZWE 10, 42, 42). Die GdW kann auch Vereinsmitglied (AG Hannover ZMR 08, 743; str) und Beteiligter iSv § 154 1 ZVG sein (BGH NZM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entsprechende Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 unterstellt zunächst die Verpflichtung zur Verfügung über das Vermögen des Betreuten im Ganzen dem Genehmigungsvorbehalt. Anders als bei § 1365 fallen hierunter nur Geschäfte über das Vermögen en bloc, wie sich aus der Gleichstellung mit Erbschaften ergibt (Staud/Veit § 1822 aF Rz 2 mwN). Dies sind Geschäfte iSd § 311 b III und solche, mit denen eine Gütergemeinsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 12 Gemeinschaftsrechtliche Ansprüche werden durch das Güterrecht nicht verdrängt (Hamm FamRZ 89, 740). Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 bei Nutzung einer im Miteigentum stehenden Immobilie Karlsr FamRZ 09, 775; KG OLGR 09, 60; zur Berechtigung an einer Lebensversicherung, die der Sicherung eines zum Erwerb einer gemeinsamen Immobilie aufgenommenen gemeins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Erklärung.

Rn 3 In der Ausschlagungserklärung muss der Erklärende zu erkennen geben, dass er nicht Erbe sein will, er die Erbschaft also nicht annehmen will. Es genügt, wenn sich die Bedeutung aus dem Erklärten ergibt; die Begriffe ›Ausschlagung‹ oder ›ausschlagen‹ sind hierfür nicht notwendig (Soergel/Naczinsky § 1945 Rz 4). Der Wille ist ggf durch Auslegung zu ermitteln, wobei widers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee)

Rn 27 Schließlich ist immer zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge nicht auf Teilbereiche beschränkt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn iÜ eine ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern besteht. Doch ist die Ablehnung einer Aufteilung der elterlichen Sorge in verschiedene Teilbereiche zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn zwischen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bei Verfahrensfehlern oder der Weigerung des GV, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, bildet die Vollstreckungserinnerung gem § 766 den einschlägigen Rechtsbehelf. Ebenso verhält es sich, wenn zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber besteht, ob die wegzunehmende Sache der im Schuldtitel bezeichneten entspricht (Zö/Seibel Rz 5). Auch in Fällen, in denen der Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtehe.

Rn 5 Fehlt es an einer wirksamen Eheschließung und kann der Mangel auch nicht nach § 1310 III geheilt werden (vgl § 1310 Rn 6), liegt eine Nichtehe vor. Bei einer Doppelehe hinterlässt der Erblasser zwei Ehegatten, wenn weder die Aufhebung der zweiten Ehe erfolgte noch der Aufhebungsantrag vor dem Erbfall gestellt wurde (MüKo/Leipold § 1931 Rz 11). Beide sind gesetzliche Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einfach fehlerhafte Entscheidungen und inkorrekte Entscheidungsform.

Rn 13 Einfach fehlerhafte Entscheidungen sind wirksam, aber mit Rechtsmitteln anfechtbar. Das gilt zB für ein entgegen § 240 nach Insolvenzverfahrenseröffnung ergehendes Urt (BGH NZI 09, 783 [BGH 27.01.2009 - XI ZR 519/07] Rz 10; vgl zur Meistbegünstigung bei fehlerhaftem VU nach Entscheidung durch Einspruch KG MDR 15, 1439). Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Negativer Kompetenzkonflikt (Nr 4).

Rn 8 Bei dem negativen Kompetenzkonflikt nach Abs 1 Nr 4 haben sich verschiedene Gerichte für unzuständig erklärt oder jedes Gericht hält das jeweils andere für zuständig (sog negativer Kompetenzkonflikt, KG Rpfleger 77, 100, 101). Es müssen bewusst sich ausschließende, aber verbindliche Stellungnahmen über die Zuständigkeit vorliegen, die nicht objektiv willkürlich sind, wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Gegen die Pfändung kann der Schuldner, der Gläubiger oder ein Dritter Erinnerung nach § 766 und anschließend sofortige Beschwerde nach § 793 einlegen. Der Gläubiger kann damit geltend machen, der GV habe den Pfändungsauftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt, zB wenn der GV trotz Gefährdung die Sache im Gewahrsam des Schuldners belässt. Dritte können mit der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Ausspruchs im Versäumnisurteil.

Rn 5 IdR begehrt der Einspruchsführer mit der Aufhebung des Versäumnisurteils auch die Beseitigung einer materiellen Beschwer. Das muss jedoch nicht so sein. Da der Einspruch die Säumnisfolgen beseitigt (§ 342), kann er von dem säumig gewesen Kl dazu eingelegt werden, um eine Klageänderung (§ 263) oder einen Parteiwechsel herbeizuführen (Köln NJW-RR 03, 1408 [KG Berlin 05.02...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine Kapitalrechte.

Rn 1 Die Bestimmung eines Höchstbetrages ist nur bei Rechten möglich, die nicht auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet sind. Ausgeschlossen ist die Höchstwertbestimmung daher bei Grundpfandrechten, und zwar auch bei der Rentenschuld wegen des Ablösungsbetrages nach § 1199 II 2. Sie ist möglich bei allen Rechten, bei deren Erlöschen in der Zwangsversteigerung nach § 92 ZVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Miteigentumsanteil.

Rn 3 Eine Änderung der Größe der jeweiligen Miteigentumsanteile ist sowohl in der Hand eines Alleineigentümers als auch durch Verfügung zwischen WEigtümern derselben WE-Anlage ohne gleichzeitige Veränderung des SonderE möglich (BGH Rpfleger 76, 352; München ZfIR 15, 304; KG ZMR 98, 368). Verfügungen über den Miteigentumsanteil setzen eine entspr Auflassungserklärung gem §§ 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659 [BVerfG 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99]; 93, 2035 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93]; BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 33; NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21...mehr