Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neues System.

Rn 9 Angesichts der in Rn 8 angedeuteten Entwicklung ist nunmehr eine Dreiteilung der Rechtssubjekte erforderlich (wie hier Reuter AcP 207, 673; MüKoBGB/Reuter vor § 21 Rz 7 ff). Es gibt eine Rechtsfähigkeit mit Rechtspersönlichkeit (natürliche und juristische Personen), eine Rechtsfähigkeit ohne Rechtspersönlichkeit (oHG, KG, GbR, WEG, nicht eingetragener Verein) sowie nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittelbelehrung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 11 Der Beschluss ist den Beteiligten förmlich zuzustellen, § 113 I 2 iVm § 329 III ZPO. Er ist mit der Beschwerde gem § 256 anfechtbar; der Antragsgegner kann die Abänderung gem § 240 beantragen. Gegen eine Entscheidung, mit der in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren eine Beschwerde verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft (BGH FamRZ 23, 212)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leibliche Vaterschaft.

Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder privater Samenspende, wenn keine konsentierte anonyme h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Frist.

Rn 10 Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Zustimmungsklage kann gem § 558 II 2 frühestens nach Ablauf der Zustimmungsfrist und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten erhoben werden (Bsp: Zugang 5.1., Ablauf 30.6.; Zugang 31.7., Ablauf 31.12.). Überlegungs- und Klagefrist sind besondere Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausnutzung.

Rn 6 Zur Ausnutzung des Rangvorbehalts ist die Einigung zwischen Eigentümer und Inhaber des vortretenden Rechts erforderlich sowie die Eintragung eines Vermerks im Grundbuch, dass das vortretende Recht in Ausübung des Vorbehalts eingetragen wird (BayObLGZ 56, 463; Soergel/Stürner Rz 8). Diese Rangeinweisung kann auch noch nach Eintragung des Rechts erfolgen (BRHP/Kössinger R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm schließt den wiederholten Einspruch zwecks Vermeidung einer Prozessverschleppung aus (Mot zur CPO, 235 = Hahn/Mugdan, Materialien, 298; BGH NJW-RR 08, 876, 877 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06]). Rn 2 Nach hM (BGHZ 141, 351, 356; KG MDR 00, 293; MüKoZPO/Prütting Rz 9 ff; Musielak/Voit/Stadler Rz 4 mwN) stellt § 345 die Säumnis im Einspruchstermin dem Verzicht auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung eines Einzelrichters oder Rechtspflegers (S 1).

Rn 2 Der originäre Einzelrichter ist dann zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde berufen, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter (des Amts- oder des Landgerichts, vgl § 567 I) oder einem Rechtspfleger (§ 11 RPflG) erlassen worden ist (S 1). Kollegialentscheidungen werden nach wie vor von einem kollegialen Spruchkörper des Beschwerdegerichts überpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umwandlung.

Rn 5 Umwandlung der einen Form in die andere ist möglich (II 2; III); sie wird mit der Eintragung in das Grundbuch wirksam. Bestehen Rechte Dritter an der Hypothek, dann müssen diese zustimmen (§ 876). Das GBA berücksichtigt solche Rechte allerdings nur dann, wenn es das Bestehen positiv kennt. Auch wenn entgegen § 69 GBO der Brief nicht unbrauchbar gemacht wird, hat er ab d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten der wechselbezüglichen Verfügungen.

Rn 6 Wechselbezüglich können gem III Erbeinsetzung (einschließlich der Anwachsungswirkung des § 2094; Nürnbg DNotZ 18, 148 [OLG Nürnberg 24.04.2017 - 1 W 642/17] m krit Anm Braun), Vermächtnis und Auflage sein, seit 17.8.15 auch die Wahl des anzuwendenden Erbrechts (BGBl I, 1059). Für zahlreiche EU-Staaten erklärt die VO 650/2012 v 4.7.12 (prakt Hinweise bei Lutz BWNotZ 16, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit des zuerst befassten Gerichts (Abs 1).

Rn 4 Nach Abs 1 ist unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten das zuerst mit der Angelegenheit befasste Gericht zuständig (›Vorgriffszuständigkeit‹). Maßgebend ist nur, wann das Gericht mit einer Sache befasst wurde, nicht, wann es tatsächlich tätig geworden ist. Die Anknüpfung an einen nach außen erkennbaren Zeitpunkt dient der höheren Transparenz und erhöht die Rechtsst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Satzungsänderung.

Rn 1 Im Interesse des Minderheitenschutzes ist für eine Satzungsänderung eine ¾-Mehrheit erforderlich. Da die Satzungsänderung nach § 71 I der Eintragung bedarf, gilt der Grundsatz: ›Keine Satzungsrechtsänderung ohne Satzungstextänderung‹. Satzungsänderung ist jede Änderung der Satzungsurkunde, und zwar auch dann, wenn die Vorschriften als Geschäftsordnungen und damit als ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mit G v 4.7.13 (BGBl I 2176) eingefügt und ist seit 13.7.13 in Kraft. Anlass war, dass der EGMR mit Urt v 21.12.10 (FamRZ 11, 269) und v 15.9.11 (FamRZ 11, 1715) entschieden hat, dass Art 8 EMRK dem nur ›biologischen‹ Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht auch dann gewährleistet, wenn er noch keine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind aufbauen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abweisung der Klage als unzulässig.

Rn 7 Ein anfänglicher unbehebbarer Mangel führt zur Abweisung der Klage als unzulässig durch Endurteil (BGHZ 159, 94, 104 = NJW 04, 2523; KG NJW 14, 2737), wobei die Verfahrenskosten die unterlegene (auch prozessunfähige) Partei (BGHZ 121, 397, 399 = NJW 93, 1865) bzw derjenige zu tragen hat, der etwa als falscher gesetzlicher Vertreter den Rechtsstreit veranlasst hat (BGH V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der Ehe.

Rn 1 Das Bestehen einer Ehe bestimmt sich nach den §§ 1303 ff, so dass auch die aufhebbare Ehe (§ 1313) geschieden werden kann. Ist die Ehe im Ausland geschlossen worden, ist die Frage, ob eine wirksame Eheschließung vorliegt, nach dem Eheschließungsstatut zu beantworten. Dieses knüpft hinsichtlich der materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen an Art 13 I und II EG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Grundbucheintragung.

Rn 7 Erforderlich ist die Eintragung in das GB, § 800 I 2. Die Grundbucheintragung hat nur für die Frage Bedeutung, ob und unter welchen Voraussetzungen gegen den Erwerber des Grundstücks im Fall der Einzelrechtsnachfolge eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilt werden kann. Sie besagt nichts über die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel; auch kann sie eine unwir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gegen den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme können daher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 13 Das Verfahren findet nur auf Antrag statt, IV 1 (praktische Hinweise bei Keidel/Dimmler Rz 28 ff). Antragsberechtigt ist nach IV 2 jeder, der ein rechtliches Interesse an der Anerkennung glaubhaft machen kann, dh neben den Ehegatten auch Personen, deren Erbberechtigung oder eheliche Abstammung betroffen ist (BGH NJW 90, 3090), Sozialversicherungsträger, Finanzämter u A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 15 Es gilt ein Regel-Ausnahme-Prinzip: Ebenso wenig wie der Rechtspfleger die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung überprüfen kann, ist er grds nicht berechtigt zu prüfen, ob der Kostenerstattungsanspruch aufgrund materieller Einwendungen erloschen oder gehemmt ist (BGH, NJW 14, 2287, 2288). Das Verfahren der §§ 103 ff. dient lediglich der betragsmäßigen Bestimmung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 6 Maßgeblich für den Charakter des Rechtsverhältnisses ist grds auch nicht das Ziel, wenngleich dieses ein wichtiges Indiz darstellt, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger; ist diese privatrechtlich, so ist es auch die betr Streitigkeit (vgl KG Berlin Urt v 6.10.14 – 2 W 4/14 Kart – juris zu unternehmerischer Tätigkeit des Staates). Des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1642 BGB – Anlegung von Geld.

Gesetzestext Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet die Eltern dazu das Bargeld des Kindes gewinnbringend anzulegen. Eine Beschränkung auf mündelsichere Anlagen (§§ 1806, 1807...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH nur für laufendes Verfahren.

Rn 18 PKH kann nur für ein laufendes Verfahren in der jeweiligen Instanz beantragt und bewilligt werden. Grds müssen sowohl der Antrag, die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Bewilligung vor Abschluss der Instanz erfolgt sein. Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann vom Ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Rechtsscheinhaftung.

Rn 35 UU trifft den Handelnden eine gesamtschuldnerisch neben die Haftung des Unternehmensinhabers tretende Rechtsscheinhaftung analog § 179. Anerkannt ist eine solche Haftung insb in Fällen, in denen der Handelnde in zurechenbarer Weise den Anschein erweckt, dass der Unternehmensträger unbeschränkt für die Verbindlichkeiten haftet, etwa wenn er als Vertreter für eine GmbH o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Belegvorlage.

Rn 7 Die Belege und Unterlagen, die verlangt werden, müssen im Antrag und im Urteilstenor genau bezeichnet werden. Der Gläubiger kann Vorlage der Originale verlangen (KG FamRZ 82, 624). Es können nur solche Belege verlangt werden, die für den Unterhaltsanspruch benötigt werden. Belege sind insbes Verdienstbescheinigungen, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Geregelt wird eine spezielle Hinweispflicht des Amtsrichters, die ggf über die allgemeine Hinweispflicht gem § 139 hinausgeht. Die im amtsgerichtlichen Verfahren uU nicht anwaltlich vertretene, rechtlich unerfahrene Partei soll davor bewahrt werden, Nachteile infolge einer rügelosen Einlassung gem § 39 S 1 dadurch zu erleiden, dass sich die gegnerische Partei die – sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vorteil ist oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kein Hauptsacheprozess.

Rn 19 Für dieses isolierte selbstständige Beweisverfahren muss geklärt werden, ob derselbe Lebenssachverhalt mit denselben Beteiligten, wobei es nicht auf dieselbe Parteistellung ankommt (Braunschw BauR 01, 990), und demselben Rechtsschutzziel Gegenstand eines Rechtsstreits ist. Ein unterbrochener oder ausgesetzter Rechtsstreit gelten als kein Rechtsstreit (Ddorf JurBüro 84,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgenbeseitigungsanspruch.

Rn 29 Wird ein Beschl rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die GdW grds verpflichtet, seine Folgen zu beseitigen (LG München I ZMR 20, 687). Der Anspruch ist darauf gerichtet, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, also die Maßnahmen, die auf dem Beschl beruhen, grds wieder rückgängig gemacht werden (KG ZMR 09, 790; BayObLG ZWE 00, 265 (267); LG München I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eintragung.

Rn 3 Zur Wirksamkeit genügt die Eintragung beim zurücktretenden Recht, wobei insoweit eine bloße Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nicht ausreicht (hM RG HRR 31 Nr 1871; Soergel/Stürner Rz 5 mwN). Davon unabhängig hat die Eintragung nach § 18 GBV verfahrensrechtlich bei allen zurück- und vortretenden Rechten zu erfolgen. Auch wenn die Einigung nach der Eintragung erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensaufwand.

Rn 24 Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich von vornherein auf Kosten, die nicht Kosten des laufenden Rechtsstreits sind; letztere bleiben ungeachtet einer dahin gehenden Antragstellung ohne Berücksichtigung, solange die Hauptsache im Streit ist (BGH NJW 95, 664 für Beschwerdewert der Auskunftsverurteilung; ›allgemeiner Grundsatz‹: NJW 07, 3289 = FamRZ 07, 808 = Jur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Größe.

Rn 8 Die Größe des den jeweiligen Wohnungseigentumsrechten (Vor §§ 1–49 Rn 9) zwingend (§ 6 I) zugeordneten Miteigentumsanteils iSv § 47 GBO bestimmen die Vertragschließenden nach billigem Ermessen (BGH ZMR 86, 365; Ddorf ZMR 04, 613). Die Summe der Anteile kann ein Ganzes nicht übersteigen (KG ZMR 22, 908). Wie das Verhältnis zwischen SonderE und Miteigentumsanteil festgele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Voraussetzungen des Ablösungsrechts.

Rn 1 § 1150 ermöglicht es Personen, die befürchten müssen, ein dingliches Recht an dem Grundstück oder den (berechtigten) Besitz (va als Mieter oder Pächter) zu verlieren, den Hypothekar zu befriedigen. Das Recht kann auch nach der Beschlagnahme eingetragen worden sein (BGH Rpfleger 10, 609). Genügend ist – um nicht sinnlose Zwangsvollstreckungskosten entstehen zu lassen – b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bestimmungsänderung durch das Familiengericht.

Rn 10 Eine Bestimmungsänderung ist nicht mehr vorgesehen. Es geht nur noch darum, ob die Bestimmung der Eltern wirksam oder unwirksam ist. Für die Berücksichtigung der Belange des Kindes wird jedoch auf die früheren Erwägungen abzustellen sein, die eine Änderung des Bestimmungsrechts ermöglichten. Dazu müssen besondere Gründe gegeben sein, die in einer tief greifenden Entfre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subjektive Klageänderung.

Rn 29 In diesem Fall hat der ausscheidende Kl seine eigenen außergerichtlichen Kosten und von den bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Bekl die der Beteiligung des Kl entspr Quote (idR die Hälfte) zu tragen (Hamm VersR 92, 736; anders Stuttg NJW 73, 1756 § 269 III). Da es sich nur um einen Rechtszug handelt, fallen die Proze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 54. Reisevertrag (Abs 1 lit b).

Rn 53 Eine materielle Rechtsangleichung ist aufgrund der europäischen Pauschalreise-Richtlinie (RL2015/2302/EU ABl 15 L 326/1) erfolgt, sie ist in den §§ 651a ff BGB umgesetzt. Die objektive Anknüpfung erfolgt nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Veranstalters (NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 126; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 10; Staud/Magnus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Für den Gläubiger entstehen grds keine Geb, da die Einholung von Auskünften durch den GV nach § 882c III 2 nicht auf Antrag des Gläubigers, sondern vAw erfolgt (vgl Nr 100–102 KV GvKostG; jetzt ausdr kodifiziert in Abs 2 S 2, bereits zuvor ghRspr, vgl nur Ddorf DGVZ 15, 91; LG Meiningen 7.10.15 – 5 T 116/15; AG Mannheim NJOZ 15, 1137; LG Lüneburg DGVZ 15, 173; AG Offen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kaufähnliche Verträge und Umgehungsversuche.

Rn 16 Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erstinstanzliche Einzelrichterentscheidung (Nr 1).

Rn 5 Regelmäßig fallen in der Berufung nur erstinstanzliche Einzelrichterentscheidungen an (§§ 348 f; 22 I GVG). Kollegialentscheidungen können von der Kammer für Handelssachen (§ 349) und der Zivilkammern mit einer Sonderzuständigkeit nach § 348 I 2 Nr 2) herrühren. Dass erstinstanzlich eine Kammerentscheidung unter Verletzung der §§ 348, 349 ergangen ist, rechtfertigt eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfügungsanspruch.

Rn 3 Verfügungsanspruch ist jener Anspruch, den der Verfügungsgläubiger im Hauptsacheverfahren geltend machen will und der im Verfügungsverfahren gesichert werden soll (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5). Es muss sich mithin um einen Individualanspruch handeln, dessen Durchsetzung in einem Hauptsacheprozess möglich ist. Hierunter fallen alle Ansprüche auf Handlungen, Duldungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rücktrittserklärung (Abs 2).

Rn 2 Die Rücktrittserklärung (II 1) ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann sich durch Auslegung einer notariellen Erklärung ergeben (BGH FamRZ 85, 919). Sie muss jedem der anderen Vertragspartner zugehen (§ 349; BGH aaO; NJW 21, 1455 Rz 12) und notariell beurkundet sein (II 2); Protokollierung im Prozess genügt (§ 127a). Zustellung durch den GV (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist gegen jeden Musterentscheid statthaft, weil sie ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist (§ 574 I 1 Nr 1 ZPO iVm § 20 I 1 KapMuG) und das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 II Nr 1 ZPO) kraft gesetzlicher Anordnung (§ 20 I 2 KapMuG) erfüllt ist. Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde dient der umfassenden Richtigkeitskontrol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Der Gebrauchswert der Mietsache (§ 555a Rn 2) erhöht sich, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) das Wohnen bei objektiver Betrachtung (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 21; NJW 05, 2995 [BGH 20.07.2005 - VIII ZR 253/04]) ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung von Motiven.

Rn 2 Es ist sorgfältig zu ermitteln, ob der Erblasser lediglich ein Motiv für seine Verfügung mitteilen wollte (das iRd Anfechtung nach § 2078 bedeutsam sein kann) oder tatsächlich den Willen hatte, die Verfügung unter eine Wirksamkeitsbedingung zu stellen (BayObLG FamRZ 83, 1226; KG ErbR 18, 450). Letzteres wird dann der Fall sein, wenn der Erblasser den Bedachten zu einem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 15 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Ein solcher ist lediglich bei Einreichung der Kostenberechnung vor Urteilsverkündung entbehrlich, § 105 III. Fehlt es an einem Antrag, ist der dennoch erlassene Kfb aufzuheben (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 7). Wird in einer höheren Instanz die erstinstanzliche Kostenentscheidung geändert, bleibt der zunächst gestellte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechtigtes Interesse des Schuldners an der Verweigerung.

Rn 7 Der Schuldner hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung unterbleibt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gläubiger mehrere vollstreckbare Ausfertigungen rechtsmissbräuchlich dafür einsetzen wird, mehrfach unberechtigt zu vollstrecken (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 14). Erforderlich ist jedoc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelanknüpfung: Vertragstypisierung (Abs 1).

Rn 8 I enthält feste Anknüpfungsregeln für die in lit a–h spezifizierten Vertragstypen. Für eine anderweitige Beurteilung im Einzelfall ist damit kein Raum, soweit eine Korrektur nicht anhand von III zu rechtfertigen ist. Gedanklich liegt der Mehrheit der Fälle des I (vgl Rn 2) der Anknüpfungsgrundsatz des II zugrunde. Einen einheitlichen unionsrechtlichen Vertragsbegriff en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren und Inhalt der Eintragung.

Rn 2 Es genügt die Anmeldung durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl (§ 77). Wenn Satzungsvorschriften über die Bildung des Vorstandes geändert werden, bleibt noch der alte Vorstand für die Anmeldung zuständig, notfalls ist nach § 29 vorzugehen (Bremen NJW 55, 1925). Der Vorstand muss der Anmeldung den Änderungsbeschluss in Abschrift (unterschriebenes Versammlungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu erwartende Mieterhöhung (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 17 Die nach § 559 I zu erwartende Mieterhöhung ist in einem Betrag zu beziffern (s bereits KG GE 07, 907). Die Angabe einer Spanne oder eines Prozentsatzes genügt nicht. Ist eine monatliche Mietzahlung geschuldet (dazu § 535 Rn 176), ist der Betrag aus Gründen der Transparenz und der Bewertung einer möglichen Härte auch auf die Monatsmiete zu beziehen – obwohl § 559 I von...mehr