Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / II. Gesellschaftsformen

Rz. 4 Grundsätzliche Regelungen zu juristischen Personen sind im Allgemeinen Teil des estnischen Zivilgesetzbuches (Tsiviilseadustiku üldosa seadus, im Folgenden TsÜS) festgehalten. Wie bereits ausgeführt, ist das estnische Gesellschaftsrecht im engeren Sinn maßgeblich im HGB geregelt. Die Auflistung der zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen befindet sich in den §§ 1 u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 5 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) handelt es sich um eine durch Vertrag begründete Gesellschaft von mindestens zwei Personen, welche sich zu einem gemeinschaftlichen Zweck zusammenschließen (§ 1175 ABGB). Der Gesellschaftsvertrag einer GesbR bedarf keiner besonderen Form und kann daher grundsätzlich auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Form der Gründung

Rz. 69 Gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB genügt für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nicht nur die Einhaltung der von dem Recht, das auf seinen Gegenstand anzuwenden ist, vorgesehenen Formerfordernisse (Geschäftsrecht bzw. lex causae, in casu also das Gesellschaftsstatut). Zur Erleichterung der Einhaltung der Form (favor negotii) soll auch die Einhaltung der Formerforderni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 1. Sukzessive Anwendung der beteiligten Rechtsordnungen

Rz. 88 Die aktuell bestehenden Möglichkeiten, den Satzungssitz einer GmbH grenzüberschreitend zu verlegen, existieren nur auf Grundlage der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit und der EuGH-Rechtsprechung hierzu (vgl. Rdn 53 ff.).[241] Daraus folgt, dass ein grenzüberschreitender Formwechsel ermöglicht werden muss, wenn ein innerstaatlicher Formwechsel möglich wäre. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Eindeutiger und zweifelsfreier Nachweis der Existenz der Gesellschaft und der Vertretungsbefugnisse der Organe im Rechtsverkehr

Rz. 256 Das Gründungszertifikat hat den öffentlichen Glauben für sich ("is conclusive evidence"), dass die Gesellschaft eintragungsfähig und ordnungsgemäß eingetragen ist. Mit Ausstellung der Gründungsurkunde kann die Ltd. als private Gesellschaft unmittelbar ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen, wohingegen eine plc dazu noch ein weiteres Dokument (trading certificate) haben mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Rechtsquellen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts und Gesellschaftsformen

Rz. 1 Bei den USA handelt es sich um einen Mehrrechtsstaat. Kennzeichnend hierfür ist als Ausfluss der horizontalen Gewaltenteilung eine Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund (federal law) auf der einen Seite und den Einzelstaaten (state law) auf der anderen Seite. Aus diesem Grund gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / A. Einführung

Rz. 1 Die Rechtsform der Sociedade Limitada ist in Brasilien im Jahre 1919 als "Sociedade por quotas de responsabilidade limitada" durch Decreto 3.708/1919 (sog. Limitada-Dekret) geschaffen worden und hat sich rasch verbreitet: In den Jahren 1985 bis 2002 wählten von 8.443.677 neu gegründeten Unternehmen 4.059.727 (48,08 %) die Rechtsform der Limitada. 18.807 (0,22 %) Untern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 5. Verlegungsbericht

Rz. 113 Nach § 192 UmwG analog ist ein Verlegungsbericht zu erstellen.[329] Aus Gründen des Gläubiger- und Arbeitnehmerschutzes ist die Erstellung eines Verlegungsberichts zwingend.[330] In den Verlegungsbericht sind jedenfalls nach § 192 Abs. 1 UmwG analog der Entwurf des Verlegungsbeschlusses, einschließlich des Entwurfes der Satzung der späteren ausländischen Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 115 Eine Sp. z o.o. kann in eine andere Handelsgesellschaft (auch in eine Personengesellschaft) umgewandelt werden (Art. 551 HGG). Die Umwandlung tritt mit dem Tag der Eintragung der umgewandelten Gesellschaft in das Unternehmensregister in Kraft. Die umgewandelte Gesellschaft übernimmt alle Rechte und Pflichten der der Umwandlung unterzogenen Gesellschaft. Die umgewande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / b) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei Betriebsstätten einer Kapitalgesellschaft

Rz. 272 Werden Wirtschaftsgüter von einer inländischen Betriebsstätte einer GmbH in eine im Ausland belegene Betriebsstätte dieser GmbH bzw. in umgekehrter Richtung transferiert, so gelten hierfür besondere Grundsätze. Diese sind in den sog. Entstrickungstatbeständen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG festgelegt, die mit dem SEStEG vom 7.12.2006 mit Wirkung für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / III. Recht der Vereinigungen

Rz. 6 Gesellschaften und Vereine werden in Schweden unter dem Oberbegriff "Vereinigungen" (associationer) zusammengefasst. Man spricht daher auch eher vom Recht der Vereinigungen als vom Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst nur die Gesellschaften im engeren Sinne, wie z.B. die Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Nach schwedischem Verständnis liegt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 1. Firma

Rz. 31 Die Aktiengesellschaft muss eine Firma führen, die auch auf Briefköpfen und Formularen verwendet werden muss. Bei der Auswahl der Firma sind die allgemeinen firmenrechtlichen Grundsätze wie Unterscheidungskraft und Irreführungsverbot zu beachten. Rz. 32 Die Firma der privaten Aktiengesellschaft muss nach TNL 7.1 Nr. 4 das Wort "Aktiengesellschaft" (auf Finnisch: "osake...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 2. Fälle der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 79 Mittlerweile hat sich das OLG Frankfurt[213] als erstes deutsches Obergericht mit einem Fall des Herausformwechsels einer deutschen GmbH auf eine italienische S.r.l. befasst. Im Grundsatz zutreffend stellt es fest, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV und der Interpretation dieser Normen durch den EuGH einer deutschen GmbH eine Satzungssitzver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / A. Einführung

Rz. 1 Das indische Gesellschaftsrecht hat die Wurzeln im englischen Recht; das erste indische Gesetzeswerk dazu, der Companies Act von 1956, war noch besonders stark an das entsprechende englische Gesetzbuch angelehnt. Rechtsprechung und Dogmatik nehmen nach wie vor auch Bezug auf das englische Recht, wobei sich zunehmend Unterschiede herausgebildet haben. Ab dem Jahr 2013 e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Einzelne Gesellschaftsformen

Rz. 24 Die mit der offenen Handelsgesellschaft vergleichbare Kollektivgesellschaft (kollektif ortaklık bzw. kollektif şirket, Art. 211 ff. HGB) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen Personen besteht. Die Gesellschafter haften mit ihrem vollen Vermögen. Rz. 25 Kommanditgesellschaften (komandit ortaklık bzw. şirket, Art. 304 ff. HGB) ähneln den Koll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Schutzdefizite durch Anwendung des Gründungsrechts

Rz. 31 Zahlreiche ausländische Staaten stellen keine oder nur geringe Anforderungen an die Kapitalausstattung ihrer Gesellschaften, beispielsweise England, Irland und Frankreich.[91] So verlangt etwa der englische Companies Act 2006 keine Einzahlung eines bestimmten Mindesthaftkapitals bei Gründung einer private limited.[92] Anders als bei Aktiengesellschaften bedingt auch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 151 Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG). Ebenfalls der notariellen Beurkundung bedarf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils, wenngleich ein etwaiger Formmangel durch die ordnungsgemäß beurkundete Abtretung geheilt wird (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Da jedoch im Rahmen der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / a) Hineinformwechsel auf eine deutsche GmbH

Rz. 100 Bei einem Hineinformwechsel sind zunächst die ausländischen Anforderungen an das Formwechselverfahren zu beachten.[282] Zu beachten ist, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten ein kodifiziertes Verfahren für die grenzüberschreitende Satzungssitzverlegung existiert.[283] Zusätzlich kommen auf deutscher Seite sinngemäß die Regelungen zur Anwendung, die bei der Gründung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Wechsel des Gesellschafters aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 128 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Das Güterstatut bestimmt sich seit dem 29.1.2019 gem. Art. 22 der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) vom 24.6.2016[173] vorrangig nach einer vertraglichen Rechtswahl der Eheleute. Liegt keine Rechtswahl vor, so ist bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 23 Zuständig für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist das für den avisierten Sitz der Gesellschaft zuständige Amtsgericht, bei dem ein Handelsregister geführt wird. Dieses schaltet regelmäßig im Rahmen der Gründungsprüfung die Industrie- und Handelskammer und ggf. weitere Stellen ein (vgl. Rdn 12, 16). Rz. 24 Die früher im Rahmen der Anmeldung der neugegründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / A. Einführung

Rz. 1 Das ursprünglich von der englischen Rechtstradition geprägte (Gesellschafts-)Recht Singapurs hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen singapurischen Common Law weiterentwickelt. Obwohl die Rechtsprechung nach wie vor Impulse aus dem englischen Case Law bezieht, nehmen Umfang und Bedeutung des Gesetzesrechts stetig zu. Hierzu zählt auch der ständig we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 2. Ablauf der Herausverschmelzung einer deutschen auf eine österreichische GmbH

Rz. 39 Jede Verschmelzung setzt voraus, dass es sich bei allen beteiligten Gesellschaften um verschmelzungsfähige Rechtsträger handelt. Die GmbH ist sowohl nach deutschem (§ 122b UmwG)[106] als auch nach österreichischem Recht (§ 3 Abs. 1 EU-VerschG)[107] ein verschmelzungsfähiger Rechtsträger. Sowohl §§ 122a ff. UmwG als auch das österreichische Verschmelzungsgesetz (EU-Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Englisches Companies House

Rz. 146 Im englischen Companies House ist und bleibt die englische private limited company unverändert eingetragen.[103] Maßgebend ist insoweit die Sicht des englischen Rechts. Bei der private limited company handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft kann im Vereinigten König...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Wirkung der Anzeige nach § 371 Abs. 4 AO

Rz. 463 Erfolgt die Anzeige ordnungsgemäß und rechtzeitig durch einen Anzeigeverpflichteten, so wird ein "Dritter", der die Erklärung i. S. d. § 153 Abs. 1 AO unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt. Die Erfüllung der Anzeigepflicht stellt somit keine Selbstanzeige dar, sondern sie wirkt zugunsten dritter Personen. Daraus er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.1 Anzeige und Richtigstellung

Rz. 441 Wird nachträglich erkannt, dass eine abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und ist es auf Grundlage dieser Erklärung zu einer Steuerverkürzung i. S. d. § 370 Abs. 4 AO gekommen oder droht diese, so muss der Anzeigepflichtige[1] gem. § 153 Abs. 1 AO eine (steuerliche) Berichtigungserklärung abgeben, sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Selbstanzeige schließt nur eine Bestrafung der Steuerhinterziehung nach § 370 AO aus. Deshalb enthält § 378 Abs. 3 AO eine Sonderregel für Fälle der leichtfertigen Steuerverkürzung. Danach sind § 371 Abs. 3 und 4 AO entsprechend im Fall einer bußgeldbefreienden Selbstanzeige anwendbar. Die Vorschrift bildet allerdings eine Ausnahmeregelung, sodass auf alle übrigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.4 Nachträgliches Erkennen der Fehlerhaftigkeit

Rz. 452 Nach § 153 Abs. 1 AO wird die Berichtigungspflicht nur ausgelöst, wenn der Anzeigenpflichtige nachträglich sowohl die Fehlerhaftigkeit der Erklärung als auch die sich daraus (möglicherweise) ergebende Steuerverkürzung positiv erkannt hat. Es ist insoweit also zwischen einem objektiven – die Unrichtigkeit der Erklärung – und einem subjektiven – das positive Erkennen –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 u 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 14.05.2002, VIII R 88/01, B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (§ 72 Abs 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Abweichend von den in § 72 Abs 1 EStG aufgestellten Grundsätzen bestimmt § 72 Abs 3 EStG, dass den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege nicht die Funktion von Familienkassen mit der vollumfänglichen Zuständigkeit für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs übertragen wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirkung der Abzweigung

Rn. 72 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Abzweigung bewirkt lediglich den Übergang des Anspruchs auf Auszahlung des Kindergeldes auf das Kind oder den Dritten, der Kindergeldanspruch selbst steht hingegen unverändert dem nach den §§ 62–64 EStG Kindergeldberechtigten zu, BFH v 24.08.2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47. Erfolgt eine Abzweigung, ist der Kindergeldberechtigte nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendl, Kindergeld – Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung, DStR 2015, 913; Avvento, Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung – Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision – Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren, HFR 2016, 914; Steinhauff, Verhältnis von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt wie tenoriert zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe von EUR 12.451,33 nebst den zuerkannten Zinsen sowie auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 490,99 nebst Zinsen. 1. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Reuss, Anm zu FG BdW v 11.11.2008, 4 K 2281/07 (EFG 2009, 492), EFG 2009, 494. Verwaltungsanweisungen: BZSt v 16.12.2012, BStBl I 2012, 734 (DA zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, geändert durch DA v 11.07.2013, BStBl I 2013, 882); BZSt v 01.07.2014, BStBl I 2014, 918 (DA zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG)); BZSt v 29.07.2015, BStBl I 2015, 548 (Änderung der DA z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: H 76 EStH 2020; BZSt v 16.12.2012, BStBl I 2012, 734 (DA zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, geändert durch DA v 11.07.2013, BStBl I 2013, 882); BZSt v 01.07.2014, BStBl I 2014, 918 (DA zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG)); BZSt v 29.07.2015, BStBl I 2015, 548 (Änderung der DA zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2015)); BZSt v 22.08.2016, BS...mehr