Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Den Rücktritt kann der Schiedsrichter formlos erklären. Ebenfalls formlos möglich ist eine Vereinbarung der Parteien über die Beendigung. Insb gilt in diesen Fällen nicht § 1031. Soweit eine solche privatautonome Beendigung nicht vorliegt (Abs 1 S 2), kann jede Partei einen Antrag an das staatliche Gericht stellen. Die Zuständigkeit des angerufenen OLG richtet sich nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sitzverlegung.

Rn 3 Sie bedarf der Satzungsänderung, die beim eV in das Vereinsregister einzutragen ist (§ 71) und beim konzessionierten Wirtschaftsverein der Genehmigung durch die Verleihungsbehörde bedarf (§ 33 II). Ein eV kann innerhalb Deutschlands seinen Sitz verlegen, mit Wechsel des Sitzes in ein anderes Bundesland verliert der rechtsfähige Wirtschaftsverein seine Rechtspersönlichke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergabesachen.

Rn 232 Der Streitwert bestimmt sich nach § 50 II GKG aF wie nF. Hilfsweise kann auf die Auftragssumme (Naumbg JurBüro 04, 86; Brandbg JurBüro 05, 37; Rostock JurBüro 06, 369) oder auf eine vom Bieter erwartete Baukonzession (Brandbg JurBüro 08, 536) abgestellt werden. Auftragssummen, die infolge Option ausgelöst werden könnten, sind einzubeziehen (BayObLG NZBau 04, 623; KG J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufforderung.

Rn 2 § 510 postuliert eine Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Gegners betreffend eine Erklärung über die Echtheit einer vom Beweisführer vorgelegten Urkunde. Nicht erforderlich ist ein expliziter Hinweis auf die in § 439 III geregelten Folgen des Unterbleibens einer entsprechenden Erklärung (MüKoZPO/Deubner Rz 2). Die Aufforderung kann schriftlich iRd schriftlichen Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fehlerhafte Verträge.

Rn 61 Weist der Vertragsschluss einen Fehler auf, so hängt es von der Art des Fehlers ab, ob der Vertrag nichtig (Bsp §§ 134, 138), (schwebend) unwirksam (§§ 108 I, 177 I, 1366 I, 1369 I, 1819 ff) oder anfechtbar (§§ 119, 120, 123) ist. Rn 62 Bei fehlerhaften Dienst- (BGH NJW 00, 2983 [BGH 03.07.2000 - II ZR 282/98], Anstellung eines GmbH-Geschäftsführers), Arbeits- (ErfK/Pre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Die GdW ist grds in sämtlichen Bereichen rechts- und parteifähig (s.a. § 1 BGB Rn 8). Bsp: Erb- und Grundbuchrecht (BGH ZMR 05, 547; KG IMR 15, 512), Scheck- und Wechselrecht, Verwaltungsprozess (zB OVG Lüneburg ZMR 18, 94; OVG Berlin-Brandenbg ZWE 10, 42, 42). Die GdW kann auch Vereinsmitglied (AG Hannover ZMR 08, 743; str) und Beteiligter iSv § 154 1 ZVG sein (BGH NZM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entsprechende Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 unterstellt zunächst die Verpflichtung zur Verfügung über das Vermögen des Betreuten im Ganzen dem Genehmigungsvorbehalt. Anders als bei § 1365 fallen hierunter nur Geschäfte über das Vermögen en bloc, wie sich aus der Gleichstellung mit Erbschaften ergibt (Staud/Veit § 1822 aF Rz 2 mwN). Dies sind Geschäfte iSd § 311 b III und solche, mit denen eine Gütergemeinsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 12 Gemeinschaftsrechtliche Ansprüche werden durch das Güterrecht nicht verdrängt (Hamm FamRZ 89, 740). Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 bei Nutzung einer im Miteigentum stehenden Immobilie Karlsr FamRZ 09, 775; KG OLGR 09, 60; zur Berechtigung an einer Lebensversicherung, die der Sicherung eines zum Erwerb einer gemeinsamen Immobilie aufgenommenen gemeins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Erklärung.

Rn 3 In der Ausschlagungserklärung muss der Erklärende zu erkennen geben, dass er nicht Erbe sein will, er die Erbschaft also nicht annehmen will. Es genügt, wenn sich die Bedeutung aus dem Erklärten ergibt; die Begriffe ›Ausschlagung‹ oder ›ausschlagen‹ sind hierfür nicht notwendig (Soergel/Naczinsky § 1945 Rz 4). Der Wille ist ggf durch Auslegung zu ermitteln, wobei widers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee)

Rn 27 Schließlich ist immer zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge nicht auf Teilbereiche beschränkt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn iÜ eine ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern besteht. Doch ist die Ablehnung einer Aufteilung der elterlichen Sorge in verschiedene Teilbereiche zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn zwischen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bei Verfahrensfehlern oder der Weigerung des GV, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, bildet die Vollstreckungserinnerung gem § 766 den einschlägigen Rechtsbehelf. Ebenso verhält es sich, wenn zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber besteht, ob die wegzunehmende Sache der im Schuldtitel bezeichneten entspricht (Zö/Seibel Rz 5). Auch in Fällen, in denen der Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtehe.

Rn 5 Fehlt es an einer wirksamen Eheschließung und kann der Mangel auch nicht nach § 1310 III geheilt werden (vgl § 1310 Rn 6), liegt eine Nichtehe vor. Bei einer Doppelehe hinterlässt der Erblasser zwei Ehegatten, wenn weder die Aufhebung der zweiten Ehe erfolgte noch der Aufhebungsantrag vor dem Erbfall gestellt wurde (MüKo/Leipold § 1931 Rz 11). Beide sind gesetzliche Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einfach fehlerhafte Entscheidungen und inkorrekte Entscheidungsform.

Rn 13 Einfach fehlerhafte Entscheidungen sind wirksam, aber mit Rechtsmitteln anfechtbar. Das gilt zB für ein entgegen § 240 nach Insolvenzverfahrenseröffnung ergehendes Urt (BGH NZI 09, 783 [BGH 27.01.2009 - XI ZR 519/07] Rz 10; vgl zur Meistbegünstigung bei fehlerhaftem VU nach Entscheidung durch Einspruch KG MDR 15, 1439). Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Negativer Kompetenzkonflikt (Nr 4).

Rn 8 Bei dem negativen Kompetenzkonflikt nach Abs 1 Nr 4 haben sich verschiedene Gerichte für unzuständig erklärt oder jedes Gericht hält das jeweils andere für zuständig (sog negativer Kompetenzkonflikt, KG Rpfleger 77, 100, 101). Es müssen bewusst sich ausschließende, aber verbindliche Stellungnahmen über die Zuständigkeit vorliegen, die nicht objektiv willkürlich sind, wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Gegen die Pfändung kann der Schuldner, der Gläubiger oder ein Dritter Erinnerung nach § 766 und anschließend sofortige Beschwerde nach § 793 einlegen. Der Gläubiger kann damit geltend machen, der GV habe den Pfändungsauftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt, zB wenn der GV trotz Gefährdung die Sache im Gewahrsam des Schuldners belässt. Dritte können mit der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Ausspruchs im Versäumnisurteil.

Rn 5 IdR begehrt der Einspruchsführer mit der Aufhebung des Versäumnisurteils auch die Beseitigung einer materiellen Beschwer. Das muss jedoch nicht so sein. Da der Einspruch die Säumnisfolgen beseitigt (§ 342), kann er von dem säumig gewesen Kl dazu eingelegt werden, um eine Klageänderung (§ 263) oder einen Parteiwechsel herbeizuführen (Köln NJW-RR 03, 1408 [KG Berlin 05.02...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine Kapitalrechte.

Rn 1 Die Bestimmung eines Höchstbetrages ist nur bei Rechten möglich, die nicht auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet sind. Ausgeschlossen ist die Höchstwertbestimmung daher bei Grundpfandrechten, und zwar auch bei der Rentenschuld wegen des Ablösungsbetrages nach § 1199 II 2. Sie ist möglich bei allen Rechten, bei deren Erlöschen in der Zwangsversteigerung nach § 92 ZVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Miteigentumsanteil.

Rn 3 Eine Änderung der Größe der jeweiligen Miteigentumsanteile ist sowohl in der Hand eines Alleineigentümers als auch durch Verfügung zwischen WEigtümern derselben WE-Anlage ohne gleichzeitige Veränderung des SonderE möglich (BGH Rpfleger 76, 352; München ZfIR 15, 304; KG ZMR 98, 368). Verfügungen über den Miteigentumsanteil setzen eine entspr Auflassungserklärung gem §§ 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659 [BVerfG 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99]; 93, 2035 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93]; BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 33; NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Entstehungsgrund.

Rn 62 Die Gesamtvertretung kann auf Rechtsgeschäft (Gesamtvollmacht) oder Gesetz beruhen (MüKo/Schubert Rz 194). Gesetzlich vorgesehen ist sie im Familienrecht (§§ 1629 I 2, 1775 I, 1792 I, 1908i I 1, 1915 I). Sie ist ferner die Regel bei mehrgliedrigen Organen juristischer Personen (§§ 78 II AktG; 35 II 2 u 3 GmbHG; 25 II 1 GenG) und bei der GbR (§§ 709, 714 aF, ab 1.1.24 §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zuständigkeit eines der Gerichte für den Rechtsstreit.

Rn 16 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 I Nr 6 ist als weitere Voraussetzung für eine Zuständigkeitsbestimmung zu fordern, dass wenigstens eines der Gerichte, die Unzuständigkeitserklärungen ausgesprochen haben, tatsächlich für den Rechtsstreit zuständig ist. Ist die Ermittlung des zuständigen Gerichts erst nach Aufklärung der für den einschlägigen Zuständigkeitstatbest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verdinglichte SNRe.

Rn 12 Ein SNR ist verdinglicht, wenn es nach §§ 5 IV 1, 10 III zum Inhalt des SonderE gemacht wurde. Die Eintragung muss dem Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechtes genügen (BGH NZM 12, 464 Rz 10; NJW 12, 676 Rz 13). Sind die Grenzen nicht zu ermitteln, gibt es kein SNR (Hambg ZMR 06, 468; LG Hamburg ZMR 10, 62, 63). Rn 13 Das eingetragene SNR ist weder selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruchteil hiervon a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast für die Erbfähigkeit.

Rn 7 Das Nachlassgericht hat, wenn es auf den genauen Todeszeitpunkt beim Tod mehrerer Personen ankommt, diesen vAw zu ermitteln, § 2358. Daher ist weder die Feststellung eines Überlappens noch der Annahme des gleichzeitigen Versterbens ausreichend (Hamm NJW-RR 96, 70 [OLG Hamm 12.06.1995 - 15 W 120/95]). Rn 8 Die Beweislast für das Überleben trifft denjenigen, der hieraus Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwaltsbeiordnung.

Rn 20 § 121 ist anzuwenden (s seit 1.9.09 aber auch den – enger gefassten – § 78 II FamFG, dazu § 121 Rn 7 mwN). Dem gemeinnützigen Verein, dem im Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind übertragen worden ist, kann kein Anwalt beigeordnet werden (Ddorf FamRZ 95, 373). Ist ein Insolvenzverwalter Rechtsan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die in § 1119 genannten Änderungen sind Inhaltsänderungen der Hypothek iSd § 877 und würden deshalb der Zustimmung der gleich- und nachrangigen Berechtigten voraussetzen, um den Rang der Hypothek zu haben. Ohne diese Zustimmung könnten Zinsen nur Rang nach solchen Rechten erhalten (§ 879). Zur Erleichterung derartiger Änderungen bestimmt § 1119 Ausnahmen von der Zustimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schlichter Aufenthalt.

Rn 34 Der schlichte Aufenthalt hat weder ein zeitliches Moment noch setzt er besondere Beziehungen zu dem Ort voraus, doch reichen ganz flüchtige Kontakte, wie etwa die bloße Durchreise, nach hM nicht aus (Erman/Hohloch Rz 57; Looschelders Rz 13; Soergel/Kegel Rz 60; aA v Bar/Mankowski IPR I, § 7 Rz 30). Gewisse Verweildauer an einem bestimmten Ort ist erforderlich (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumnis (Abs 2).

Rn 9 Nach Fristablauf (eine Woche) werden nur die Kosten des Antragsstellers berücksichtigt und entsprechend der Quote festgesetzt. Ausgehend vom Wortlaut und der mit der Fristsetzung bezweckten Arbeitserleichterung für das Gericht muss der Rechtspfleger ein nach Fristablauf aber vor Hinausgabe des Kfb aus der Sphäre des Gerichts eingegangenen Antrag als verspätet nicht mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 9 Rechtsmittel gegen die Übernahme wie auch gegen die nicht erfolgte Übernahme oder Vorlage an die Kammer sind nicht eröffnet. Auch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung kann hierauf grds nicht gestützt werden (Abs 4; Kobl Beschl v 10.9.18 – 12 U 1245/17). Anderes gilt, wenn eine nicht mehr verständliche oder offensichtlich unhaltbare Missachtung der Zuständigkeitsno...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 50 Die GdW schuldet die vereinbarte Vergütung. Fehlt eine Bestimmung zur Höhe, kann der Verw nach § 612 BGB ein marktübliches Honorar verlangen (KG ZMR 04, 460; BayObLG FGPrax 97, 136), sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Unentgeltlichkeit kommt ggf bei der Verwaltung kleinerer WE-Anlagen in Betracht; dann gelten §§ 662 ff BGB. Ggf steht dem Verw ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung in eigener Sache.

Rn 7 Vertritt sich ein Anwalt in eigener Sache selbst, entstehen keine Anwaltsgebühren, da ein Anwalt mit sich selbst keinen Anwaltsvertrag schließen kann. Um diese ›Lücke‹ zu schließen, schafft die Regelung in Abs 2 S 3 einen Kostenerstattungsanspruch, dem gar keine tatsächlichen Kosten zugrunde liegen. Für die Kostenerstattung wird ein Vergütungsanspruch fingiert, der dann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zweiparteienprinzip (Verbot des Insichprozesses).

Rn 3 Der Zivilprozess lebt vom Parteiengegensatz, also einer Konstellation, in der sich zwei Parteien als Angreifer und Verteidiger gegenüberstehen. Darum endet ein Prozess, nachdem sich kraft Erbgangs in einer Person die Parteistellung von Kl und Bekl vereinigt (BGH NJW-RR 99, 1152; FamRZ 11, 288 Rz 7 ff). Wegen des notwendigen Interessengegensatzes müssen Kl und Bekl perso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Laufzeit.

Rn 4 § 550 findet Anwendung, wenn die Mietvertragsdauer ein Jahr überschreitet, wobei der Beginn des Mietverhältnisses maßgeblich ist. Unter § 550 fallen auch Mietverhältnisse auf Lebenszeit und Mietverhältnisse, die eine so lange Kündigungsfrist vorsehen, dass sie nicht mindestens jährlich aufgelöst werden können. Entspr gilt für Mietverträge, bei denen das Kündigungsrecht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schriftform.

Rn 22 Gemäß § 127a BGB wird die notarielle Beurkundung durch einen Protokollvergleich ersetzt (BGHZ 214, 45). Das Gericht ist zur Protokollierung eines Vergleiches grds verpflichtet, selbst wenn dieser Vergleich nicht anhängige bzw. anderweitig anhängige Streitigkeiten der Parteien betrifft, soweit der Vergleich den anhängigen Streitgegenstand wenigstens mit betrifft. Dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung kann nach § 750 I nur beginnen (s vor §§ 704 ff Rn 12), wenn Gläubiger und Schuldner im Titel oder in der Vollstreckungsklausel namentlich als solche bezeichnet sind. Für oder gegen wen vollstreckt wird, ist eine Frage, deren Beantwortung den Vollstreckungsorganen entzogen ist, weil es sich um eine inhaltliche Bedingung der Vollstreckbarkeit hand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 3 Führt diese Erbfolge oder die Anwachsung nach § 2095 zu einer Erbteilserhöhung, gelten beide Erbteile als jeweils gesonderte Erbteile. Die Zuwendung eines Vorausvermächtnisses, einer Auflage oder sonstige Anordnungen an einen Miterben führt nicht zwingend zu einem Ausschluss der Ausgleichung hinsichtlich des Nachlassrestes (RGZ 90, 419). UU ist dadurch die Ausgleichungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderbedarf.

Rn 24 Der Begriff des Sonderbedarfs ist definiert in § 1613 Abs 2 Nr 1. Danach ist Sonderbedarf ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Unregelmäßig ist der Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist und deshalb bei der Bemessung des Regelbedarfs und damit des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden kann. Ausgaben, auf die der Berechtigte si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerber.

Rn 7 Der nach § 566 I eintretende Erwerber kann die Miete nach einer Modernisierungsmaßnahme erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese vor oder nach seinem Eintritt in das Mietverhältnis abgeschlossen sind (KG ZMR 00, 757, 759). Eine Erhöhung ist auch möglich, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verantwortlichkeit des Richters.

Rn 6 Die Ausbildung muss zwingend ›unter Aufsicht des Richters‹ erfolgen. Dieser bleibt mit Blick auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, § 16 S 2 GVG) und das sog Richtermonopol (Art 92 I GG) allein verantwortlich für die korrekte Erfüllung der dem Referendar übertragenen richterlichen Aufgabe. Die Tätigkeit des Referendars im Aufgabenbereich des § 10 GVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1).

Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betracht. Anwendbar ist § 185 auch auf Zeugen oder Drittschuldner (so auch MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; St/J/Roth Rz 2; aA Musielak/Voit/Wittschier Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 6). Der Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Allgemeine Fragen.

Rn 24 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen (Hambg FamRZ 14, 1563 [Fortbestand früherer Ehe der Kindesmutter]; Nürnbg FamRZ 21, 493 Anm Solomon [Ehe der Eltern]), s.o. Rn 9 sowie Art 3 Rn 46 ff. Dabei kann sich auch die Vorfrage der Scheidung der Vorehe stellen, dazu Hambg FamRZ 21, 956 Anm von Hein = StAZ 21, 113 m Aufs Wall, 102. – Für die Bestimmung des gewöhnlichen Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgleichsanspruch des Erben bei Mietvorauszahlungen (§ 563b II).

Rn 8 Da die mietvertragsgebundenen Erblasserschulden letztlich den Erben treffen und andererseits durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses dessen Identität gewahrt bleibt, ist es konsequent, bei Mietvorauszahlungen (auch Mieterdarlehen und Baukostenzuschüsse) des Verstorbenen, die den Eintretenden im Außenverhältnis zum Vermieter entlasten, eine Herausgabe dieser ›erspart...mehr