Ein Handy während der Autofahrt in der Hand zu halten und zu bedienen, ist verboten. Doch wie sieht es aus, wenn beide Hände frei sind und das Handy auf dem Oberschenkel abgelegt wird? mehr
Alle modernen Kraftfahrzeuge erfassen zahlreiche Daten und übermitteln diese an Hersteller oder Dienstanbieter, etwa zur Erhöhung der Sicherheit oder für intelligente Verkehrsleitsysteme. Dabei stellen sich bei aller Nützlichkeit auch Grundsatzfragen, etwa wem diese Daten gehören und wer sie wie nutzen darf und ob die Vorgaben der DSGVO beachtet werden.mehr
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Bei Wirtschaftsgütern, die zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens geeignet sind, hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er sie als Betriebsvermögen behandelt oder nicht. Ist der Ausweis eines gemischt genutzten Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen ratsam?mehr
Sich vom Unfallort ohne Wartezeit zu entfernen, ist in der Regel keine gute Idee. Es kann strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings gibt es Umstände, die ein solches Verhalten rechtfertigen und bei denen die Versicherung keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit geltend machen kann.mehr
Das FG Münster hat klargestellt, dass nach § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG u.a. für das Halten von Fahrzeugen eine Kfz-Steuerbefreiung möglich ist, solange sie ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden. Dies sei jedoch im Fall der Beförderung eines Rollstuhlfahrers zur Arbeit nicht der Fall.mehr
Leasingsonderzahlungen stellen nach der Rechtsprechung des BFH ebenso wie die laufende monatliche Leasingrate eine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung, z. B. eines Pkw, dar (BFH, Urteil v. 5.5.1994, VI R 100/93). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen Leasingsonderzahlungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge im Zeitpunkt der Zahlung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.mehr
Wenn die private Nutzung des Betriebs-Pkw nach der 1 %-Methode ermittelt wird, und der Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und seinem weiter entfernten Betrieb durchführt, gibt es eine Spezialregelung: mehr
Um die Elektromobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber mit dem AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 neue steuerliche Regelungen für betriebliche Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge geschaffen. Steuerentlastend wirkt sich dies bei privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus. Das BMF hat sich nun in einem ausführlichen Schreiben mit dem neuen Regelwerk befasst.mehr
Beim Auto spielen häufig auch Emotionen eine Rolle – nicht umsonst wird darüber so viel gestritten. Besonders über die private Pkw-Nutzung. Jüngster Ausfluss ist das BFH-Urteil vom 8.8.2013. Hiernach ist für jedes Fahrzeug im Betrieb die 1%-Methode anzuwenden, auch wenn diese Fahrzeuge von der selben Person genutzt werden.mehr
Der Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.mehr
Immer öfter werden in der Rechtsprechung Nutzungsverbote ohne weitere Überwachung anerkannt. Zuletzt hat ein Finanzgericht sogar die Besteuerung der Firmenwagen-Privatnutzung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer verneint, der sich faktisch die Nutzung selbst verbietet.mehr
Wird ein Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt, können alle Aufwendungen uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wird der Firmenwagen überwiegend betrieblich, aber auch privat genutzt, ist die private Nutzung mit dem pauschalen 1%-Wert als Betriebseinnahme anzusetzen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.mehr