Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.12.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr
Rz. 32 Neben Berufsvertretungen und Berufsverbände (Rz. 22, 30) sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG auch kassenärztliche (kassenzahnärztliche) Vereinigungen und kassenärztliche Bundesvereinigungen ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen (Rz. 22). Mithin liegen bei ihnen die subjektiven Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr
Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr
Rn. 639 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Anzuerkennen ist ein selbstständiger Vermögensteil bei einem Arzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin (BFH BStBl II 2005, 208); bei einem RA und Notar, bei dem die Tätigkeiten organisatorisch und hinsichtlich der Mandantschaft getrennt ausgeübt werden (FG D'dorf EFG 2002, 1174 rkr); bei einem Radiologen und Akupunkteur (FG SchlH EFG 2007, 37 rkr...mehr
Rn. 490 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BW EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Treu...mehr
Rz. 17 Außerhalb der Vorschriften des Handelsrechts ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen oder Verordnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gewerberechts[1], für verschiedene Gewerbetreibende, Betriebe oder Branchen besondere Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten. Auf die detaillierte Aufzählung in AEAO, zu § 140 AO [2] wird hingewiesen. Rz. 18 Besondere Aufzeichnu...mehr
Begriff Ein Vertragsarzt ist ein niedergelassener Arzt, der Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung ist und vertragsärztliche Rechte und Pflichten hat. Zu den Pflichten gehören u. a. die medizinisch notwendige Versorgung sicherzustellen. Das Honorar wird von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgezahlt. Der Begriff Vertragsarzt wird in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals...mehr
In den 90er Jahren wurde der Bedarf nach einer wohnortnahen rehabilitativen Behandlung, insbesondere bei orthopädischen Erkrankungen, laut. Nicht jeder erkrankte Mensch benötigt eine stationäre Rehabilitationseinrichtung mit Unterkunft und Verpflegung. Aus diesem Bedarf heraus entstand die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) und auch die sog. "ambulante orthopädisch-tr...mehr
Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesund...mehr
Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr
Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr
Rz. 19 Kassenärzte und Kassenzahnärzte haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (Satz 1). Der Nachweis ist bis zum 30.6.2021 zu erbringen (Satz 2). Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbrac...mehr
Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr
Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr
Rz. 469 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Kalendertage sind alle Tage eines Jahres. Der Begriff des Arbeitstages hingegen ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass ...mehr
Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr
a) Ausnahmegrund Rz. 181 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG regelt die Ausnahme zum Grundsatz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG, der solchen Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Zweck – genutzt wird. Ausdrücklich ausgenommen von der Befre...mehr
Rz. 37 Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (Meistbegünstigungsprinzip; BSG, Urteil v. 30.10.2014, B 5 R 8/14 R). Der Rehabilitationsträger muss rein theoretisch in der Lage sein, seine mut...mehr
Rz. 12 § 9b Abs. 1 EStG verweist hinsichtlich des Vorsteuerbetrags auf § 15 UStG. Daraus folgt, dass für die Frage, ob die Vorsteuer von der USt abgezogen werden kann, ausschließlich das USt-Recht gilt.[1] Dabei ist zu beachten, dass das USt-Recht einer erheblichen Dynamik ausgesetzt ist, die von gesetzgeberischen Maßnahmen, aber zunehmend auch von zahlreichen Entscheidungen...mehr
Rz. 4 Dritte i. S. d. § 97 sind Rechtspersonen, die nicht Leistungsträger, nicht Verbände, nicht Arbeitsgemeinschaften i. S. v. § 94 und auch keine öffentlich-rechtlichen Träger sind, wenn sie unmittelbar in die Gewährung von Sozialleistungen einbezogen sind. Insofern sind die Einrichtungen der kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts, und da...mehr
Rz. 2 Die Vorschrift überträgt ab 1.1.2000 in Abs. 1 allen Leistungserbringern (vgl. § 69) die Verantwortung für die Sicherung und die Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen (vgl. allgemein zur Qualitätssicherung: Vorbem. zu §§ 135 bis 139c). Damit wird nicht nur im Sinne eines Programmsatzes bzw. einer Auslegungshilfe, sondern verbindlich geregel...mehr
Rz. 3 Abs. 1 regelt als Grundsatz, dass die vereinbarte Gesamtvergütung (vgl. § 87a) von der jeweiligen KV an die Leistungserbringer der vertragsärztlichen Versorgung, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, angestellte Ärzte oder Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigte Einrichtungen und Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen der Versic...mehr
Rz. 2 Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Vertragspsychotherapeuten, der medizinischen Versorgungszentren und/oder der Vertragszahnärzte sind für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung auf der Landesbene die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV). Der Gesetzgeber hat die allgemein bekannte und in der Praxis etablierte Bezeich...mehr
Rz. 18 Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG und § 311 SGB III besteht die Bescheinigungspflicht nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in jedem Fall der Arbeitsunfähigkeit, also auch dann wenn die Dauer der Erkrankung nur 1 oder 2 Kalendertage beträgt, Satz 1 Nr. 2 (Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 19; Stachnow-Meyerhoff, in: jurisPK-SGB II, § 56 Rz. 34; a. A. Birk, in: Münder, SGB ...mehr
Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr
Rz. 35 Behandelt ein (Zahn-)Arzt einen gesetzlich versicherten Patienten, steht ihm ein Honoraranspruch nur gegen die kassen(zahn)ärztliche Vereinigung [40] zu. Diese ist im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Drittschuldnerin zu benennen. Solchen Vereinigungen gehören alle Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Kr...mehr
Rz. 17 Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch den Kassenarzt: BSG, Urteil v. 28.10.1981, 3 RK 59/80. Urlaubsabgeltung und deren Ruhenswirkung: BSG, Urteil v. 27.6.1984, 3 RK 9/83. Ruhen des Krankengeldes bei Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG: BSG, Urteil v. 14.3.1985, 7 RA 61/84; BSG, Urteil v. 25.7.1985, 7 Rar 74/84. Ruhen des Krankengeldanspruchs bei Zusammentreffen mit Übergan...mehr
Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr
Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477 eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368g Abs. 4 der bis 31.12.1988 geltenden Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, nach dem die stationäre Behandlung in Krankenhäusern nur insowei...mehr
Rz. 43 Bei der ambulanten Behandlung im Krankenhaus ist zwischen sog. Chefarztambulanz (§ 116 SGB V), Notfallambulanz und ambulanten Operationen zu unterscheiden.[72] Grundsätzlich bestehen bei einer ambulanten Behandlung nur vertragliche Beziehungen zu dem die Ambulanz betreibenden Chefarzt, selbst wenn die Behandlung tatsächlich durch einen nachgeordneten Arzt ausgeführt w...mehr
Als Arzt darf nur tätig werden, wer die Approbation als Arzt vorweisen kann. Für Ärzte eines Mitgliedsstaats der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine entsprechende Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufs in der Bundesrepublik erforderlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine Zulassung als Kassenarzt vorliegen.mehr
Rz. 1 Die Freiberuflerpraxis in der Insolvenz ist leider kein Einzelfall.[1] Unter Freiberuflern im nachstehenden Text werden die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und in § 1 Abs. 2 PartGG genannten freien, insbesondere kammergebundenen Berufe wie Rechtsanwälte,[2] Notare,[3] Steuerberater,[4] Patentanwälte,[5] Wirtschaftsprüfer,[6] Ärzte,[7] Zahnärzte,[8] Architekten[9] und ähnlich...mehr
Rz. 223 Bei den Ärzten[240] ist zunächst zu unterscheiden zwischen Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten. Daneben spielt es eine Rolle, ob es sich um einen angestellten Krankenhausarzt handelt. Das Einkommen eines Krankenhausarztes, welches dieser aus dem Vertragsverhältnis mit dem Krankenhausträger erzielt, ist Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO und unterliegt als s...mehr
[8] Die Revision ist teilweise begründet. [9] A. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [10] Auch bei Anwendung des § 1578b Abs. 2 i.V.m. § 313 BGB sei der Unterhalt der Ehefrau nicht zu befristen. Sie habe erhebliche, nicht mehr zu kompensierende ehebedingte Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen erlitten. Die Ehefrau habe ihren bereits drei Jahre...mehr
Leitsatz Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für die...mehr
Begriff Es besteht kein Anspruch auf Anpassung einer Teilungserklärung, die die Nutzung des Sondereigentums als Arztpraxis vorschreibt, weil die bei Gründung der Eigentümergemeinschaft noch bestehende Niederlassungsfreiheit der Kassenärzte inzwischen stark eingeschränkt ist (AG Elmshorn, Urteil v. 3.12.2013, 48 C 8/13). Teilungserklärung legt Nutzung der beiden Gebäude als P...mehr
Rz. 45 Der Rechtsweg ist eröffnet: für eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Krankenhausbetreiber mit dem Ziel, ihm zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr radiologisch-diagnostische Untersuchungen als ambulante Leistungen nach § 116b SGB V durchzuführen und/oder abzurechnen, sofern die Untersuchungen keine vom Leistungskatalo...mehr
Rz. 21 Grundsätzlich hat der Versicherte in Anlehnung an das frühere Recht (vgl. § 184 Abs. 2 RVO) eines der beiden nächstgelegenen, für seinen Behandlungsfall geeigneten Krankenhäuser zu wählen, und der verordnende Arzt hat diese beiden Krankenhäuser in seiner Verordnung anzugeben (§ 73 Abs. 4 Satz 3). Wählt der Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als eines der be...mehr
Rz. 3 Nach Abs. 1 werden für das Verfahren bei den Behörden nach dem SGB (vgl. § 1 Abs. 2) keine Gebühren und Auslagen erhoben. Während Gebühren die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme der Verwaltungsbehörde darstellen, fallen unter den Begriff Auslagen tatsächliche Aufwendungen wie Schreibgebühren, Gebühren für Bescheinigungen, Telefon-, Fax- und Telegrammkoste...mehr
Leitsatz Orientiert sich der für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz zu zahlende Kaufpreis ausschließlich am Verkehrswert, so ist in dem damit abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 3 EStG, §§ 95ff., § 103 Abs. 4 SGB V, § 3, § 10 Abs. 4 GüKG Sachverhalt Ein Facharzt für Orthopädie er...mehr
Der Begriff der „Bezüge aus einem Dienstverhältnis“ umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung. BGH, 11.5.2010– IX ZR 139/09 I. Der Fall Streit zwischen Insolvenzverwalter und Abtretungsgläubiger Der Beklagte ist Treuhänder in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Die Klägerin gewährte dem Schuldner in den Jahren 2003...mehr
Leitsatz 1. Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die ein Mitglied des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz erbringt, sind steuerbar. 2. Bei Vorliegen eines eigennützigen Erwerbsstrebens liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vor. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG, Art. 2 Nr. ...mehr
In einem Leserbrief beklagte sich ein Privatpatient darüber, dass er von seinem Lebensgefährten getrennt werde, wenn er mit diesem gemeinsam den Hausarzt aufsuche. Er selbst werde in das Wartezimmer für Privatpatienten im Obergeschoss gebeten, während sein Lebensgefährte im Erdgeschoss das überfüllte Wartezimmer für Kassenpatienten aufsuchen müsse. Diese "Zwei-Klassen-Medizi...mehr
Rz. 60 Die Besteuerung nach Nr. 2 setzt einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der beendeten Tätigkeit oder dem beendeten Rechtsverhältnis voraus[1]; die Einkünfte müssen zudem ihre rechtliche Grundlage in der früheren Einkünfteerzielung haben. Dies trifft insb. beim Entgelt für eine früher erbrachte Leistung zu, z. B. den laufenden Versorgungsleistungen, die die Witwe eine...mehr
Von Bedeutung sind ferner die für alle Arbeitnehmer geltenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-Richtlinien), die auf der Grundlage des § 92 Abs. 1 Nr. 7 SGB V erlassen worden und für alle Kassenärzte nach § 81 Abs. 3 Nr. 2 SGB V verbindlich sind. Nach Ziff. 1 dieser Richtlinien liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigk...mehr
Der Fünfte Senat des BAG (Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18, ZAT 2020, 42 mit Anm. Gundel) hat zu einer praktisch häufig auftretenden Konstellation entschieden. Ein Arbeitnehmer ist langandauernd arbeitsunfähig erkrankt. An eine Erst- oder Folgebescheinigung schließt sich eine erneute Erstbescheinigung an. Der Sechs-Wochenzeitraum der Entgeltfortzahlung ist erschöpft oder er...mehr
Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr
Das am 24.5.1986 in Kraft getretene und zunächst bis zum 31.12.1997 geltende Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [1] (vgl. § 3) war als Ergänzung zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen[2] sowie im Zusammenhang mit der Einführung des "Arztes im Praktikum" (AiP) zu ...mehr
Für die Nebentätigkeit von angestellten Ärzten gilt neben der allgemeinen Vorschrift des § 11 BAT die Sonderregelung in SR 2c BAT Nr. 5 zu § 11. Grundsätzlich ist der Arzt ebenso wenig wie alle anderen Angestellten zur Übernahme von Nebentätigkeiten verpflichtet, es sei denn, dies wurde in einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag gem. § 4 Abs. 2 BAT vereinbart. In Nr. 5 der SR 2c...mehr
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