02.02.2018 | News BAG-Urteil

Zahlt der Ex-Arbeitgeber die vereinbarte Karenzentschädigung nicht, kann der Arbeitnehmer vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zurücktreten. Der Rücktritt wirkt dann erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er erklärt wird, entschied nun das BAG - in einem Fall, in dem der Arbeitnehmer seinen Rücktritt eigentlich gar nicht beabsichtigt hatte.mehr