Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 9.1 Vorbemerkungen
Rz. 232 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Teilweise wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist. Dem ist nach der hier vertretenen Auffa...mehr