Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Anerkennung von im Ausland ... / 6 Regelungen in den Bundesländern

Die Tatsache, dass das Berufsrecht in Deutschland in nennenswerter Weise landesrechtlich geprägt ist, macht es erforderlich, dass die Vorschriften des BQFG auch in den Ländern ergänzt und ausgefüllt werden.mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / b) FG Hessen – 4 K 890/17

aa) Sachverhalt Das Hessische FG hat im Jahr 2020 zur steuerrechtlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen (FG Hess. v. 28.1.2020 – 4 K 890/17, WM 2020, 1587, rechtskräftig). Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine Bank hatte in den Jahren 2004-2006 im Wege einer Wertpapierleihe deutsche Aktien cum Dividende jeweils kurz vor dem Dividen...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / bb) Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 AO

Auch nach Ansicht des FG Hessen ist bei der Übertragung der Aktien über den Dividendenstichtag aufgrund der vertraglichen Gestaltung lediglich eine sog. formale zivilrechtliche Rechtsposition an den Aktien, eine leere Eigentumshülle, verschafft worden. Die Geschäfte seien von vornherein darauf angelegt gewesen, dem ursprünglichen Aktieninhaber die Erträge aus den Aktien im w...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / aa) Sachverhalt

Das Hessische FG hat im Jahr 2020 zur steuerrechtlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen (FG Hess. v. 28.1.2020 – 4 K 890/17, WM 2020, 1587, rechtskräftig). Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine Bank hatte in den Jahren 2004-2006 im Wege einer Wertpapierleihe deutsche Aktien cum Dividende jeweils kurz vor dem Dividendenstichtag als...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / cc) Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO

Zusätzlich hat das Gericht zur Beseitigung der sonstigen steuerlichen Folgen der gescheiterten Cum/Cum-Transaktion für die vertraglichen Vereinbarungen einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO angenommen. Nach § 42 AO ist dem Gericht zufolge eine Gestaltung rechtsmissbräuchlich, wenn sie – gemessen an dem erstrebten wirtschaftlichen Ziel – einen unangemessenen W...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / I. Einleitung

Cum/Cum-Transaktionen als die "kleinen Schwestern" der Cum/Ex-Transaktionen stehen zwar nicht vergleichbar im Fokus der steuerrechtlichen Öffentlichkeit, haben jedoch gleichwohl in der steuerliche Praxis einen weit verbreiteten Anwendungsbereich. Bei Cum/Cum-Transaktionen werden deutsche Aktien ausländischer Anteilseigner vor dem Dividendenstichtag an inländische Gesellschaf...mehr

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Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

Leitsatz 1. Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird. 2. Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als Sportler vor, stellen...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 84 Nutzen Leistungsträger ihr Recht auf Rentenantragstellung z. B. im Grundsicherungsrecht aus – hier nach § 5 Abs. 3 SGB II – kann der mit einem frühzeitigen Rentenbezug verbundene Abschlag gemäß § 77 einen Anspruch auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG rechtfertigen (Hess. LSG, Beschluss v. 9.2.2017, L 2 R 304/16 B ER).mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.4 Vollwertige Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten

Rz. 11 Bei der Vergleichsbewertung werden aufgrund der Ausnahmereglungen in den Nr. 1 bis 3 daher ausschließlich vollwertige Beitragszeiten und reine Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt. Rz. 12 Der Begriff der vollwertigen Beitragszeiten wird durch § 54 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 definiert. Danach sind solche Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Bei...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 8.2 Arbeitgeber – Anbieter

Zwischen Arbeitgeber und Anbieter ist eine Vereinbarung über die entsprechende Versicherung, bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Beschäftigte Begünstigter ist, abzuschließen. Dies wird in der Regel durch einen sogenannten Gruppenversicherungsvertrag geschehen, in den sämtliche Beschäftigte einbezogen werden, die sich für den jeweiligen Anbieter und Durchführu...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte - inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zustellung im Ausland

Rn 23 Soweit die Zustellung durch Aufgabe zur Post erfolgt, wird diese bereits mit der Übergabe an die Post bewirkt, unabhängig davon, ob sich der Zustellungsadressat im In- oder Ausland befindet. Die Zustellung durch Aufgabe zur Post ist demnach immer eine Inlandszustellung. Wegen der Zugangsfiktion des § 184 Abs. 2 ZPO ist aber für die Zweiwochenfrist zu differenzieren; di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 37 Bernsen, Probleme der Insolvenzrechtsreform aus der Sicht des Rechtspflegers, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage, S. 1843; Graeber, Zur Übertragung der Zustellungen nach § 8 Abs. 3 InsO und ihre Berücksichtigung bei der Vergütungsfestsetzung, ZInsO 2005, 752; Hess, Die Zustellung von Schriftstücken im europäischen Justizraum, NJW 2001, 15 ff.; ders., N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Mischumwandlungen und Kombination verschiedener Umwandlungsarten

Tz. 132 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Obwohl den Gesetzesmaterialien zum UmwBerG zu entnehmen ist, dass das UmwG auch die Kombination verschiedener Umwandlungsarten in einem Umwandlungsvorgang ermöglichen soll, hat dies im Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden. Das Schrifttum steht eher abl dazu. Für unzulässig gehalten werden die sog "verschmelzende Spaltung" (s Geck, DStR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wegen des Entstehungszeitpunkts s Tz 171. Wegen der idR ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Zustellung durch den Insolvenzverwalter

Rn 25 § 8 Abs. 3 ermöglicht es dem Insolvenzgericht, den Insolvenzverwalter mit der Durchführung notwendiger und eigentlich dem Insolvenzgericht obliegender Zustellungen zu beauftragen. Über § 21 Abs. 2 Nr. 1 kommt eine entsprechende Beauftragung auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren in Betracht. Rn 26 Eine Ausdehnung der Vorschrift über den ausdrü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

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zfs 12/2021, Fiktive Bestim... / 2 Aus den Gründen:

[11] 1. Zu Recht haben die Vorinstanzen die Klage nicht an deren Unzulässigkeit scheitern lassen, denn selbst wenn die Kl. nach A.2.10.1 AKB gehalten gewesen wäre, das dort geregelte Sachverständigenverfahren einzuleiten, hätte die Nichtbeachtung dieser Regelung nicht die Unzulässigkeit der Klage zur Folge, sondern könnte lediglich dazu führen, dass der mit der Klage verfolg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG, C.H. Beck Vlg 2019; Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, Schäffer-Poeschel Vlg 2009; Lademann, UmwStG, Richard Boorberg Vlg 2012; Lange, Grenzüberschreite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend tä...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / 2. Zweite Stufe

Rz. 17 Die zweite Stufe, d.h. Eingriffe mittlerer Intensität, sind nach § 85 Abs. 2 BGB n.F. entweder solche Änderungen des Stiftungszwecks, die nicht unter § 85 Abs. 1 BGB n.F. fallen, oder Änderungen anderer "prägender Bestimmungen" der Satzung. Rz. 18 Nicht unter § 85 Abs. 1 BGB n.F. fallende Änderungen des Stiftungszwecks sind nach der Gesetzesbegründung insbesondere Zwec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Nutzwert von Inkassodienstleistungen und Entlastung der Justiz

Rz. 106 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurden von dem Gesetzgeber der Nutzwert von Inkassodienstleistungen und die Entlastungseffekte für die Justiz nur unzureichend berücksichtigt. Eine hinreichende Diskussion dieser Gesichtspunkte ist bis heute zu vermissen. Die Bedeutung der registrierten IKU für die Liquidität der deutschen Wirtschaft und die Sicherung ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Aussetzung

Rz. 140 Wird nicht nur um die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten, sondern ist zudem auch Verzugslohn eingeklagt, so kann der Streit um die Aussetzung einer Lohnklage mit 1/10[148] bis 1/5[149] des geltend gemachten Zahlungsanspruches bewertet werden.mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 151 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[193] Rz. 152 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / VIII. Erledigungsklausel/salvatorische Klausel

Rz. 156 Die allgemeine Erledigungsklausel hat zumindest dann einen gesonderten Wert, wenn vorher weitere Ansprüche zwischen den Parteien streitig gewesen sind.[173] Allerdings sollte auch eine salvatorische Klausel mit einem Mehrwert berücksichtigt werden, wenn keine weiteren Ansprüche streitig gewesen sind. Die Erledigungsklausel führt zu einer umfassenden Beendigung aller ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XIV. Abmahnung, Widerruf, Persönlichkeitsrechtsverletzung

Rz. 118 Die Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist eine vermögensrechtliche Streitigkeit[120] und im Allgemeinen mit einem Monatseinkommen des Arbeitnehmers zu bewerten (Abschnitt A.I.2.1 des Streitwertkatalogs); in einem Verfahren mit mehreren Abmahnungen soll maximal ein Vierteljahresverdienst in Ansatz zu bringen sein (Abschnitt I. Nr. 2.2 des Strei...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Der Weiterbeschäftigungsantrag

Rz. 59 Ein Feststellungsantrag nach § 4 KSchG und ein Antrag auf Verurteilung zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits[54] sind keine identischen Ansprüche und bilden auch keine wirtschaftliche Einheit. Die fehlende wirtschaftliche Identität folgt insbesondere daraus, dass dann, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Feststellungsantrag und dem W...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 91 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / III. Die allgemeine Feststellungsklage

Rz. 64 Der allgemeine Feststellungsantrag soll beim Streitwert nicht gesondert berücksichtigt werden, auch wenn er deutlich als selbstständiger Antrag gekennzeichnet und begründet wird.[68] Auch bei der Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren sei ein allgemeiner Feststellungsantrag ("sondern ungekündigt fortbesteht") nicht gesondert zu bewerten.[69] Die gleiche Au...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 7 Der zeitliche Ablauf der Gründung hängt davon ab, ob sich der Gesellschafter bei der Firmierung mit einem vorreservierten Unternehmensnamen und einem mehr oder weniger standardtsierten GmbH-Vertrag begnügt oder ob er – und das wird häufig bei der Gründung mit ausländischen Gesellschaftern so sein – Wert legt auf die individuelle Bestimmung der Firmierung sowie Formulie...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Einleitung und Grundsätze

Rz. 94 Das Internationale Insolvenzrecht ist infolge der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) zu weiten Teilen vergemeinschaftet. Die Neufassung der EuInsVO (EU) 2015/848 löste die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29.5.2000[238] ab, die gemäß Art. 19 der VO aufgehoben ist und nur noch für Altfälle...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Anwendbarkeit in Drittstaatenfällen

Rz. 110 Lange Zeit umstritten war die Frage, ob die EuInsVO nur bei einem Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten oder schon dann anwendbar ist, wenn nur ein Mitgliedstaat und ein Drittstaat betroffen sind (sog. einfacher oder qualifizierter Drittstaatenbezug).[277] Erwägungsgrund (14) der EuInsVO a.F. enthielt sich mit der apodiktischen Aussage, dass die Verordnung nur für...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / Literaturtipps

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

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Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 2 Gründe

II. Während die Berufung der Beklagten zulässig und begründet ist, ist die gleichfalls zulässige Berufung der Klägerin nicht begründet. 1. Die Erbengemeinschaft hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Nachlasspflegschaft, den die Klägerin gemäß § 2039 BGB in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen könnte. a) Grundsätzlich steht im Deliktsrecht ein Schadensersatzans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 341 [Autor/Stand] Das Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Für die Steuerbarkeit ist unerheblich, ob der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben oder einen Dritten überträgt. Verzichtet der Nacherben auf die Nacherbschaft gegen Abfindung erfolgt die Besteuerung beim Nacherben ebenfal...mehr

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zfs 11/2021, Bußgeldrechtli... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die ausschließlich erhobene Sachrüge erweist sich als unbegründet. 1. Nach den Feststellungen des Bußgeldrichters führte der Betroffene am 8.10.2020 gegen 19:22 Uhr im Stadtgebiet von Kaiserslautern einen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen … , zuletzt auf der Karl-Marx-Straße. Anlässlich einer poli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr