Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Privatnutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot/ohne ausdrückliche Zustimmung

Rz. 77 Nutzt der Arbeitnehmer ein ausdrücklich nur zu dienstlichen Zwecken überlassenes (Mobil-)Telefon entgegen einem ausdrücklichen Verbot während der Dienstzeit zu privaten Zwecken, so liegen per se zwei Arbeitsvertragsverstöße vor: Der Verstoß gegen das ausdrückliche Verbot und der private Verbrauch der Arbeitszeit. Dies kann – in aller Regel nach erfolgter Abmahnung – e...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Telefon, Anrufbeantworter, Mobiltelefon

Rz. 80 Zum Anspruch des Betriebsrats im Rahmen der büromäßigen Grundausstattung gehört auch der Anspruch auf Telefonbenutzung bzw. eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage.[120] Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein.[121] Der Betriebsrat muss einerseits ungestört und ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anspruch auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Bei der Berechnung der 410 EUR-Einkünftegrenze für eine sog. Pflichtveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind die maßgeblichen Einkünfte (im Streitfall: aus Gewerbebetrieb) im Hinblick auf die Behandlung von Vorsteuerbeträgen (als BA) nach Maßgabe des § 9b Abs. 1 EStG zu ermitteln. Entscheidend ist dabei allein die nach dem USt-Recht zu beurteilende Berechtigung des Steue...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / Zusammenfassung

Begriff Im Frühjahr 2022 werden alle Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ihren Grundbesitz aufgefordert. Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 18.4.2018 auf den Stichtag 1.1.2022 sämtlicher Grundbesitz im Inland im Rahmen einer sogenannten "Hauptfeststellung" auf den bewertungsrechtlichen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.4 Angaben zu den Flurstücken [Zu den Zeilen 5 und 6]

Grundsätzlich sind zur Identifizierung der Grundstücke einer wirtschaftlichen Einheit die Daten des Liegenschaftskatasters maßgeblich. Im Einzelnen ist der Name der Gemarkung, die 6-stellige Gemarkungsnummer, die Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstück ggf. Zähler und Nenner), die amtliche Fläche (Gesamtgröße des Flurstücks) erforderlich. Hinweis Gemarkungsnummer Die 6-stellige Gema...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46a Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009. Glombik, Erwerbsminderungsrenten im neuen Gewand, RV 2001 S. 23. Leopold, Ganz neu ist jetzt die Erwerbsminderungsrente, RV 2001 S. 28. Majerski-Pahlen, Die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Probleme der Rechtsanwendung, NZS 2002 S. 475. Schmalisc...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.2 Arbeitsmarktrente

Rz. 15 Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen das krankheitsbedingt geminderte Restleistungsvermögen auf einen täglichen Arbeitseinsatz von unter 3 Stunden reduziert ist. Voll erwerbsgemindert ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch der Versicherte, der noch 3, aber keine 6 Stunden täglich mehr erwerbstäti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach Bestätigung des Insolvenzplanes

Streitig ist insbesondere, "an wen" der KSt-Bescheid wirksam bekanntzugeben war und ob wirksam gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wurde: Die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens tritt mit der Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplanes ein. Da gegen den Bestätigungsbeschluss gem. § 253 InsO die sofortige Beschwerde statthaft ist, tritt die formelle Rechtskraft frühesten...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Festsetzungsverjährung bei Auswechslung der Haftungsnorm im Rb-Verfahren

Stützt das FA die Haftungsinanspruchnahme zunächst auf §§ 69 AO und wechselt ist im Rechtsbehelfsverfahren auf eine Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO, ist hinsichtlich des Eintritts der Festsetzungsverjährung die verlängerte Verjährungsfrist wegen der Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Haftungsbescheides prüfen. Es ist Sinn de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 8c KStG: Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Übernahme einer Tätigkeit als Komplementärin gegen Haftungsvergütung

Streitig ist die Kürzung von Verlustvorträgen nach § 8 Abs. 4 KStG i.d.F. v. 23.12.2001 (a.F.). Liegt ein Branchenwechsel vor, wenn eine Tätigkeit als Komplementär-GmbH (vorherige Tätigkeit: Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft) übernommen wird? Abzustellen ist auf den Umfang der Tätigkeit der Komplementär-GmbH. Es kommt entscheidend darauf an, ob neben der Gewährung einer bl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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V / Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4637]

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A / Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 832]

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V / Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3866]

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V / Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5088]

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V / Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3323]

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.1 Innenarchitektur, Raumgestaltung

Die Gestaltung von Innenräumen durch Innenarchitekten ist laut BSG nach der allgemeinen Verkehrsanschauung trotz der vorhandenen kreativen Komponenten nicht künstlerisch, sondern bleibt im Planerisch-Handwerklichen des Architekten (BSG Beschluss vom 26.3.2014, Az. B 3 KS 6/13 B). Dies gilt auch, wenn ein Designer Entwürfe für eine Umgestaltung, etwa der Büroeinrichtung, vorn...mehr

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B / Beschlagnahme von Behördenakten [Rdn 1073]

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G / Gesperrter Zeuge/Auskunftsverlangen [Rdn 2501]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2502 Literaturhinwei...mehr

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K / Kontakte des Verteidigers zur Presse [Rdn 2883]

Rdn 2884 Literaturhinweise: Bremer, Wie der Umgang mit schönen Frauen? Justiz und Fernsehen, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 77 Britz, TV-Berichterstattung und Unschuldsvermutung, jM 2017, 257 Eisenberg, Überblick zur Verteidigung gegenüber Presse- und Medienberichterstattung, StraFo 2006, 15 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßnahme...mehr

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D / DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1706]

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K / Kriminaltechnik/Kriminaltechnische Gutachten [Rdn 2952]

Rdn 2953 Literaturhinweise: Ackermann, Zu Funktionen und Aufgaben der Kriminalistik – Standort und Stellenwert – Teil 1, Krim 2002, 297 ders., Kriminalistik weiter entwickeln – Die Frage nach tragfähigen Konzepten für die Zukunft, Krim 2003, 140 Ackermann/Koristka, Zum Stellenwert der Kriminalistik. Kriminalistik als Wissenschaft im System der Kriminalwissenschaften, Krim 2000...mehr

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A / Ablehnung, Selbstablehnung [Rdn 75]

Rdn 76 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 9. Rdn 77 1. Nach § 30 kann ein Richter Umstände, aus denen sich Ausschließungsgründe nach §§ 22, 23 oder ­Befangenheitsgründe nach § 24 ergeben können (→ Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 81; → Ausschluss eines Richters, Teil A Rdn 543), selbst anzeigen. Es en...mehr

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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A / Auslandszeuge [Rdn 482]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 71 [Autor/Stand] Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bezugsfertigkeit eines Gebäudes endet der Zustand der fehlenden Benutzbarkeit. § 246 Abs. 1 Satz 3 BewG enthält eine gesetzliche Fiktion zum Begriff der Bezugsfertigkeit von Gebäuden. Danach ist von einer Bezugsfertigkeit auszugehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen vorgesehenen Benutzern die bestimmungsgemäße G...mehr

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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G / Gesetzesnovellen [Rdn 2478]

Rdn 2479 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Beukelmann/Heim, Das neue Unternehmensstraf...mehr

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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G / Gesetzesnovellen [Rdn 1976]

Rdn 1977 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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H / Haftfragen [Rdn 2030]

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B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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A / Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten, Allgemeines

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 246 BewG wurde durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt. Die Gesetzesbegründung für diese Vorschrift lautet wie folgt:[3] § 246 Absatz 1 Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke und die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken in Absatz 1 folgt im Wesentlichen der Regelung in § 72 BewG. Danach liegt ein unbebautes Grundstück vor, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude ohne dauerhafte Nutzung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 151 [Autor/Stand] Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können, so gilt das Grundstück gemäß § 246 Abs. 2 Satz 1 BewG als unbebaut. Erforderlich ist eine zukunftsbezogene langfristige Betrachtung zur dauerhaften fehlenden Nutzung von Gebäuden. Eine lediglich stichtagsbezogene Betrachtung ist für die Erfüllung des Tatbesta...mehr

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A / Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1532]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet ha...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Schon in den früheren deutschen Bundesstaaten wurde eine Abgabe auf Grundstücksübertragungen erhoben, teils in Form der sog. Grundwechselabgabe, teils in Form des Urkundenstempels. Mit dem Gesetz zur Änderung des Reichsstempelgesetzes (RStempG) vom 15.7.1909 (RGBl 1909, 717) wurde erstmals in das RStempG v. 1.7.1881 (RGBl 1881, 185) i. d. F. der Bekanntmachung v. 3.6.1...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.1 Zur allgemeinen Rechtmäßigkeit

Es ist bis heute nicht unumstritten, ob das Mittel der Aussperrung als besonderes Arbeitskampfmittel überhaupt von Rechts wegen zur Verfügung steht. Da Arbeitgeber für streikbedingte Arbeitsausfälle ohnehin keinen Lohn zahlen brauchten und sich Beschäftigte so mit der Streikteilnahme schon selbst schädigten, bedürfe es keines Aussperrungsrechts. Ein ausgewogenes Verhandlungs...mehr