Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Wesentlichkeit

Rn 16 Hinsichtlich des Verstoßes gilt das Wesentlichkeitsprinzip. Nicht jede Nichtbeachtung der Regelungen der §§ 217 ff. führt zu einer Versagung der Bestätigung. Wesentlich ist ein Mangel dann, wenn er Auswirkungen auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte.[22] Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Mehrheitserfordernis z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 20 Dobler/Lambert, Einsatz von betriebswirtschaftlichen Instrumenten bei der Erstellung von Insolvenzgutachten, ZInsO 2010, 1819; Hess/Weis, Die interne Rechnungslegung des Insolvenzverwalters aus Anlass der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, NZI 1999, 482; Möhlmann, Die Berichtspflichten des Insolvenzverwalters zum Berichtstermin eine betriebswirtschaftliche Perspektive,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Öffentliche Bekanntmachung und Niederlegung (§ 235 Abs. 2)

Rn 4 Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch öffentliche Bekanntmachung zu verbreiten (§ 235 Abs. 2 Satz 1), die in der Form des § 9 und damit durch zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfolgen hat. In der Bekanntmachung müssen Ort, Zeit und Tagesordnung des Erörterungs- und Abstimmungstermins bekan...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 21.7.2022 – 1 BvR 469/20 u.a. 1. Das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) ist Freiheitsrecht im Verhältnis zum Staat, der in das Erziehungsrecht der Eltern nicht ohne rechtfertigenden Grund eingreifen darf. In der Beziehung zum Kind bildet aber das Kindeswohl die maßgebliche Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung. 2. Die Entscheidung über die Vornah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Form des Berichts

Rn 2 Für den Bericht des Insolvenzverwalters enthält das Gesetz keine Formvorschrift. In der Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen mündlichen Bericht.[7] Der Insolvenzverwalter sollte im Berichtstermin persönlich anwesend sein und berichten, was eine Vertretung in Ausnahmefällen nicht ausschließt (z.B. bei Erkrankung des Insolvenzverwalters bei gleichze...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Der Berichtstermin als Gläubigerversammlung

Rn 1 Nach § 29 Abs. 1 bestimmt das Insolvenzgericht bereits im Eröffnungsbeschluss Termine für (i) eine Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, den sog. Berichtstermin (§ 29 Abs. 1 Nr. 1); und (ii) eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ausnahmefall Existenzgrundlage

Rz. 19 [Autor/Stand] Über § 159 Abs. 2 BewG wird sichergestellt, dass die künftige Nutzung einer noch land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche i.d.R. dann nicht zu einer Bewertung als Grundvermögen führt, wenn diese Fläche die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers darstellt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Betriebsinhabers, m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 26 In konsequenter Umsetzung der von Rechtsprechung und Literatur[75] schon zur Sequestration gemäß § 106 KO entwickelten Grundsätze und wiederum in enger Anlehnung an die frühere Regelung des § 11 VerglO wurde für das moderne Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Die Anordnung und die daraus resulti...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit dem StEntlGesetz (StEntlG) 1999/2000/2002...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 Anfechtung des Hebesatzes

Rz. 22 Im Verfahren gegen den GewSt-Bescheid sind auch Einwendungen des Steuerschuldners gegen den Hebesatz zulässig. In diesem Verfahren kann sowohl geprüft werden, ob der Beschluss der Gemeinde als solcher gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, als auch, ob der Satzungsgeber bei der Bestimmung der Höhe des Hebesatzes die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens beachtet hat...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Unechte Realteilung bei Übertragung eigener Aktien

Die Realteilungsgrundsätze finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Anteile als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien der ausscheidenden Mitunternehmerin werden. Das FG entschied weiterhin, dass die spätere Einziehung der übertragenen Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren keine Sper...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Höhe des Hebesatzes (§ 16 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 8 Die GewSt wird nach § 16 Abs. 1 GewStG auf der Grundlage des GewSt-Messbetrags mit einem Prozentsatz – hierbei handelt es sich um den sog. Hebesatz – festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird von der zur Erhebung der GewSt berechtigten Gemeinde bestimmt. In der Wahl des Hebesatzes sind die Gemeinden zwar grundsätzlich frei. Es gelten aber gesetzliche Rahmenvorschriften...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG bei Umwandlung einer KG in eine Kapitalgesellschaft

Wird eine Personengesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, können nicht verbrauchte verrechenbare Verluste des Kommanditisten nicht mit einem Veräußerungsgewinn verrechnet werden, den der – vormalige – Kommanditist bei Veräußerung der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft erzielt. Hess. FG v. 26.1.2022 – 9 K 844/20, EFG 2022, 944, Rev. eingelegt, A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Einheitliche Erstausbildung bei freiwilligem sozialen Jahr zwischen Bachelor- und Masterstudium

Der für die Annahme einer einheitlichen Erstausbildung erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und Masterstudium ist auch dann gegeben, wenn das Kind nach dem Bachelorstudium zunächst ein freiwilliges soziales Jahr ableistet. Hess. FG v. 5.6.2020 – 5 K 34/20, EFG 2022, 1275, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 10/22mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.6 Adressat

Mahnverfahren werden nach § 689 Abs. 1 Satz 1 ZPO sachlich von den Amtsgerichten durchgeführt. Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ist grundsätzlich das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das WEG-Grundstück liegt. Die Landesregierungen wurden durch § 689 Abs. 3 ZPO allerdings ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amt...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1 Berufung

Die Berufung ist gemäß § 511 Abs. 2 ZPO immer dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung im Urteil zugelassen hat, was gemäß § 511 Abs. 4 ZPO dann der Fall ist, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechtes oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4 Hessen

3.2.4.1 Allgemeines Rz. 175 Der hessische Landesgesetzgeber hat zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein sog. "Flächen-Faktor-Verfahren" eingeführt. Es erweitert das bayerische – reine – Flächenmodell (siehe 3.2.2) zwecks Lagedifferenzierung um einen Lagefaktor, der sich aus dem Ve...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VII. Hessen

Rz. 7 Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden Erl. d. Ministerium des Innern und für Sport v. 5. 2. 2015 (StAnz. S. 182) 1. Ziele der Verkehrsüberwachung: Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Polizeibehörden und allgemeine Ordnungsbehörden w...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.3 Systematik des "Flächen-Faktor-Verfahrens"

Rz. 183 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hessischen "Flächen-Faktor-Verfahrens" nach §§ 4-7 HGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Rz. 184 Auf der ersten Verfahrensstufe des hessischen ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.1 Allgemeines

Rz. 175 Der hessische Landesgesetzgeber hat zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein sog. "Flächen-Faktor-Verfahren" eingeführt. Es erweitert das bayerische – reine – Flächenmodell (siehe 3.2.2) zwecks Lagedifferenzierung um einen Lagefaktor, der sich aus dem Verhältnis des Bodenr...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 2 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 6 Von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang sieben Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgeset...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 177 Der hessische Landesgesetzgeber hat mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) vom 15.12.2021[1] von der Abweichungsbefugnis nach des Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Das Hessische Ministerium der Finanzen hat am 30.5.2022 einen Anwendungserlass zum Hessischen Grundsteuergesetz (AE HGrStG) herausgegeben.[2]mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.3 Überblick über die landesrechtlichen Abweichungen

Rz. 178 Hessen weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. "Flächen-Faktor-Verfahrens" und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab (Rz. 181 ff.). Nachfolgend ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 215 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende hesssische "Flächen-Faktor-Verfahren". Wenngleich die Ansätze ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4 Besteuerung des Grundvermögens nach dem "Flächen-Faktor-Verfahren"

3.2.4.4.1 Belastungsgrund Rz. 181 Als Belastungsgrund der Grundsteuer wird vom hessischen Landesgesetzgeber entsprechend zu den anderen Ländern, die das Flächenmodell umsetzen, das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz genannt (Rz. 62). Die Belastungsgrundentscheidung im hessischen Landesmodell liege in der Schaffung eines Ausgleichs dafür, Nutzen aus kommunal bereitges...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.1 Belastungsgrund

Rz. 181 Als Belastungsgrund der Grundsteuer wird vom hessischen Landesgesetzgeber entsprechend zu den anderen Ländern, die das Flächenmodell umsetzen, das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz genannt (Rz. 62). Die Belastungsgrundentscheidung im hessischen Landesmodell liege in der Schaffung eines Ausgleichs dafür, Nutzen aus kommunal bereitgestellter Infrastruktur zie...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Auswertung

Rz. 40 Für die Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen gilt: Die Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht, wenn die Ordnungsbehörde – ggf. entgegen einem Runderlass eines Ministeriums – eine private Firma mit der Auswertung von Messergebnissen beauftragt, ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt (vgl. aber OLG Hamm, DAR 2016, 397 m. Anm. Staub [keine Zulassung...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Rechtliche Grundlagen der Eichung

Rz. 141 Eine Eichung ist eine behördliche oder auf behördliche Veranlassung erfolgte Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung eines Messgeräts. Sie führt zur Erlaubnis, das Messgerät für eine weitere Eichfrist, bestimmungsgemäß verwenden zu dürfen (§ 3, Nr. 5 MessEG). Rz. 142 In Deutschland wird diese Aufgabe durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer erledigt, zu deren wichtigst...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.1 Allgemeines

Rz. 225 In Niedersachsen wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein sog. „"Flächen-Lage-Modell" eingeführt. Analog zum "Flächen-Faktor-Verfahren" in Hessen erweitert das niedersächsische "Flächen-Lage-Modell" das bayerische – reine – Flächenmodell (siehe Rz. 70 ff.) zwecks Lag...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2 Flächenmodelle

Rz. 60 Im Gegensatz zum Bodenwertmodell (vgl. Rz. 11 ff.) halten die Flächenmodelle an einer verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude einbezieht, fest. Da die Besteuerung nach den Flächenmodellen an das Innehaben von Grundbesitz anknüpft und persönliche Verhältnisse außer Betracht bleiben, handelt es sich dem Steuerty...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 182 Nach Auffassung des hessischen Landesgesetzgebers wird mit der Grundentscheidung im hessischen "Flächen-Faktor-Verfahren", die landesrechtlichen Bemessungsgrundlage an Flächenmerkmalen und darauf anzuwendenden – wertunabhängigen – Quadratmeterbeträgen anzuknüpfen, der Belastungsgrund im Sinne einer Äquivalenz für die Nutzungsmöglichkeit kommunaler Güter am Maßstab ei...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / e) Einhaltung des Messverfahrens

Rz. 161 Der BGH hat in seinem Beschl. v. 3.4.2001 (BGHSt 46, 358 = NJW 2001, 1952 = NZV 2001, 267 = DAR 2001, 275) für die Verwertbarkeit auf die Erforderlichkeit der Einhaltung des vorgegebenen Messverfahrens hingewiesen (dazu § 2 Rdn 116 f.) Erforderlich für eine Verwendung des Messergebnisses ist, dass zwischen Trinkende und Messbeginn eine Wartezeit von mindestens 20 Min...mehr

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Grundsteuerreform: Umsetzun... / 4 Abweichende landesrechtliche Regelungen

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1546) wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Art. 7...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Vorbehaltsübertragung

Rz. 11 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Rz. 12 Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter (bzw. in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2017 d...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Seit Inkrafttreten des Gesetzes v. 10.10.2013 zum 1.1.2018 (dazu Rz. 4 f.) müssen alle die Schriftform ersetzenden elektronischen Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einfacher Signatur der verantwortenden Person über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 65a Abs. 4) eingereicht werden (§ 65a Abs. 3 Satz 1). Diese Regelung ist form...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.3 Verbot der Containersignatur (§ 4 Abs. 2 ERVV)

Rz. 49 Mehrere elektronische Dokumente mit nur einer qualifizierten elektronischen Signatur (Containersignatur) dürfen nicht verwendet werden (§ 4 Abs. 2 ERVV). Nicht zugelassen ist daher die Zusammenfassung von Dokument und Signaturinformation in einer Verbunddatei (Bacher, MDR 2019 S. 1, 6). Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine Nachricht mit mehreren Anhängen mit einer Si...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.4 Einfache Signatur

Rz. 54 Wird ein elektronisches Dokument auf einem sichereren Übertragungsweg eingereicht, muss es von der verantwortenden Person signiert sein. Diese einfache elektronische Signatur sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet (Art. 3 Nr. 9 und Nr. 1...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.7 Sichere Übermittlungswege (§ 65a Abs. 4)

Rz. 55 Die Vorschrift definiert in Nr. 1 und 2 zwei sichere Übermittlungswege. Hingegen bedürfen die sicheren Übermittlungswege nach Nr. 3 bis 5 einer das Nähere regelnden Rechtsverordnung (§ 86a Abs. 4 Satz 2). Die "sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswege" legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest (§ 86a Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Die sicheren Übertrag...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine abkommensrechtliche Minderung der deutschen ESt auf das Gehalt des in Belgien ansässigen GF einer in Deutschland ansässigen GmbH

Im Fall eines abkommensrechtlich in Belgien ansässigen GF einer abkommensrechtlich in Deutschland ansässigen GmbH mindert sich die deutsche ESt auf eine sowohl unter Art. 16 Abs. 2 DBA-Belgien als auch unter Art. 15 DBA-Belgien fallende GF-Vergütung schon wegen des in Art. 15 Abs. 4 DBA-Belgien bestimmten Vorrangs des Art. 16 DBA-Belgien nicht gem. Art. 23 Nr. 2 DBA-Belgien ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.2 Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Rz. 20 Es bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 HS 2 Fehler bei der im sozialgerichtlichen Verfahren dem Gericht obliegenden Ermittlungen des Sachverhalts (§ 103) – etwa bei der Auswahl eines Sachverständigen (§ 106 Abs. 3 Nr. 5) – nur gerügt werden können, wenn sie sich auf einen Beweisantrag beziehen, dem das LSG ohne hinreiche...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1, 2 UmwStG)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 1 UmwStG sind Einkommen und Vermögen der an der Vermögensübertragung (Umwandlung) beteiligten Steuersubjekte so zu ermitteln, als sei das Vermögen mit Ablauf des Stichtags für die Umwandlungsbilanz übergegangen. Die Bilanz i. S. d. § 2 Abs. 1 UmwStG, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ist die Bilanz i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 1 UmwG.[1] Der steuerlic...mehr

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Digitalisierung / 2 Digitalisierungstarifvertrag TV-Hessen

Das Land Hessen und die Gewerkschaften haben sich am 15.10.2021 u. a. auf einen Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (DigiTV-H) verständigt. Der DigiTV-H orientiert sich an dem Digitalisierungstarifvertrag des Bundes (DigiTV)[1], enthält zugleich aber wesentliche Abweichungen. Die wichtigste Abweichung dürfte in § 2 Abs. 3 DigiTV-H gegenüber § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

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Digitalisierung / 4 Situation bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Für die Beschäftigten der in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) organisierten Länder besteht bisher kein spezifischer Digitalisierungstarifvertrag. Abzuwarten bleibt, ob die Tarifvertragsparteien das Thema aufgreifen werden. Lediglich für die Beschäftigten des Landes Hessen – das Land Hessen ist nicht Mitglied der TdL – wurde im Jahr 2021 ein eigenständiger Digital...mehr

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Digitalisierung / Zusammenfassung

Im Jahr 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des Bundes und die Tarifvertragsparteien im Land Hessen auf den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrags verständigt, der jeweils Regelungen trifft für den Fall, dass die Digitalisierung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten hat. Bei den Kommunen und bei den in der Tar...mehr