Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einkommensbestandteile.

Rn 28 Das tatsächlich gezahlte und das fiktive Einkommen sind zusammenzurechnen. Ein dem Schuldner geleisteter geldwerter Vorteil ist bei dem pfändbaren realen Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, nicht aber auch bei der Ermittlung des höheren pfändbaren fiktiven Verdienstes (BGH NJW 08, 2606 Rz 21, Dienstwagen; Dresd ZInsO 20, 562; LAG Hessen ZInsO 16, 814, 817).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschäftigungspflicht.

Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des ArbN, zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

Rn 77 Trotz Arbeitsplatzwegfalls ist die betriebsbedingte Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der ArbN an einem anderen freien (auch bei vorübergehender oder beabsichtigter Leiharbeit: LAG Hessen BeckRS 12, 72271) geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen (§ 611 Rn 34) im Inland (BAG NZA 15, 1457 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14]) weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Arbeitsrecht.

Rn 45 ZuS: besteht nicht; GeS: § 42 I 1, II, III 1 GKG (§ 42 II 1, III, IV 1 GKG aF), iÜ §§ 3–9; für Organmitglieder vgl Rn 154. Vorbemerkung: Beachte auch die Streitwertkataloge für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, etwa https://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/streitwertkatalog_arbg.PDF; NZA 14, 745; LAG Hessen ArbRAktuell 16, 176. a) Kündigungsschutzklage. Rn 46 § 42 II 1 GKG....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abschriften bei Zustellung durch das Gericht (Abs 1).

Rn 2 Während der eingereichte Schriftsatz im Original zu den Gerichtsakten genommen wird, veranlasst das Gericht die Zustellung der Abschriften an den Gegner (§§ 166 II, 270). Nach der Ordnungsvorschrift des Abs 1 S 1, die für alle Schriftsätze gilt, sollen die Parteien den Schriftsätzen, die sie bei Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Anzahl von Abschri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Die mit den Wirkungen des § 249 versehene Aussetzung wird als prozessleitende, in das Ermessen des Gerichts gestellte Maßnahme durch einen vAw zu erlassenden Beschl, dem nach § 128 IV keine mündliche Verhandlung – wohl aber die Gewährung rechtlichen Gehörs – vorangehen muss (BGH MDR 11, 1441), angeordnet. Der Beschl ist in der gebotenen Kürze zu begründen, damit die Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 11 Neben den allg Vollstreckungsvoraussetzungen prüft das Gericht das Vorliegen, nicht aber die materielle Richtigkeit des Titels, da diese im Zwangsvollstreckungsverfahren keine Rolle spielt (Bambg NJW-RR 98, 716; BAGE 130, 195 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] Rz 25; LAG Hessen 21.3.19 – 8 Ta 22/19 Rz 17f). Dies gilt auch, wenn es sich um eine Versäumnisentscheidung handel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ungeschriebenes Merkmal ›Inlandsbezug‹.

Rn 5 In der Rspr hat sich die – in der Literatur krit hinterfragte (vgl Schack JZ 92, 54), aber mit der Entstehungsgeschichte der Norm im Einklang stehende (Hubig S 145–146) – Auffassung durchgesetzt, dass § 23 völkerrechtskonform in der Weise einschränkend auszulegen ist, dass der Tatbestand um das ungeschriebene Merkmal hinreichenden Inlandsbezuges des Rechtsstreits zu erg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Kartellrecht.

Rn 20 Für den Bereich des Verkehrs zwischen Unternehmen ergibt sich aus § 20 GWB für marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen ein Diskriminierungsverbot. § 20 I GWB verbietet es marktbeherrschenden Unternehmen, andere Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, zu behindern oder ohne sachlichen Grund ungleich zu be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 52 Gegen den Anordnungsbeschluss kann der Schuldner die sofortige Beschwerde einlegen (§§ 567 I Nr 1, 793). Das rechtliche Interesse des Schuldners liegt darin, dass die Aufhebung des Beschlusses Voraussetzung für die Rückzahlung eines Zwangsgeldes an den Schuldner ist (BayObLG NJW-RR 22, 47 [BayObLG 22.04.2021 - 1 ZBR 74/20] Rz 29 ff). Die Beschwerde hat keine aufschiebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 871 ZPO – Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen.

Gesetzestext Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft eigenen Nutzungsrechts ausübt, das Nutzungsrecht und gewisse dem Betriebe gewidmete Gegenstände in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören und die Zwangsvollstreckung abweich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konzentrationsverordnungen (Abs 2).

Rn 6 Verordnungen gem Abs 2 zur Konzentration der Zuständigkeit in UKlaG-Sachen gibt es in Bayern (GVBl 04, 471: LG München I, LG Nürnberg-Fürth und LG Bamberg für die jeweiligen OLG-Bezirke), Brandenburg (GVBl II/14, Nr 62: LG Potsdam), Hessen (GVBl 02, 88: LG Frankfurt am Main), Mecklenburg-Vorpommern (GVBl 94, 514, zuletzt geändert in GVBl. 08, 18: LG Rostock), Nordrhein-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Diese Bestimmung ist zum 1.1.16 in Kraft getreten. Sie soll die Rechtsstellung des Schuldners im Fliegenden Gerichtstand verbessern (Hambg GRUR-RR 16, 431). Sie enthält in Abs 1 die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen Schutzschriftenregisters, das von der Landesjustizverwaltung Hessen für alle Länder geführt wird. Abs 2 erläutert den Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einziehungsprozess.

Rn 33 Die Höhe der angemessenen Vergütung wird im Einziehungsprozess bestimmt. Zur Zuständigkeit s.o. Rn 11 (außerdem ArbG Passau NZA-RR 06, 541, 542 [ArbG Passau 26.06.2006 - 2 Ca 185/06 D]). Bei Organstellung sind die Zivilgerichte zuständig. Der klagende Gläubiger muss die Voraussetzungen von Abs 2, dh insb Art und Umfang der Tätigkeit darlegen und beweisen (BAG NZA 06, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesgesetze.

Rn 7 Für eine Reihe von Verfahren vor dem AG räumt § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit ein, eine obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung vor von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen vorzuschreiben. Deren Durchführung vor Klageerhebung ist dann eine zwingende, vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung. Dies betrifft etwa Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104a ZPO

Zusammenfassung § 1104a ZPO0 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amts gericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtvornahme einer Handlung.

Rn 11 Der Gläubiger hat die Nichtvornahme bzw die unvollständige und unzureichende Vornahme der geschuldeten Leistung trotz Handlungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Vollstreckung (hM; statt vieler Köln MDR 03, 114) und vergeblicher Aufforderung darzulegen. Andere, auch nachträglich entstandene, Einwendungen gegen den titulierten Anspruch können nur mit Rechtsmitteln gegen diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsmittel.

Rn 26 Der Beschl über die Aussetzung des Verfahrens ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (§ 252). Wurde der Antrag auf Aussetzung erst in der die Instanz beendenden Entscheidung abgelehnt, kann dies nur iRd gegen die Entscheidung eröffneten Rechtsmittels angegriffen werden (umstr für das Rechtsmittel der Revision: abl BGH LM Nr 1 zu § 252 ZPO; aA BAG NJW 68, 1493 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister). Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. (2) Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ertragswert.

Rn 4 Der Ertragswert ist ein bestimmtes Vielfaches des Reinertrages, der sich wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nach betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen (Ddorf FamRZ 86, 168) und nach den steuerrechtlichen Vorschriften bestimmt, wobei auch landesrechtliche Besonderheiten zu beachten sind, Art 137 EGBGB, BStBl 1993 I 62 (MüKo/Ann § 2049 Rz 9). Der Reinertrag ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit.

Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druckkündigung‹ – von Bedeutung), wird in der Rspr nicht einheitlich beurteilt (dagegen: LAG Hessen BeckRS 06, 41360 Rz 36; offengelassen: BAG NJW 99, 164, 165 f; NZA 07, 1167 [BAG 18.01.2007 - 8 AZR 234/06] Rz 11; 14, 1023 Rz 26). Die Literaturmeinung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Empfangsbote.

Rn 17 Eine durch Empfangsboten vermittelte Erklärung geht dem Adressaten zu dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Geschehensverlauf eine Weiterleitung an den Empfänger zu erwarten ist (BGH NJW 65, 966; 94, 2614; BAG NJW 11, 2604 Tz 18; NJW 18, 3331). Es geht zulasten des Adressaten, wenn der Empfangsbote die Erklärung falsch, verspätet oder nicht übermittelt (BAG DB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung des Dokuments (Abs 3).

Rn 6 Zur Sicherung des elektronischen Dokuments sieht das Gesetz in Abs 3 zwei Wege vor. Entweder enthält das Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur oder es wird auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht (dazu Abs 4). Die qualifizierte elektronische Signatur tritt an die Stelle des Unterschriftserfordernisses, die Signatur dient insofern der Authentifizieru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Arbeitnehmers.

Rn 9 Als Gegenstände einstweiliger Verfügungen zu Gunsten des Arbeitnehmers kommen Anordnungen hinsichtlich der vorläufigen Weiterbeschäftigung iRv § 102 Abs 5 BetrVG (Schuschke/Walker/Schuschke Vor § 935 Rz 155) sowie aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (BAGE [GrS] 48, 122 = NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]; Zö/Vollkommer Rz 8) in Betracht. Ein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ermächtigung der Landesregierungen bzw der Landesjustizverwaltungen zur Zuständigkeitskonzentration.

Rn 6 Die Landesregierungen sind zur Zuständigkeitskonzentration der Verfahren an einem oder mehreren Landgerichten im Verordnungswege ermächtigt. Dabei ist ihnen hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für das Eingreifen der Ermächtigung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden. Ferner sind die Landesregierungen ermächtigt, die Befugnis zur Zuständigkeitszuweisung im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Landesrechtliche Zuständigkeiten.

Rn 3 Zuständig sind in: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen (VO v 16.1.01, GVBl 2), Bayern die Regierung von Mittelfranken (VO v 2.5.00, GVBl. 293), Berlin Bezirksverwaltungen (§§ 3 II 1, 4 I 2 AZG idF v 22.7.96, GVBl 302, 472), Brandenburg Ministerium der Justiz (§ 18 Bbg AGBGB v 28.7.00, GVBl 114; Flüß NJ 2000, 634), Hamburg die Bezirksämter (AO v 1.8.98, AA 245...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung des Arbeitnehmers.

Rn 91 Führt ein Pflichtverstoß des ArbN iRe betrieblichen Tätigkeit (BAG NZA 18, 1216) zu einem Schaden, so hat der ArbG uU Anspruch auf Schadensersatz (§§ 823 ff, §§ 7, 18 StVG, § 280 I 1). Der ArbN haftet iRd innerbetrieblichen Schadensausgleichs nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei leichtester Fahrlässigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 2 Entgegen der früheren Regelung führt nicht mehr jedes Vollstreckungsgericht ein eigenes, sondern landesweit ein zentrales Vollstreckungsgericht (BaWü: AG Karlsruhe; Bay: AG Hof; Berlin: AG Mitte; Bbg: AG Nauen; Bremen: AG Bremerhaven; HH: AG Hamburg; Hessen: AG Hünfeld; MV: AG Neubrandenburg; NDS: AG Goslar; NRW: AG Hagen; RPf: AG Kaiserslautern; Saarland: AG Saarbrücke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 61 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 61 Brüssel Ia-VO0 Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit. Rn 1 Urkunden, auf die es im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung ankommt, sind Entscheidungen (Art 2 lit a), öffentliche Urkunden (Art 2 lit c) und diesbezügliche Besche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Körperschaftsklausel I (§ 16 Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 1801 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die sog Körperschaftsklausel I in § 16 Abs 3 S 4 EStG schließt die Buchwertfortführung aus, soweit einzelne WG in ein BV übertragen werden, an dem eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 1 Abs 1 KStG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; das betrifft vor allem KapGes als übernehmende Realteiler. Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inzidentanerkennung (Abs 3).

Rn 6 Aus Abs 3 lässt sich zunächst entnehmen, dass ein Gericht, für welches sich die Anerkennungswirkung hinsichtlich einer ausländischen Entscheidung als Vorfrage stellt, darüber inzident entscheiden kann, sofern es nicht bereits durch eine Feststellung nach Abs 2 gebunden ist. Neben der Entscheidungserheblichkeit ist Urkundenvorlage nach Maßgabe des Art 37 erforderlich (so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (E-Vermögensverzeichnis) durch zentrale Vollstreckungsgerichte (Abs 1).

Rn 2 Geregelt wird die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einem zentralen Vollstreckungsgericht (Satz 1). Soweit der Gerichtsvollzieher zur Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet ist (§ 802f VI), hat er sie diesem Gericht zu übermitteln. Entsprechendes gilt für das nach § 284 VII 4 AO zu hinterlegende Vermögensverzeichnis. Das Eintragungsverfahren der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 10 Das Gericht prüft ferner die allg Vollstreckungsvoraussetzungen. Der Titel muss sich auf eine unvertretbare Handlung richten und hinreichend bestimmt sein (Celle AGS 14, 306 [OLG Celle 04.04.2014 - 4 W 55/14]). Der Titel muss die geschuldete Handlung vorsehen (München ZEV 21, 580 [OLG München 09.08.2021 - 33 W 775/21] Rz 9 – lautet der Titel auf die Erstellung eines no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 23d GVG – [Ermächtigung].

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Familiensachen sowie ganz oder teilweise die Handelssachen, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Entscheidungen über Maßnahmen, die nach den Vollzugsgesetzen der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder gerichtlichen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislast des Anspruchstellers.

Rn 2 Unabhängig von § 22 trägt derjenige, der sich auf Benachteiligung beruft, die Beweislast für diese Benachteiligung, ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BGH NZA 12, 797 [BGH 23.04.2012 - II ZR 163/10]; BAG NJW 11, 2458, 2460 [BAG 28.04.2011 - 8 AZR 515/10]; BTDrs 16/1780, 47). Von Bedeutung ist, in wessen Einflussbereich sich die Vorgänge ereignet haben (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Hypothek.

Rn 5 Die Hypothek entsteht durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: Wertpapierhypothek, § 1188). Bei fehlender oder unwirksamer Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger entsteht eine Eigentümergrundschuld (aA Ddorf ZIP 15, 1650 und die hM: kein Grundpfandrecht). Aus der Einigung ergibt sich auch, ob bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags der Anspruch des Darle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1069 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen.

Gesetzestext (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU 2020/1784 zuständig:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 11 Das Nachlassverfahren ist seit dem 1.9.09 in §§ 342 ff FamFG geregelt. Für die Erbscheinserteilung ist sachlich zuständig grds das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts (§ 2353, § 23a I Nr 2,II Nr 2 GVG; BaWü: staatliches Notariat gem §§ 1, 37 f LFGG; Art 147 EGBGB), funktionell grds der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), es sei denn, der Richtervorbehalt greift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ausschreibung ist jede innerbetriebliche oder öffentliche Bekanntmachung, nicht jedoch die an nur eine Person gerichtete Aufforderung zur Bewerbung (BAG NZA-RR 17, 342 [BAG 26.01.2017 - 8 AZR 73/16]). Die Ausschreibung darf nicht mittelbar oder unmittelbar auf ein Merkmal nach § 1 abstellen, es sei denn, Rechtfertigungsgründe nach §§ 5, 8, 10, 20 oder ein sachlicher Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erstinstanzlich festgestellte Tatsachen (Nr 1).

Rn 5 Erstinstanzlicher Vortrag der Parteien muss von den Parteien weder ausdrücklich wiederholt noch in Bezug genommen werden. Er wird zum Prozessstoff der Berufungsinstanz, soweit er vom Erstgericht festgestellt wurde. Feststellen kann das erstinstanzliche Gericht sowohl, welche Tatsachen von den Parteien vorgetragen wurden (›tatbestandliche Feststellung‹) als auch, ob dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belegenheit des Vermögens oder des Klagegegenstandes (§ 23 S 2).

Rn 8 Bei körperlichen Gegenständen (§ 90 BGB) ist die Belegenheit einfach anhand der tatsächlichen Umstände zu bestimmen. So können bereits inländische Büroräume mit entsprechender Ausstattung für das Eingreifen des § 23 genügen (BAG RIW 13, 803 ff; LAG Hessen IPrax 01, 461, 464; Frankf NJW-RR 96, 186, 187). Gleiches gilt für im Inland verwahrte Inhaberpapiere, deren sachenr...mehr