Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Bindungswirkung

Rz. 258 Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist § 15 Nr. 6 AFB 87 bzw. A § 10 Nr. 5 AFB 2010. Danach sind die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmanns für Versicherer und Versicherungsnehmer verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht dazu, das Ergebn...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Privatgutachten

Rz. 79 Ein von einer Partei vorgelegtes Privatgutachten ist kein Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 402 ff. ZPO, weil es nicht vom Gericht angeordnet worden ist. Es darf allenfalls mit Zustimmung beider Parteien als Beweismittel verwertet werden.[153] Ein Privatgutachten ist gleichwohl als substantiierter, also qualifizierter, urkundlich belegter Parteivortrag zu werten[154...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VIII. Ermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 289 Der Versicherer hat die Kosten, die durch die Ermittlungen und Feststellungen des Schadens entstehen, dem Versicherungsnehmer zu ersetzen, soweit diese Kosten den Umständen nach geboten sind (§ 85 Abs. 1 VVG). Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Entscheidend ist, ob die Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach erforderlich und angemessen waren. Feststellung ist ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Aufgaben der Sachverständigen

Rz. 253 Aufgabe der Sachverständigen ist es, die Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu gehört es im Einzelnen, den Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbarer vor dem Schaden und die Höhe des Schadens und den Versicherungswert nach dem Schaden zu ermitteln.[267] Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sachverständigen, Aussagen über die technische Abgrenzung des Schad...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / E. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Leitungswasserversicherung

Rz. 199 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Rz. 200 Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Leitungswasserversicherung, der durch einen Wasseraustritt aus der Waschmaschine verursacht wurde. Der...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 1. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs (Inanspruchnahme)

Rz. 85 In Ziff. 2 Satz 2 der Musterbedingungen unternimmt der GDV den Versuch, den Begriff der "Geltendmachung" im Rahmen der D&O-Versicherung zu konkretisieren. Im Sinne (eines D&O-Vertrages) ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen eine versicherte Person ein Anspruch – schriftlich (dazu sogleich siehe Rdn 87) – erhoben wird oder ein Dritter der Versicherung...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 349 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Kl...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / G. Checkliste zur Bearbeitung von Streitigkeiten

Rz. 509 I. Vertragsabschluss und -Inhalt feststellen: Vertragsunterlagen anfordern und prüfenmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 364 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[770] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[771] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / M. Sachverständigenverfahren

Rz. 69 Zur Entlastung der Justiz ist in der Bauleistungsversicherung das Sachverständigenverfahren ­eingeführt worden, dessen wesentliche Ausgestaltung in § 9 ABN/ABU zusammengefasst worden ist. Das im Bereich des Sachversicherungsrechtes durchgängig angeordnete Sachverständigenverfahren ist ein an § 319 BGB angenähertes Schiedsgutachterverfahren.[257] Die an § 84 VVG anknüpf...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Neubemessung (Ziff. 9.4)

Rz. 205 Die Neubemessung des Invaliditätsgrads findet sich bei den Regelungen zur Fälligkeit der Leistung. Die Stellung ergibt sich aus dem Sinn der Neufeststellung, die zwischen Erstfeststellung und dem letzten Zeitpunkt der Geltendmachung des Neubemessungsanspruchs (drei Jahre) eingetretenen, gesundheitlichen Veränderungen zu berücksichtigen. In der Praxis wird die Neufests...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherers

Rz. 29 Vertragliche Hauptpflicht des Feuerversicherers ist es, dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles Versicherungsleistungen in dem vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen. Rz. 30 Fraglich ist, ob dazu auch die Verpflichtung des Versicherers gehört, ein nach dem Eintritt eines Schadensfalls eingeholtes Sachverständigengutach...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gerichtskosten, Abs. 1 c bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 334 Der Rechtsschutzversicherer hat gem. § 5 Abs. 1 c ARB die Gerichtskosten (und die Auslagen des Gerichts nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Teil 9) zu übernehmen, sobald sie vom Versicherungsnehmer verlangt werden (vgl. § 5 Abs. 2 a ARB), vor allem auch als Vorschusszahlung. Ferner trägt der Versicherer die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht h...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsverfahren, Abs. 1 e bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 338 Nach § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege zu tragen. Voraussetzung ist, dass für diese Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz zu gewähren ist. Das trifft etwa für Bußgeldverfahren und für die Verwaltungsverfahren in "sonstigen verkehrsrechtlichen Angele...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Benennung der Sachverständigen

Rz. 248 Formelle Voraussetzung für die Durchführung eines wirksamen Sachverständigenverfahrens ist zunächst, dass beide Parteien je einen Sachverständigen und die beiden genannten Sachverständigen sodann einen dritten Sachverständigen als Obmann benennen. Die von den Parteien benannten Sachverständigen stellen keine Schiedsrichter gem. § 1025 ZPO, sondern Schiedsgutachter da...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 875 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Ersatzleistung des Versicherers, A.2.5 AKB

Rz. 283 Der Abschnitt A.2.5 AKB regelt den Umfang der Ersatzleistung, die vom Versicherer zu zahlen ist, wenn ein Versicherungsfall im Sinne der in der Kaskoversicherung gedeckten Tatbestände eingetreten ist. Der vertraglich vereinbarte Anspruch richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten AKB. Bei einem einheitlichen Geschehen ist eine etwaige Selbstbeteiligung nur ein...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Sachverständigenverfahren (A § 15 VHB 2010)

Rz. 245 Bei Streit über die Höhe der Entschädigungsleistung sieht A § 15 VHB 2010 ein Sachverständigenverfahren vor. Es wird aufgrund Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer oder auf dessen einseitigen Antrag hin eingeleitet. Seine Ausgestaltung entspricht im wesentlichen § 14 AKB bzw. § 14 AERB und § 15 AFB. Die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens s...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 512 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folgeereignistheorie. In A...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht dem Anwalt – man denke etwa an Frist...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Schlichtungsverfahren

Rz. 113 Alle Landesärztekammern haben, teils gemeinsam, Schlichtungsstellen bzw. Gutachterkommissionen zur unabhängigen, außergerichtlichen Überprüfung von Behandlungsfehlervorwürfen eingerichtet.[144] Bei allen Unterschieden zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen handelt es sich stets um ein freiwilliges Schlichtungs- und kein Schiedsverfahren. Die beteiligten Parteien,...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / IV. Witterungseinflüsse

Rz. 31 § 2 Nr. 4 b) ABU/ABN schließt die Deckung normaler Witterungseinflüsse, die zur Zerstörung oder Beschädigung von Bauleistungen führen, aus. Für die Bestimmung der normalen Witterungseinflüsse wird auf die Jahreszeit und die örtlichen Verhältnisse abgestellt. Mit Regen während des ganzen Jahres und mit Schnee und Hagel im Winter muss in Deutschland gerechnet werden.[13...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 210 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird. Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 202 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 453 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1000] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesundheitliche Verbesserung

Rz. 334 Es muss eine objektive gesundheitliche Verbesserung bei der versicherten Person kausal zu einem Wegfall der Berufsunfähigkeit oder zumindest einer nach den AVB relevanten Verminderung des Grades der Berufsunfähigkeit geführt haben. Die gesundheitliche Verbesserung ist konkret daraufhin zu untersuchen, ob sie dazu führt, dass nun wieder die ehemalige Tätigkeit oder (e...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Nachweis des Versicherungsfalles

Rz. 71 Grundvoraussetzung für die in A § 4 Ziff. 2 a aa VGB 2010 (§ 8 Nr. 1 VGB 88) geregelten Beweiserleichterungen ist, dass der Versicherungsnehmer zunächst den Tag bestimmen kann, an dem die Schäden an dem versicherten Gebäude entstanden sind. Die Beweislast für das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Sturms trägt der Versicherungsnehmer. Zum Nachweis eines Sturmschadens i...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Bestimmung des Versicherungswertes durch besondere Methoden

Rz. 142 Das aus der Gefahr einer unzutreffenden Ermittlung der Versicherungssumme resultierende Risiko einer Unterversicherung zu Lasten des Versicherungsnehmers (vgl. § 5 Rdn 33) wird durch die Regelungen des A § 11 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 16 Nr. 3a–c VGB 88) erheblich vermindert. Danach ist die Versicherungssumme 1914 richtig ermittelt (unwiderlegliche Fiktion), wenn sie nach ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben. Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[7] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde aus Gr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Prognose voraussichtlicher Dauerhaftigkeit

Rz. 52 Die Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Gründe muss voraussichtlich dauerhaft sein (§ 172 Abs. 2 VVG) oder jedenfalls für einen bestimmten, in den AVB festgelegten Zeitraum, andauern (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 16). Der Zeitpunkt, ab dem diese medizinische Prognose über die Dauer möglich ist, bestimmt gleichzeitig den Eintritt des Versicherungsfalls.[98] Diese ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / G. Muster: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)

Rz. 307 Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) An das Amtsgericht 50922 Köln Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiseabbruchversicherung 2008 (VB-Reiseabbruch 2008)

Rz. 82 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.1.1 Keine besonderen Schwierigkeiten

Rz. 4 Tatbestandsvoraussetzung für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid ist, dass die Streitsache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Die Sache muss nach dem Wortlaut nicht unterdurchschnittlich schwierig sein, ein durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad hindert nicht. Bei der Beurteilung des Grades der Schwierigkeit einer Streitsa...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / A. Ausgangslage

Bei mittleren und schweren Unfällen mit Personenschäden stehen dem Unfallgeschädigten regelmäßig Ansprüche auf Erwerbsschadensersatz, Ansprüche wegen entgangener Haushaltsführung, Ansprüche wegen vermehrter Bedürfnisse und schließlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Obwohl dabei regelmäßig erhebliche Geldbeträge im Raum stehen, zeigt die Praxis, dass hier in außergericht...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / B. Schmerzensgeld

Die überwiegend praktizierte außergerichtliche Schadenregulierung erfolgt beim Schmerzensgeldanspruch dergestalt, dass zur Vorbereitung der Bezifferung des sachgerechten Schmerzensgeldanspruchs i.d.R. durch den Versicherer – besser durch den Geschädigten selbst – bei den behandelnden Ärzten Arztberichte angefordert werden. Diese werden dann von dem Rechtsanwalt als Grundlage...mehr

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zfs 8/2017, Anordnung der B... / 1 Aus den Gründen:

[12] "… II. Die Revision des Kl. [Anm. Schriftl.: gegen das Urt. des VGH Mannheim v. 3.9.2015 – 10 S 778/14, VBlBW 2016, 243 = DÖV 2016, 87; davor: VG Karlsruhe; Urt: v.7.10.2013 – VG 1 K 1348/12] ist begründet. Das Berufungsurteil beruht auf einer Verletzung von § 11 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 FeV i.V.m. § 46 LVwVfG und § 11 Abs. 3 FeV (§ 137 Abs. 1 VwGO). Das BG geht zwar zu Recht ...mehr

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zfs 8/2017, Ehefrau des VN ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist jedenfalls deshalb von ihrer Eintrittspflicht frei geworden, weil der Kl. nach Eintritt des angeblichen Versicherungsfalls vertragliche Auskunftsobliegenheiten verletzt hat (Ziff. E.1.3, E 6.1 AKB; § 28 Abs. 2 S. 1 VVG):" 1. Der Kl. hat in den am 15.11.2014 unterzeichneten Schadensanzeigen falsche Angaben zum Vorhandensein von Vorschäden gemacht, indem er in...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / 1

Beim Blechschaden ist es völlig üblich, dass ein Unfallgeschädigter im Interesse der Beweissicherung und zur Ermittlung der Schadenhöhe das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens einholt.[1] Liegen die konkreten Reparaturkosten über 750 bis 1.000 EUR, so werden die insoweit aufgewandten Kosten des Geschädigten durch die Rechtsprechung regelmäßig als erforderl...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / D. Vermehrte Bedürfnisse

Da der Verfasser bei schweren Unfallverletzungen und häuslicher Pflege regelmäßig Pflegesachverständige einschaltet, hatte kürzlich das AG Gummersbach Gelegenheit, sich mit der Erstattungsfähigkeit der angefallenen Kosten von rund 2.000 EUR zu beschäftigen.[12] Das AG hat ausgeführt, dass die Aufwendungen für das eingeholte Gutachten zu den erforderlichen Kosten gem. § 249 BG...mehr

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zfs 8/2017, Beweis eines Va... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Versicherungsfall ist eingetreten. Versichert sind nach A.2.3.2 AKB Unfälle des Fahrzeugs. Die in A.2.3.2 und A.2.3.3 AKB geregelten Versicherungsfälle “Unfall' und “Mut- oder böswillige Handlungen' schließen sich nicht aus, sondern überlagern sich teilweise. A.2.3.3 AKB ist keine Einschränkung von A.2.3.2 AKB sondern als zusätzliches versichertes Risiko formuliert. ...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / C. Entgeltschadenersatzanspruch

Das OLG Hamm[10] hat in seiner Entscheidung vom 6.12.2010 die Gutachterkosten für die Feststellung eines Verdienstausfallschadens als nicht erstattungsfähig angesehen. Der Entscheidung lag die Feststellung eines Entgeltschadens eines Lohnempfängers zugrunde, der in abhängiger Beschäftigung tätig war. Hier hat der Senat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass eine solche Ber...mehr

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zfs 8/2017, Akteneinsicht i... / Leitsatz

1. Die Ablehnung eines Antrages der Verteidigung auf Einsichtnahme in die digitale Messdatei und deren Überlassung einschließlich etwaiger sog. Rohmessdaten verstößt nicht gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens. 2. Der Betr. hat keinen Anspruch darauf, dass die Sachaufklärung mit bestimmten Beweismitteln erfolgt, etwa einem Gutachten. Ansonsten wäre das standardisierte Me...mehr

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zfs 8/2017, Schutzhelmpflic... / 1 Aus den Gründen:

[1] "Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es wird nicht in der nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO erforderlichen Weise dargelegt, dass der allein geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) vorliegt." [2] Der Kl. beantragte im Februar 2012 erneut die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 5b St...mehr

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zfs 8/2017, Akteneinsicht i... / 2 Aus den Gründen:

"Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde ist mit der Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts zulässig begründet worden." Der Betr. hat – zutreffend – geltend gemacht, er habe sich gegenüber der Verwaltungsbehörde durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung und durch einen in der Hauptverhandlung gestellten – durch Beschluss abschlägig...mehr

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zfs 8/2017, Europäische Verkehrsrechtstage

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 18. Mal stattfinden. Nachdem zunächst Trier und dann Luxemburg die feste Heimat der Veranstaltung bildeten, wird der Kongress seit 2015 in wechselnden europäischen Städten organisiert. Nach Budapest und Warschau, geht es in diesem Jahr am 5. und 6. Oktober in die österreichische Hauptstadt Wien. Das Programm der Eu...mehr