Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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Anhang / Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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Anhang / Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / V. Festlegung der Fragestellung

Rz. 56 Gemäß § 11 Abs. 6 S. 1 FeV ist die Fragestellung durch die Fahrerlaubnisbehörde festzulegen. Diese Regelung lautet: Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führe...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / III. Übersenden der Akte an die Untersuchungsstelle

Rz. 53 Sobald die zuständige Behörde von dem Betroffenen gem. § 11 Abs. 6 S. 3 FeV erfahren hat, welche Untersuchungsstelle er beauftragt hat, ist sie gem. § 11 Abs. 6 S. 4 FeV verpflichtet, dieser die vollständigen, für die Beantwortung der Begutachtungsfragen erforderlichen Unterlagen und damit insbesondere die Fahrerlaubnisakte des Betroffenen zu übersenden.[34] Rz. 54 Als...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / a) Transparenz

Rz. 74 Die Gutachter versuchen, für den Klienten einen möglichst hohen Grad an Transparenz in der Untersuchung herzustellen. Dazu gehört, dass dem Klienten zu Beginn der Umfang und die Ziele der Untersuchung dargelegt werden. Zu den Zielen gehört insbesondere, gemeinsam die Bedenken und Zweifel der Behörde an der Eignung zum Führen von (Kraft-)Fahrzeugen zurückzuweisen. Auße...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / G. Obergutachten im Fahrerlaubnisrecht

Rz. 81 Neben der MPU kommt zur Klärung von Eignungszweifeln auch ein Obergutachten in Betracht. Das Obergutachten hat erhebliche praktische Bedeutung[98] und kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich widersprechende Gutachten vorliegen, ersichtliche Mängel des Erstgutachtens oder substantiierte Einwendungen gegen das Gutachten bestehen. Praxistipp Will der Rechtsanwalt d...mehr

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Verwertbarkeit von Dash-Cam... / Sachverhalt

Der Kl. fuhr mit seinem Pkw auf der BAB. Ihm folgte der Bekl. zu 2 mit dem Lkw des Bekl. zu 1, der auf das Fahrzeug des Kl. heckseitig links aus zwischen den Parteien streitigen Gründen auffuhr. Der Kl. trug zur Unfallursache vor, er habe verkehrsbedingt die Geschwindigkeit seines Kfz abbremsen müssen, ohne zum Stillstand zu kommen, als der Lkw des Bekl. zu 1 auf sein Kfz au...mehr

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Anhang / § 12 Sehvermögen

(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. 2Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt. 3Di...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / 2. Urinuntersuchungen

Rz. 46 Vor allem im Rahmen von ärztlichen Gutachten mit Drogenfragestellung ist die Abgabe einer Urinprobe am Untersuchungstag erforderlich. Anders als im Blut sind bestimmte Stoffe im Urin länger nachweisbar. Dabei variiert die Nachweisbarkeitsdauer von wenigen Stunden (z.B. für bestimmte Opiat-Abbauprodukte) bis hin zu mehreren Tagen (z.B. für Alkoholabbauprodukte). Die ge...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / III. Untersuchung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit

Rz. 51 Unter bestimmten Voraussetzungen ist manchmal zusätzlich die Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit erforderlich. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn die Testdurchführung eindeutig von der Fahrerlaubnisbehörde in der Gutachtenanordnung bzw. Fragestellung angefordert wird. Zum anderen kann es sich bei bestimmten Erkrankungen oder Medikationen oder ab ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Qualifikation der Gutachter

Rz. 45 Entsprechend den Anforderungen an die Begutachtungsstellen besitzen alle mit der Durchführung der MPU betrauten Gutachter einen Hochschulabschluss in Medizin oder Psychologie sowie mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung als Arzt oder Psychologe. Darüber hinaus haben sie eine intensive Ausbildung zum medizinischen oder psychologischen Gutachter durchlaufen un...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Begriffe "BfF" und "MPU"

Rz. 2 In § 66 FeV ist geregelt die Funktion der "Begutachtungsstelle für Fahreignung" (BfF), indem dort in Abs. 1 festgelegt ist: Zitat Begutachtungsstellen für Fahreignung bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) führt ins...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Amtliche Anerkennung

Rz. 29 Das wichtigste Qualitätsmerkmal bei der MPU ist, dass Begutachtungsstellen für Fahreignung amtlich anerkannt sein müssen (§ 2 Abs. 13 StVG, §§ 66 und 72 FeV). Dabei haben sie eine Begutachtung (früher: Akkreditierung) durch die Bundesanstalt für Straßenwesen zu durchlaufen. Für die amtliche Anerkennung muss eine Begutachtungsstelle nachweisen, dass sie folgende Kriter...mehr

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Verletzung rechtlichen Gehörs bei übergangenem Beweisantrag

Hinweis "Das erstinstanzliche Gericht hat den Beweisantrag des Berufungsklägers auf Einholung eines verkehrsanalytischen Gutachtens übergangen. Der Berufungskläger hatte hierdurch die Tatsache unter Beweis gestellt, dass er mit seinem Gespann aus Pkw und Wohnanhänger auf der zweispurigen BAB den Fahrspurwechsel auf die linke Spur schon vollständig abgeschlossen hatte, als de...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / V. Tonaufzeichnungen

Rz. 49 Neben den reinen (digitalen) Mitschriften der Gutachter ist es auch möglich, eine Tonaufzeichnung des psychologischen Untersuchungsgesprächs anfertigen zu lassen. Wann und wie eine Aufzeichnung erfolgt, ist derzeit noch nicht gesetzlich geregelt und bleibt daher jedem Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung selbst überlassen. Rz. 50 Der Vorteil dieser Methode li...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Allgemeines

Rz. 47 Es ist davon auszugehen, dass Trinken von Alkohol als solches von der Rechtsordnung nicht missbilligt wird. Rechtlich relevant wird Alkoholkonsum erst dann, wenn ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht bzw. die Steuerungsfähigkeit durch den Konsum eingeschränkt oder aufgehoben ist. In § 13 FeV ist geregelt, ab wann ein fahrerlaubnisrechtlich bedeutsamer Alkoho...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Befunderhebung

Rz. 65 Nach Anlage 15 Nr. 2c i.V.m. § 1 Abs. 5 FeV müssen die Vorgeschichte und der gegenwärtige Befund getrennt voneinander wiedergegeben werden.mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Die Einnahme harter Drogen

Rz. 66 Gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV sind harte Drogen im Wesentlichen alle Betäubungsmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit Ausnahme von Cannabis. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt vor bei nachgewiesener Einnahme dieser Stoffe, wobei ein einmaliger Konsum ausreichend ist. Nach der Rechtsprechung ist Ungeeignetheit gegeben schon nach e...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 29 Bei allen ärztlichen Begutachtungen wird die Fragestellung von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt. Nachfolgend sind einige Beispielfragestellungen[11] für die Hauptanlassgruppen der ärztlichen Untersuchungen aufgeführt. Zitat § 11 Abs. 2 FeV Tatsachen, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung begründenmehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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§ 21 Ausblick / 1. Cannabismedikation aus fachlicher Sicht

Rz. 27 Einen in den letzten Jahren an Bedeutung zunehmenden Grenzfall in der Begutachtung stellt die Cannabismedikation dar. Hierbei befindet sich der Konsum als Medikament im Spannungsfeld zwischen (ärztlich verordneter und durch Krankheit notwendiger) regelmäßiger Einnahme und Fahreignung. In den Begutachtungsleitlinien[20] steht hierzu: Zitat Wer Betäubungsmittel im Sinne d...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Alkoholbedingte Verkehrsauffälligkeit

Rz. 50 Maßgebende Regelung ist § 13 Nr. 2 lit. a und b FeV. Dahingehende Anzeichen können sich für die Behörde aus einem nach § 13 S. 1 Nr. 1 FeV eingeholten Gutachten oder aus sonstigen erhärteten Tatsachen ergeben, die die Annahme von Alkoholmissbrauch beachtlich erscheinen lassen, wobei aber nicht jeder geringfügige Anhaltspunkt ausreichend ist.[64] Hiernach liegt eine fa...mehr

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Anhang / § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten

(1) 1Die Eignung von psychologischen Testverfahren und -geräten, die Träger von Begutachtungsstellen für die Feststellung der Fahreignung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zur Erstellung von Gutachten nach Anlage 5 einsetzen, muss von Trägern unabhängiger Stellen bestätigt werden. 2Die Träger unabhängiger Ste...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / J. Auswertung des Gutachtens

Rz. 72 Während vorstehend Ausführungen gemacht wurden über Anforderungen an das Gutachten und an die Begutachtung, werden nachstehend behandelt Aspekte für die Überprüfung von Fahreignungsgutachten und etwaige Mängel. I. Notwendiger Inhalt und notwendige Aussagen des Gutachtens Rz. 73 Für den Betroffenen als Laien und häufig für den ihn beratenden Anwalt ist es schwierig, bei ...mehr

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Anhang / § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) 1Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. 2Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. 3Der Bewerber hat folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / II. Weitere Grundlagen

Rz. 17 Zusätzlich zu den Begutachtungsleitlinien sind standardmäßig folgende Regelwerke Grundlage einer ärztlichen Begutachtung:mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / Leitsatz

1. Für die Beantwortung der Frage, ob einer oder mehrere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV vorliegen, kommt es nicht auf den prozessualen, sondern den materiell-rechtlichen Tatbegriff an. (amtlicher Leitsatz) 2. Um sich i.S.d. § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen reicht es grds. nicht aus, ...mehr

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Anhang / Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)

Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungmehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Allgemeines

Rz. 16 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[19] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führerscheinrichtlini...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / C. Der Begriff "Ungeeignetheit"

Rz. 45 Die Begriffsbestimmung der "Ungeeignetheit" lässt sich aus § 11 Abs. 2 S. 1 FeV ableiten. Danach kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines Gutachtens durch den Bewerber anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, di...mehr

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§ 12 Österreich / V. Datengeheimnis, § 6 DSG 2018

Rz. 8 In Ihrem Gutachten zum innerstaatlichen datenschutzrechtlichen Regelungsbedarf in Bezug auf die DSGVO in Deutschland hatten Kühling/Martini et al.[10] die Streichung der Regelung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis in § 5 BDSG ausdrücklich empfohlen und darauf hingewiesen, dass für die Beibehaltung dieser Norm keine "Öffnungsklausel ersichtlich [sei], auf deren Gr...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Untersuchungsumfang

Rz. 60 Der Untersuchungsumfang wird bestimmt durch den jeweiligen Anlass. Hierzu ist in der Anlage 15 der FeV, Nr. 1a, i.V.m. § 11 Abs. 5 FeV geregelt: Zitat Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fr...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / IV. Anforderung weiterer Befunde

Rz. 55 Häufig ist es im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung erforderlich, zusätzliche Befunde anzufordern, um die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde abschließend beantworten zu können. Hierzu zählen z.B. Entlassungsberichte nach Klinikaufenthalten oder Behandlungsberichte jeweiliger Fach- oder Hausärzte. Auch hierbei ist das Prinzip der Anlassbezogenheit zu beachten. Rz...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 68 Wie auch bei den ärztlichen Begutachtungen gilt der Grundsatz der "anlassbezogenen Untersuchung", die zunächst durch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt wird. Aus der Fragestellung ergeben sich dann entsprechend den Beurteilungskriterien Hypothesen, anhand derer das psychologische Untersuchungsgespräch aufgebaut wird. Rz. 69 In den Beurteilungskriterien...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Entscheidungsübersicht

Rz. 22 Die letzten Entscheidungen in thematischer Gliederung lauten:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / G. Untersuchungsablauf

Rz. 66 Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung dauert für den Untersuchten in der Regel etwa drei Stunden und setzt sich aus drei Teilen zusammen: der psychologischen Begutachtung, der medizinischen Untersuchung und der Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit. Da der Untersuchte selbst der Auftraggeber der Untersuchung ist und daher auch das Untersuchungsen...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Formalien

Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / A. Wiederherstellung der Kraftfahreignung

Rz. 1 Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in der Regel kein Merkmal eines Menschen, das unabänderlich oder irreversibel entweder vorhanden oder nicht vorhanden ist. Vielmehr gibt es bestimmte Ereignisse im Leben eines Menschen, die dazu führen können, dass die Eignung in Frage gestellt wird. Dies können z.B. Krankheiten oder Behinderungen sein, aber auch Verhalten...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Rz. 78 Gemäß § 4 Abs. 10 S. 4 StVG ist vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.[68]mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Strafprozessrecht

Rz. 51 Auch im Strafverfahren gibt es für Verlobte Verweigerungsrechte. Ist der Verlobte eines Beschuldigten als Zeuge in einem Strafverfahren gegen den anderen Verlobten geladen, so kann der Verlobte gemäß § 52 Abs. 1 StPO auch hier das Zeugnis verweigern. [64] Dasselbe gilt für die weniger umfassende, sondern auf einzelne Fragen beschränkte Auskunftspflicht des Verlobten im...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Die Erstellung des Gutachtens

Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht einsetzbaren Wiedereignungskurse g...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / D. Untersuchungsanlässe

Rz. 18 In der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung[4] ist ein Großteil der Anlassmöglichkeiten ärztlicher Begutachtungen aufgeführt. Hierzu zählen:mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Information und Belehrung für Betroffene

Rz. 33 Zusätzlich ist es sinnvoll, den Mandanten bereits über den Gang des Verwaltungsverfahrens bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu informieren. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu erwarten ist. Insbesondere sind die unterschiedlichen Funktionen der Führerscheinstelle und der Untersuchun...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 1. Höhe der Gebühr

Rz. 9 Für das Betreiben des Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) entsteht zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 4: Verfahren ohne Termin Der Anwalt leitet für die Ehefrau ein selbstständiges Beweisverfahren zur Bewertung einer Immobilie ein, die für die Berechnung des Zugewinns von Bedeutung ist. Das Gericht holt ein Gutachten ein. Am Sachverständig...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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Anhang / § 72 Begutachtung

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Kündigung eines Versicherun... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. auf Leistungen aus einer Unfallversicherung wegen zweier Unfälle v. 8.10.2009 und 2.3.2010 seiner mitversicherten und inzwischen verstorbenen Ehefrau in Anspruch. Am 23.4.2008 erlitt diese bei einem Sturz eine Schenkelhalsfraktur links, die mit einem künstlichen Hüftgelenk versorgt wurde. Aufgrund dieses Unfalles zahlte die Bekl. gem. Schreiben v. 9.7...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / III. Weitere Grundlagen

Rz. 64 Neben den Begutachtungsleitlinien und den Beurteilungskriterien sind folgende Werke als gemeinsame Bezugspunkte für alle Beteiligten richtungsweisend:mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / Sachverhalt

Der klagende Kfz-Haftpflichtversicherer macht gegen den beklagten Kfz-Sachverständigen aus abgetretenem Recht die Rückzahlung eines angeblich überhöhten Gutachter-Honorars geltend. Der Gutachter verfolgt widerklagend die Verurteilung der Kl. zur Zahlung des nach seiner Ansicht offenstehenden Resthonorars von 3,09 EUR. Der Bekl. wurde nach einem von dem VN der Kl. verschuldet...mehr