Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 14...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / I. Überblick

Rz. 1 Die anwaltliche Tätigkeit in Familiensachen beginnt häufig mit einer Beratung, da der Mandant oftmals noch keine Vorstellungen hat, welche Rechte ihm zustehen und welche Pflichten ihn treffen. Er hat daher i.d.R. noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Rechte er geltend machen bzw. wie er sich zu Forderungen der Gegenseite einlassen will. Rz. 2 Wie sich aus de...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Gutachtenausgang

Rz. 119 Grundsätzlich kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten positiv oder negativ werden. Ein positives Gutachten lässt die Schlussfolgerung zu, dass bestehende Eignungszweifel nicht (mehr) vorliegen und hat in der Regel die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Folge. Ausnahmen müssen von der Fahrerlaubnisbehörde mit objektiven, aktenkundigen Belegen begründet werden. Hie...mehr

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Anhang / § 11 Eignung

(1) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. 2Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. 3Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheb...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Möglichkeit eines privaten Eignungsgutachtens?

Rz. 68 Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde von dem Betroffenen das "Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung" (BfF) verlangen zur Vorbereitung der Entscheidung übermehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / B. Stellung der ärztlichen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 4 Die körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spielt eine besonders große Rolle für die Verkehrssicherheit. Nur wer rein physisch dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen oder aufgrund von Hilfsmitteln in die Lage versetzt wird, kann ohne unvertretbar hohes Risiko am Straßenverkehr teilnehmen. Rz. 5 Dabei geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus,...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / V. Gutachtenausgang

Rz. 60 Ein ärztliches Gutachten kann folgende mögliche Ergebnisse für den Klienten haben: Rz. 61 Ein positives Gutachten führt nach erfolgter Prüfung des Gutachtens auf Nachvollziehbarkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel dazu, dass die Zweifel an der Fahreignung des Klienten ausgeräumt sind. I...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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Anhang / Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5)

Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226).mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Mögliche Mängel in Fahreignungsgutachten aus psychologischer und verkehrsmedizinischer Sicht

Rz. 80 Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin hat Empfehlungen zur Begutachtung der Eignung von Trunkenheitstätern erarbeitet mit dem Ziel, Hilfen für die Begutachtung in der Praxis zu geben. Diese Empfehlungen enthalten:mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die maßgebenden Regelungen für die Begutachtung ergeben sich aus der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Die Begutachtung der Eignung orientierte sich bis zum 31.12.1998 am Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr".[44] Nach der seit dem 1.1.1999 geltenden Rechtslage ist nunmehr maßgebend die Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignu...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Notwendiger Inhalt und notwendige Aussagen des Gutachtens

Rz. 73 Für den Betroffenen als Laien und häufig für den ihn beratenden Anwalt ist es schwierig, bei der Überprüfung eines Gutachtens die Kriterien herauszufinden und zu beachten, die als Indizien für Mängel von Fahreignungsgutachten in Betracht kommen. Rz. 74 Ein Gutachten muss folgende Aussagen enthalten:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 11 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Anordnung einer MPU

Rz. 34 § 11 Abs. 3 FeV erlaubt der Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten dort aufgezählten Fällen die Anordnung zur Beibringung eines (von der Eingriffsintensität her schwerwiegenderen) medizinisch-psychologischen Gutachtens: Zitat § 11 Abs. 3 FeV Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten

Rz. 75 Wichtig ist zu beachten, dass die Rechtsschutzdeckung für außergerichtliche Gutachten nur für bestimmte Angelegenheiten und darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.[43] Rz. 76 Die nachfolgenden Darstellungen orientieren sich an der Fassung der ARB (94) sowie der gleich lautenden ARB (2000). Rz. 77 Auf einschränkende Abweichungen in den ARB (75) ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. (Keine) Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 36 Dem Mandanten ist von vornherein zu empfehlen, bereits bei Erteilung des Auftrages eine schon in diesem Stadium erfragte Zustimmung zur Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu erteilen. Dies gilt ausnahmslos, da sonst die Möglichkeit verloren geht, unerwünschten Informationsfluss an die Fahrerlaubnisbehörde zu verhindern. Bei Vorliegen eines für ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / V. Obergutachten

Rz. 89 Liegt ein Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis vor, so stellt sich die Frage, ob Ansatzpunkte vorhanden sind, einen Obergutachter einzuschalten. Die Entscheidung, ob die Feststellung von Eignungsmängeln durch ein Obergutachten auszuräumen ist, hängt davon ab, ob das vorangegangene – für den Mandanten negativ ausgefallene – Gutachten Ansatzpunkte hie...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Das Rechtsverhältnis

Rz. 42 Der Betroffene ist alleiniger Auftraggeber und Empfänger des von ihm beizubringenden Gutachtens. Dies ist in § 11 Abs. 6 S. 5 FeV eindeutig geregelt: Zitat Die Untersuchung erfolgt aufgrund eines Auftrages durch den Betroffenen. Rz. 43 Mit der Annahme des Gutachtenauftrages kommt ein Werkvertrag (§ 631 BGB) zustande.[23] Die rechtlichen Folgen hiervon sind, dass der Guta...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / II. Begutachtung durch die BASt

Rz. 34 Mithilfe der Begutachtung durch die BASt wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung die für die Anerkennung erforderlichen Anforderungen (weiterhin) erfüllen. Dadurch stellt die Begutachtung der Träger eine Maßnahme der Qualitätssicherung für die Begutachtungsstellen dar. Rz. 35 Bei dieser Begutachtung, die in der Regel...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Sonstige Aspekte zum Inhalt des Gutachtens

Rz. 62 Von den Gutachten ist zu fordern, dass sie deutlich und verständlich den Weg wiedergeben, der zu dem Ergebnis geführt hat. Hierdurch soll der Verwaltungsbehörde und dem Gericht eine Überprüfung der Überzeugungsbildung ermöglicht werden.[41] Bei der weiter zu fordernden Nachvollziehbarkeit muss das Gutachten auf den "Empfängerhorizont" abstellen. Nachvollziehbarkeit erg...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / F. Bestimmung der Begutachtungsart bzw. des Gutachters

Rz. 39 Es ist in § 11 Abs. 2 und 3 FeV geregelt, von wem das aufgegebene Gutachten zu erstatten ist. Zunächst ist in § 11 Abs. 2 S. 3 FeV geregelt, dass die Behörde bestimmt, ob das Gutachten zu erstatten ist vonmehr

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Anhang / Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)

Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Vorbemerkungmehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der ASt. dagegen, dass es das VG [VG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2017 – 1 B 66/17] abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 A 168/17) wiederherzustellen, die er gegen den Bescheid des AG vom 6.7.2017 erhoben hat. Durch diesen Bescheid entzog ihm der AG unter Berufung auf § 46 Abs. 1 und § 11 Abs. 8 FeV die Fahrerlaubnis unter a...mehr

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Anhang / B. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt (Auszug)

Rz. 2 Vom 25.1.2011 (BGBl. I S. 98 (Nr. 5)), zuletzt geändert durch Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 14.8.2017 (BGBl. I S. 3232 (Nr. 58)).mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / III. Datenschutz und -speicherung

Rz. 42 Während der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung müssen Aufzeichnungen gemacht werden, die eine spätere Überprüfung der Begutachtung (z.B. im Rahmen der Qualitätskontrolle durch die BASt) möglich machen. Für diese Aufzeichnungen und alle personen- und fallbezogenen Daten sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes bzw. die Datenschutzvorschriften der Länder bind...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Nachprüfbarkeit

Rz. 63 Das Gutachten muss unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nachprüfbar sein. Schlussfolgerungen, die sich auf Forschungsergebnisse stützen, müssen die Quellen angeben (Anlage 15 Nr. 2a i.V.m. § 11 Abs. 5 FeV).mehr

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Anhang / § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

1Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dassmehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Vollständigkeit

Rz. 64 In der Anlage 15 Nr. 2b i.V.m. § 11 Abs. 5 FeV ist nunmehr klargestellt, dass das Gutachten "in allen wesentlichen Punkten insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen (§ 11 Abs. 6 FeV) vollständig sein" muss.mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / III. Die einzelnen Begutachtungsanlässe nach FeV

Rz. 18 In Betracht kommen die Anordnung zur Beibringung eines (fach-)ärztlichen Gutachtens sowie die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Beide Maßnahmentypen stehen in einem Stufenverhältnis, d.h. grundsätzlich stellt die ärztliche Begutachtung den geringfügigeren Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. So darf z.B. eine medizinisch-ps...mehr

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Anhang / Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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Anhang / Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / V. Festlegung der Fragestellung

Rz. 56 Gemäß § 11 Abs. 6 S. 1 FeV ist die Fragestellung durch die Fahrerlaubnisbehörde festzulegen. Diese Regelung lautet: Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führe...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / III. Übersenden der Akte an die Untersuchungsstelle

Rz. 53 Sobald die zuständige Behörde von dem Betroffenen gem. § 11 Abs. 6 S. 3 FeV erfahren hat, welche Untersuchungsstelle er beauftragt hat, ist sie gem. § 11 Abs. 6 S. 4 FeV verpflichtet, dieser die vollständigen, für die Beantwortung der Begutachtungsfragen erforderlichen Unterlagen und damit insbesondere die Fahrerlaubnisakte des Betroffenen zu übersenden.[34] Rz. 54 Als...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / a) Transparenz

Rz. 74 Die Gutachter versuchen, für den Klienten einen möglichst hohen Grad an Transparenz in der Untersuchung herzustellen. Dazu gehört, dass dem Klienten zu Beginn der Umfang und die Ziele der Untersuchung dargelegt werden. Zu den Zielen gehört insbesondere, gemeinsam die Bedenken und Zweifel der Behörde an der Eignung zum Führen von (Kraft-)Fahrzeugen zurückzuweisen. Auße...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / G. Obergutachten im Fahrerlaubnisrecht

Rz. 81 Neben der MPU kommt zur Klärung von Eignungszweifeln auch ein Obergutachten in Betracht. Das Obergutachten hat erhebliche praktische Bedeutung[98] und kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich widersprechende Gutachten vorliegen, ersichtliche Mängel des Erstgutachtens oder substantiierte Einwendungen gegen das Gutachten bestehen. Praxistipp Will der Rechtsanwalt d...mehr

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Verwertbarkeit von Dash-Cam... / Sachverhalt

Der Kl. fuhr mit seinem Pkw auf der BAB. Ihm folgte der Bekl. zu 2 mit dem Lkw des Bekl. zu 1, der auf das Fahrzeug des Kl. heckseitig links aus zwischen den Parteien streitigen Gründen auffuhr. Der Kl. trug zur Unfallursache vor, er habe verkehrsbedingt die Geschwindigkeit seines Kfz abbremsen müssen, ohne zum Stillstand zu kommen, als der Lkw des Bekl. zu 1 auf sein Kfz au...mehr

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Anhang / § 12 Sehvermögen

(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. 2Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt. 3Di...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / 2. Urinuntersuchungen

Rz. 46 Vor allem im Rahmen von ärztlichen Gutachten mit Drogenfragestellung ist die Abgabe einer Urinprobe am Untersuchungstag erforderlich. Anders als im Blut sind bestimmte Stoffe im Urin länger nachweisbar. Dabei variiert die Nachweisbarkeitsdauer von wenigen Stunden (z.B. für bestimmte Opiat-Abbauprodukte) bis hin zu mehreren Tagen (z.B. für Alkoholabbauprodukte). Die ge...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / III. Untersuchung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit

Rz. 51 Unter bestimmten Voraussetzungen ist manchmal zusätzlich die Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit erforderlich. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn die Testdurchführung eindeutig von der Fahrerlaubnisbehörde in der Gutachtenanordnung bzw. Fragestellung angefordert wird. Zum anderen kann es sich bei bestimmten Erkrankungen oder Medikationen oder ab ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Qualifikation der Gutachter

Rz. 45 Entsprechend den Anforderungen an die Begutachtungsstellen besitzen alle mit der Durchführung der MPU betrauten Gutachter einen Hochschulabschluss in Medizin oder Psychologie sowie mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung als Arzt oder Psychologe. Darüber hinaus haben sie eine intensive Ausbildung zum medizinischen oder psychologischen Gutachter durchlaufen un...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Begriffe "BfF" und "MPU"

Rz. 2 In § 66 FeV ist geregelt die Funktion der "Begutachtungsstelle für Fahreignung" (BfF), indem dort in Abs. 1 festgelegt ist: Zitat Begutachtungsstellen für Fahreignung bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) führt ins...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Amtliche Anerkennung

Rz. 29 Das wichtigste Qualitätsmerkmal bei der MPU ist, dass Begutachtungsstellen für Fahreignung amtlich anerkannt sein müssen (§ 2 Abs. 13 StVG, §§ 66 und 72 FeV). Dabei haben sie eine Begutachtung (früher: Akkreditierung) durch die Bundesanstalt für Straßenwesen zu durchlaufen. Für die amtliche Anerkennung muss eine Begutachtungsstelle nachweisen, dass sie folgende Kriter...mehr

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Verletzung rechtlichen Gehörs bei übergangenem Beweisantrag

Hinweis "Das erstinstanzliche Gericht hat den Beweisantrag des Berufungsklägers auf Einholung eines verkehrsanalytischen Gutachtens übergangen. Der Berufungskläger hatte hierdurch die Tatsache unter Beweis gestellt, dass er mit seinem Gespann aus Pkw und Wohnanhänger auf der zweispurigen BAB den Fahrspurwechsel auf die linke Spur schon vollständig abgeschlossen hatte, als de...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / V. Tonaufzeichnungen

Rz. 49 Neben den reinen (digitalen) Mitschriften der Gutachter ist es auch möglich, eine Tonaufzeichnung des psychologischen Untersuchungsgesprächs anfertigen zu lassen. Wann und wie eine Aufzeichnung erfolgt, ist derzeit noch nicht gesetzlich geregelt und bleibt daher jedem Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung selbst überlassen. Rz. 50 Der Vorteil dieser Methode li...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Allgemeines

Rz. 47 Es ist davon auszugehen, dass Trinken von Alkohol als solches von der Rechtsordnung nicht missbilligt wird. Rechtlich relevant wird Alkoholkonsum erst dann, wenn ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht bzw. die Steuerungsfähigkeit durch den Konsum eingeschränkt oder aufgehoben ist. In § 13 FeV ist geregelt, ab wann ein fahrerlaubnisrechtlich bedeutsamer Alkoho...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Befunderhebung

Rz. 65 Nach Anlage 15 Nr. 2c i.V.m. § 1 Abs. 5 FeV müssen die Vorgeschichte und der gegenwärtige Befund getrennt voneinander wiedergegeben werden.mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Die Einnahme harter Drogen

Rz. 66 Gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV sind harte Drogen im Wesentlichen alle Betäubungsmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit Ausnahme von Cannabis. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt vor bei nachgewiesener Einnahme dieser Stoffe, wobei ein einmaliger Konsum ausreichend ist. Nach der Rechtsprechung ist Ungeeignetheit gegeben schon nach e...mehr