Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 9 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung de...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / b) Differenzierte Quotenvermächtnisse

Rz. 65 Soll daher von einem umfassenden Quotenvermächtnis abgesehen werden, sind folgende Überlegungen hilfreich: Für schwer zu bewertende und zu veräußernde Vermögenswerte – wie etwa Unternehmensbeteiligungen oder Gemäldesammlungen – sollten alternative Regelungen gesucht werden. Im Weiteren ist der zukünftige Nachlass zu betrachten: Statistisch soll sich ein Nachlass zu 42...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Personen, die außerhalb ihrer amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind (§ 82 Abs. 1 Nr. 6 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind diejenigen Personen, die außerhalb ihrer amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind. Dieser Ausschluss betrifft insbes. private Gutachter. Wer sich in einer solchen Weise bereits mit der amtlich zu bearbeitenden Angelegenheit befasst hat, wird nicht mehr unb...mehr

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zfs 10/2018, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"[1] I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 (alt)." [2] Der Antragsteller beging am 15.10.2014 und am 28.2.2017 jeweils eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG, indem er einmal mit einer Blutalkoholkonzentration von ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Erstattung des Gutachtens

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gutachten ist aufgrund des von der Finanzbehörde mitgeteilten Sachverhalts unter Berücksichtigung des Gutachtenauftrags zu erstatten. Der Sachverständige ist grundsätzlich nicht zu eigenen Sachverhaltsermittlung befugt. Oft kann es jedoch sachgerecht sein, wenn die Finanzbehörde dem Gutachter auch mit Sachermittlungsbefugnissen auss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Beweiswürdigung sind die allgemeinen Denkgesetze, die anerkannten Regeln und Maßstäbe für die Beurteilung und Wertung tatsächlicher Verhältnisse und die Erkenntnismöglichkeiten zu beachten, die sich aus der Erfahrung des Lebens ergeben. Verstöße hiergegen machen die Tatsachenfeststellung fehlerhaft und stellen sich als Rechtsverl...mehr

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zfs 10/2018, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"[1] I. Der im Jahr 1993 geborene ASt. wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B einschließlich Unterklassen." [2] Am 16.9.2017 nahm er mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,44 Promille mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teil. Das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr stellte die StA L. am 2.1.2018 ...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / Sachverhalt

Der Bekl. wird mit dieser Entscheidung unter Abänderung des Urt. des VG des Saarlandes vom 1.3.2017 – 5 K 1491/16 und unter Aufhebung des Bescheides des Bekl. vom 27.4.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.7.2016 verpflichtet, dem Kl. die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und Abs. 2 FeV neu zu erteile...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach Maßgabe des § 124a Abs. 2 und 3 VwGO zulässige Berufung des Kl. (…) ist begründet." Entgegen der Auffassung des VG hat der Kl. einen von der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängigen Anspruch auf Neuerteilung der – im vorliegenden Rechtsstreit allein streitgegenständlichen – Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Der diesen Anspruch...mehr

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zfs 10/2018, Entziehung der... / Leitsatz

1. Ein Gutachten ist nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar, wenn seine Feststellungen nicht in Einklang miteinander stehen. Das ist dann der Fall, wenn es zum einen ausgeführt, die Kooperation sei ausreichend und situationsangemessen und die Kommunikation sei widerspruchsfrei gewesen, zum anderen aber bemängelt, dass das Gesprächsverhalten nicht hinreichend offen gewesen...mehr

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zfs 10/2018, Neues Kürzungs... / D. Konkrete Abrechnung

Bleiben noch Einsparungen bei konkreter Abrechnung. Der erste Angriff der Versicherungswirtschaft bei konkreter Abrechnung richtete sich 2003 gegen die Mietwagenrechnungen.[4] Dem folgte eine wahre Flut an Urteilen, in denen der BGH seine Mietwagenrechtsprechung konkretisierte. Der nächste Angriff richtete sich 2005 und 2006 gegen die Rechnungen der Kfz-Sachverständigen.[5] A...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverständige muss – wie der Richter – unparteiisch sein. Daher lässt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO seine Ablehnung unter denselben Voraussetzungen zu, wie sie § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 41ff. ZPO für Richter vorsehen (s. § 51 FGO Rz. 2 ff.). § 88 FGO ergänzt die Vorschriften über die Sachverständigenablehnung (auch § 51 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 36 – ET: 10/2018 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Pflicht zur Begutachtung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 96 Abs. 3 AO muss der von der Behörde ernannte Sachverständige der Ernennung Folge leisten. Die Vorschrift entspricht insoweit § 407 ZPO. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Erfüllung der Sachverständigenpflicht nach §§ 328ff. AO zu erzwingen. Dies ist wenig sachgerecht, da bei einem erzw...mehr

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zfs 10/2018, Neues Kürzungs... / C. Fiktive Abrechnung

Sozusagen um diesen Satz herum hat die Versicherungswirtschaft in ganz Deutschland ein Netz von Partner- und Verweisungswerkstätten aufgebaut. Als es dann soweit war, landeten drei geeignete Fälle beim BGH.[3] Seitdem wird bei fiktiver Abrechnung auf diese günstigen Werkstätten verwiesen. Jedes Gutachten wird überprüft – meist durch externe Kürzungsdienstleister. Dabei werde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung ist der Finanzbehörde gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Person des Sachverständigen, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen unter Glaubhaftmachung der Ablehnungsgründe geltend zu machen (§ 96 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist eine Ablehnung nur noch zulässig, wenn der Ablehnungsgrund vorhe...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Sachverhalt

(...) Die Beteiligten streiten darum, ob das notarielle Testament der Erblasserin vom ... mit dem sie den Beteiligten zu 5) zum Alleinerben eingesetzt hat, wirksam ist oder aber die Erblasserin zur Zeit der Errichtung dieses Testamentes bereits testierunfähig war, so dass das frühere Testament vom ... Geltung beansprucht. Zum Sachverhalt im Einzelnen wird zunächst auf die Dar...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere Auswirkungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO begründet anders als § 29 VwVfG keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Die Gewährung von Akteneinsicht ist jedoch nicht unzulässig, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde und der Einsichtsuchende hat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung (BFH v. 28.05.2003, VII B 119/01, A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirch-Heim/Samson, Vermeidung der Strafbarkeit durch Einholung juristischer Gutachten, wistra 2008, 81; Wendt/Elicker, Zur steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des steuerlich vertretenen Unternehmers oder Geschäftsführers, wistra 2009, 329; Weidemann, Vorsatz und Irrtum bei Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung, wistra 2010, 463; Ransiek, Blanketttatbestand und...mehr

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zfs 10/2018, Materiell-rech... / Sachverhalt

Die Kl. sind Mieter eines Hauses in Köln, der Bekl. ist Eigentümer des Nachbargrundstücks. Ein Ast einer Buche, die auf dem Grundstück des Bekl. steht, ragte zu dem von den Kl. genutzten Grundstück im Bereich des Hauseingangs herüber. Nach Auffassung der Kl. war einer dieser Äste abbruchgefährdet. Die Kl. forderten den Bekl. durch Anwaltsschreiben auf, den bereits angebroche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Unterlagen der Besteuerung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unterlagen der Besteuerung sind alle Beweismittel und Beweisergebnisse, wie Auskünfte, Gutachten, Zeugenaussagen, Bewertungs-, Berechnungs- und Schätzungsgrundlagen. Auch Amtshilfemitteilungen und Kontrollmitteilungen müssen dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden (Seer in Tipke/Kruse, § 364 AO Rz. 4). Besteuerung ist grundsätzlich n...mehr

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zfs 10/2018, Jochen Pamer: Die Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden, -kauf, -leasing, ZAP Verlag, 3. Aufl. 2018, 302 Seiten, 64 EUR, ISBN 978-3-89655-875-6

Mit "Die Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden, -kauf, -leasing" hat Jochen Pamer der Umsatzsteuerfrage nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ein umfangreiches Werk gewidmet. Normalerweise wird dieses Thema in Kommentaren und Handbüchern zum Fahrzeugschaden mit behandelt, Einzeldarstellungen zu diesem Thema sind eher selten. Die Rechtsprechung zur Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden ist i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 83 Beweistermin; Teilnahme

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 83 Satz 1 FGO sind die Beteiligten von allen Beweisterminen zu benachrichtigen und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Beweistermin ist entweder die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 1 FGO) oder der Termin vor dem beauftragten Richter (§ 81 Abs. 2 FGO) oder dem um Rechtshilfe ersuchten (auswärtigen) Gericht (§ 81 Abs. 2 FGO) und s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 71 Zustellung der Klageschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 71 Abs. 1 Satz 1 FGO ist die Klageschrift (§§ 65, 64 Abs. 2 FGO) dem Beklagten (§ 63 FGO) von Amts wegen zuzustellen. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der ZPO (§ 53 Abs. 2 FGO i. V. m. §§ 166ff. ZPO). Die Zustellung ist vom Vorsitzenden zu verfügen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 209 ZPO), weil sie – ebenso wie die Auffor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

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zfs 10/2018, Europäische Verkehrsrechtstage in Neapel

In diesem Jahr werden die Europäischen Verkehrsrechtstage zum 19. Mal in Neapel stattfinden und machen ihre Rundreise durch Europa nach Wien im letzten Jahr nun weiter Richtung Süden. Auch in diesem Jahr deckt das Programm der Europäischen Verkehrsrechtstage wieder Themen ab, die in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden. Eines der zentralen Themen der Veranstaltun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52a Elektronische Dokumente

Schrifttum Schoenfeld, Klageeinreichung in elektronischer Form, DB 2002, 1629; Weigel, Bestimmende elektronische Schriftsätze und der neue § 77a FGO, DStR 2002, 1841; Brandis, Elektronische Kommunikation im Steuerverfahren und im Steuerprozess, StuW 2003, 349; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommuni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wahlmöglichkeit

Tz. 35 Stand: EL 36 – ET: 10/2018 Grundsätzlich besteht für die Folgebewertung die Wahl zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 40.30). Allerdings ist auch bei Wahl der zweiten Bewertungsmethode der beizulegende Zeitwert zu ermitteln, da er gem. IAS 40.79 (e) im Anhang anzugeben ist (vgl. ...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der betroffenen minderjährigen K 1, geboren am XX.XX.2017. Der Kindesvater ist mutmaßlich Herr B, der die Vaterschaft allerdings bislang nicht anerkannt hat. Mit Herrn B hat die Kindesmutter zwei weitere Töchter, K 2, geboren am XX.XX.200X, und K 3, geboren am XX.XX.200Y. Auch für die beiden älteren Töchter hat die Beschwerdeführe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Angabe der Revisionsgründe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO muss die Begründung die Revisionsgründe angeben und zwar zum einen die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt (s. Rz. 11, 12) und zum anderen für die Verfahrensrüge weitergehend die Bezeichnung der Tatsachen, die den (Verfahrens)Mangel ergeben (s. Rz. 13–15). Die Differ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Text der §§ 578 bis 580 ZPO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die maßgebenden Vorschriften der ZPO haben folgenden Wortlaut: § 578 ZPO (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Ent...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachaufklärung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsbehörde prüft die Recht- und Zweckmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im vollen Umfang. Auch der Sachverhalt unterliegt damit der vollständigen Nachprüfung. Auch im Einspruchsverfahren hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 AO, dazu § 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Neben dem Amtsermittlungsg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zugang des elektronischen Dokuments, § 87a Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 1 Satz 2 1. HS AO bestimmt den Zugangszeitpunkt des elektronischen Dokuments. Erst der Zugang löst die mit einer Übermittlung des Dokuments verbundenen Rechtsfolgen, z. B. Fristläufe, aus. Für den Zugang ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die für den Empfang bestimmte Einrichtung das Dokument in für den Empfänger be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bedarfswert bei fehlendem Gegenstandswert

Frage: Anlässlich der Erstellung einer Feststellungs-Erklärung zum Bedarfswert erhielt ich keine ausreichend sichere Information über den Wert eines Grundstücks. Wie ermittelt man den Gegenstandswert? Meine dem Mandanten vorgeschlagene Lösung war, dass ich zunächst eine Vorschuss-Honorarnote erstelle und nach Bekanntgabe des Werts im zu erwartenden Bescheid diesen Wert als G...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (3) Einholung eines Sachverständigengutachtens

Rz. 135 Soweit das Nachlassgericht nicht in der Lage ist, aufgrund der bereits durchgeführten Beweiserhebung bestehende Zweifel an der Testierfähigkeit auszuräumen, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens eines Psychiaters oder Nervenarztes erforderlich, nicht nur eines praktischen Arztes.[112] Die Auswahl des Sachverständigen ist eine nicht selbstständig anfechtba...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Beweiserhebung und -würdigung

Rz. 28 Das OLG Düsseldorf hat die Beweiserhebung und -würdigung bei vorgetragener und bestrittener Testierunfähigkeit eines Erblassers instruktiv dargestellt:[36] Zitat "Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente a...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (1) Demenzerkrankung

Rz. 140 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2015 Das OLG Düsseldorf hat festgestellt, dass ein Sachverständigengutachten ohne Angabe der konkreten Verhaltensweisen keine Rückschlüsse auf eine Demenzerkrankung zulasse und deswegen die Feststellung einer Testierunfähigkeit des Erblassers nicht rechtfertige:[118] Zitat "Das Fazit: "Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist deshalb davo...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (1) Allgemeines

Rz. 126 Das Nachlassgericht muss Ermittlungen zur Testierfähigkeit des Erblassers nur dann anstellen, wenn nach § 2229 Abs. 4 BGB Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit vorliegen. Denn die Testierunfähigkeit ist ein Ausnahmetatbestand zu der vermuteten Testierfähigkeit von Personen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, § 2229 Abs. 1 BGB. Der Erblasser wird solange als ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 5. Verwertung der Beweismittel aus Erbscheinsverfahren

Rz. 54 Die Niederschrift über die Zeugenvernehmung im Erbscheinsverfahren kann als Urkundenbeweis im Zivilprozess verwertet werden.[70] Allerdings kann die Glaubwürdigkeit der Zeugen i.d.R. aus dem Protokoll allein nicht abschließend beurteilt werden.[71] Rz. 55 Ein schriftliches Sachverständigengutachten – bspw. ein psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Testierunfähigkei...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / N. Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 171 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Verpflichtung, den Wert des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände zu ermitteln bzw. schätzen zu lassen. Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht mit d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / e) Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 54 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig. Nach der Rechtsprechung des BGH[85] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB anz...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 5. Hauptprozess und Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 126 Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung führt nicht zur Rechtshängigkeit des materiellrechtlichen Anspruchs, weil sein Streitgegenstand nicht der Anspruch selbst ist, sondern die Zulässigkeit seiner vorläufigen Sicherung.[201] Aus diesem Grund können Hauptprozess und Verfügungsverfahren parallel geführt werden. Wird im Hauptprozess ein Sachverständigen...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Exkurs: Keine einstweilige Verfügung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 100 Unter den vorläufigen Rechtsschutz fällt die Schaffung und Vollstreckung von Titeln, in denen über den Bestand eines geltend gemachten Rechts nicht endgültig entschieden werden kann. Hierunter werden vor allem die summarischen Verfahren des Arrests, der einstweiligen Verfügung bzw. einstweiligen Anordnung verstanden.[131] Rz. 101 Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes...mehr