Ein Prokurist ist grundsätzlich nicht zur Veräußerung von Grundstücken ermächtigt; dies gilt auch, wenn die Gesellschaft selbst nicht Eigentümerin des Grundstücks ist.mehr
Immobilien wechseln den Eigentümer in Windeseile: Die Blockchain-Community schwärmt von der "Tokenisierung" des Grundbuchs – ganz nach schwedischem Vorbild. Experten ist das zu stürmisch: Immobilien hätten nichts mit gewöhnlichen Wertpapieren gemein.mehr
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Ein mit unbegrenzter Außenvollmacht ausgestatteter Vertreter beantragt die Umschreibung eines Grundstücks. Nach innen ist die Vertretung an Geschäftsunfähigkeit und Betreuungsbedürftigkeit geknüpft. Darf das Grundbuchamt mit Blick auf einen möglichen Vollmachtsmissbrauch die Eintragung ins Grundbuch ablehnen?mehr
Zur Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters reicht die Vorlage des privatschriftlichen Gesellschaftsvertrags – neben den Nachweisen zur Erbfolge – aus. Dies ist möglich in der Form der Bewilligungsberichtigung (§ 19 GBO) oder des Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 Abs. 1 GBO).mehr
Der Notar ist Träger eines ihm vom Staat verliehen öffentlichen Amtes. Das Notarrecht regelt seine Pflichten und sein Berufsrecht. Wichtige Rechtsgrundlagen hierfür sind die Bundesnotarordnung (BNotO) und im Hinblick auf die Erfüllung seiner Aufgaben bei der Beurkundung das Beurkundungsgesetz. Seine Vergütung richtet sich nach der Kostenordnung.mehr
Verstirbt ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR, ist dessen Rechtsnachfolger zur Grundbuchberichtigung berechtigt. Um diese Berechtigung nachweisen zu können, ist dem Grundbuchamt der Gesellschaftsvertrag der GbR vorzulegen.mehr
Im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 werden die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und der Datenzugriff erstmals einheitlich in einem Dokument beschrieben. Der "alte" Buchhaltergrundsatz "keine Buchung ohne Beleg" gilt weiterhin auch uneingeschränkt für moderne DV-Buchhaltungssysteme. Aus den klassischen Papierbelegen wurden Abbildungen in elektronischer Form. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie Sie mit Belegen in papier- und elektronischer Form umgehen müssen, wie eine elektronische Ablage ordnungsgemäß geführt wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten.mehr
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist grundbuchfähig. Nimmt eine solche Gesellschaft eine GmbH als neue Gesellschafterin auf, um in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu wechseln, so hat dieser identitätswahrende Formwechsel nur eine Berichtigung des Grundbuchs zur Folge. Die Aufnahme der GmbH als Gesellschafterin muss grundbuchrechtlich nicht separat nachvollzogen werden.mehr
Ein Wohnungseigentümer hat in der Regel keinen Anspruch, das Wohnungsgrundbuch eines anderen Eigentümers vollständig einzusehen. Bei Wohngeldrückständen kann der Verwalter das Grundbuch einsehen und den Eigentümern die für eine Beschlussfassung zur Anspruchsdurchsetzung benötigten Informationen weitergeben.mehr
Im November 2014 hat das BMF ein neues Schreiben über die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und den Datenzugiff verfasst. das Top-Thema zeigt, wie sie mit Belegen aus Papier oder in elektronischer Form umgehen müssen, wie eine elektronische Ablage ordnungsgemäß geführt wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten. mehr
Seit 1.10.2014 können Sie prüfen, wer in das Grundbuch Ihres Grundstücks Einsicht genommen hat. Damit können Sie auch Personen entlarven, die sich durch falsche Behauptungen über ein angeblich berechtigtes Interesse die Grundbucheinsicht erschlichen haben.mehr
Der Veräußerer einer Eigentumswohnung schuldet das Hausgeld bis zur Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Dies gilt auch, wenn sich die Eigentumsumschreibung durch das Verhalten eines Dritten verzögert.mehr
Die gesetzlichen Weichen für die Einführung des Datenbankgrundbuchs sind gestellt. Ein entsprechendes Gesetz hat den Bundestag passiert. Der DDIV ist optimistisch, dass auch Verwalter künftig das automatisierte Abrufverfahren nutzen können.mehr
Es obliegt den Wohnungseigentümern, dem Verwalter einen Eigentümerwechsel mitzuteilen. Lädt der Verwalter in Unkenntnis eines Eigentümerwechsels den bisherigen statt den neuen Eigentümer einer Einheit zu einer Versammlung, liegt hierin kein Ladungsmangel, der eine Anfechtung rechtfertigt.mehr
Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Übersendung von Grundbuchakten in sein Büro. Die Einsichtnahme in Grundbuchakten kann auch in der Art und Weise gewährt werden, dass die Akten zu diesem Zwecke an das Amtsgericht seines Geschäftsorts übersandt werden.mehr
Der DDIV fordert schon seit längerem, Verwaltern die Einsichtnahme ins elektronische Grundbuch zu ermöglichen. Nun hat der Verband ein Gutachten vorgelegt, demzufolge der Ausschluss der Verwalter aus dem elektronischen Grundbuchverfahren verfassungswidrig sein soll.mehr
Die Eintragung im Grundbuch begründet keine Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer, wenn der Eigentumserwerb materiell-rechtlich unwirksam war.mehr