Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis
Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, soweit sie...mehr