Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzesänderung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG

Rz. 95 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurden zum 1.7.2013 Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB durch Betreuungsbeschluss übertragen wurde, als begünstigte Einrichtungen anerkannt und in den Katalog des § 4 Nr. 16 S. 1 unter Buchst. k UStG aufgenommen. Rechtliche Betreuung erhalten volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / III. Streit in Altfällen

Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Übergangsregelung in § 71 Abs. 3 GKG ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 S. 3 GKG aber nur auf die Kosten anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden. In sog. Altfällen ist die Rechtslage daher umstritten. Teilwiese wurde für die Festsetzung der Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Fortführung des Be...mehr

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FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 641 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ebenso wie im Hinblick auf den selbstständigen Vermögensteil ist die Vorschrift auch insoweit § 16 Abs 1 Nr 2 EStG (Mitunternehmeranteil) nachgebildet (vgl GrS BFH BStBl II 2000, 123); gemeint ist die Beteiligung an einer selbstständig tätigen PersGes (BFH BStBl II 1984, 518), idR ein Praxisanteil; eine avisierte Bürogemeinschaft genügt nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.5 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 258 Nach § 52 Abs. 59a S. 8 EStG war die Vorschrift i. d. F. des G. v. 19.12.2008[1] in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt oder KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt war. Die Vorschrift legt sich also Rückwirkung für alle offenen Fälle zu und ist danach auf bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume anzuwenden. Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll auch die durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.1 Übersicht

Rz. 62 Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" Gesellschaften die Steuerentlastung nicht gewährt werden muss; die Zwischenschaltung einer funktionslosen Gesellschaft aus steuerlichen Gründen, um eine Entlastung von der Abzugssteuer zu erreichen, stellt grundsätzlich einen Missbrauch (§ 42 AO) dar. Das Gesetz dient dazu, den Begriff "funkt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.6 Einschränkung des § 50d Abs. 3 EStG für in der EU ansässige Entlastungsberechtigte

Rz. 155 Der EuGH hat in einer grundsätzlichen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit § 50d Abs. 3 EStG der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht und sich im Rahmen der Grundfreiheiten hält.[1] Die Entscheidung ist zwar zu der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG ergangen, lässt jedoch auch Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Grundsatz der Erforderlichkeit

Rz. 78 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht uneingeschränkt. Vielmehr kommt ein Anspruch nur "in erforderlichem Umfang" in Betracht. In der Rechtsprechung richtet sich die erforderliche Einzelfallbeurteilung im Wesentlichen nach den Aufgaben des Betriebsrats, nach der Größe und Beschaffenheit des Betriebs, nac...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Rz. 20 Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.2 Begriff der Öffentlichkeit

Voraussetzung jeder publizistischen Tätigkeit i. S. d. KSVG ist jedoch der Öffentlichkeitsbezug. So handelt es sich etwa bei Arbeiten für rein interne Veranstaltungen und Unterlagen wie z. B. Memos für die Geschäftsführung, Vertragsentwürfe etc. also nicht um Publizistik und damit um keine abgabepflichtige Tätigkeit. Beispiel Ein Übersetzer nutzt seine juristischen Kenntnisse...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gebühren- und Wertanpassungen

Rz. 2 In erster Linie soll das Kostenrechtsänderungsgesetz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung tragen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt sowohl den Anstieg der Verbraucherpreise als auch die allgemeine Einkommensentwicklung seit der letzten Gesetzesreform im Jahre 2013. Seitdem sind die Verbraucherpreise...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1 Kunst im Sinne des KSVG

Das KSVG definiert den Betriff "Kunst" nicht. In § 2 KSVG heißt es lediglich: Zitat Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Der Gesetzgeber war damit klug genug, den sehr wandelbaren Kunstbegriff nicht zu definieren. Entwicklungen wie etwa die Urban Art, die Szenografie/Raumstrategien, das Webdesign, d...mehr

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das Ermittlungsverfahren sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – ...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / Einführung

Der Verfasser hat in den Jahren 2002 und 2009 Ausführungen zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (VV) gemacht.[1] Seitdem sind weitere 12 Jahre vergangen, sodass es nunmehr notwendig ist, die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung erneut auszuwerten. Dieses Vorhaben erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das VV zwischenzeitlich einer Gesetzesänderung...mehr

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3 Werbung für das eigene Unternehmen (Eigenwerber)

§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG bezieht solche Unternehmen in die Abgabepflicht mit ein, die "für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit" betreiben und in diesem Rahmen Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen (sog. Eigenwerber). Einschränkende Voraussetzung für die Abgabepflicht ist allerdings, dass diese Auftragsvergabe "nicht nur ge...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 229 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung war wegen der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung notwendig geworden. Einzelheiten zum Verhältnis der Grundsteuer zum ...mehr

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die Hauptverhandlung sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – auch...mehr

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zfs 01/2022, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf das Beschwerdevorbringen beschränkte Überprüfung des angefochtenen Beschlusses führt zu keinem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis." Aus dem Beschwerdevortrag ergibt sich nicht, dass die in Ziffer 1. der Ordnungsverfügung des Antragsgegners v. 26.1.2021 angeordnete Fahrerlaubnisentziehung rechtswid...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.5 Statistisches

Die KSK hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 eine rasante Entwicklung vollzogen: Mit der Zahl der Versicherten stiegen auch die zu leistenden Zuschüsse und damit der Haushalt, während die Zahl der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen nicht im gleichen Tempo mitzog – der Anstieg des Abgabesatzes war die notwendige Folge. Die Zahl der nach dem KSVG Versicherten lag zu Begi...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 34 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Für die grundsätzlichen Erwägungen siehe § 3 Rdn 21 ff. Rz. 35 Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RV...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die freien Berufe waren früher in § 26 Abs. 1 BewG 1925 bzw. in § 44 Abs. 1 BewG 1931 enthalten. Danach galt als Gewerbe i.S.d. BewG auch die freie und ähnliche selbständige Berufstätigkeit. Als Gewerbe galt jedoch nicht die Ausübung eines der reinen Kunst oder der reinen Wissenschaft gewidmeten Berufs oder Nebenberufs (§ 26 Abs. 1 ...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / III. Höhe der Vergütung

1. Nach dem 1.1.2021 Hinsichtlich der Höhe der Vergütung hat das OLG zwischen dem Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der Änderungen des JVEG am 1.1.2021 unterschieden. Denn gem. § 24 S. 1 JVEG seien die Vergütung und die Entschädigung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzes...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 2.11.2021 – 1 BvR 1575/18 1. Auch vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden – hier: gegen § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB – sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich alle Mittel zu ergreifen, die der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abhelfen können. Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nich...mehr

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3496]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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B / Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1136]

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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B / Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1431]

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3758]

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1.1 Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 141 In § 50d Abs. 9 EStG wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Durch G. v. 25.6.2021[3] wurde mit Nr. 3 eine besondere Regelung für den Fall der Nichtbesteuerung infolge der Zuordnung von Einkünften bei einer Betriebsstätte eingefügt. Die Vorschrift dient der Umsetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Einführung und Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 189 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008 eingefügt worden.[1] Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013 neu gefasst.[2] Rz. 190 Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll die durch das G. v. 26.6.2013 vorgenommene Neuregelung für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle gelten. Die Vorschrift legt sich daher ec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.1 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 123 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nach dem in dieser Vorschrift niedergelegten Grundsatz ist es den Verfahrensbeteiligten möglich, den Ablauf und den Inhalt des Insolvenzverfahrens ganz oder teilweise abweichend von den Regelungen der InsO zu bestimmen. Damit wird klargestellt, dass es sich bei den Regelungen der InsO überwiegend um dispositives Recht handelt.[1] Soweit die gesetzlichen Vorschriften nic...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt

Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrecht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Begriff und Wirkung der Rücknahme

Rz. 7 Das Gesetz verwendet für die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts den Begriff "Rücknahme" und versteht unter "Widerruf" die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts. Ob der Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig ist, ist ggf. durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont zu ermitteln. Durch diese Auslegung wird der Regelungsgehalt bestimmt, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.5 Rücknahme wegen Kenntnis oder Kennenmüssens des Begünstigten

Rz. 46 Bei diesem Rücknahmegrund ist unerheblich, auf welchen Gründen die Rechtswidrigkeit beruht. Die Rücknahme ist gerechtfertigt, weil der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts nicht vertraut hat oder nicht vertrauen durfte. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Begünstigte die Rechtswidrigkeit verursacht hat; die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn die Ursa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84 BGB-neu (Stiftungsorgane) Die Rechtsstellung der Stiftungsorgane wird bisher in § 86 BGB durch zahlreiche Verweisungen ins Vereinsrecht geregelt, die teilweise zu nicht einfach verständlichen Verweisungsketten führen. Die Organverfassung der Stiftung soll künftig umfassender eigenständig im Stiftungsrecht geregelt werden und auf ...mehr