Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.1 Ladung nicht zustellbar (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. a: Drittauskünfte können eingeholt werden, wenn die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und die Anschrift, unter der die Zustellung ausgeführt werden sollte, mit der Anschrift übereinstimmt, die von einer der in § 755 Abs. 1 und 2 ZPO genannten Stellen innerhalb von 3 Monaten vor oder nac...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 38 Wird die Einholung von Drittauskünfte im selben Auftragsformular erteilt wie die Abnahme der Vermögensauskunft, handelt es sich nicht um einen gesonderten Auftrag im kostenrechtlichen Sinne (AG Düsseldorf, DGVZ 2022, 115). Für jede Einholung der Auskunft bei den in § 802l ZPO genannten Stellen erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr in Höhe von jeweils 14,30 EUR (Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Abfrage von Kontenstammdaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 )

Rz. 10 Das Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn richtet sich darauf, die bei den Kreditinstituten in § 93b Abs. 1 und 1a AO bezeichneten Daten, ausgenommen die Identifikationsnummer nach § 139b AO, abzurufen (§ 93 Abs. 8 AO). Gemäß § 93b Abs. 1 AO haben Kreditinstitute das nach § 24c Abs. 1 KWG zu führende Dateisystem auch für Abrufe nach § 93 Abs. 8 AO zu fü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2.2 Informationelle Selbstbestimmung Dritter

Rz. 13 Eine vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger erteilte Auskunft über die Kontodaten einer Person, für deren Konto der Schuldner verfügungsberechtigt ist, greift auch in das Recht dieser dritten Person auf informationelle Selbstbestimmung ein. Eine Abwägung mit den Grundrechten des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informationen zu Verm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.2 Zulässigkeit

Rz. 7 Die Einholung von Drittauskünften ist nur dann zulässig, wenn eine Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht möglich ist (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Abs. 1 Satz Nr. 2) oder bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverze...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zweckbindung der erlangten Daten (Abs. 2)

Rz. 29 Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erforderlich sind, hat der Gerichtsvollzieher unverzüglich zu löschen oder zu sperren. Die Löschung ist zu protokollieren. Hierbei ist die Art und Weise der Sperrung von nicht erforderlichen Informationen aus Drittauskünften bei Mitteilung an den Gläubiger aus Praktikabilitätsgründen dem Gerichtsvollzieher zu überlasse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.3 Vollständige Gläubigerbefriedigung nicht zu erwarten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 25 In Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist geregelt, dass Drittauskünfte auch dann eingeholt werden können, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft zwar abgegeben hat, bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers aber nicht zu erwarten ist. Hierdurch soll die Effektivität der Zwangsvollstreckun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.2 Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 23 Die Einholung von Drittauskünften setzt u. a. voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft in dem der Maßnahme nach Satz 1 zugrundeliegenden Vollstreckungsverfahren nicht nachkommt (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Dies ist der Fall, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft bei Anwesenheit im Termin verweigert, oder bei ordnungsgemäßer Ladu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.4 Zeitliche Grenzen

Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Drittauskunft gemäß § 802l ZPO nach erteilter Vermögensauskunft dazu dient, die Angaben des Schuldners auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Es handelt sich um keinen selbstständigen Auskunftsanspruch. Zwei Fälle sind zu beachten: Wurden die Drittauskünfte nach einer Vermögensauskunft eingeholt und ist eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nummer 1 ermöglicht eine Abfrage mit dem Ziel der Ermittlung des Arbeitgebers bzw. Rentenversicherungsträgers, bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung des Schuldners, um gegebenenfalls dort eine Lohnpfändung ausbringen zu können. Der Gerichtsvollzieher darf hiernach bei jedem Genannten, (BT-Drucks. 16/13432 S. 44 re. Sp.) wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine na...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Erforderlichkeit Rz. 6 Die Maßnahmen müssen zur Vollstreckung erforderlich sein. Mit diesem Erfordernis sollen unnötige Datenerhebungen in den Fällen verhindert werden, in denen nach den Umständen des Einzelfalls aus der jeweils begehrten Drittauskunft keine verwertbaren Erkenntnisse für die Vollstreckung zu erwarten sind (BGH, DGVZ 2022, 191), ebenso, dass unverhältnis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 37 Gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, Maßnahmen nach § 802l Abs. 1 ZPO zu ergreifen, steht dem Gläubiger die Erinnerung nach § 766 ZPO zu.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Umfang der Datenerhebung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt im Einzelnen die Daten, die im Wege der Fremdauskunft abgefragt werden können sowie gleichzeitig die Stellen, bei denen die Abfrage erfolgen kann. Zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Schuldners ist die Auskunftsmöglichkeit auf diejenigen Bereiche beschränkt, die typischerweise für die Vollstreckung von Bedeutung sind (BR-Druc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besondere Voraussetzungen

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 stellt weitere Voraussetzungen auf, die zusätzlich zu der in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Erforderlichkeit erfüllt sein müssen, damit Drittauskünfte nach Abs. 1 Satz 1 zulässig sind. Es genügt, wenn eine der Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 – alternativ – erfüllt sind (BT-Drucks. 19/27636, S. 26 f.). Jede der 3 Fallgruppen knüpft aber daran an, dass dem S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.1 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die Maßnahmen müssen zur Vollstreckung erforderlich sein. Mit diesem Erfordernis sollen unnötige Datenerhebungen in den Fällen verhindert werden, in denen nach den Umständen des Einzelfalls aus der jeweils begehrten Drittauskunft keine verwertbaren Erkenntnisse für die Vollstreckung zu erwarten sind (BGH, DGVZ 2022, 191), ebenso, dass unverhältnismäßig in das Recht des...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderung eines Kostenvorschusses durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher kann bei der Vorschussanforderung die voraussichtlichen Kosten berechnen oder schätzen. In beiden Fällen muss er sich aber an den voraussichtlichen Kosten orientieren. Diese können dann gerundet werden. AG Riedlingen, Beschl. v. 28.10.2022 – M 576/22 1 Der Fall Vorschuss für GV-Antrag angefordert Am 13.10.2022 stellte der Gläubiger Vollstreckungsau...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / III. Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher

1. Frage Rz. 121 Der Gerichtsvollzieher hat im Rahmen eines Pfändungsauftrages mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung i.S.d. § 802b Abs. 2 ZPO geschlossen. Dieser wurde nicht widersprochen. – Kann eine Einigungsgebühr abgerechnet werden? 2. Antwort Rz. 122 Nach der Änderung der Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann zwar die Einigungsgebühr unstreitig auch für eine Zah...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / I. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Der zuständige Gerichtsvollzieher Anders als nach der GVFV 2015 werden durch das Formular keine Adressaten mehr vorgegeben. Der Auftrag kann grundsätzlich an das AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die Vollstreckungshandlung vorgenommen werden soll. Dies ist bei der Abnahme der Vermögensauskunft der Wohnort oder Sitz des Schuldners, § 802e ZPO, bei der Sachpfändung nach § 80...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 122 Nach der Änderung der Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann zwar die Einigungsgebühr unstreitig auch für eine Zahlungsvereinbarung anfallen. Die Zahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher löst nach ganz überwiegender Ansicht aber keine Einigungsgebühr aus. Zum einen fehlt es an einem Vertrag zwischen den Parteien, da die Vereinbarung zwischen Schuldner un...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / II. Basisdaten zum Schuldner

Zwingende Angaben zum Schuldner Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wiederholt werden, § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV. Eine Anlage für weitere Schuldner ist insowe...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das angegangene Gericht ist unzuständig. Nachdem keine Abgabe an das zuständige Vollstreckungsgericht beantragt wurde, kam nur noch eine Verwerfung der somit unzulässigen Erinnerung in Betracht. Im Einzelnen: AG stellt auf den Wortlaut von § 766 ZPO ab Das Gericht hat seine Unzuständigkeit mit Beschluss vom 5.5.2022 bereits wie folgt begründet: "… Denn nach Auffassung des hies...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / III. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners

Konkrete Situationen können schnelle Ansagen erfordern Gerade bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers kann aus der konkreten Kontaktsituation des Gerichtsvollziehers mit dem Schuldner die Notwendigkeit der Rücksprache entstehen. Dies insbesondere im Kontext der gütlichen Erledigung, wenn der Schuldner zwar grundsätzlich zu einer Zahlungsvereinbarung bereit ist, dies aber...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 121 Der Gerichtsvollzieher hat im Rahmen eines Pfändungsauftrages mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung i.S.d. § 802b Abs. 2 ZPO geschlossen. Dieser wurde nicht widersprochen. – Kann eine Einigungsgebühr abgerechnet werden?mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 1 Der Fall

Vorschuss für GV-Antrag angefordert Am 13.10.2022 stellte der Gläubiger Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle des AG. Es wurde die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802 f ZPO beantragt sowie die Durchführung einer EMA, sofern feststeht, dass der Schuldner an der angegebenen Adresse nicht mehr wohnt. Mit Schreiben des zuständigen Gerichtsvollzieher...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 5.6.2014 – VII ZB 21/12

Rz. 205 a) Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. b) Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher...mehr

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FoVo 01/2023, Außendienst (nicht nur) in der Vollstreckung

Goldbach/Heuser Vollstreckungsaußendienst Handbuch, 2. Aufl. 2022 185 Seiten, 34,90 EUR ISBN 978-3-792-20398-9 Eigentlich wie zuhause: Das persönliche Gespräch hilft! Viele Schuldner bekommen ihre finanziellen Angelegenheiten auch deshalb nicht geregelt, weil sie über diese Verhältnisse keinen Überblick haben, gewinnen und behalten und vor allem keine Lösungskompetenz zeigen,...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 28.6.2006 – VII ZB 157/05

Rz. 49 Erklärt sich der Gläubiger allgemein dem Gerichtsvollzieher gegenüber mit der Gestattung von Ratenzahlungen durch den Schuldner einverstanden, löst dies keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG aus.mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / IV. Die Bankdaten

Erforderlich nur, wenn Geld eingenommen werden soll Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (M...mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine Zurü... / Leitsatz

Ist neben der elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrags auch die Vorlage des Originaltitels erforderlich, so darf ein Gerichtsvollzieher den Auftrag nicht zurückweisen, wenn der Originaltitel nicht gleichzeitig vorgelegt wird. Der Gläubiger ist zuvor mit einer Zwischenverfügung zur Einreichung des Titels aufzufordern. AG Chemnitz, Beschl. v. 21.11.2022 – 1 M 125...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher kann bei der Vorschussanforderung die voraussichtlichen Kosten berechnen oder schätzen. In beiden Fällen muss er sich aber an den voraussichtlichen Kosten orientieren. Diese können dann gerundet werden. AG Riedlingen, Beschl. v. 28.10.2022 – M 576/22mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / Einführung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Den Modulen vorangestellt sind – leider nicht modular gegliederte – Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggfs. vom...mehr

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FoVo 03+04/2023, Zwangsvollstreckung bald ohne die Vorlage des Originaltitels?

Alle Welt spricht von der Digitalisierung und die Justizwelt vom umfassenden elektronischen Rechtsverkehr. Doch eines scheint alle Zeiten zu überleben: die Vorlage des Vollstreckungstitels bzw. seiner vollstreckbaren Ausfertigung im Original. Ärgernis: hybride Anträge Seit dem 1.1.2022 führt dies insbesondere für Rechtsanwälte zu dem Ärgernis, dass der Vollstreckungsantrag nac...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / IV. Erlaubte und nicht erlaubte Änderungen der Formulare

Feste Regeln zur Flexibilisierung der Formulare Auch der Verordnungsgeber sieht, dass rein statische Formulare der Vielfalt der Praxis nicht gerecht werden und auch nicht nachhaltig sind. So wäre es kaum sachgerecht, dem Gerichtsvollzieher acht Seiten zu schicken, wenn nur drei Seiten befüllt sind. Dem trägt § 3 ZVFV Rechnung. In explizit aufgezählten sieben Fällen können die ...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / I. Anlegen von Siegeln

Rz. 2 Das Anlegen von Siegeln wird vom Rechtspfleger (von Amts wegen oder auf Antrag) angeordnet. Er kann dazu andere Organe[1] beauftragen. Maßgebend dafür ist das Landesrecht. Die Anfertigung eines Protokolls ist erforderlich. Rz. 3 Muster 16.1: Antrag auf Versiegelung Muster 16.1: Antrag auf Versiegelung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssa...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Praktische Tipps zur Antragseinreichung

Rz. 79 Es empfiehlt sich, bereits vor der Einreichung des Antrags mit dem Richter oder der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts Kontakt aufzunehmen und den Antrag anzukündigen. Dies trägt zur Beschleunigung bei und stellt gegebenenfalls sicher, dass der Antrag noch am gleichen Tag bearbeitet wird. Rz. 80 Das Arrestgesuch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstel...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / III. Eingeführte Formulare und die Nutzungspflicht

Auf die Einführung folgt die (partielle) Nutzungspflicht Die Formulare sind nicht generell bei allen Vollstreckungsaufträgen einzusetzen, sondern nur im Rahmen der in § 2 der ZVFV geregelten Nutzungspflicht. Das Vollstreckungsformular für den Gerichtsvollzieherauftrag ist nur bei der Vollstreckung von Geldforderungen zwingend. Bei reinen Zustellungsaufträgen oder bei Aufträgen...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Quote

Rz. 102 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG fällt im außergerichtlichen Bereich beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, sofern nicht der Hauptanspruch anerkannt oder auf ihn verzichtet wird, nach Nr. 1 in Höhe einer 1,5-Gebühr an. Ist allerdings erst einmal ein Verfahren bei Gericht oder beim G...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / IV. Widerruf der Vollmacht durch den Testamentsvollstrecker?

Rz. 54 Das Recht zum Widerruf der Vollmacht steht jedem Erben und im Rahmen seines Verwaltungsrechtes (§ 2205 BGB) auch dem Testamentsvollstrecker zu,[153] wenn ihm diese Befugnis nicht (ausdrücklich oder konkludent) entzogen wurde (§ 2208 Abs. 1 S. 1 BGB).[154] Der Testamentsvollstrecker kann umgekehrt gar eine Pflicht zum Widerruf vom Erblasser erteilter Vollmachten haben.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine Zurü... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung nach § 766 ZPO als statthaftes Rechtsmittel Die von der Gläubigerin eingelegte Erinnerung ist gemäß § 766 Abs. 2 ZPO zulässig und in der Sache auch begründet. Der Vollstreckungsauftrag ging aus einem besonderen Behördenpostfach der Erinnerungsführerin bei der GV ein. Im Rahmen des Vollstreckungsauftrags wurde auch mitgeteilt, dass der Vollstreckungstitel nach Bekann...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / Leitsatz

Für Kostenerinnerungen betreffend den Ansatz von Kosten für die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gem. § 766 Abs. 2 letzte Alt. ZPO ist das Vollstreckungsgericht zuständig und nicht gem. § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG das AG, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher (GV) seinen Amtssitz hat. Will der Erinnerungsführer eine Verwerfung der beim unzuständig...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / II. Neue und alte (neue) Formulare

Acht Formulare für die Praxis Mit der neuen ZVFV werden insgesamt acht Formulare eingeführt, die teilweise neu sind, wie der isolierte Antrag in der Forderungspfändung, teilweise aber auch auf den bisherigen Formularen nach der ZVFV und der GVFV beruhen. Diese basieren also auf den bisherigen Formularen, haben auf den ersten Blick auch viele Ähnlichkeiten, sind aber durchgäng...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / III. Sonderfall: Zustellung eines Widerrufs oder eines Rücktritts von Ehegattentestament oder Erbvertrag

Rz. 8 Haben sich die Vertragspartner eines Erbvertrages den Rücktritt vorbehalten, dann muss der Rücktritt dem anderen zugestellt werden (§ 2296 BGB).[37] Die entsprechenden Regeln gelten gem. § 2271 Abs. 1 BGB auch für den Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament. Die Rechtslage stellt sich komplex dar, wenn der Rücktritts- bzw. Wide...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 3. Zugang

Rz. 13 Der Widerruf als empfangsbedürftige Willenserklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Erklärungsempfänger zugeht (vgl. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ein Zugang der Willenserklärung ist nach h.A. zu bejahen, wenn die Widerrufserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme gemäß dem gewöhnlichen Lauf der...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dazu gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG ausdrücklich auch die Erinnerung nach § 766 ZPO, sodass für den Anwalt, der bereits im Vollstreckungsverfahren tätig war, hierfü...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung wider die Praxis Der vom AG vertretenen Auffassung zur Zuständigkeit stehen – wie es selbst erkennt – eine verbreitete Gegenauffassung und eine langjährige, gegenläufige Übung auch im Gerichtsbezirk Düsseldorf gegenüber. Es hat deshalb – erneut – die sofortige Beschwerde zugelassen. Es bleibt zu hoffen, dass dies genutzt wird, um am Ende eine höchstrichterliche K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Auskunfts- und Offenbarungspflicht (Absatz 3 Satz 1 und 2)

Rz. 10 Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Auskunftsanspruch besteht neben der Erklärungspflicht nach § 840 ZPO (LG Hagen, JurBüro 2016, 546; BGH, Vollstreckung effektiv 2012, 74 = ZBB 2012, 231 = LMK 2012, 333523 = DB 2012, 1507 = WM 2012, 542 = EBE/BGH 2012, 98 = NJW 2012, 1081 = ...mehr