Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.2 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 4 Abs. 2 definiert das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage der KSt der Grundbegriff der §§ 7-22 KStG ist. Bei der Definition der Bemessungsgrundlage geht das Gesetz nicht "progressiv" vom untersten Begriff aus und entwickelt darauf aufbauend den Begriff des zu versteuernden Einkommens als den Betrag, auf den die Tarifvorschriften anzuwenden sind. Vielm...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 13. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften (Rz. 280 bis 284)

Die Ausführungen in den Rz. 280 ff. wurden überarbeitet. Einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR i.R.d. Veranlagung zu (vgl. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Um eine Abstandnahme vom Kapitalertrags...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist also jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 15. NV-Bescheinigung bei steuerbefreiten Körperschaften und inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 44a Abs. 4, 7 und 8 EStG (Rz. 295 ff.)

Die Regelungen zur Abstandnahme vom Steuerabzug wurden überarbeitet. Zu unterscheiden ist bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (i.d.R. Dividenden aus girosammelverwahrten Aktien) insb. nach der Art des Nachweises, der zur Abstandnahme vom Steuerabzug berechtigt. Für die vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 4, Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und 3...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / IV. Freibetrag als Grenze

Das OLG erachtet es daher als sachgerecht, unabhängig von einer Unterhaltspflicht der Verfahrenskostenhilfe beantragenden Person grds. nur diejenigen Mitbewohner an den Wohnkosten zu beteiligten, deren Einkommen über dem für sie einschlägigen Freibetrag liegt. Die Freibeträge i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO richten sich nach den in der Anlage zu § 28 SGB XII festgelegten,...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / 2 Gründe

I. Die Klage hat keinen Erfolg. Die streitigen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten. 1. Der Beklagte hat zu Recht einen Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR berücksichtigt. Nach § 16 Abs. 1 ErbStG bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder i.S.d. Steue...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / 1 Tatbestand

Streitig ist die Höhe eines erbschaftsteuerlichen Freibetrags. Die Klägerin ist die Stief-Urenkelin der am 28.6.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war mit dem Urgroßvater der Klägerin verheiratet. Dieser hatte eine Tochter aus einer früheren Ehe, welche bereits 2016 verstarb. Die Tochter wiederum hatte einen Sohn, welcher 2018 verstarb. Der verstorbene Sohn war de...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / Leitsatz

Urenkel haben auch bei Vorversteberben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag. FG Niedersachsen, Urt. v. 28.2.2022 – 3 K 210/21mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Dauerstreit Mietkosten Sowohl bei der Berechnung der Bedürftigkeit für die PKH/VKH, als auch z.B. im Rahmen der Beratungshilfe ist das Thema "Wohnkosten" immer wieder ein Streit- und Diskussionspunkt. Dabei kann die Frage, ob mit in der Wohnung lebende Angehörige bei der Aufteilung der Wohnkosten zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe, durchaus "entscheidend" für die ...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 1. Sachverhalt

Die Klägerin erwarb 2017 durch Schenkung ihres zwischenzeitlich verstorbenen Vaters alle Anteile an der originär gewerblich tätigen B-GmbH. Der Wert dieser Anteile wurde mit dem Substanzwert angesetzt, da eine Bewertung im Ertragswertverfahren unstreitig zu einem negativen Ergebnis geführt hätte. Das Finanzamt traf u.a. folgende Feststellungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Bagatellgrenze unterschritten wird, ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Gegenleistung. Rn. 188 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48 Abs 2 S 2 EStG sind für die Ermittlung des maßgeblichen Betrags die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VI. Kein Ansatz der minderjährigen Kinder

Im Haushalt lebende minderjährige Kinder bleiben unberücksichtigt; auf sie entfällt kein Wohnkostenanteil, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Der zur Deckung des Freibetrags nicht verbrauchte Kindergeldanteil ist dem Einkommen des erziehungsberechtigten Partners (im entschiedenen Falle also der Mutter) hinzuzurechnen.mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / III. Streitige Wohnkosten – Aufteilung nicht immer nach Köpfen

Grundsätzlich, so das OLG, seien bei Personen mit eigenen Einkünften, die mit im Haushalt eines Verfahrensbeteiligten leben, die Wohnkosten ungeachtet des Verhältnisses ihrer Einkünfte nach der Anzahl der Personen aufzuteilen (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., 2022, § 115 Rn 40; OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.2.2019 – 13 WF 17/19, juris Rn 7; OLG Köln, Beschl. v. 15.5.20...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / V. Bei übersteigenden Beträgen Aufteilung nicht nach Köpfen, sondern nach dem Verhältnis der Einnahmen

Das OLG Braunschweig sieht auch bei Überschreiten der Freibeträge dann keinen vollen kopfteiligen Ansatz, sofern sich die Einkommen der Bewohner einer Mietunterkunft unterscheiden. Auch jenseits der Freibetragsgrenze könne ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925,00 EUR zu 2...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / I. Sachverhalt

Dem Sachverhalt lag die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Grunde. Das AG ist von einem Monatsnettoeinkommen des Antragstellers i.H.v. 2.815,34 EUR ausgegangen, von dem es Fahrtkosten i.H.v. 78,00 EUR, hälftige Wohnkosten i.H.v. 532,50 EUR, Versicherungsbeiträge i.H.v. 45,11 EUR, Kindesunterhalt für seine bei deren Mutter lebe...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / II. Unstreitig abzugsfähige Posten

Das dem Bedürftigen zuzurechnende Einkommen wurde antragsgemäß berücksichtigt. Anzusetzen war danach gem. § 115 Abs. 1 ZPO ein Betrag von 2.815,34 EUR. Hiervon sind unstreitig Fahrtkosten i.H.v. 78,00 EUR, Versicherungsbeiträge i.H.v. 45,11 EUR sowie Kindesunterhaltszahlungen i.H.v. insgesamt 761,00 EUR abzuziehen. Als Freibeträge für den Antragsteller sind gem. § 115 Abs. 1...mehr

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FF 10/2022, Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) vom 14.9.2022 Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßt die Gesetzentwürfe zum Bürgergeld und zum Ausgleich der Inflationsfolgen (Inflationsausgleichsgesetz), die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die Bundesregierung hat in der Krise vor allem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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FoVo 10/2022, Pfändungsschutz nach § 850f Abs. 2 ZPO isoliert beantragen

Vorteile der privilegierten Pfändung nur auf Antrag Kann die Forderung des Gläubigers auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung begründet werden, so kommen nach § 850f Abs. 2 ZPO die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht zur Anwendung. Dies gilt über § 906 Abs. 1 ZPO auch für die Kontopfändung. Vielmehr ist dem Schuldner nur so viel zu belassen, wie er zur Bestreitung sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.4 Einkommensanrechnung

Rz. 10 Abs. 3 gilt nur noch bis zum 30.6.2024; für die Zeit danach ist er ersatzlos gestrichen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt er jedoch unverändert weiter. Bei Renten wegen Todes (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente) besteht eine unschädliche Hinzuverdienstmöglichkeit bis zu einem bestimmten Freibetrag. Soweit er überschritten wird, werden 40 % des übersteigen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Abfindungen für Erb- und Pflichtteilsverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 420 Der Erblasser kann zu Lebzeiten mit künftigen Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisgläubigern rechtsgeschäftlich vereinbaren, dass diese auf die Erbaussicht verzichten (§§ 2346, 2348, 2352 BGB). Der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden. Wenn die Beteiligten stattdessen eine Abfindung erhalten, handelt es sich dabei schenkungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 19 Vorzeitige Herausgabe von Nacherbschaftsvermögen (§ 7 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 490 § 7 Abs. 2 ErbStG nimmt auf den Tatbestand der vorzeitigen Herausgabe des Nachlassvermögens nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG Bezug. Die Herausgabe gilt als freigebige Zuwendung des Vorerben und nicht als Erwerb vom Erblasser. Auf Antrag wird der Versteuerung (Steuerklasse, Freibetrag, Steuertarif) das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde gelegt. Der Verweis de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Vermächtnisgegenstand und Vermächtnisarten

Rz. 317 Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall des Vermächtnisses ist das Geldvermächtnis. Hier handelt es sich um ein sog. Gattungsvermächtnis.[1] Zu unterscheiden sind das Geldsummenvermächtnis, dessen Wert dem vermachten Geldbetrag entspricht, und das Geldwertvermächtnis, dessen Wert von der Höhe eines Vermögensgegenstands abhängt.[2] Ob die vom BFH entwickelten...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Der Erwerbstatbestand des § 3 ErbStG wird durch die §§ 4, 5 und 6 ErbStG ergänzt. Bei § 4 ErbStG geht es um die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der fortgesetzten Gütergemeinschaften[1] beim Tod eines Ehegatten (§ 4 ErbStG Rz. 10 ff.). § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG regelt für den Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod eines Ehegatten einen Freibetrag, der sich an e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 ErbStG)

Rz. 431 § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG regelt im Wege einer doppelten Fiktion, dass der durch einen Gesellschafter ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall "gilt", "soweit" der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Die Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Sonstige Erwerbe nach Vermächtnisrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 436 Der Erwerbstatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG hat nur eine relativ geringe praktische Bedeutung. Ein vermächtnisgleicher Erwerb ist zunächst der sog. Voraus [1], der dem überlebenden Ehegatten als gesetzlichem Erben zusätzlich zu seiner Erbquote in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs[2] gegen die Erben zusteht. Der Anspruch ist auf Übereignung und Übergabe der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Erbschaftsteuer

Rz. 413 Erbschaftsteuerrechtlich gilt als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unter Bezugnahme auf die §§ 2303 ff. BGB. Dies bezieht sich auf den Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB, nach h. M.[1] einschließlich eines Zusatzpflichtteils nach § 2305 BGB (zur Kritik Rz. 424) und eines Pfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.2 Erwerber

Rz. 67 Erwerber sind in den 3 Konstellationen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbe, der Begünstigte bzw. Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte, in den Konstellationen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG die Stiftung und die Vermögensmasse ausländischen Rechts. Der Erbschaftsbesitzer ist als Scheinerbe weder zivilrechtlich noch erbschaftsteuerrechtlich als Erbe zu behande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.8 Übertragung des Erwerbs

Rz. 60 Die Erbschaft kann entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei der entgeltlichen Übertragung handelt es sich regelmäßig um einen Erbschaftskauf. Dies ist ein Verpflichtungsgeschäft unter Lebenden, in dem sich der Erbe als Verkäufer zur Übertragung der Erbschaft bzw. der Miterbe zur Übertragung seines Erbanteils im Ganzen verpflichtet.[1] Gegenstand des Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Teilungsanordnung

Rz. 128 Der Erblasser kann testamentarisch Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen, sog. Teilungsanordnungen.[1] In einer Teilungsanordnung wird z. B. festgelegt, welche bestimmten Nachlassgegenstände (insb. Grundstücke, Betriebsvermögen) einzelne Miterben bei der Auseinandersetzung erhalten sollen. Teilungsanordnungen setzen eine gesetzliche oder testamentarische Erb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2022), § 15, Rn. 401). Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Normenkette § 70 Abs. 1 Satz 2, § 31 EStG, § 66 Abs. 3 EStG a.F. Sachverhalt Wegen des mitgeteilten Ausbildungsabschlusses hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für den 1995 geborenen Sohn S der Klägerin ab Februar 2017 auf. Mit ihrem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.2 Verbilligte Übertragung (§ 19a Abs. 1 S. 1 Alt. 2 EStG)

Rz. 35 Die verbilligte Übertragung ist eine Tatbestandsvoraussetzung des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG. Somit führen preisangemessene und überteuerte Übertragungen dazu, dass § 19a EStG nicht erfüllt ist. Fehler in der (zu positiven) Bewertung von Start-up-Unternehmen, die eine Zielgruppe der Vorschrift des § 19a EStG ist, können somit dazu führen, dass ein Tatbestandsmerkmal des §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.3 Vorteil (§ 19a Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 37 Aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung muss ein Vorteil für den Arbeitnehmer i. S. d. § 19a Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG entstehen. Wie bei der Prüfung, ob eine unentgeltliche oder verbilligte Übertragung dem Grunde nach vorliegt, ist für die Berechnung des Vorteils zunächst der gemeine Wert der übertragenen Vermögensbeteiligung gem. § 19a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Vorgängerregelung § 19a EStG bis Vz 2008

Rz. 1 Mit gleicher Benennung des Paragrafen bestand eine bis Vz 2008 anzuwendende Vorgängerregelung zur Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern. Diese wurde in den § 3 Nr. 39 EStG verlagert und betrifft die Steuerfreiheit für Vorteile von Arbeitnehmern im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteilig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.5 Freibetrag (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG)

Rz. 251 Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG Anwendung finden. Danach wird der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, sofern der Land- und Forstwirt das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 Das Verhältnis von § 14 EStG zu anderen Vorschriften stellt sich wie folgt dar: Ein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr nicht nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 EStG aufzuteilen, sondern nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 EStG dem Gewinn des Kj. hinzuzurechnen, in dem er entstanden ist. Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Übertrag...mehr