Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 102 BGB – Ersatz der Gewinnungskosten.

Gesetzestext Wer zur Herausgabe von Früchten verpflichtet ist, kann Ersatz der auf die Gewinnung der Früchte verwendeten Kosten insoweit verlangen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entsprechen und den Wert der Früchte nicht übersteigen. Rn 1 Die Billigkeitsvorschrift räumt dem zur Fruchtherausgabe Verpflichteten einen selbstständigen Anspruch auf die für die Gewinnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Zahlungsbelege (LG Berlin ZMR 19, 492; Agatsy ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlung inländischer öffentlicher Kassen (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG)

Rn. 199 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Rahmen von § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG gilt das sog Kassenstaatsprinzip. Danach werden solche nichtselbstständigen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Ausübungsort im Inland besteuert, wenn der inländische Haushalt aufgrund des Dienstverhältnisses belastet wird. Die Regelung entspricht Art 19 OECD-MA. Teilweise bestehen europarechtliche u...mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / II. Bewertung

Auch wenn die Ansicht wiederholt vom OLG Stuttgart vertreten wurde, macht es ihren Inhalt nicht besser. Zugegebenerweise steht das OLG Stuttgart nicht ganz alleine auf weiter Flur. Eine Prüfung der Frage, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich sei oder nicht, soll bereits nach Ansicht etwa des LG Berlin[6] nicht vorzunehmen sein. Für das Festsetzungsverfahren gelten näm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Anfänglich unwirksame Anweisung.

Rn 93 Die bisherigen Erwägungen gehen davon aus, dass der Zuwendung A–C eine wirksame Anweisung des B zugrunde liegt. Fehlt hingegen eine solche Anweisung oder ist sie von Anfang an unwirksam, so fehlt auch eine dem B zuzurechnende Tilgungsbestimmung (s Rn 91 f), die sich bei näherer Betrachtung als entscheidendes Kriterium dafür erweist, die Zuwendung A–C als Leistung des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückforderung von Unterhalt.

Rn 12 Die Grundlagen für Rückforderungen von zu Unrecht gezahltem Unterhalt können im Wesentlichen bestehen aus Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Ansprüchen aus Vollstreckungsrecht sowie Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung. Hat der Berechtigte in einem Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen, etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlungsvoraussetzungen.

Rn 16 Diese müssen sowohl auf Seiten des ASt als auch auf Seiten des Erstattungsverpflichteten vorliegen. Ein im Erkenntnisverfahren als partei- und prozessfähig angesehener Beteiligter gilt auch im Verfahren der Kostenfestsetzung als partei- und prozessfähig (BGH NJW-RR 04, 1505, 1506). Im Falle eines Passivprozesses gilt die Partei bei einem Streit über ihre Prozessfähigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw -verteidigung, fehlende Mutwilligkeit, Bedürftigkeit, Verfahren.

Rn 2 Gem I iVm §§ 114 f ZPO sind Voraussetzung für die Gewährung v VKH kumulativ die Erfolgsaussicht der nicht mutwilligen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung (s § 114 ZPO Rn 22 ff, 35 ff) sowie die verfahrenskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (s § 114 ZPO Rn 33 f u § 115 ZPO Rn 1 ff). Erforderlich ist die Betroffenheit in eigenen Rechten bzw die Durchsetzung eigener Rechtsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung.

Rn 17 Die vorkaufsberechtigten Miterben erhalten bei Ausübung einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Erbteils iSv § 2033 I 1, der aber nicht hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände geltend gemacht werden kann (BGH LM § 2034 Nr 1). Der vorkaufsberechtigte Miterbe erhält unmittelbar gegen den Erbteilskäufer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Abtretung des Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Klageanlass weggefallen (S 3).

Rn 25 Nach billigem Ermessen bestimmt sich die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und die Klage daraufhin unverzüglich zurückgenommen wird (BGH NJW 04, 1530 [BGH 18.11.2003 - VIII ZB 72/03]). Gilt auch im einstweiligen Verfügungsverfahren (Karlsr NJW 12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Beendigung des Vertrags erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, in welcher der Entschluss des Verbrauchers zur Beendigung zum Ausdruck kommt. 2 § 351 ist entsprechend anzuwenden. (2) 1Im Fall der Vertragsbeendigung hat der Unternehmer dem Verbraucher die Zahlungen zu erstatten, die der Verbraucher zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat. 2Für Leistungen, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Werbungskosten

Tz. 28 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist der Musiker als Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis beschäftigt, kann er die Kosten für Fahrten zu Proben, Fahrten zu Auftritten als Werbungskosten geltend machen. Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Pro Entfernungskilometer kann für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte folgende Entfernungspauschale zum Abzug gelangen: fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten sich über die Freistellung des Antragstellers von der Barunterhaltsverpflichtung gegenüber dem im Wege einer Samenspende gezeugten gemeinsamen Sohn. [2] Der Antragsteller hat im Februar 2012 auf der Internet-Seite "Spermaspender.de" seine Bereitschaft zu einer Spermaspende mit u.a. folgenden Angaben angeboten: "Ich habe keine finanziell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Auffangzuständigkeit (Abs 3).

Rn 13 Ist eine Zuständigkeit nach Abs 1 nicht gegeben (insb Eltern- oder Großelternunterhalt, rein vertragliche Ansprüche), verweist Abs 3 S 1 auf die Vorschriften der ZPO zur örtlichen Zuständigkeit (§§ 12 ff ZPO). Aus Gründen der Vereinheitlichung tritt in den Vorschriften über den allgemeinen Gerichtsstand der gewöhnliche Aufenthalt an die Stelle des Wohnsitzes. Rn 14 S 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuern.

Rn 46 Steuern sind grds in der Höhe in Abzug zu bringen wie sie im maßgeblichen Unterhaltszeitraum tatsächlich angefallen sind (In-Prinzip, BGH FamRZ 07, 793; Brandbg FamRZ 14, 219). Steuerzahlungen und Steuererstattungen werden grds nur im Jahr der tatsächlichen Leistung berücksichtigt. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die strikte Anwendung des In-Prinzips oftm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundfreibetrag, Abs 1.

Rn 5 Durch den Kontopfändungsschutz bleibt die Verfügungsbefugnis des Schuldners im Umfang des pfändungsfrei gestellten Guthabens auf dem Konto bestehen. Guthaben ist die aus dem Kontokorrentsaldo resultierende Forderung des Kontoinhabers gegen das Kreditinstitut. Der Tagessaldo bei Pfändung ist nach § 833a zu bestimmen. Wird Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto des Schul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende vertragliche Bestimmung.

Rn 6 Eine anderweitige Bestimmung kann sich aus einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung ergeben. Sie kann unterschiedlich hohe Anteile, aber auch eine völlige Freistellung einzelner Gesamtschuldner vorsehen. Rn 7 Für ein Darlehen ist intern ausgleichspflichtig, wem der Betrag zufließt oder sonst zugutekommt. Der Umfang der Ausgleichspflicht bei mehreren Mitbürgen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten (Abs 2).

Rn 11 Gegen Kostenentscheidungen ist die sofortige Beschwerde nur dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Seit dem Inkrafttreten des Kostenrechtsreformgesetzes vom 5.5.04 wird nicht mehr zwischen Kostengrundentscheidungen und anderen Entscheidungen in Kostensachen (zB im Kostenfestsetzungsverfahren, §§ 104 III, 107 III, oder im Zusammenha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Beauftragung ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob es mit Blick auf die Erstattung von Reisekosten richtig ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der am Sitz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer arbeitet. Das LG lehnt das ab – ebenso wie zuvor das zitierte LG Aurich. Ich sehe es bislang auch so (BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 43 Rn. 28). Man kann es aber auch anders seh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft: Haftung für V... / 3 Das Problem

Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfernen zu lassen. In der Folgezeit streiten die Wohnungseigentümer um Einzelheiten der Erhaltungsmaßnahme. In einem Vorprozess werden die Wohnungseigentümer dann im August 2020 u. a. ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Steuerabzug auf der zweiten Stufe (Abs. 4)

Rz. 134 Der Steuerabzug nach Nr. 1 oder Nr. 2 erfolgt nicht nur bei der ausführenden Person selbst, sondern auch bei Veranstaltern und anderen zwischengeschalteten Gesellschaften, unabhängig davon, ob Gesellschafter dieser zwischengeschalteten Gesellschaften die ausübenden Personen selbst oder Dritte sind, und auch unabhängig davon, ob diese Personen im Inland oder im Auslan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Aufzeichnungspflichten und Steuerbescheinigung

Rz. 168 Der Steuerabzugsverpflichtete hat bestimmte Aufzeichnungen zu führen, um der Finanzbehörde die Prüfung der richtigen Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge zu ermöglichen; zu Einzelheiten vgl. § 73d EStDV. Der Steuerabzugsverpflichtete unterliegt hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO der Außenprüfung.[1] Rz. 169 Da die Abgeltungswirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.7 Sonstige Zinserträge

Rz. 360 Kapitalerträge, die nicht in Nr. 5 aufgeführt worden sind, unterliegen nicht der beschr. Steuerpflicht. Das betrifft insbesondere Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn die zugrunde liegende Forderung nicht dinglich gesichert ist. Das betrifft sowohl Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen als auch zwischen Dritten sowie Zinszahlungen an Bankinstitute. Zu Zinszahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland. Da es genügt, dass die selbstständige A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs

Rz. 106 Dem Steuerabzug ist der volle Betrag (Bruttobetrag) der gezahlten Vergütungen zu unterwerfen; § 50a Abs. 2 S. 1 EStG unterwirft ausdrücklich die "gesamten Einnahmen" dem Steuerabzug. Ein Abzug von Betriebsausgaben ist grundsätzlich nicht möglich; zu Ausnahmen in EU- und EWR-Fällen vgl. Rz. 119ff. Erfasst werden also die Vergütungen (Einnahmen), nicht die Einkünfte. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer, deren Betrieb während eines Infektionsverdachts geschlossen wird, die unter Quarantäne gestellt sind oder deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Schule nicht besuchen dürfen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen, um ihren Einkommensausfall auszugleichen. Dazu gehören u. a. fortgezahltes Arbeitsentgelt und Krankengeld. Unterstützend wurde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.5 Aufhebungen oder Änderungen durch Steuerherabsetzungen (Mindersoll)

Rz. 124 Der sich durch Steuerherabsetzungen bei unveränderten Anrechnungsbeträgen ergebende maßgebende Unterschiedsbetrag (Mindersoll) ist ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Stpfl. (Erstattung). Für die Ermittlung des Zinsbetrags ist zu diesem Unterschiedsbetrag der Zinslauf zwischen Ende der Karenzzeit und dem Wirksamwerden der geänderten Festsetzung (bzw. vor der Änderun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.2 Teil-Unterschiedsbetrag (Abs. 7)

Rz. 75 Der Begriff des Teil-Unterschiedsbetrags musste eingeführt werden, weil die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO für die Fälle des Verlustabzugs nach § 10d Abs. 1 EStG und des rückwirkenden Ereignisses i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO notwendigerweise neben die normale Karenzzeit tritt und damit mehrere unterschiedliche Zinslaufzeiten verursacht werden. Da di...mehr